BT-Drucksache 15/749

Strukturpolitik zukunftsfähig gestalten

Vom 1. April 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/749
15. Wahlperiode 01. 04. 2003

Antrag
der Abgeordneten Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl,
Peter Hintze, Dr. Gerd Müller, Johannes Singhammer, Thomas Silberhorn, Albert
Rupprecht (Weiden), Michael Stübgen, Veronika Bellmann, Michael Kretschmer,
Kurt-Dieter Grill, Otto Bernhardt, Dr. Rolf Bietmann,WolfgangBörnsen (Bönstrup),
Dr. Ralf Brauksiepe, Albert Deß, Alexander Dobrindt, Maria Eichhorn, Albrecht
Feibel, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Georg
Girisch, Dr. Reinhard Göhner, Josef Göppel, Dr. Wolfgang Götzer, Ernst Hinsken,
Robert Hochbaum, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Volker Kauder, Gerlinde
Kaupa, Jürgen Klimke, Rudolf Kraus, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues,
Barbara Lanzinger, Vera Lengsfeld, Stephan Mayer (Altötting), Wolfgang
Meckelburg, FriedrichMerz, LaurenzMeyer (Hamm), Günter Nooke, Ulrich Petzold,
Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer,
Dr. Klaus Rose, Hartmut Schauerte, Andreas Scheuer, Horst Seehofer,
Max Straubinger, Matthäus Strebl, Andrea Voßhoff und der Fraktion der CDU/CSU

Strukturpolitik zukunftsfähig gestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die Diskussion zur Reform der europäischen und auch der nationalen Struk-

turpolitik gewinnt beständig an Gewicht. Dies resultiert vor allem aus der
bevorstehenden Osterweiterung der Europäischen Union und aus der Be-
endigung der aktuellen EU-Förderperiode im Jahr 2006.
Die strukturpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union waren und
sind Ausdruck der innergemeinschaftlichen Solidarität und dienen aktiv der
Verwirklichung der Kohäsionsziele in der Union. Sie haben in hohem Maße
zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes bei-
getragen. Daneben sichert die Regionalpolitik des Bundes und der Länder in
besonderer Weise den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sämtliche struktur-
politischen Maßnahmen stärken insbesondere den ländlichen Raum und sor-
gen für dessen ausgewogene Entwicklung. Struktur- und Regionalpolitik
kann jedoch nicht die Defizite in der aktuellen Wirtschafts- und Arbeits-
marktpolitik der Bundesregierung ausgleichen. Eine erfolgreiche Neugestal-
tung der Strukturpolitik ist daher von einer vollständigen Umsetzung der
notwendigen Reformen in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik abhän-
gig.

2. Die Anforderungen an die europäische und die nationale Strukturpolitik
werden sich mit der EU-Osterweiterung verändern, da sich im Beitrittszeit-
punkt die regionalen Entwicklungsunterschiede in der Gemeinschaft deut-

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lich vergrößern. Regionen, die bisher als uneingeschränkt förderfähig galten,
werden bei einer Beibehaltung der jetzigen Regularien nicht mehr Adressa-
ten der Strukturpolitik sein, weil das niedrige Einkommensniveau in den ost-
europäischen Staaten und deren geringere Wirtschaftskraft den europäischen
Durchschnittswert verringert. Gleichzeitig haben die in den europäischen
Strukturfonds einzahlenden Mitgliedstaaten mit deutlich höheren Belastun-
gen zu rechnen, was die Bundesrepublik Deutschland als größten Netto-
einzahler in besonderer Weise betrifft. Die finanzielle Solidarität mit den
bedürftigen Regionen und die Beanspruchung der einzahlenden Mitglied-
staaten müssen daher durch eine grundlegende Reform der gesamten Struk-
turpolitik in einen neuen Ausgleich gebracht werden.

3. Zur Gestaltung der EU-Strukturpoltik nach 2006 werden mehrere Wege dis-
kutiert. Erweiterungsbedingt haben alle Modelle zur Folge, dass sich die
deutsche Nettozahlerposition nach 2006 erheblich verschlechtern wird. Liegt
der Negativsaldo zwischen deutscher Einzahlung in die Strukturfonds und
den Rückflüssen in der aktuellen EU-Finanzperiode 2000 bis 2006 bei –22,6
Mrd. Euro, so könnte sich dieser Betrag in der Finanzperiode 2007 bis 2013
in etwa verdoppeln.

4. Die EU-Osterweiterung und der Beginn der neuen EU-Finanzperiode bieten
die Chance, die Europäische Strukturpolitik grundlegend zu reformieren.
Die zukünftige Strukturpolitik muss dem Subsidiaritätsprinzip verstärkt
Rechnung tragen, eine höhere Effizienz des Mitteleinsatzes sicherstellen und
die Maßnahmen am europäischen Mehrwert orientieren. Weiterhin ist es
notwendig, die gesamte Strukturpolitik einfacher und transparenter zu
gestalten.
Der neue Ansatz für eine Strukturpolitik muss langfristig angelegt sein und
sich stärker auf die Förderung wirtschaftlich besonders schwacher Regionen
konzentrieren. Ergebnis wäre die Reduzierung von Einzahlungen und Rück-
flüssen. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten erweiterte Handlungsspiel-
räume für die eigene Regionalpolitik erhalten. Insgesamt würde damit dem
Prinzip der innergemeinschaftlichen Solidarität Rechnung getragen, dem
Subsidiaritätsgrundsatz erhöhtes Gewicht verliehen, die Verwaltung der
europäischen Fördermittel vereinfacht, die Eigenverantwortung der Mit-
gliedstaaten für die Überwindung ihrer Strukturprobleme gefördert und bei
einer entsprechenden Ausgestaltung die zusätzliche finanzielle Belastung
Deutschlands begrenzt.

5. Wesentliches Element einer Reform muss die Zurückdrängung des Zentra-
lismus innerhalb der europäischen Strukturpolitik sein. Angesichts der
Weiterentwicklung von modernen und erfolgreichen Modellen dezentraler
Wirtschaftsentwicklung (z. B. Clusterbildung) sind regionale Handlungs-
kompetenzen in weitaus größerem Maße gefordert, als sie momentan vor-
handen sind. Die Beihilfenkontrolle der Europäischen Kommission gemäß
Artikel 88 EGV ist daher effizienter zu gestalten. Dafür müssen die be-
stehenden Beihilferegelungen, die Leitlinien für die Regionalbeihilfen und
erforderlichenfalls auch der EG-Vertrag geändert werden. Die Vorgaben der
Europäischen Kommission sind so weit zurückzunehmen, dass die Möglich-
keit einer ausgewogenen Entwicklung der Regionen und die Verhinderung
von Subventionswettläufen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Eine sachgemäße Kontrolle kann durch einen jährlichen Nachweis der Mit-
gliedstaaten über die Verwendung der Mittel entsprechend der Kohäsions-
ziele erfolgen. Insgesamt dürfen die Mitgliedstaaten bei der Fördergebiets-
abgrenzung nach europäisch festgelegten Indikatoren nicht unangemessen
beschränkt werden und eine Feinabgrenzung nach nationalen Indikatoren
muss möglich sein, um zielgenaue Förderungen zu erreichen. Die bisher zu-
lässigen Bezuschussungen müssen erleichtert und erweitert werden.

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Die starre Bestimmung von Fördergebieten allein durch Bevölkerungs-
plafonds ist zu beenden. Eine solche Vorgehensweise wird nicht den Erfor-
dernissen der Regionalpolitik und dem Subsidiaritätsprinzip gerecht, da
jedes Land und jede Region ein ureigenes Interesse an einer ausgewogenen
Wirtschaftsstruktur hat und passgerechte Lösungsstrategien vor Ort besser
entwickelt werden können als auf europäischer Ebene.

6. Die nationale Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) ist zu erhalten und
weiterzuentwickeln. Die GA hat sich als Förderinstrument sowohl für den
ländlichen strukturschwachen Raum als auch für die von Strukturwandel be-
troffenen Industrieregionen bewährt und sichert den Entwicklungsanschluss
strukturschwacher Regionen an wachstumsstarke Großstädte. Insbesondere
in den neuen Bundesländern ist die GA eine notwendige Begleitung des
anhaltenden Umstrukturierungsprozesses.
Der Finanzrahmen der GA muss deutlich erhöht werden, so dass die im
Rahmenplan vorgesehenen Förderhöchstsätze besser ausgeschöpft werden
können. Die Voraussetzungen für die Investitionsförderung sind dahin
gehend weiterzuentwickeln, dass die Unternehmen die Möglichkeit haben,
flexibel auf Konjunkturschwankungen und Änderungen der Wettbewerbs-
verhältnisse zu reagieren.

7. Der Transformationsprozess in den neuen Bundesländern ist noch nicht
abgeschlossen. Indikatoren wie das regionale Bruttoinlandsprodukt (BIP),
der Stand beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die Unternehmensdichte
und die Arbeitslosigkeit zeigen den Nachholbedarf zu den alten Bundes-
ländern. Eine plötzliche Verringerung der bisherigen Förderung allein auf
Grund des statistischen Effekts würde die bisher erfolgreiche Aufbauarbeit
gefährden.
Die Ziel-1-Förderung trägt derzeit in den neuen Bundesländern erheblich
zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums sowie zur Schaffung und zur
Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Für die jetzigen Ziel-1-Regionen, die am
Ende der laufenden Förderperiode die 75 %-Schwelle überschreiten, müssen
entsprechende Anschlussregelungen vorgesehen werden. Es ist notwendig,
dass die künftige Förderung der Regionen, die allein wegen des statistischen
Effekts der Absenkung des EU-BIP-Durchschnitts im Zuge der EU-Ost-
erweiterung aus der Kategorie Ziel-1 fallen würden, in der kommenden
Förderperiode einer Ziel-1 entsprechenden Förderung einschließlich des
diesbezüglichen Beihilfereglements entspricht. Der regionale Wohlstand
wäre wie bisher ein Kriterium zur Aufteilung der Ziel-1-Mittel auf die
Fördergebiete und würde zu einer differenzierten und trotzdem gerechten
Aufteilung der Mittel beitragen, ohne die finanziellen Obergrenzen in Frage
zu stellen.

8. Besonderer strukturpolitischer Handlungsbedarf ergibt sich in den Grenz-
regionen zu den Beitrittsländern. Durch das anhaltende Lohn- und Sozial-
kostengefälle droht in den deutschen Grenzregionen ein negativer Struktur-
wandel, dessen Erscheinungen vor allem ein ruinöser Wettbewerb in
personalintensiven Branchen (insbesondere Dienstleistungsgewerbe), eine
verschärfte Standortkonkurrenz und eine vermehrte Zahl an osteuropäischen
Einpendlern sein werden. Weiterhin werden die tschechischen und pol-
nischen Grenzregionen zu den Höchstfördergebieten der Gemeinschaft zäh-
len, so dass sich ein erhebliches Fördergefälle zu den peripheren Regionen
in Deutschland abzeichnet.
Die deutschen Grenzregionen müssen daher durch einen geschlossenen För-
dergürtel (Grenzgürtelprogramm) besondere Unterstützung erfahren, welche
an den spezifisch erweiterungsbedingten Problemen angreift und auf die

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Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten ist. Weiterhin ist die Neuab-
grenzung der GA-Fördergebiete unter dem zusätzlichen Regionalindikator
„Grenzlage zu den Beitrittsländern“ vorzunehmen, um damit die Auswir-
kungen der EU-Osterweiterung auf die deutschen Grenzlandkreise zu
berücksichtigen.
Des Weiteren muss das Programm der Europäischen Kommission vom
25. Juli 2001 „Gemeinschaftsaktion für Grenzregionen“ deutlich auf-
gestockt werden, um spürbare Maßnahmen im gesamten Grenzabschnitt von
Finnland bis Griechenland bewirken zu können.
Neben den Grenzlagen zu den Beitrittsländern sind viele der übrigen peri-
pheren Regionen Deutschlands und mehrere der ehemaligen Zonenrand-
gebiete innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von Strukturproblemen
betroffen. Deren geographisch besondere Lage und ihre spezifische
Entwicklung in der jüngeren Geschichte sind nicht selten negative Struktur-
faktoren, die von der künftigen Regionalförderung stärker berücksichtigt
werden müssen. Dies gilt besonders für Randregionen, in denen Bundes-
wehrstandorte geschlossen werden.

9. Die bisherige Strukturförderung ist überreglementiert und wenig transpa-
rent. Oftmals bestehen daher Informationsdefizite bei den Subventionsadres-
saten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Viele
Verordnungsbestimmungen sind unpräzise und auslegungsbedürftig. Die
Verfahren zur Genehmigung von Programmentwürfen und Großprojektan-
trägen sind zu kompliziert und zu langwierig. Viele europäische Vorschriften
kollidieren mit nationalen Regelungen. Kommissionsinterne Abstimmungs-
probleme gehen oftmals zu Lasten der Mitgliedstaaten und Regionen. Bis
zur Halbzeitbewertung können keine schwerpunktmäßigen Mittelumschich-
tungen vorgenommen werden, so dass Maßnahmen mit hoher Effizienz und
Nachfrage nicht hinreichend verstärkt werden können. Insgesamt wurden
die zentralen Ziele der Agenda 2000 nicht oder nur unzureichend erreicht.
Eine Vereinfachung, inhaltliche Konzentration und Dezentralisierung ist
nicht in spürbarem Maße feststellbar.
Es ist dringend notwendig, die gesamte Strukturpolitik transparenter, ein-
facher und adressatennäher zu gestalten. Damit würden sich auch Effizienz-
gewinne und Kosteneinsparungen einstellen. Ebenso ist es erforderlich, eine
effiziente Ergebniskontrolle durchzuführen, um sicherzustellen, dass die
Gelder den vorgesehenen Maßnahmen zugeführt, entsprechend der Förder-
zwecke verwandt und die Förderziele erreicht wurden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die europäische Struk-

turpolitik mit dem Ziel reformiert wird, dass die Mitgliedstaaten regional-
politische Handlungsspielräume zurückgewinnen;

2. sicherzustellen, dass die künftige Förderung der Regionen, die allein wegen
des statistischen Effekts der Absenkung des EU-BIP-Durchschnitts im Zuge
der EU-Osterweiterung aus der Kategorie Ziel-1 fallen würden, in der
kommenden Förderperiode einer Ziel-1 entsprechenden Förderung ein-
schließlich des diesbezüglichen Beihilfenreglements entspricht;

3. sich dafür einzusetzen, dass die Beihilfenkontrolle der Europäischen Kom-
mission effizienter gestaltet wird und die bestehenden Beihilferegelungen
entsprechend geändert werden;

4. mit Nachdruck initiativ zu werden, dass die starre Bestimmung von Förder-
gebieten allein durch Bevölkerungsplafonds aufgegeben wird;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/749

5. die nationale Investitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-
rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) unter Nutzung der durch eine
Reform der europäischen Strukturpolitik neu gewonnenen Möglichkeiten
weiterzuentwickeln, u. a. indem die Reaktionsmöglichkeiten der Unter-
nehmen auf Konjunkturschwankungen und Änderungen der Wettbewerbs-
verhältnisse gestärkt werden;

6. dem Fördergefälle in den deutschen Grenzregionen zu den Beitrittsländern
durch einen geschlossenen Fördergürtel entgegenzuwirken und die Förder-
gebiete der GA ggf. mit dem zusätzlichen Regionalindikator „Grenzlage zu
den Beitrittsländern“ neu abzugrenzen;

7. sich dafür einzusetzen, dass das Programm der Europäischen Kommission
vom 25. Juli 2001 „Gemeinschaftsaktion für Grenzregionen“ gestärkt wird;

8. die speziellen Strukturprobleme der übrigen peripheren Regionen Deutsch-
lands und der ehemaligen Zonenrandgebiete innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland bei der Förderung zu berücksichtigen;

9. auf eine einfache, transparente und adressatennahe Gestaltung der Struktur-
politik, einschließlich einer effizienten Erfolgskontrolle, hinzuwirken.

Berlin, den 1. April 2003
Klaus Hofbauer
Karl-Josef Laumann
Dagmar Wöhrl
Peter Hintze
Dr. Gerd Müller
Johannes Singhammer
Thomas Silberhorn
Albert Rupprecht (Weiden)
Michael Stübgen
Veronika Bellmann
Michael Kretschmer
Kurt-Dieter Grill
Otto Bernhardt
Dr. Rolf Bietmann
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Dr. Ralf Brauksiepe
Albert Deß
Alexander Dobrindt
Maria Eichhorn
Albrecht Feibel
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Erich G. Fritz
Dr. Michael Fuchs
Georg Girisch
Dr. Reinhard Göhner
Josef Göppel
Dr. Wolfgang Götzer
Ernst Hinsken

Robert Hochbaum
Susanne Jaffke
Bartholomäus Kalb
Volker Kauder
Gerlinde Kaupa
Jürgen Klimke
Rudolf Kraus
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Barbara Lanzinger
Vera Lengsfeld
Stephan Mayer (Altötting)
Wolfgang Meckelburg
Friedrich Merz
Laurenz Meyer (Hamm)
Günter Nooke
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Hans-Peter Repnik
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Dr. Klaus Rose
Hartmut Schauerte
Andreas Scheuer
Horst Seehofer
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Andrea Voßhoff

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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