BT-Drucksache 15/5958

Personenkennzeichen an jeden Steuerpflichtigen von Geburt an

Vom 17. August 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5958
15. Wahlperiode 17. 08. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Rainer Funke, Jürgen Koppelin, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga
Daub, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich
Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Dr. Wolfgang Gerhardt und
der Fraktion der FDP

Personenkennzeichen an jeden Steuerpflichtigen von Geburt an

Das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungs-
gesetz 2003 vom 15. Dezember 2003, BGBl. I S. 2645 ff.) sieht die Einführung
eines bundeseinheitlichen Ordnungsmerkmals („steuerliches Identifikations-
merkmal“) vor. Die geänderten §§ 139a bis 139d der Abgabenordnung (AO) ver-
pflichten das Bundesamt für Finanzen, jedem Steuerpflichtigen ein Identifika-
tionsmerkmal zum Zweck der Identifizierung im Besteuerungsverfahren
zuzuteilen. Dieses ist bundesweit eindeutig und wird jedem Einwohner in
Deutschland dauerhaft zugeordnet. Nach § 1 des Einkommensteuergesetzes
(EStG) fallen auch Neugeborene darunter.

Die Meldebehörden der Städte und Gemeinden haben dem Bundesamt für
Finanzen für Zwecke der erstmaligen Zuteilung des Steueridentifikationsmerk-
mals die Daten der in ihren Melderegistern geführten Einwohner mitzuteilen. Das
Bundesamt für Finanzen speichert dann in einer umfangreichen Datenbank die
Daten, unter anderem auch die Adressen, der jeweiligen Person. Damit wird eine
zentrale Datenbank als zentrales Register der Gesamtbevölkerung Deutschlands
aufgebaut. Es ist von einer Größenordnung von einmalig rund 82 Millionen
Datensätzen und anschließend über 10 Millionen Geschäftsvorfällen pro Jahr
auszugehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen sollen Zugriffsrechte auf
die zentrale Datenbank erhalten?

2. Wie soll ein Missbrauch des zentralen Datenregisters verhindert werden?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass durch das Zusammenfas-
sen eines steuerlichen Identifikationsmerkmals mit weiteren Daten beispiels-
weise aus dem Arbeits-, Gesundheits- und Sozialbereich Persönlichkeitspro-
file erstellt werden können, und wie wird die Bundesregierung dieser Gefahr
begegnen?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung des Steueridentifikations-
merkmals vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
zum so genannten Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1, 53)?

Drucksache 15/5958 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
5. Welche weiteren Stellen müssen das steuerliche Identifikationsmerkmal in
ihren Datenbeständen vorhalten?

6. Gab es eine Ressortabstimmung mit dem für das Meldewesen zuständigen
Bundesministerium des Innern, und wenn nein, warum nicht?

7. Wurden die Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz hinsicht-
lich der Einführung des Steueridentifikationsmerkmals berücksichtigt, und
wenn ja, in welcher Weise?

8. Wurden die kommunalen Spitzenverbände an dem Gesetzgebungsverfah-
ren beteiligt, und wenn nein, warum nicht?

9. Wenn ja, wie wurde Bedenken der kommunalen Spitzenverbände Rech-
nung getragen?

10. Wie hoch sind die Kosten für die Städte und Gemeinden bei der erstmaligen
Vergabe des Steueridentifikationsmerkmals durch das Bundesamt für Finan-
zen insgesamt und beispielsweise für eine Stadt mit rund 50 000, mit 100 000
und 500 000 Einwohnern?

11. Welche laufenden zusätzlichen Kosten werden durch die Einführung auf
die Kommunen insgesamt und auf eine Stadt mit rund 50 000, mit 100 000
und 500 000 Einwohnern zukommen?

12. Sollen die jeweiligen Kosten von den Kommunen alleine getragen werden,
und wenn nein, in welcher Höhe wird sich der Bund an den Kosten betei-
ligen?

Berlin, den 9. August 2005

Gisela Piltz
Rainer Funke
Jürgen Koppelin
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Karl Addicks
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Horst Friedrich (Bayreuth)
Dr. Christel Happach-Kasan
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.