BT-Drucksache 15/737

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/345 Nr. 34- Entschließung des Europäischen Parlaments zu der jährlichen Bewertung der Durchführung des Stabilitäts- und Konvergenzprogramms (Artikel 99 Absatz 4 EG-Vertrag) (2002/2016(INI)) (EuB-EP 889)

Vom 31. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/737
15. Wahlperiode 31. 03. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/345 Nr. 34 –

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der jährlichen Bewertung
der Durchführung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
(Artikel 99 Absatz 4 EG-Vertrag) (2002/2016(INI))
(EuB-EP 889)

A. Problem
Zur engeren Koordinierung der Wirtschaftspolitik und für eine dauerhafte Kon-
vergenz der Wirtschaftsleistungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
überwacht der Rat anhand von Berichten der Kommission die Entwicklung in
jedem Mitgliedstaat und in der Gemeinschaft. Das Europäische Parlament hat
in seiner Sitzung vom 15. Mai 2002 eine Entschließung zu der jährlichen Be-
wertung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme angenommen.

B. Lösung
In Kenntnis der Unterrichtung Annahme einer Entschließung, mit der die Hal-
tung der Bundesregierung unterstützt wird, sich weiterhin für die Einhaltung
des Stabilitäts- und Wachstumspaktes einzusetzen und im Hinblick auf die öko-
nomische Gesamtsituation und auf etwaige Sondereinflüsse von seinen beste-
henden Regelungen europäisch abgestimmt sinnvoll Gebrauch zu machen.
Annahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Annahme einer Entschließung der Fraktion der CDU/CSU, mit der die Bundes-
regierung aufgefordert wird, sich nicht länger an Diskussionen über eine mögli-
che flexible Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu beteiligen
und die strikte Einhaltung des Paktes als erklärtes Ziel der Bundesrepublik
Deutschland zu betonen. Dieser Vorschlag wurde mit den Stimmen der Koali-
tionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und der Frak-
tion der FDP abgelehnt.

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/737 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 15/345 Nr. 34 – folgende Ent-
schließung anzunehmen:
„Der Deutsche Bundestag schließt sich der Entschließung des Europäischen
Parlaments zur jährlichen Bewertung der Durchführung der Stabilitäts- und
Konvergenzprogramme an.
Darüber hinaus nimmt der Deutsche Bundestag zur Kenntnis, dass die Bundes-
regierung sich im Dialog mit den EU-Partnern maßgeblich dafür eingesetzt hat,
die Debatte über Veränderungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu be-
enden.
Der Deutsche Bundestag erkennt an, dass die Bundesregierung mit ihrer An-
nahme des Defizitverfahrens nach Artikel 104 EG-Vertrag ein wichtiges Be-
kenntnis zum Pakt in seiner bestehenden Form abgegeben hat.

Der Deutsche Bundestag unterstützt die Haltung der Bundesregierung,
– sich weiterhin für die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ein-

zusetzen und
– im Hinblick auf die ökonomische Gesamtsituation und auf etwaige Sonder-

einflüsse von seinen bestehenden Regelungen europäisch abgestimmt sinn-
voll Gebrauch zu machen.“

Berlin, den 12. März 2003

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Georg Fahrenschon
Berichterstatter

Kerstin Andreae
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/737

Bericht der Abgeordneten Georg Fahrenschon und Kerstin Andreae

1. Verfahrensablauf
Die als Anlage beigefügte Entschließung des Europäischen
Parlaments zu der jährlichen Bewertung der Durchführung
der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme (2002/2016
(INI)) wurde in der 14. Wahlperiode gemäß § 93 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dem Finanz-
ausschuss zur federführenden Beratung und dem Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung überwie-
sen. Die Vorlage ist in der vergangenen Wahlperiode nicht
mehr behandelt worden. Auf Antrag der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ist die
Entschließung in der 15. Wahlperiode am 30. Januar 2003
mit Drucksache 15/345 Nr. 34 erneut gemäß § 93 der
Geschäftsordnung dem Finanzausschuss zur Federführung
sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur Mit-
beratung überwiesen worden. Der Ausschuss für Wirtschaft
und Arbeit hat zu der Vorlage in seiner 12. Sitzung am
19. Februar 2003 Stellung genommen. Der Finanzausschuss
hat die Entschließung in den Sitzungen am 19. Februar und
12. März 2003 beraten.

2. Inhalt der Entschließung
Nach Artikel 99 des EG-Vertrages überwacht der Rat der
Europäischen Union zur engeren Koordinierung der Wirt-
schaftspolitik und für eine dauerhafte Konvergenz der Wirt-
schaftsleistungen der Mitgliedstaaten anhand von Berichten
der Kommission die Entwicklung in jedem Mitgliedstaat
der Europäischen Union und in der Gemeinschaft. Der
ECOFIN-Rat hat bei seinen Tagungen vom 22. Januar 2002,
12. Februar 2002 und 5. März 2002 die Stabilitäts- und
Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten geprüft. Auf die
Stellungnahmen des Rates nimmt das Europäische Parla-
ment Bezug und erinnert daran, dass das Instrument des Sta-
bilitäts- und Wachstumspaktes den vorbeugenden und emp-
fehlenden Charakter der Vorschriften des EG-Vertrages be-
züglich der Überwachung und Koordinierung der Haus-
haltspolitiken der Mitgliedstaaten verdeutlicht und sichert.
Das Europäische Parlament bekräftigt seine Unterstützung
für den Stabilitäts- und Wachstumspakt. In einzelnen Fällen
seien indes weder die Empfehlungen des Rates zur Bewer-
tung der Programme des vorhergehenden Jahres noch die in
den Grundzügen der Wirtschaftspolitik des vergangenen
Jahres ausgesprochenen Empfehlungen von den Mitglied-
staaten vollständig befolgt worden. Darüber hinaus sei fest-
zustellen, dass die Vorschriften des Stabilitäts- und Wachs-
tumspaktes im Verlauf der seinerzeitigen Prüfung der Stabi-
litäts- und Konvergenzprogramme durch den Rat im Falle
Deutschlands und Portugals nicht streng angewendet wor-
den seien. Dies könne Zweifel an der Glaubwürdigkeit des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes wecken und je nach Fall
zu unterschiedlichen Anwendungen des Paktes führen.
Das Europäische Parlament konstatiert, dass sich die Dispa-
ritäten bezüglich des gesamtwirtschaftlichen Wachstums im
Jahr 2001, der Aussichten auf dem Arbeitsmarkt sowie der
jährlichen Inflationsrate im Euro-Raum weniger rasch als
erhofft verringerten. Die Kommission sei daher aufzufor-
dern, zur Stärkung der Disziplinarmaßnahmen des Stabili-

täts- und Wachstumspaktes und der Konvergenzprogramme
konjunkturbereinigte Haushaltssalden als ein weiteres ope-
ratives Ziel für jeden Mitgliedstaat vorzuschlagen. Zudem
sei festzustellen, dass die Rolle der automatischen Stabilisa-
toren nicht genau bezifferbar sei, weshalb es schwierig sei,
eine objektive Bewertung der strukturellen Haushaltslage
eines Mitgliedstaates vorzunehmen. Es müsse ein klares
Verfahren für die Bewertung festgelegt werden, damit die
Konjunkturschwankung genau beziffert und einbezogen
werden könnte. Ferner macht das Europäische Parlament
Anmerkungen dazu, wie die Verringerung von Haushaltsde-
fiziten zu erreichen sei. Die Konzentration auf Einnahme-
erhöhungen sei keine Garantie für dauerhafte Ergebnisse.
Vielmehr seien auch alle Ausgaben zu überprüfen. Steuer-
senkungen seien solide zu finanzieren, ohne die Sozial- und
Krankenversicherungsleistung für die Bevölkerungsschich-
ten mit Niedrigeinkommen auszuhöhlen.
Darüber hinaus stellt das Europäische Parlament fest, dass
die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitglied-
staaten in einigen Fällen äußerst optimistisch seien und die
Gefahr bestehe, dass die Prognosen bezüglich der tatsächli-
chen Erhöhung des BIP und der Senkung des Haushaltsdefi-
zits kurzfristig nicht erreicht würden. Die Mitgliedstaaten
dürften nicht zu einmaligen Maßnahmen greifen, die das
Haushaltsdefizit zwar technisch verringerten, die tatsächli-
che Haushaltssituation jedoch verzerrt darstellten. Zudem
seien höhere öffentliche und private Investitionen erforder-
lich, um das in Lissabon verabredete strategische Ziel zu er-
reichen. Die Mitgliedstaaten seien aufzufordern, insbeson-
dere die Strukturreformen im Bereich der Wirtschaft zu be-
schleunigen und auszuweiten. Schließlich spricht das Euro-
päische Parlament die Mobilität der Arbeitnehmer sowie die
stärkere Integration der Finanzmärkte sowie die Reform der
Rentensysteme an.

3. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage
in seiner 12. Sitzung vom 19. Februar 2003 zur Kenntnis
genommen.

4. Ausschussempfehlung
Der Finanzausschuss hat die Entschließung des Europäi-
schen Parlaments in seiner 11. Sitzung am 12. März 2003
zur Kenntnis genommen.
Die Koalitionsfraktionen haben einen Entschließungsantrag
vorgelegt, mit dem angestrebt wird, dass sich der Deutsche
Bundestag der Vorlage des Europäischen Parlaments an-
schließt und zur Kenntnis nimmt, dass sich die Bundesre-
gierung im Dialog mit den EU-Partnern maßgeblich dafür
eingesetzt habe, die Debatte über Veränderungen des Stabi-
litäts- und Wachstumspaktes zu beenden. Nach der Ent-
schließung solle der Deutsche Bundestag ferner anerkennen,
dass die Bundesregierung mit der Annahme des Defizitver-
fahrens nach Artikel 104 EG-Vertrag ein wichtiges Be-
kenntnis zum Pakt in seiner bestehenden Form abgegeben
habe. Darüber hinaus unterstütze der Deutsche Bundestag
die Haltung der Bundesregierung, sich weiterhin für die

Drucksache 15/737 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes einzuset-
zen und im Hinblick auf die ökonomische Gesamtsituation
und auf etwaige Sondereinflüsse von seinen bestehenden
Regelungen europäisch abgestimmt sinnvoll Gebrauch zu
machen.
Die Koalitionsfraktionen wiesen im Verlauf der Ausschuss-
beratungen darauf hin, dass die Einhaltung des Stabilitäts-
und Wachstumspaktes nicht in Frage gestellt werde. Gegen-
stand der Erörterung sei die Anwendung der bestehenden
Regelung. Keinesfalls gehe es um eine Aufweichung der
Kriterien. Nach den geltenden Bestimmungen des EG-Ver-
trages könne ein Defizit von mehr als 3 v. H. dann akzeptiert
werden, wenn eine Überschreitung ausnahmsweise und vor-
übergehend sei. So könne ein schwerwiegender Wirtschafts-
abschwung oder ein außergewöhnliches Ereignis, das sich
der Kontrolle des betreffenden Mitgliedstaates entziehe und
die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtige, die Ab-
weichung von den Defizitkriterien zu lassen. Gleichzeitig
seien die Mitgliedstaaten über den EG-Vertrag jedoch wei-
terhin zu verantwortungsvoller Haushaltsführung verpflich-
tet. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich dafür aus, die
automatischen Stabilisatoren wirken zu lassen und im Hin-
blick auf etwaige Sondereinflüsse von den Regelungen des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes europäisch abgestimmt
sinnvoll Gebrauch zu machen.
Die Fraktion der CDU/CSU legte zur Ausschussberatung
gleichfalls einen Entschließungsantrag vor, der vorsieht,
dass sich der Deutsche Bundestag der Entschließung des
Europäischen Parlaments inhaltlich voll anschließt. Die An-
merkungen des Europäischen Parlaments zur vorbeugenden
Überwachung und Koordinierung der Haushaltspolitiken
der Mitgliedstaaten, zur strengen Anwendung der Vorschrif-
ten des Stabilitäts- und Wachstumspaktes im Verlauf der
Prüfung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und zur
Stärkung der Disziplinarmaßnahmen des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes seien nach wie vor aktuell und richtig.
Die Bundesregierung sei daher aufzufordern, sich nicht län-
ger an Diskussionen über eine mögliche flexible Anwendung
des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu beteiligen und statt-
dessen die strikte Einhaltung des geltenden Stabilitäts- und
Wachstumspaktes als erklärtes Ziel der Bundesrepublik
Deutschland zu betonen.
Die Fraktion der CDU/CSU verwies zur Begründung dar-
auf, dass die Entschließung des Europäischen Parlaments
vom 15. Mai 2002 nach wie vor zutreffe und die Gefahren
für die einheitliche europäische Währung im Fall einer Auf-
weichung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt hinterleg-
ten Mechanismen richtig beschreibe. Angesichts öffent-
licher Spekulationen über eine eventuelle Veränderung des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes erscheine eine klare Fest-

legung des Deutschen Bundestages gerade auf der Grund-
lage der bestehenden europäischen Zusammenhänge gebo-
ten. Die Fraktion der CDU/CSU erinnerte an den seinerzei-
tigen Kontext, in dem die Bundesregierung zur ECOFIN-
Tagung vom 12. Februar 2002 nur durch das in der Euro-
gruppe erzielte Einvernehmen eine frühzeitige Defizitwar-
nung des Rates an Deutschland habe vermeiden können. In
der aktuellen Diskussion seien zudem Differenzen zwischen
den Stellungnahmen der Bundesregierung und der Koali-
tionsfraktionen festzustellen. So werde einerseits in dem
von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Antrag die Be-
rücksichtigung der ökonomischen Gesamtsituation und die
Einbeziehung von Sondereinflüssen im Hinblick auf die
Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes einge-
räumt. Die Bundesregierung lehne dagegen Regelungen ab,
nach denen Abweichungen vom ausgeglichenen Haushalts-
ziel gestattet werden sollen, da das Regelwerk damit zuneh-
mend undurchsichtiger werde. Vor diesem Hintergrund sei
eine klare Aussage erforderlich. Diese werde mit dem von
der Fraktion der CDU/CSU vorgelegten Antrag getroffen,
der auf die strikte Einhaltung des Stabilitäts- und Wachs-
tumspaktes und das Erreichen eines ausgeglichenen Haus-
halts abziele.
Die Fraktion der FDP wies darauf hin, dass sich die deut-
sche Position innerhalb der Mitgliedstaaten in Bezug auf die
Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ver-
schlechtert habe. Es sei verfehlt, zum jetzigen Zeitpunkt un-
ter Hinweis auf einen drohenden militärischen Konflikt im
Irak die Möglichkeit öffentlich zu erörtern, vom Stabilitäts-
und Wachstumspakt abzuweichen. Vielmehr sei in der aktu-
ellen Situation unabhängig von künftigen Ereignissen
darzulegen, wie den Kriterien des Stabilitäts- und Wachs-
tumspaktes Rechnung getragen werden solle. Die Ausfüh-
rungen in dem Antrag der Koalitionsfraktionen, nach dem
von den bestehenden Regelungen unter Einbeziehung der
ökonomischen Gesamtsituation und etwaiger Sonderein-
flüsse europäisch abgestimmt sinnvoll Gebrauch zu machen
sei, seien jedenfalls zu wenig konkret. Zudem sei für die
Fraktion der FDP nicht erkennbar, dass sich die Bundesre-
gierung maßgeblich für ein Ende der Diskussionen über
Veränderungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes einge-
setzt habe. Vor diesem Hintergrund werde sich die Fraktion
der FDP bei der Abstimmung über den Antrag der Koaliti-
onsfraktionen der Stimme enthalten.
Der Finanzausschuss hat den von der Fraktion der CDU/
CSU eingebrachten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen
der antragstellenden Fraktion und der Fraktion der FDP ab-
gelehnt. Den Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Aus-
schuss mit der Mehrheit der antragstellenden Fraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP angenommen.

Berlin, den 12. März 2003
Georg Fahrenschon
Berichterstatter

Kerstin Andreae
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/737

Drucksache 15/737 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/737

Drucksache 15/737 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/737

Drucksache 15/737 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/737

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