BT-Drucksache 15/739

Ausbildungsbereitschaft der Betriebe stärken - Verteuerung der Ausbildung verhindern

Vom 1. April 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/739
15. Wahlperiode 01. 04. 2003

Antrag
der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Hartmut Schauerte,
Veronika Bellmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Alexander Dobrindt,
Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Dr. Reinhard Göhner,
Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann,
Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Laurenz Meyer (Hamm),
Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer,
Johannes Singhammer, Max Straubinger und der Fraktion der CDU/CSU

Ausbildungsbereitschaft der Betriebe stärken – Verteuerung der Ausbildung
verhindern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Februar 2003 standen laut Angaben der Bundesanstalt für Arbeit 486 779
Ausbildungssuchenden nur 368 148 Berufsausbildungsstellen gegenüber. In
Anbetracht der äußerst schwierigen Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt
kommt es gerade jetzt darauf an, die Betriebe von unnötigen Kosten zu entlas-
ten, um so deren Ausbildungsbereitschaft zu stärken.
Im Rahmen des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt, das von der Union durchgesetzt wurde und ausdrücklich begrüßt wird,
wurde von der Bundesregierung einseitig die Geringverdienergrenze für Aus-
bildungsverhältnisse (§ 346 Abs. 2 Nr. 1 SGB III; § 249 Abs. 2 Nr. 1 SGB V;
§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI) analog der Grenze für geringfügige Beschäftigung
von 325 auf 400 Euro monatlich angehoben.
Dieses bedeutet für die betroffenen Ausbildungsbetriebe insbesondere im
Handwerk eine deutliche Mehrbelastung, da zukünftig die Arbeitgeber die
Sozialversicherungsbeitragsanteile ihrer Auszubildenden auch dann tragen
müssen, wenn die monatliche Ausbildungsvergütung zwischen 325 und 400
Euro liegt.
Die 325 Euro Geringverdienergrenze hatte bislang im Handwerk wenig Bedeu-
tung, da die Ausbildungsvergütungen in aller Regel über diesem Betrag lagen,
so dass die Beiträge zur Sozialversicherung hälftig vom Arbeitgeber und vom
Auszubildenden getragen wurden. Von der Anhebung der Grenze auf 400 Euro
sind zukünftig jedoch viele Handwerksbetriebe betroffen, da häufig die Ausbil-
dungsvergütungen – insbesondere in den neuen Ländern – zwischen 325 und
400 Euro liegen. Dies führt zu erheblichen Mehrbelastungen der betroffenen
Betriebe, die bis zu 1 000 Euro pro Jahr und Auszubildenden betragen können.
In Anbetracht der schwierigen Situation der betrieblichen Ausbildung und einer
starken Nachfrage Jugendlicher nach Ausbildungsplätzen ist die Absenkung

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der Geringverdienergrenze ein wichtiger Beitrag zur Kostenentlastung der
Betriebe und damit zur Steigerung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– die Anhebung der Geringverdienergrenze in den beschriebenen Gesetzen

wieder rückgängig zu machen,
– einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Berlin, den 1. April 2003
Karl-Josef Laumann
Dagmar Wöhrl
Hartmut Schauerte
Veronika Bellmann
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Alexander Dobrindt
Dr. Maria Flachsbarth
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Dr. Reinhard Göhner
Ernst Hinsken
Robert Hochbaum
Volker Kauder
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Wolfgang Meckelburg
Laurenz Meyer (Hamm)
Dr. Joachim Pfeiffer
Hans-Peter Repnik
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Johannes Singhammer
Max Straubinger
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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