BT-Drucksache 15/5877

zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/4946- Für die mandatsgebundene Begleitung VN-mandatierter Friedensmissionen durch Menschenrechtsbeobachter

Vom 30. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5877
15. Wahlperiode 30. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Karl Addicks,
Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/4946 –

Für die mandatsgebundene Begleitung VN-mandatierter Friedensmissionen
durch Menschenrechtsbeobachter

A. Problem
Der Antrag der Fraktion der FDP befasst sich mit der Einhaltung vonMenschen-
rechten bei von den Vereinten Nationen beschlossenen Friedensmissionen. Die
Zahl und Bedeutung der durch die VN beschlossenen Friedensmissionen nimmt
ständig zu. Damit die VN und insbesondere der Weltsicherheitsrat ihre immer
wichtiger werdende Rolle als Hüter des Weltfriedens effektiv und glaubwürdig
erfüllen können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass bei derartigen durch
die VN autorisierten Maßnahmen die grundlegenden Menschenrechte und die
Prinzipien des humanitären Völkerrechts eingehalten werden. Die jüngsten mas-
siven Vorwürfe sexuellen Missbrauchs, die gegenüber VN-Soldaten im Kongo
(Kinshasa) erhoben werden, und die im letzten Jahr bekannt gewordenen Vorfäl-
le in den US-amerikanisch bzw. britisch geführten Militärgefängnissen im Irak
zeigen, wie sehr die Glaubwürdigkeit von VN-Operationen von der sorgfältigen
Beachtung der Menschenrechte bei der Missionserfüllung abhängig ist. Jeder
Einzelfall fällt stets auf dieVN zurück. Diese Probleme könnten dadurch vermin-
dert werden, dass die Friedensmissionen der VN oder die vom Sicherheitsrat mit
einer Vollmacht auf einzelne Mitgliedstaaten übertragenen Maßnahmen von
einem unabhängigen und fachkundigen Beobachter begleitet werden.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Antrags in geänderter Fassung

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags.

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/5877 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/4946 – mit folgenden Maßgaben, im Übrigen un-
verändert anzunehmen:
1. Der Titel des Antrags wird wie folgt gefasst:

„Für die obligatorische Begleitung VN-mandatierter Friedensmissionen
durchMenschenrechtsbeobachter“.

2. Im zweiten Absatz wird im vierten Satz das Wort „menschenrechtlichen“ ge-
strichen.

3. Der siebte Absatz wird wie folgt geändert:
a) Der erste Satz wird wie folgt gefasst:

„Diese Probleme könnten dadurch vermindert werden, dass den Friedens-
missionen der VN oder den vom Sicherheitsrat mit einer Vollmacht auf
einzelneMitgliedstaaten übertragenenMaßnahmen ein unabhängiger und
fachkundiger Beobachter beigeordnet wird.“

b) Der dritte Satz wird wie folgt gefasst:
„Durch die Einbindung eines solchen Beobachters in dieMaßnahmen vor
Ort würde gewährleistet, dass wichtige Informationen unabhängig und
umfassend erhoben werden können und schnell und direkt zu den ent-
scheidenden Stellen im VN-System gelangen.“

4. Die Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. imKreise der EU-Partner und über die ständigen europäischenMitglieder

im Weltsicherheitsrat darauf zu drängen, dass künftig in allen Beschlüs-
sen desWeltsicherheitsrates, durch die einmit einer Handlungs- oder Ent-
scheidungsbefugnis verbundenes Mandat zur Friedenserhaltung, -konso-
lidierung oder -erzwingung erteilt wird, eine Klausel eingefügt wird,
wonach dieses Mandat obligatorisch durch einen eng mit dem VN-Hoch-
kommissar für Menschenrechte kooperierenden Beobachter begleitet
wird, der die Ausführung des Mandats unter menschenrechtlichen Ge-
sichtspunkten vor Ort beobachtet, über die Ausführung Bericht erstattet
und den mandatsausführenden Stellen beratend zur Seite steht;“.

5. Die Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„3. gemeinsam mit den europäischen Partnern in der nächsten Generalver-

sammlung auf eine Resolution hinzuwirken, die diese obligatorische Be-
stellung eines Beobachters für VN-Mandate fordert und sich dafür einzu-
setzen, dass eine solche Bedingung für VN-Mandate eine rechtliche
Grundlage erhält;“.

Berlin, den 15. Juni 2005

Der Ausschuss fürMenschenrechte und humanitäre Hilfe
Christa Nickels
Vorsitzende und Berichterstatterin

Dr. Bärbel Kofler
Berichterstatterin

HermannGröhe
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5877

Bericht der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Hermann Gröhe, Christa Nickels
und Rainer Funke

I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/4946
wurde in der 166. Sitzung des Deutschen Bundestages am
17. März 2005 dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung sowie dem
Auswärtigen Ausschuss und dem Verteidigungsausschuss
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag der Fraktion der FDP befasst sich mit der Einhal-
tung von Menschenrechten bei von den Vereinten Nationen
beschlossenen Friedensmissionen. Die Zahl und Bedeutung
der durch die VN beschlossenen Friedensmissionen nimmt
ständig zu. Damit die VN und insbesondere der Weltsicher-
heitsrat ihre immer wichtiger werdende Rolle als Hüter des
Weltfriedens effektiv und glaubwürdig erfüllen und sich da-
bei auch weiterhin auf weltweite Legitimität und Akzeptanz
stützen können, ist es von entscheidender Bedeutung, dass
bei durch die VN autorisierten Maßnahmen die grundlegen-
den Menschenrechte und die Prinzipien des humanitären
Völkerrechts eingehalten werden. Die jüngsten massiven
Vorwürfe sexuellen Missbrauchs, die gegenüber VN-Solda-
ten im Kongo (Kinshasa) erhoben werden, und die im letzten
Jahr bekannt gewordenen Vorfälle in den US-amerikanisch
bzw. britisch geführten Militärgefängnissen im Irak sowie
bei den britischen Truppenverbänden im irakischen Basra
zeigen, wie sehr die Glaubwürdigkeit von VN-Operationen
von der sorgfältigen Beachtung der Menschenrechte bei der
Missionserfüllung abhängig ist. Auch wenn diese Verfehlun-
gen Einzelner den Vereinten Nationen als Organisation nicht
zugerechnet werden können, so fällt doch jeder Einzelfall
stets auf die VN insgesamt zurück. Diese Probleme könnten
dadurch vermindert werden, dass die Friedensmissionen der

VN oder die vom Sicherheitsrat mit einer Vollmacht auf ein-
zelne Mitgliedstaaten übertragenen Maßnahmen von einem
unabhängigen und fachkundigen Beobachter begleitet wer-
den, der eng mit dem VN-Hochkommissar für Menschen-
rechte kooperiert. Darüber hinaus soll festgeschrieben wer-
den, dass sich die mandatsausführenden Stellen u. a. zur
Zusammenarbeit mit und zur Gewährleistung des Schutzes
und der Sicherheit des Beobachters verpflichten. Gefordert
wird zudem, dass sich die Bundesregierung auf europäischer
Ebene in der nächsten Generalversammlung für die obligato-
rische Bestellung eines solchen Beobachters einsetzt und zu-
dem auf VN-Ebene eine adäquate Ausstattung des Amtes si-
chergestellt wird.

III. Stellungnahmen dermitberatendenAusschüsse
DerAuswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 65. Sit-
zung am 15. Juni 2005 beraten. Er hat mit den Stimmen aller
Fraktionen empfohlen, den Antrag in der Fassung des ge-
meinsamen Änderungsantrags aller Fraktionen anzunehmen.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
61. Sitzung am 15. Juni 2005 beraten. Er hat mit den Stim-
men aller Fraktionen die Annahme des Antrags in der Fas-
sung des Änderungsantrags aller Fraktionen empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss fürMenschenrechte und humanitäre Hilfe hat
die Vorlagen in seiner 65. Sitzung am 15. Juni 2005 beraten.
Dabei haben alle Fraktionen den Antrag der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 15/4946 unterstützt und in
der geänderten interfraktionellen Fassung einstimmig ange-
nommen.

Berlin, den 15. Juni 2005

Der Ausschuss fürMenschenrechte und humanitäre Hilfe
Dr. Bärbel Kofler
Berichterstatterin

HermannGröhe
Berichterstatter

Christa Nickels
Berichterstatterin

Rainer Funke
Berichterstatter

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