BT-Drucksache 15/93

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Frationen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 15/25, 15/77 - Entwurf eines Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Vom 13. November 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/93
15. Wahlperiode 13. 11. 2002

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Wolfgang Börnsen
(Bönstrup), Alexander Dobrindt, Ingrid Fischbach, Dr. Reinhard Göhner, Robert
Hochbaum, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg,
Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz
Riesenhuber, Franz Romer, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer,
Max Straubinger und der Fraktion der CDU/CSU

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksachen 15/25, 15/77 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die wirtschaftliche Situation in Deutschland verschlechtert sich zusehends. Da-
bei hat nicht nur die sich abzeichnende Rezession gravierende Auswirkungen
auf die Situation am Arbeitsmarkt. Auch umgekehrt führt die zunehmende Re-
gulierung des Arbeitsmarktes zur Erlahmung der wirtschaftlichen Kräfte und
des unternehmerischen Engagements. Überreglementierungen erweisen sich
zunehmend als Hindernis für Einstellungen und Existenzgründungen.
Ziel muss es sein, die wirtschafts-, finanz-, sozial- und arbeitsrechtlichen Rah-
menbedingungen auf die Förderung von Beschäftigung auszurichten. Nur wenn
Beschäftigungshürden abgebaut und Unternehmergeist gefördert wird, kann es
gelingen, den Arbeitsmarkt zu beleben. Bestandteil einer solchen Politik ist die
Beseitigung der Hemmnisse für Existenzgründungen, die durch die Regelungen
zur sog. Scheinselbständigkeit seit dem 1. Januar 1999 gelten.
Die derzeitige Beweislastverteilung kann im Ergebnis dazu führen, dass eine
materiell selbständige Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als unselbständige
Tätigkeit gilt. Dies ist rechtsstaatlich bedenklich. Die Beweislastumkehr ver-
schiebt das Risiko der Nichtaufklärbarkeit damit unangemessen auf den Bürger
und widerspricht damit dem Geist der Grundrechte der Verfassung (in dubio
pro libertate).
Die Regelungen zur Scheinselbständigkeit haben gravierende arbeitsmarktpoli-
tische Auswirkungen: Sie hindern das Entstehen selbständiger Tätigkeit und
vernichten bereits bestehende selbständige Existenzen. Letztendlich erodiert
damit auch die unselbständige Tätigkeit, denn diese setzt die Bereitschaft von
Bürgern voraus, das Wagnis und die Last einer selbständigen Tätigkeit einzuge-
hen. Die Regelungen sind deshalb unter Wahrung des notwendigen Vertrauens-
schutzes aufzuheben.

Drucksache 15/93 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Abschaffung bewirkt eine angemessene Abgrenzung zwischen der Sphäre
der sozialrechtlichen Absicherung auf der einen Seite und der unternehmeri-
schen Entfaltung, aber auch des unternehmerischen Risikos auf der anderen
Seite. Im Gegensatz zum sog. Hartz-Konzept, das mit dem Kunstgeschöpf der
„Ich-AG“ auf massive Subventionen setzt (drei Jahre Zuschüsse durch das
Arbeitsamt, privilegierte Besteuerung mit nur 10 %, vollständige Umsatzsteuer-
befreiung, steuerliche Abzugsfähigkeit bei Inanspruchnahme von Leistungen
einer „Ich-AG“ für Privathaushalte), wird mit dem vorliegenden Entschlie-
ßungsantrag die echte Selbständigkeit gefördert und nicht ein künstlicher
Arbeitsmarkt konstruiert, der ohne die massiven Subventionierungen nicht
existieren könnte.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die Regelungen zur so genannten Scheinselbstständigkeit, wie sie durch das
Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeit-
nehmerrechte vom 19. Dezember 1998 und durch das Gesetz zur Förderung der
Selbständigkeit vom 20. Dezember 1999 eingeführt wurden, wieder zurückzu-
nehmen und durch solche zu ersetzen, die zu einer angemessenen Abgrenzung
zwischen der Sphäre der sozialrechtlichen Absicherung auf der einen Seite und
der unternehmerischen Entfaltung, aber auch des unternehmerischen Risikos,
auf der anderen Seite führen.

Berlin, den 13. November 2002

Karl-Josef Laumann
Dagmar Wöhrl
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Alexander Dobrindt
Ingrid Fischbach
Dr. Reinhard Göhner
Robert Hochbaum
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Wolfgang Meckelburg
Laurenz Meyer (Hamm)
Dr. Joachim Pfeiffer
Hans-Peter Repnik
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Hartmut Schauerte
Johannes Singhammer
Max Straubinger
Dr. Angela Merkel. Michael Glos und Fraktion

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