BT-Drucksache 15/952

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -14/9514- 10. Sportbericht der Bundesregierung

Vom 7. Mai 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/952
15. Wahlperiode 07. 05. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Sportausschusses (5. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/9517 –

10. Sportbericht der Bundesregierung

A. Problem
Darlegung der wesentlichen Eckdaten der Sportpolitik der Bundesregierung,
Bilanzierung der Sportförderung im Bereich des Hochleistungssports sowie
Darstellung der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Breitensport in
den Jahren 1998 bis 2001.

B. Lösung
Kenntnisnahme der Vorlage und Annahme einer Entschließung.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und bei Ab-
wesenheit der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/952 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 14/9517 – folgende Entschließung
anzunehmen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der 10. Sportbericht belegt die erfolgreiche Bilanz der Sportpolitik des Bundes
der Jahre 1998 bis 2001. Er macht die neu gesetzten Akzente der vorangegan-
genen Wahlperiode deutlich. Deutsche Athletinnen und Athleten – behinderte
wie nicht behinderte – konnten sich unter gesicherten und verbesserten Rah-
menbedingungen auf nationale und internationale Wettkämpfe vorbereiten. Die
Erfolge bei internationalen Wettkämpfen – bei Olympischen Spielen, Weltmeis-
terschaften und internationalen Meisterschaften – sind auch auf die finanzielle
Förderung des Sports durch die Bundesregierung zurückzuführen und belegen
das hohe Niveau der staatlichen Spitzensportförderung.
Erfolge im Spitzensport motivieren alle Mitglieder der Gesellschaft gleicher-
maßen, Sport zu treiben – Jugendliche wie Senioren, Frauen wie Männer, Men-
schen mit und ohne Behinderungen, Migranten wie Deutsche. Daher sind gute
Rahmenbedingungen für den Breitensport unverzichtbare und entscheidende
Voraussetzungen für die Entwicklungen des Sports in Deutschland.
In der 14. Wahlperiode haben die Bundesregierung und die sie tragende Koali-
tion zahlreiche neue Akzente gesetzt:
l Die Sportpolitik der Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen gesi-

chert, die es dem Sport ermöglichen, seiner gesamtgesellschaftlich heraus-
ragenden Funktion gerecht zu werden.

l Die Spitzensportförderung wurde trotz der notwendigen Haushaltskonsoli-
dierung auf hohem Niveau fortgeführt und ist eine wichtige Grundlage für
die Erfolge der Sportlerinnen und Sportler sowie die Leistungsfähigkeit des
Spitzensportsystems im internationalen Wettbewerb.

l Im Rahmen des Goldenen Plans Ost werden bis zum Jahr 2003 in den Neuen
Bundesländern und im ehemaligen Ostteil Berlins rund 55 Mio. Euro für den
Neubau, Umbau und Anbau von Sportanlagen für den Breitensport von Sei-
ten des Bundes zur Verfügung gestellt. Soziale und ökologische Aspekte
wurden hierbei besonders berücksichtigt.

l Die Bundesregierung hat deutliche Akzente in der Bekämpfung des Dopings
gesetzt. Sie hat zum einen mit der Beteiligung am Stiftungskapital in Höhe
von rund 5,1 Mio. Euro die Gründung der Nationalen Anti-Doping-Agentur
(NADA) ermöglicht, die im Jahr 2003 ihre Arbeit aufgenommen hat. Zum
anderen hat sie maßgeblich zur Gründung der Welt-Anti-Doping-Agentur
(WADA) im Jahr 2003 beigetragen, die ein weltweit einheitliches Kontroll-
verfahren etablieren soll. Die Bundesregierung hat hierfür zur Finanzaus-
stattung einen Zuschuss in Höhe von 681 000 Euro gewährt. Durch zusätz-
liche Mittel wurden die Trainings- und Wettkampfkontrollen erhöht und
gleichzeitig die Forschung in diesem Bereich ausgeweitet.

l Es wurde ein Fonds für DDR-Dopingopfer eingerichtet und mit Bundesmit-
teln in Höhe von 2 Mio. Euro ausgestattet. Aufgabe dieses Fonds ist es,
außerhalb einer Rechtspflicht der Bundesrepublik Deutschland die Doping-
opfer der ehemaligen DDR finanziell und moralisch zu unterstützen. Dazu
wurde mit dem Dopingopfer-Hilfegesetz im Sommer 2002 die gesetzliche
Grundlage geschaffen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/952

l Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 findet in Deutschland statt. Die Bundes-
regierung hat die Bewerbung des Deutschen Fußball-Bundes nachdrücklich
unterstützt und mit dem persönlichen Einsatz von Bundeskanzler Gerhard
Schröder und des Bundesministers des Innern, Otto Schily, begleitet. Der
Bund beteiligt sich zudem bei der Finanzierung der Modernisierung des
Berliner Olympiastadions und des Umbaus des Leipziger Zentralstadions in
Höhe von zusammen 247 Mio. Euro.

l Das bürgerschaftliche Engagement wird stärker honoriert, seine Förderung
und die der gemeinnützigen Vereine ist für die Bundesregierung eine wich-
tige Aufgabe. Zentrale Forderungen des Deutschen Sportbundes wurden von
der rot-grünen Bundesregierung umgesetzt, die der Sport zuvor viele Jahre
erfolglos eingefordert hatte. Insbesondere die steuerlichen Rahmenbedin-
gungen für die Vereine und das Ehrenamt wurden verbessert, beispielsweise
durch Verzicht auf das Durchlaufspendenverfahren. Die Übungsleiterpau-
schale wurde unter Umwandlung von einer Aufwandspauschale in einen
Freibetrag auf 1 848 Euro pro Jahr angehoben. Durch Novellierung des Stif-
tungsrechts im Jahre 2000 können auch den Sport fördernde Stiftungen steu-
erlich gefördert werden. Zudem besitzen gemeinnützige Vereine wesentlich
verbesserte Rücklagemöglichkeiten.

l Durch das Gesetz zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) wurden die Freiwil-
ligendienste auch auf den Sportbereich ausgeweitet.

l Durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahre 2002 wird die
Nutzung der Natur, aber auch ihr Schutz auf eine verbesserte gesetzliche
Grundlage gestellt. Das Bundesnaturschutzgesetz setzt den Rahmen, dass
Sportausübung in der freien Natur sinnvoll und gerechtfertigt ist, aber auch
umwelt- und naturverträglich ausgeübt werden muss. Es wird festgelegt,
dass mit der Nutzung von Natur und Umwelt gleichzeitig auch eine Verant-
wortung für deren Schutz übernommen werden kann.

l Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2000 können die gesetzlichen
Krankenkassen gemäß § 20 SGB V verstärkt Angebote der Primärpräven-
tion finanzieren, die die Sportverbände und -vereine anbieten. Die Funktion
des Sports wird in der Gesetzesbegründung ausdrücklich hervorgehoben.

II. Der Deutsche Bundestag spricht sich dafür aus,
1. die Spitzenverbände weiterhin so effektiv zu fördern, dass sich ihre Athletin-

nen und Athleten optimal auf nationale und internationale Wettkämpfe vor-
bereiten können. Insbesondere die sportwissenschaftlichen Institute müssen
weiterhin berücksichtigt werden;

2. den Leistungssport weiterhin auf hohem Niveau zu fördern und dabei den
Einsatz der öffentlichen Mittel weiter zu optimieren;

3. die Bekämpfung des Dopings weiterhin konsequent auf nationaler und inter-
nationaler Ebene fortzusetzen sowie die Kontrolle und Prävention auszu-
bauen;

4. dem Zusammenhang von Sport und Gesundheit eine noch höhere Aufmerk-
samkeit zu schenken und den beispielhaften Ansatz der Primärprävention
durch den Sport auf die Tagesordnung zu setzen;

5. die Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 ebenso intensiv zu
unterstützen wie die Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Som-
merspiele 2012.

Drucksache 15/952 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Spitzensportförderung auf hohem Niveau fortzuführen und den sport-

wissenschaftlichen Instituten sowie der Sportförderung durch Bundeswehr,
Bundesgrenzschutz und Bundeszollverwaltung eine besondere Aufmerk-
samkeit zu schenken;

2. das Sonderförderprogramm Goldener Plan Ost über das Jahr 2003 hinaus
fortzuführen;

3. die Rahmenbedingungen für Vereine und Ehrenamt weiter zu verbessern
und sportbezogene Ergebnisse der Enquetekommission „Zukunft des Bür-
gerschaftlichen Engagements“ umzusetzen;

4. in einem Präventionsgesetz die vielfältigen Möglichkeiten einer Gesund-
heitsprävention durch Sport und Bewegung zu verankern und darin auch
Vorschläge und Ergebnisse des „Deutschen Forums Prävention und Ge-
sundheitsförderung“ einfließen zu lassen;

5. die Felder der Sportpolitik stärker zu vernetzen, um so eine wichtige Vor-
aussetzung für die Sportentwicklung des nächsten Jahrzehnts zu schaffen.
Dabei ist dem Leitbild der Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen;

6. sich in Kooperation mit den Ländern dafür einzusetzen, dass deutliche Ver-
besserungen im Hochschulsport sowie im Schulsport in allen Schulformen
durchgesetzt werden, insbesondere durch Etablierung des Schulsports als
Fach für Bewegungs-, Gesundheits- und Freizeitkompetenz sowie bessere
Zusammenarbeit mit den Sportvereinen;

7. die Übernahme des Welt-Anti-Doping-Codes des Internationalen Olympi-
schen Komitees in nationales Recht zu unterstützen und ein Anti-Doping-
Gesetz zu erarbeiten, das in gemeinsamer Verantwortung der Sportorgani-
sationen und des Bundes die Dopingbekämpfung weiter verbessert;

8. die finanziellen Mittel für die Auswärtige Kulturpolitik und die Entwick-
lungszusammenarbeit anzuheben und damit besonders die Beziehung zu
anderen Staaten auszubauen und die zivilgesellschaftliche Entwicklung
langfristig zu fördern;

9. die Sportverbände und -vereine bei ihren Anstrengungen für einen verbes-
serten Umweltschutz zu unterstützen;

10. den eingeschlagenen Weg bei der Verankerung des Sportbegriffs auf EU-
Ebene weiter zu verfolgen und dadurch den Sport als besonderes Schutzgut
herauszustellen;

11. die Veranstalter von Sportgroßveranstaltungen bei der Planung und Durch-
führung so zu unterstützen, dass diese umwelt- und naturverträglich durch-
geführt und in die Stadt- und Regionalentwicklung eingepasst werden.

Berlin, den 2. April 2003

Der Sportausschuss
Peter Rauen
Vorsitzender

Dagmar Freitag
Berichterstatterin

Klaus Riegert
Berichterstatter

Winfried Hermann
Berichterstatter

Detlef Parr
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/952

Bericht der Abgeordneten Dagmar Freitag, Klaus Riegert, Winfried Hermann
und Detlef Parr

I.
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung – Drucksache
14/9517 – wurde am 20. Juni 2002 dem Sportausschuss zur
federführenden Beratung sowie dem Finanzausschuss, dem
Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend und dem Ausschuss für Tourismus
zur Mitberatung überwiesen. Mit Drucksache 15/345 ist die
Vorlage am 24. Januar 2003 erneut an die genannten Aus-
schüsse zur Beratung überwiesen worden.

II.
Der Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner 11. Sitzung
am 12. März 2003 beraten und Kenntnisnahme empfohlen.
Der Verteidigungsausschuss hat die Unterrichtung in seiner
10. Sitzung am 12. März 2003 beraten und einstimmig
Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 9. Sitzung am 12. März 2003 bera-
ten und einstimmig Kenntnisnahme empfohlen.
Der Ausschuss für Tourismus hat die Vorlage in seiner
8. Sitzung am 19. Februar 2003 beraten und einstimmig
Kenntnisnahme empfohlen.

III.
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung erfolgt ent-
sprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages vom
13. Mai 1971. Die Bundesregierung hat nunmehr auf Druck-
sache 14/9517 den 10. Sportbericht vorgelegt. Der Bericht
gibt die für die Sportpolitik der Bundesregierung maßgeb-
lichen Eckdaten wieder und bilanziert die Maßnahmen der
Sportförderung der Bundesregierung im Bereich des Hoch-
leistungssports sowie zur Verbesserung der Rahmenbedin-
gungen für den Breitensport in den Jahren 1998 bis 2001. Er
konzentriert sich auf Fördermaßnahmen des Bundes.
Im Sportbericht wird durch die Bundesregierung unterstri-
chen, dass in der Sportpolitik eine Reihe neuer Akzente ge-
setzt worden sind. Diese beziehen sich insbesondere auf die
Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für den
Sport und die Steigerung der Effizienz der Sportförderung
des Bundes, die Stabilisierung der Spitzensportförderung
auf hohem Niveau, den Ausbau der Spitzensportförderung
bei Bundeswehr und Bundesgrenzschutz, die Intensivierung
der Förderung des Leistungssports behinderter Menschen
und die Verwirklichung des Sonderförderprogramms für
Sportstätten nach den Kriterien des „Goldenen Plans Ost“.
Weitere Akzente bestehen in der Verstärkung der Bekämp-
fung des Dopings, der konsequenten Nutzung der Möglich-
keiten der integrativen Kraft des Sports, der Intensivierung
des Reha- und Breitensports behinderter Menschen, der
Schaffung eines fairen Interessenausgleichs zwischen Sport
im Freien und dem Natur- und Umweltschutz, der Berück-
sichtigung der Möglichkeit sportlicher Aktivität zur Ge-
sundheitsprävention sowie der Unterstützung der Sportorga-

nisationen bei ihrem Bestreben, die Aufnahme des Sports in
das EU-Vertragswerk weiter voranzubringen.
Im Zuge der Ausschussberatungen haben die Koalitions-
fraktionen sowie die Fraktion der CDU/CSU jeweils Ände-
rungsanträge zum 10. Sportbericht eingebracht (Anlagen 1
und 2).
Bei der Erörterung des Sportberichts im Ausschuss hoben
die Vertreter der Fraktion der SPD hervor, der Bundesregie-
rung sei für die Förderung des Spitzensportes und des
Sports allgemein deutlich zu danken. In finanziell schwieri-
gen Zeiten stelle es eine herausragende Leistung dar, wenn
man die Förderung in diesem Bereich in praktisch unverän-
derter Weise fortgeführt habe. Insofern sei auch die Kritik
der Fraktion der CDU/CSU, wie sie in dem vorgelegten An-
trag zum Ausdruck komme, unverständlich. Es sei im Übri-
gen als völlig legitim anzusehen, dass die Bundesregierung
die Mittel für den Ausbau der Stadien in Berlin und Leipzig
im Bereich der Sportförderung angesiedelt habe. In diesem
Zusammenhang sei daran zu erinnern, dass die diesbezüg-
lichen Zahlungen eine Zusage der von der CDU/CSU und
FDP getragenen Bundesregierung aus der Zeit vor 1998
darstellten. Man habe lediglich die in damaliger Zeit gege-
benen Zusagen eingehalten. Schon aus dieser Sicht sei die
diesbezügliche Kritik zurückzuweisen. Außerdem werde im
Antrag der Fraktion der CDU/CSU zum wiederholten Male
kritisiert, dass die Investitionen im Spitzensport zurück-
gefahren worden seien. Dies treffe zwar zu, jedoch sei die
Kritik hieran nicht berechtigt, da diese Maßnahmen aus-
drücklich im Einvernehmen mit dem Deutschen Sportbund
beschlossen worden seien. Es sei gemeinsame Auffassung
gewesen, dass man unvermeidliche Kürzungen an dieser
Stelle am ehesten verkraften könnte. Man habe versucht,
unvermeidliche Kürzungen an denjenigen Stellen vorzuneh-
men, wo sie die Athleten in ihren Trainingsvorbereitungen
am wenigsten träfen. Auch wenn Kürzungen dem Grunde
nach unerfreulich seien, halte man sie an dieser Stelle für
vertretbar.
Weiterhin werde kritisiert, dass die Anhebung der Übungs-
leiterpauschale ebenfalls nicht erfolgreich gewesen sei. Die-
jenigen, die dieses jetzt kritisierten, hätten lange genug die
Möglichkeit gehabt, selbst die Übungsleiterpauschale anzu-
heben oder den Kreis der entsprechend Begünstigten auszu-
weiten. Immerhin sei es jetzt gelungen, den Kreis der Be-
günstigten um die Gruppe der Betreuer zu erweitern.
Im Antrag der Fraktion der SPD würden im Übrigen nicht
nur die Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der
Sportförderung aufgezeigt, sondern es werde in Abschnitt 3
des Antrages die Bundesregierung aufgefordert, Zukunfts-
investitionen zu tätigen. Daher sei für eine breite Zustim-
mung für den Antrag der Koalitionsfraktionen zum Sport-
bericht zu werben.
Die Vertreter der Fraktion der CDU/CSU machten deutlich,
dass der Titel der „Sportförderung“ seit 1994 quasi gede-
ckelt sei. Die Einrichtungen und Verbände hätten die Erhö-
hungen der ständigen Kosten (Personal, Energie, Miete etc.)

Drucksache 15/952 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

weitgehend durch Abbau von Personal ausgleichen müssen.
Sie seien jetzt an einem Punkt angekommen, wo die Fest-
schreibung der Zuwendungen die qualitative Arbeit ge-
fährde. So wendeten die sportwissenschaftlichen Einrich-
tungen FES (Förderung und Entwicklung von Sportgeräten)
und IAT (Institut für Angewandte Trainingswissenschaften)
85 % bzw. 93 % der Zuwendungen für Personalausgaben
auf. Dies ermögliche keine Perspektive und mache eine Er-
höhung der Zuwendungen erforderlich. Weiterhin meide die
Koalition in ihrem Antrag klare Aussagen. Dies betreffe
insbesondere die zukünftige Sportförderung durch Bundes-
wehr, Bundesgrenzschutz und Zoll und die Perspektiven der
sportwissenschaftlichen Einrichtungen.
Die Koalition unterschlage die seit Jahren drastischen Kür-
zungen der Investitionen im Spitzensportbereich. Durch
diese Kürzungen sei das in Jahrzehnten aufgebaute Stütz-
punktsystem nachhaltig gefährdet. Die Investitionen seien
zumindest auf das Niveau von 1998 anzuheben, damit deut-
sche Athleten beste Voraussetzungen hätten, international
konkurrenzfähig zu bleiben. Die Kürzungen seien zudem
das falsche Signal. Sie veranlassten die Länder zur Rück-
führung ihrer Komplementärmittel und minderten auf brei-
ter Basis die Bereitschaft zu Investitionen in Sportstätten.
Ferner müssten die Strukturen der Vereine durch Anhebung
der Besteuerungs- und Zweckbetriebsgrenzen gestärkt wer-
den. Die CDU/CSU befinde sich hier in Übereinstimmung
mit den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission
„Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“. Seit 1990
sei keine steuerliche Anpassung erfolgt. Darüber hinaus
seien Vereine und ehrenamtlich Tätige von Bürokratie zu
entlasten.
Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde
unterstrichen, im Antrag der Fraktion der CDU/CSU zum
10. Sportbericht seien insbesondere bei den Vorbemerkun-
gen lediglich prosaische Elemente enthalten. Bei den erhobe-
nen Forderungen sei die Fraktion der CDU/CSU als Opposi-
tionsfraktion sicherlich dahin gehend im Vorteil, dass sie die
in ihrem Antrag ausgewiesenen Forderungen niemals einlö-
sen müsse. Hingegen sei im vorliegenden Koalitionsantrag
die gebotene Zurückhaltung geübt worden. Man habe ver-
meiden wollen, Forderungen zu erheben, deren Einlösung
nicht finanziell abgesichert sei. Mit Blick auf die in den Jah-
ren von 1999 bis 2002 für die Sportförderung verfügbar
gemachten Mittel sei festzuhalten, dass es der jetzigen Bun-
desregierung gelungen sei, die Sportförderung durch Kon-
stanthaltung der Fördermittel, teilweise sogar über Mittel-
steigerungen, deutlich zu stützen. Kürzungen, die in anderen
Politikbereichen hätten hingenommen werden müssen, seien
in der Sportförderung nicht zu verzeichnen gewesen.
Es sei weiterhin als beachtlich zu bezeichnen, dass es in die-
sem Zeitraum gelungen sei, im Kampf gegen das Doping
ein entsprechendes Gesetz zur Unterstützung der Doping-
Opfer zu verabschieden und auch die Nationale-Anti-Do-

ping-Agentur zu etablieren. Damit habe man den Kampf ge-
gen das Doping auf eine neue institutionelle und finanzielle
Grundlage stellen können. Weiterhin sei es gelungen, den
„Goldenen Plan Ost“ über 4 Jahre hinweg zu etablieren.
Man stehe nun vor der Frage, inwieweit man den „Goldenen
Plan Ost“ verstetigen könne, damit dieser zu einer ständigen
Einrichtung werde. Als weiterer wichtiger Erfolg sei festzu-
halten, dass es gelungen sei, eine Novelle des Bundesnatur-
schutzgesetzes zu erarbeiten. Diese Novellierung habe eine
Aussöhnung zwischen Natur, Sport und Naturschutz ge-
schaffen.
Der Vertreter der FDP im Ausschuss führte aus, dass mit
dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion eine sorgfältige Ana-
lyse vorliege, die den Realitäten der Situation des Sports in
Deutschland näher komme als die Darstellung der Bundes-
regierung. Dennoch gebe es eine Reihe von Gemeinsamkei-
ten wie etwa bei der Einrichtung des DDR-Dopingopfer-
Fonds, der Bekämpfung des Dopings oder der Forderungen
nach einer weiteren Förderung des Spitzensports bei der
Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz und der Bundeszoll-
verwaltung oder eines stärkeren Engagements der Bundes-
regierung in der Auswärtigen Kulturpolitik und der Ent-
wicklungszusammenarbeit. Dies sei insbesondere im Hin-
blick auf die Olympiabewerbung 2012 von großer Bedeu-
tung. Er vermisse aber eine zusammenfassende Darstellung
des Zusammenhangs von Sport, Prävention und Rehabilita-
tion, wie sie im FDP-Antrag „Die Kompetenzen des Sports
in Prävention und Rehabilitation besser nutzen“ zum Aus-
druck komme. Das neu eingerichtete „Forum Prävention
und Gesundheitsförderung“ werde finanziell nicht hinrei-
chend unterstützt und komme nicht zur gewünschten Arbeit.
Auch fehlten im Kreise der Mitglieder Vertreter der Sport-
medizin, die unbedingt in die Arbeit einbezogen werden
müssten. Weiterhin wurde angeregt, beim Stadtumbaupro-
gramm zukünftig 5 % der Investitionssummen für den Sport
zur Verfügung zu stellen.

IV.
Der Ausschuss beschloss, den Antrag der Fraktion der CDU/
CSU zum Sportbericht der Bundesregierung (Anlage 2) ab-
zulehnen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Abwesenheit des
Mitglieds der Fraktion der FDP gefasst.
Der Ausschuss beschloss, den Antrag der Koalitionsfraktio-
nen zum Sportbericht der Bundesregierung (Anlage 1) an-
zunehmen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU sowie bei Abwesen-
heit der Mitglieder der Fraktion der FDP gefasst.
DerAusschuss beschloss imÜbrigen einmütig, den10. Sport-
bericht der Bundesregierung – Drucksache 14/9717 – zur
Kenntnis zu nehmen.

Berlin, den 2. April 2003
Dagmar Freitag
Berichterstatterin

Klaus Riegert
Berichterstatter

Winfried Hermann
Berichterstatter

Detlef Parr
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/952

Anlage 1

Drucksache 15/952 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/952

Drucksache 15/952 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/952

Drucksache 15/952 – 12 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anlage 2

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/952

Drucksache 15/952 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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