BT-Drucksache 15/706

Klarheit bei den Rentenfinanzen

Vom 17. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/706
15. Wahlperiode 17. 03. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Dr. Wolf Bauer,
Monika Brüning, Verena Butalikakis, Dr. Hans Georg Faust, Michael Hennrich,
Hubert Hüppe, Volker Kauder, Barbara Lanzinger, Maria Michalk, Hildegard Müller,
Matthias Sehling, Jens Spahn, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau),
Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Klarheit bei den Rentenfinanzen

Nach Aussage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) auf dem
Presseseminar am 13. März 2003 hat sich für die Rentenversicherung im ver-
gangenen Jahr ein Defizit von rd. 4,2 Mrd. Euro ergeben. Der Rentenbeitrag für
2002 ist um 0,2 bis 0,3 Beitragssatzpunkte zu niedrig festgesetzt worden. Liqui-
ditätsengpässe der Rentenversicherer im Jahr 2003 sind nicht auszuschließen.
Im Jahr 2004 kann der Rentenbeitrag auf 19,9 % ansteigen, und auch mittelfris-
tig ist mit einem höheren Rentenbeitrag zu rechnen.
Trotz dieser dramatischen Finanzsituation der Rentenversicherung hält die
Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, weiter
an ihrer Prognose fest, wonach der Rentenbeitrag für 2004 bei 19,5% stabil
gehalten werden kann. Die Warnhinweise der Rentenversicherer weist das
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) als bloße
Panikmache zurück (Financial Times Deutschland vom 14. März 2003). Ver-
lässliche Aussagen zur Entwicklung des Rentenbeitrages für 2004 sind nach
Aussage des BMGS erst nach den Schätzungen Ende 2003 möglich.
Bereits im letzten Jahr hat die Bundesregierung das ganze Jahr über von einem
stabilen Rentenbeitrag gesprochen, um am Jahresende die Anhebung des Ren-
tenbeitrages auf 19,5 % für unausweichlich zu erklären. Mit ihren Aussagen zur
Beitragssatzentwicklung für 2004 droht sich dies in diesem Jahr zu wieder-
holen.
Der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, ist in seiner Regierungserklärung am
14. März 2003 mit keinem Wort auf die dramatische Finanzsituation der Ren-
tenversicherung eingegangen. Er sprach lediglich von einem Nachjustieren der
Rentenreform und stellte nach Vorlage der Ergebnisse der Rürup-Kommission
eine Neufassung bzw. Anpassung der Rentenformel in Aussicht.

Drucksache 15/706 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Schwankungs-

reserve Ende 2003 sein?
Wie hoch ist die Differenz (in Euro und in Beitragssatzpunkten) zwischen
diesem Wert und der Mindestschwankungsreserve von 0,5 Monatsaus-
gaben?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der BfA vom 13. März 2003,
wonach zum Jahresende die Schwankungsreserve bei 0,45 bzw. 0,38 Mo-
natsausgaben liegen könnte und damit die Mindestgrenze von 0,5 Monats-
ausgaben unterschritten würde?

3. Wie schätzt die Bundesregierung die Liquidität der Rentenfinanzen im
Laufe des Jahres 2003 ein?
Hält die Bundesregierung im Jahr 2003 einen finanziellen Engpass der Ren-
tenfinanzen für möglich?
Wenn nein, warum wird dann im Haushaltsgesetz 2003 die gesetzliche Mög-
lichkeit geschaffen, die monatlichen Zahlungen des Bundeszuschusses vor-
zuziehen?
Schließt die Bundesregierung die Zahlung einer Liquiditätshilfe gemäß
§ 214 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Laufe des Jahres 2003
aus?

4. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, wenn sich nach
den Finanzschätzungen Ende 2003 herausstellen sollte, dass ein Anstieg des
Rentenbeitrages für 2004 erforderlich wird?

5. Gibt es im BMGS Überlegungen, auf welche Weise die Rentenreform nach-
justiert werden könnte?
Wenn ja, um welche Möglichkeiten handelt es sich?
Wenn nein, wartet die Bundesregierung dann die Ergebnisse der Rürup-
Kommission ab?

6. Wann sollen die Ergebnisse der Rürup-Kommission zur Rentenversicherung
vorliegen?
Welcher Zeitraum ist nach Einschätzung der Bundesregierung erforderlich
zwischen Vorlage der Ergebnisse der Rürup-Kommission und Verabschie-
dung von möglichen gesetzlichen Maßnahmen?

7. Welche zeitlichen Vorstellungen bestehen zur Einführung der vom Bundes-
kanzler, Gerhard Schröder, in Aussicht gestellten Neufassung bzw. Anpas-
sung der Rentenformel?
Wird in diesem Zusammenhang an eine kurzfristige Ergänzung der Formel
gedacht, die sich bereits bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 auswir-
ken könnte?

8. Hat die Bundesregierung Vorstellungen, welchen Inhalt die Ergänzung bzw.
Anpassung der Rentenformel haben könnte?
Erwägt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ergänzung der
Formel um einen Demographischen Faktor?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/706

9. Entsprechen die bisher abgeschlossenen sog. Riester-Verträge den Erwartun-
gen der Bundesregierung?
Von wie vielen abgeschlossenen Verträgen geht die Bundesregierung im
Jahr 2003 aus?
Gibt es in diesem Zusammenhang Überlegungen, Änderungen im Bereich
der privaten Alterssicherung vorzunehmen?
Wenn ja, um welche Änderungen handelt es sich?

Berlin, den 18. März 2003
Andreas Storm
Annette Widmann-Mauz
Dr. Wolf Bauer
Monika Brüning
Verena Butalikakis
Dr. Hans Georg Faust
Michael Hennrich
Hubert Hüppe
Volker Kauder
Barbara Lanzinger
Maria Michalk
Hildegard Müller
Matthias Sehling
Jens Spahn
Matthäus Strebl
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Wolfgang Zöller
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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