BT-Drucksache 15/951

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/716- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Juli 2001 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreiches Thailand über den Seeverkehr

Vom 7. Mai 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/951
15. Wahlperiode 07. 05. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (14. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/716 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 31. Juli 2001
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung des Königreiches Thailand
über den Seeverkehr

A. Problem
Die deutsch-thailändischen Seeverkehrsbeziehungen waren bisher nicht ver-
traglich geregelt. Das Abkommen mit Thailand trägt den heutigen wirtschaft-
lichen und schifffahrtspolitischen Erfordernissen der modernen internationalen
Seeschifffahrt Rechnung und wird auch der Entwicklung des Handelsaus-
tauschs zugute kommen.
Auf das Abkommen vom 31. Juli 2001 zwischen der Regierung der Bundes-
republik Deutschland und der Regierung des Königreiches Thailand über den
Seeverkehr findet Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes Anwendung.
Daher ist die Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bun-
desgesetzes erforderlich.

B. Lösung
Mit dem am 31. Juli 2001 unterzeichneten Abkommen werden die für den
Seeverkehr zwischen beiden Ländern notwendigen ordnungspolitischen und
technischen Regelungen auf der Grundlage der Dienstleistungsfreiheit und der
Inländergleichbehandlung geschaffen.
Zustimmung durch einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs der Bundes-
regierung

Drucksache 15/951 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/951

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/716 – anzunehmen.

Berlin, den 7. Mai 2003

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Eduard Oswald
Vorsitzender

Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter

Drucksache 15/951 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/716 in seiner 37. Sitzung am 3. April 2003 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen zur federführenden Beratung und an den Finanzaus-
schuss und den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf beinhaltet die Zustimmung des Deut-
schen Bundestages zu dem Abkommen vom 31. Juli 2001
nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
Das Abkommen mit Thailand beruht auf dem Prinzip der
Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung der Schiffe
im gegenseitigen Seeverkehr und gewährt Inländergleichbe-
handlung für die Benutzung der Häfen. Es regelt unter ande-
rem die Behandlung von Schifffahrtsunternehmen, Schiff,
Kapitän, Besatzung, Fahrgästen und Gütern im jeweils an-
deren Vertragsstaat und enthält Bestimmungen über den
Transfer von Frachteinnahmen. Darüber hinaus regelt es
technische Fragen des Seeverkehrs zwischen beiden Län-
dern.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/716 in seiner 16. Sitzung am 7. Mai 2003 beraten
und einstimmig beschlossen, die Annahme des Gesetzent-
wurfs zu empfehlen.
Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 15/716 in seiner 15. Sitzung am 7. Mai 2003
beraten und einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Annahme
des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/716 in seiner
11. Sitzung am 7. Mai 2003 beraten und einstimmig be-
schlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Berlin, den 7. Mai 2003
Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter

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