BT-Drucksache 15/834

zu dem Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Hans-Michael Goldmann, Dirk Niebel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/368- Arbeitserlaubnis für ausländische Saisonarbeitskräfte auf sechs Monate ausweiten

Vom 9. April 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/834
15. Wahlperiode 09. 04. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Hans-Michael Goldmann,
Dirk Niebel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/368 –

Arbeitserlaubnis für ausländische Saisonarbeitskräfte auf sechs
Monate ausweiten

A. Problem
Nach Ansicht der antragstellenden Fraktion müsse dem offensichtlich be-
stehenden Bedarf an ausländischen Arbeitskräften durch eine Änderung der
Anwerbestoppausnahmeverordnung entsprochen werden.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP, wobei die Fraktion der CDU/CSU dem ersten Teil des Antrags zuge-
stimmt hat

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/834 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/368 abzulehnen.

Berlin, den 9. April 2003

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rainer Wend
Vorsitzender

Angelika Krüger-Leißner
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/834

Bericht der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner

I. Überweisung, Voten der mitberatenden
Ausschüsse und Abstimmungsergebnis im
federführenden Ausschuss

Der Antrag auf Drucksache 15/368 ist in der 31. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 13. März 2003 an den
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur federführenden
Beratung und an den Innenausschuss, den Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, den
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung und den
Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen
worden.
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 11. Sitzung
am 9. April 2003 beraten und mit der Mehrheit der Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und FDP emp-
fohlen, den Antrag zu Punkt 1 abzulehnen. Im Hinblick auf
Punkt 2 des Antrags hat der Ausschuss mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU/CSU gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP ebenfalls empfohlen, den
Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat in seiner 11. Sitzung am 9. April 2003
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Ziffer 1 des
Antrags abgelehnt. Ziffer 2 des Antrags wurde mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, der Mehrheit der Fraktion der
CDU/CSU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung eines Mitglieds der Fraktion der CDU/CSU abgelehnt.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
in seiner 14. Sitzung am 9. April 2003 den Antrag zu
Ziffer 1 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP,
Ziffer 2 des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP abgelehnt.
Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner
13. Sitzung am 9. April 2003 beraten und ihn mehrheitlich
abgelehnt. Dabei wurde Punkt 1 des Antrags bei Stimmen-
gleichheit mit den Stimmen der Fraktion der SPD bei Ab-
wesenheit der Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt. Der 2. Teil des Antrags wurde mit den Stimmen
der Fraktionen der SPD und CDU/CSU gegen die Stimme
der Fraktion der FDP bei Abwesenheit des Vertreters der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den Antrag
in seiner 17. Sitzung am 9. April 2003 beraten und abge-
schlossen. Im Ergebnis der Beratungen wurde der Antrag
mehrheitlich abgelehnt. Punkt 1 des Antrags wurde mit der
Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt,
während Punkt 2 nur von den Mitgliedern der Fraktion der
FDP unterstützt und von allen anderen Fraktionen abgelehnt
wurde.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags auf
Drucksache 15/368

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden,
1. die Anwerbestoppausnahmeverordnung (ASAV) in § 4

Abs. 1 mit dem Ziel zu novellieren, dass ausländischen
Saisonkräften die Arbeitserlaubnis bis zu insgesamt
6 Monaten erteilt werden kann und

2. § 4 Abs. 1 der ASAV dahingehend zu ändern, dass die
Begrenzung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern
für einen Betrieb auf sieben Monate im Kalenderjahr
aufgehoben wird.

Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 15/368 ver-
wiesen.

III. Ausschussberatungen
Einig war sich der Ausschuss darüber, dass ausländische
Saisonarbeitskräfte besonders in Spitzenzeiten einen wert-
vollen Beitrag in der Wirtschaft leisten. Die Auseinander-
setzung im Ausschuss drehte sich um die Frage, ob tatsäch-
lich die Notwendigkeit für eine sofortige Novellierung der
Anwerbestoppausnahmeverordnung im Sinne des Antrags
besteht.
Nach Auffassung der Mitglieder der Fraktion der FDP be-
nötige die Wirtschaft mehr Spielraum, um ihren Bedarf an
Arbeitskräften in bestimmten Spitzenzeiten zu decken.
Dementsprechend sei die Anwerbestoppausnahmeverord-
nung (ASAV) an den entsprechenden Stellen zu ändern. Ins-
gesamt sei in diesem Bereich mehr Flexibilität für die Wirt-
schaft notwendig. Das Zuwanderungsgesetz werde vor Sep-
tember dieses Jahres nicht in Kraft treten; daher sei eine
Vorabregelung erforderlich.
Die Mitglieder der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bezweifelten, ob die Bedürfnisse des Lan-
des und der Wirtschaft tatsächlich in Richtung des An-
trags gingen. Die Koalitionsfraktionen hätten im Entwurf
des Zuwanderungsgesetzes die Erweiterung bestimmter
Regelungen vorgesehen. Dabei sei die angespannte Situa-
tion auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen:
Vorrangig sollten vorhandene Arbeitsplätze mit inländi-
schen Arbeitnehmern besetzt werden. Gegen eine Verlän-
gerung spreche zudem, dass die mit den Hartz-Gesetzen
vorgenommene Weichenstellung konterkariert werden
könnte. Die unter Punkt 2 des Antrags enthaltene Ände-
rung der ASAV laufe darauf hinaus, ausländische Kräfte
ganzjährig einzusetzen und mache die derzeitige Saisonre-
gelung obsolet. Einer isolierten und vorgezogenen Sonder-
regelung, wie sie die FDP vorschlage, könne daher nicht
zugestimmt werden.
Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU verdeutlichten
das Phänomen des deutschen Arbeitsmarktes, bei dem die
Arbeitslosenzahlen stiegen, jedoch gleichzeitig – z. B. bei
der Spargel- und Erdbeerernte – keine geeigneten Arbeits-
kräfte zu finden seien. Fehlende Anreize zur Aufnahme
einer solchen Tätigkeit für Arbeitslose machten erhebliche

Drucksache 15/834 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Probleme in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik deutlich.
Dem ersten Teil des Antrags der Fraktion der FDP könne
zugestimmt werden, während der zweite Teil abgelehnt wer-
den müsse, weil er quasi auf ein ganzes Jahr Saison hinaus-
laufe.
Berlin, den 9. April 2003
Angelika Krüger-Leißner
Berichterstatterin

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