BT-Drucksache 15/6002

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/5996- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004 und 1623 (2005) vom 13. September 2005 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 28. September 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/6002
15. Wahlperiode 28. 09. 2005

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/5996 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz
einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter
Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember
2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510
(2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004 und 1623 (2005)
vom 13. September 2005 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Bericht der Abgeordneten Alexander Bonde, Lothar Mark, Steffen Kampeter
und Jürgen Koppelin

Mit dem Antrag bittet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag, der von
der Bundesregierung am 21. September 2005 beschlossenen Fortsetzung der
deutschen Beteiligung an der NATO-geführten Internationalen Sicherheits-
unterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) für weitere zwölf Monate über den
13. Oktober 2005 hinaus zuzustimmen.

Die Fortsetzung des Einsatzes erfolgt zur Vollendung des mit der Bonner Ver-
einbarung vom 5. Dezember 2001 begonnenen Übergangsprozesses im Rahmen
der „Berliner Erklärung“ der internationalen Afghanistan-Konferenz vom
1. April 2004 und auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. De-
zember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November
2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004
und 1623 (2005) vom 13. September 2005 des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen.

Der Einsatz ist bis zum 13. Oktober 2006 befristet.

Deutsche Streitkräfte werden in den ISAF-Regionen Kabul und Nord einge-
setzt. Darüber hinaus können sie in der ISAF-Region West sowie im Zuge der

weiteren ISAF-Ausdehnung in anderen Regionen für zeitlich und im Umfang
begrenzte Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden, sofern diese Unter-
stützungsmaßnahmen zur Erfüllung des ISAF-Gesamtauftrages unabweisbar
sind.

Für die Beteiligung an der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in
Afghanistan sollen künftig bis zu 3 000 Soldatinnen und Soldaten mit entspre-
chender Ausrüstung eingesetzt werden.

Drucksache 15/6002 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der deutschen Betei-
ligung am ISAF-Einsatz werden für den Zeitraum von zwölf Monaten insge-
samt rund 318,8 Mio. Euro betragen. Hinsichtlich der Verlängerung des Einsat-
zes ist im Einzelplan 14 sowohl für die im Haushaltsjahr 2005 (rund
41,5 Mio. Euro) als auch die im Haushaltsjahr 2006 (rund 277,3 Mio. Euro)
voraussichtlich zu erwartenden einsatzbedingten Zusatzausgaben Vorsorge ge-
troffen.

Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundesregierung einver-
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der federführende Aus-
wärtige Ausschuss keine Änderungen mit wesentlichen finanziellen Auswir-
kungen empfiehlt.

Berlin, den 28. September 2005

Der Haushaltsausschuss

Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Alexander Bonde
Berichterstatter

Lothar Mark
Berichterstatter

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Jürgen Koppelin
Berichterstatter
Bericht

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