BT-Drucksache 15/5849

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/5226, 15/5539- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Hubert Deittert, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/4506- Energieeffizienz in Gebäuden steigern - unbürokratische Energieausweise entwickeln

Vom 29. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5849
15. Wahlperiode 29. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (14. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/5226, 15/5539 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungs-
gesetzes

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Hubert Deittert,
Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/4506 –

Energieeffizienz in Gebäuden steigern – unbürokratische Energieausweise
entwickeln

A. Problem
Zu Nummer 1
Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäude-
Richtlinie) ist in deutsches Recht umzusetzen.
Zu Nummer 2
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung unter anderem auffordern soll, einen Bericht über
die Ergebnisse des Feldversuchs der Deutschen Energie-Agentur (dena) zur Ent-
wicklung und Erprobung des Energiepasses vorzulegen, darüber zu berichten,
wie andere Mitgliedstaaten der EU den Gebäudeenergieausweis gestalten wol-
len, sicherzustellen, dass der Energieausweis lediglich zur Information dient und
nicht juristischer Bestandteil eines notariellen Kaufvertrags bzw. eines Mietver-
trags wird und eine Evaluierung des Gebäudesanierungsprogramms zur CO2-Minderung einschließlich des Programms „Niedrigenergiehaus im Bestand“
durchzuführen.

Drucksache 15/5849 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Lösung
Zu Nummer 1
Schaffung der erforderlichen Verordnungsermächtigungen, um die Richtlinie
2002/91/EG durch eine anschließende Novellierung der Energieeinsparverord-
nung in deutsches Recht umsetzen zu können.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 15/5226,
15/5539 in geänderter Fassung
Zu Nummer 2
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/4506 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5849

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Gesetzentwurf auf Drucksachen 15/5226, 15/5539 mit folgenden Maß-

gaben, im Übrigen unverändert anzunehmen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Die Nummer 5 wird wie folgt geändert:

a) § 5a Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Umsetzung oder Durch-
führung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Inhalte und Ver-
wendung von Energieausweisen auf Bedarfs- und Verbrauchsgrundla-
ge vorzugeben und dabei zu bestimmen, welche Angaben und Kenn-
werte über die Energieeffizienz eines Gebäudes, eines Gebäudeteils
oder in § 2 Abs. 1 genannter Anlagen oder Einrichtungen darzustellen
sind.“

b) § 5a Satz 2 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
„5. begleitende Empfehlungen für kostengünstige Verbesserungen

der Energieeffizienz,“.
c) Nach § 5a Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt:

„Die Energieausweise dienen lediglich der Information.“
2. Die Nummer 8 wird wie folgt gefasst:

,8. § 8 wird wie folgt gefasst:
㤠8

Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer

Rechtsverordnung
1. nach § 1 Abs. 2 Satz 1 oder 2, § 2 Abs. 2 auch in Verbindung mit

Abs. 3, § 3 Abs. 2 oder § 4,
2. nach § 5a Satz 1 oder
3. nach § 7 Abs. 4
oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsver-
ordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen be-
stimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1

mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absat-
zes 1 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro und in den
übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet
werden.“ ‘;

2. den Antrag auf Drucksache 15/4506 abzulehnen.

Berlin, den 29. Juni 2005

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Eduard Oswald
Vorsitzender

Gabriele Groneberg
Berichterstatterin

Thomas Dörflinger
Berichterstatter

Drucksache 15/5849 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gabriele Groneberg und Thomas Dörflinger

I. Überweisung
Zu Nummer 1
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/5226 in seiner 169. Sitzung am 14. April 2005 be-
raten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen zur federführenden Beratung sowie an den
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zurMitberatung
überwiesen.
Zu Nummer 2
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
15/4506 in seiner 151. Sitzung am 20. Januar 2005 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswe-
sen zur federführenden Beratung sowie an den Rechtsaus-
schuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft
und Arbeit, den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, den Ausschuss für die An-
gelegenheiten der Europäischen Union und an den
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Nummer 1
Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/
5226 ist es, in das Energieeinsparungsgesetz Verordnungser-
mächtigungen aufzunehmen, um durch eine anschließende
Novellierung der Energieeinsparverordnung die EU-Richtli-
nie 2002/91/EG (Gebäude-Richtlinie) in deutsches Recht
umsetzen zu können.
Zu Nummer 2
Der Antrag auf Drucksache 15/4506 hat vor allem zum Ziel,
die Bundesregierung aufzufordern, einen Bericht über die
Ergebnisse des Feldversuchs der Deutschen Energie-Agen-
tur (dena) zur Entwicklung und Erprobung des Energiepas-
ses vorzulegen, darüber zu berichten, wie andere Mitglied-
staaten der EU den Gebäudeenergieausweis gestalten
wollen, sicherzustellen, dass der Energieausweis lediglich
zur Information dient und nicht juristischer Bestandteil des
notariellen Kaufvertrags bzw. des Mietvertrags wird und ei-
ne Evaluierung des Gebäudesanierungsprogramms zur CO2-Minderung einschließlich des Programms „Niedrigenergie-
haus im Bestand“ durchzuführen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden

Ausschüsse
Zu Nummer 1.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den Gesetz-
entwurf auf Drucksache 15/5226 in seiner 97. Sitzung am
29. Juni 2005 beraten und empfiehlt einstimmig dessen An-
nahme in der Fassung des Änderungsantrags auf Aus-
schussdrucksache 15(9)2052.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf in seiner 68. Sitzung am
29. Juni 2005 beraten und empfiehlt einstimmig dessen An-

nahme in der Fassung des Änderungsantrags auf Ausschuss-
drucksache 15(15)389.
Zu Nummer 2
Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
15/4506 in seiner 79. Sitzung am 11. Mai 2005 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP dessen Ablehnung.
Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 96. Sitzung
am 11. Mai 2005 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP dessen
Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den Antrag
in seiner 97. Sitzung am 29. Juni 2005 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat den Antrag in seiner 70. Sitzung am
11. Mai 2005 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP dessen
Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 61. Sitzung am 9. März
2005 beraten und den federführenden Ausschuss fraktions-
übergreifend gebeten, die Beratung des Antrags zurückzu-
stellen, um Gelegenheit zu geben, sich mit den federführen-
den Fachpolitikern ins Benehmen zu setzen, um einen
gemeinsamen Antrag einzubringen. In seiner 68. Sitzung am
29. Juni 2005 hat er den Antrag abschließend beraten und
empfiehlt, den Antrag für erledigt zu erklären.
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 72. Sitzung am 11. Mai 2005
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP dessen Ablehnung.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 69. Sit-
zung am 16. Februar 2005 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP dessen Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat die beiden Vorlagen in seiner 73. Sitzung am 11. Mai
2005 anberaten.
Die Fraktion der SPD bemerkte, in der ersten Lesung des
Gesetzentwurfs habe es große Übereinstimmung über die
Zielsetzung gegeben. Man sei sich einig gewesen, dass es
nicht lediglich darum gehe, eine europäische Richtlinie um-
zusetzen, sondern, dass hier ein wichtiger Fortschritt erreicht
werden solle. Daher sei sie über den Wunsch der Opposition

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/5849

erstaunt, nun zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durch-
führen zu wollen. Eine spätere Anhörung zu dem dann vor-
liegenden Verordnungsentwurf sei sinnvoller. In dem Gesetz
an sich würden keine inhaltlichen Festlegungen getroffen, so
dass sie bezweifle, dass eine Anhörung wesentliche neue Er-
kenntnisse bringe. Sie schlage stattdessen vor, sich in der
nächsten Sitzung von der Bundesregierung einen Sach-
standsbericht geben zu lassen. Alle müssten Interesse haben,
ein rechtzeitiges Inkrafttreten des Gesetzes zu erreichen.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, der Dialog mit den
betroffenen Hauseigentümern und Vertretern von Verbänden
habe für sie deutlich gemacht, dass die Thematik, um die es
bei dem Gesetzentwurf gehe, in der Öffentlichkeit nicht aus-
reichend präsent sei. Schon um dem abzuhelfen, plädiere sie
für eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf und
dem von ihr vorgelegten Antrag. Man wolle damit vor allem
Öffentlichkeit herstellen, damit die Betroffenen wüssten,
was sie erwarte, die Erkenntnisse aus den durchgeführten
Feldversuchen berücksichtigen und die Frage klären, ob der
Energieausweis bedarfsorientiert, verbrauchswertorientiert
oder in einer Kombination aus beidem gestaltet werden solle.
Zu der Anhörung müssten die wesentlichen Inhalte der Ver-
ordnung vorliegen, damit man wisse, worüber man rede. Die
geringfügige Verschiebung im Zeitplan der Gesetzgebung
sei angesichts der Brisanz und Wichtigkeit des Themas ver-
tretbar; Qualität sei hier wichtiger als das Tempo.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, es sei
sehr wichtig, sich mit dem Thema Energieeinsparung im Ge-
bäudebereich intensiv zu befassen. Das Entscheidende wür-
den aber die Novellierung der Energieeinsparverordnung
und die Regelungen zum Energiepass sein. Sie sprach sich
dafür aus, eine fraktionsübergreifende Zielsetzung zu erar-
beiten und über das weitere Vorgehen Gespräche zu führen.
Inhaltlich strebe sie an, im Energieeinsparungsgesetz das
Ziel des Umwelt- und Klimaschutzes, aber auch das Ziel,
mehr Unabhängigkeit von Rohstoffimporten zu erreichen, zu
verankern.
Die Fraktion der FDP schloss sich der Forderung der Frak-
tion der CDU/CSU nach einer Anhörung an. Sie wolle zu
dem vorliegenden Gesetzentwurf Ergänzungen einbringen,
in Bezug auf die sie sich von einer Anhörung eine verbesser-
te Informationsgrundlage erwarte.
In seiner 74. Sitzung am 1. Juni 2005 beriet der Ausschuss
über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu den
beiden Vorlagen auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP.
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
haben dazu folgenden Entschließungsantrag (Ausschuss-
drucksache 15(14)1674) eingebracht:
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen stellt
fest:
Energieeinsparungsgesetz jetzt!
Die Bundesrepublik ist verpflichtet, bis Anfang Januar 2006
die Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie für Gebäude der EU
in deutsches Recht umzusetzen. Da das materielle Energie-
einsparrecht im Wesentlichen in der Energieeinsparverord-
nung geregelt ist, erfordert die Umsetzung ein Vorgehen in
zwei Schritten: Zuerst müssen die gesetzlichen Verordnungs-
ermächtigungen im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) er-

weitert werden; darauf aufbauend bedarf es dann der An-
passung der Energieeinsparverordnung (EnEV) selbst.
Das vorliegende Änderungsgesetz zum Energieeinsparungs-
gesetz schafft die formalen Voraussetzungen dafür, dass
die Energieeinsparverordnung novelliert werden kann. Die
EnEV kann erst nach den vorgesehenen Neuwahlen vorge-
legt, beraten und verabschiedet werden. Sachlich-inhaltli-
che Vorentscheidungen werden mit dem Gesetzentwurf nicht
getroffen. Die inhaltlichen Weichenstellungen sind in der
Energieeinsparverordnung vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Stellungnahme des
Bundesrates zu verstehen, der zu dem Regierungsentwurf
zur Änderung des EnEG mit seiner 1 : 1 – Umsetzung keine
Änderungen verlangt und sich mit Blick auf die künftige
EnEV allgemein dahin äußert, dass dort für eine effiziente
und unbürokratische Einführung eines einfachen, kosten-
günstigen und zugleich transparenten Energieausweises ge-
sorgt werden soll. Dieses Anliegen wird von der Bundes-
regierung in ihrer Gegenäußerung geteilt.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- undWohnungswesen hält es
für dringend geboten, das Energieeinsparungsgesetz noch in
der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden. Eine Ver-
abschiedung zu einem späteren Zeitpunkt würde zu einem
Verzug der Umsetzung aller notwendigen Folgeregelungen
von mindestens einem Jahr nach sich ziehen.
Besonders von den Energieausweisen im Bestand werden
wichtige Beschäftigungsimpulse erwartet. Eine Verzögerung
der Umsetzung hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen
auf den Arbeitsmarkt. Das deutsche Bauhandwerk wartet
dringend auf zusätzliche Aufträge für die mittelständischen
Baubetriebe.
Es ist auch zu befürchten, dass laufende Initiativen zur Qua-
lifikation und Fortbildung von Fachleuten, die Energieaus-
weise im Bestand ausstellen dürfen, im Falle einer verzöger-
ten Umsetzung ins Stocken gerieten. Stehen zu wenig
qualifizierte Fachleute zur Verfügung, würde sich die Ertei-
lung von Bau- und Modernisierungsaufträgen weiter verzö-
gern. Bei der Zahl der zu erwartenden Energieausweise ist
es erforderlich, dass fachlich kompetentes Personal zur Er-
stellung der Ausweise zur Verfügung steht. Auch hier ist es
wichtig, dass die entsprechenden Berufsgruppen sich recht-
zeitig auf das neue Aufgabengebiet einstellen können.
Weiterhin haben die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN den folgenden Geschäftsordnungsantrag (Aus-
schussdrucksache 15(14)1675) eingebracht:
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen möge
beschließen:
Am 15. Juni soll eine Anhörung des Ausschusses für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen zum Energieeinsparungsgesetz
durchgeführt werden.
Zu der Anhörung sollen maximal 8 Sachverständige geladen
werden.
Die Anhörung wird im Zeitumfang auf zwei Stunden be-
grenzt.
Im Anschluss an die Anhörung soll das Gesetz noch in dieser
Legislaturperiode zur abschließenden Beratung in den
Deutschen Bundestag eingebracht werden.

Drucksache 15/5849 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Fraktion der SPD erklärte, aus den im Vorfeld geführ-
ten Gesprächen habe sie den Eindruck gewonnen, dass die
Fraktion der CDU/CSU kein Interesse habe, den Gesetzent-
wurf noch in der laufenden Wahlperiode zu verabschieden.
Die Opposition habe bei diesen Gesprächen auch kein Inte-
resse an einer inhaltlichen Diskussion gezeigt, zu der sie ih-
rerseits aber bereit sei. Sie sehe es als notwendig an, das Ge-
setz noch in der laufenden Wahlperiode zu verabschieden,
weil sonst vor dem Hintergrund der zu erwartenden Neu-
wahlen die Frist für die Umsetzung der EU-Gebäude-Richt-
linie nicht einzuhalten sei. Die Novellierung der Energieein-
sparverordnung und die Einführung des Energieausweises
seien von eminenter Bedeutung. Auch die Branchen, die an
der Erarbeitung der Energieausweise beteiligt sein würden,
hätten ein großes Interesse, dass diese Regelungen möglichst
schnell umgesetzt würden. Das Gesetz enthalte keine inhalt-
lichen Festlegungen, sondern solle nur die Ermächtigungs-
grundlage für die Änderung der Energieeinsparverordnung
schaffen. Man müsse daher Gesetz und Verordnung getrennt
betrachten. Da ein Verordnungsentwurf noch nicht vorliege,
müsse man sich jetzt auf die Erörterung des Gesetzesinhalts
beschränken. Daher halte sie auch eine Begrenzung der An-
hörungsdauer auf zwei Stunden für gerechtfertigt.
Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, dass die Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die von den Opposi-
tionsfraktionen beantragte Anhörung, welche ursprünglich
für den 29. Juni 2005 geplant gewesen sei, nun auf den
15. Juni 2005 vorziehen wollten. Sie fordere, auch den Inhalt
der Energieeinsparverordnung zum Gegenstand der Anhö-
rung zu machen, weil dort die eigentlichen inhaltlichen
Entscheidungen getroffen würden. Der Gesetzgeber müsse
sich die Frage stellen, ob er bereit sei, der Regierungmit einer
Verordnungsermächtigung völlige Handlungsfreiheit gegen-
über dem Parlament zu geben oder ob er nicht zumindest
wesentliche Punkte ausdrücklich im Gesetz regeln wolle.
Man solle die Gesetzesänderung und die Änderung der Ver-
ordnung nicht voneinander trennen und solle dem Gesetz-
geber nicht zumuten, eine Ermächtigung zu geben, ohne zu
wissen, wie diese umgesetzt werde. Daher stelle sich für sie
die Frage, was überhaupt in der Verordnung geregelt werden
könne und was im Gesetz selbst verankert werden solle. Zur
Klärung dieser Frage solle die Anhörung beitragen. In der
Öffentlichkeit werde zudem über die Frage gestritten, ob die
Gesetzesnovelle eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie sei oder
ob sie darüber hinausgehe. Dessen unbeschadet teile man die
Auffassung, dass die Änderungen bei der Energieeinsparung
in Gebäuden sicher einen positiven Impuls für die deutsche
Bauwirtschaft brächten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest,
man habe das Ziel gehabt, sowohl das Energieeinsparungs-
gesetz als auch die Energieeinsparverordnung und den künf-
tigen Energiepass im Konsens zwischen den Fraktionen zu
beschließen. Sie habe aber den Eindruck gewonnen, dass die
Opposition das Instrument einer Anhörung benutzen wolle,
um eine Verabschiedung des Änderungsgesetzes zum Ener-
gieeinsparungsgesetz in der 15. Wahlperiode zu blockieren.
Dann könne das Ziel, die Richtlinie pünktlich umzusetzen
und die Regelungen auch in der Praxis sobald wie möglich
anzuwenden, nicht mehr erreicht werden. Sie betonte, es ge-
he bei dem Gesetzentwurf nur um die Schaffung einer Er-
mächtigungsgrundlage, um die EU-Gebäude-Richtlinie um-
setzen zu können; die eigentliche inhaltliche Arbeit werde

bei der Novellierung der Energieeinsparungsverordnung ge-
leistet. Es gehe bei der Novellierung nicht nur um die Umset-
zung der EU-Gebäude-Richtlinie, sondern sie sei auch ein
wesentliches Instrument, um Impulse für die Bau- und Im-
mobilienwirtschaft zu geben und um energetisch unzuläng-
liche Gebäude zu sanieren. Die Bauwirtschaft benötige den
entsprechenden Nachfrageimpuls dringend.
Die Fraktion der FDP bemerkte, ohne dass die Eckdaten
für die Änderung der Energieeinsparverordnung bekannt sei-
en, mache eine Beratung des Gesetzentwurfs keinen Sinn. Es
sei aber notwendig, über die Inhalte der Änderungen bei der
Energieeinsparung zu sprechen und dies dürfe nicht unter
dem Zeitdruck der erwarteten Neuwahlen geschehen. Es sei
daher sachgerecht, die Entscheidung dem nächsten Deut-
schen Bundestag zu überlassen. Wenn man nun versuche,
das Gesetz im Schnellverfahren durchzubringen, bestehe die
Gefahr, dass die Qualität leide und Gesetzgebungsmängel
für die Betroffenen zur Folge haben könnten, dass ihnen für
den Energiepass unnötig hohe Kosten entstünden.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
nahm den Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ausschussdrucksache
15(14)1674) mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP an.
Er nahm den Geschäftordnungsantrag der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ausschussdrucksache
15(14)1675) ebenfalls mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP an, mit der Maßgabe,
dass die Anhörung am 15. Juni 2005 in der Zeit von 11 bis
13 Uhr stattfinden soll, acht Sachverständige eingeladen
werden sollen und, dass die Fraktionen der SPD und der
CDU/CSU je drei Sachverständige benennen können, die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der
FDP je einen Sachverständigen.
Die öffentliche Anhörung wurde in der 76. Sitzung des Aus-
schusses am 15. Juni 2005 durchgeführt. An der Anhörung
nahmen als Sachverständige teil: Rechtsanwalt Wolf-Bodo
Friers, Geschäftsführer von Haus & Grund Deutschland;
Rechtsanwalt Ronny Herholz, Justiziar des Bundesverban-
des Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V.;
Dr. Holger Krawinkel, Fachbereichsleiter der Verbraucher-
zentrale Bundesverband; Siegfried Rehberg, Referent für
Energie, Technik, Normung des Bundesverbandes Deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW); Dr.
Franz-Georg Rips, Bundesdirektor des Deutschen Mieter-
bundes e. V.; Dipl.-Ing. Dieter Kuhlenkamp vom Zentralver-
band Deutsches Baugewerbe e. V.; Dr. Heinrich-Hermann
Schulte, Präsident des Bundesindustrieverbandes Deutsch-
land, Haus-, Energie- und Umwelttechnik e. V. (BDH) und
Christian Sperber von der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und
Wasserkostenverteilung e.V. Wegen des Ergebnisses der An-
hörung wird auf das Wortprotokoll der 76. Sitzung des Aus-
schusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen verwiesen,
dem die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen
als Anlage beigefügt sind.
In seiner 77. Sitzung am 29. Juni 2005 hat der Ausschuss die
Vorlagen abschließend beraten.
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben dazu einen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/5849

Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 15(14)1717) ein-
gebracht, dessen Inhalt sich aus Nummer 1 der Beschluss-
empfehlung und aus Teil V. dieses Berichts ergibt.
Die Fraktion der SPD erklärte, dass sich alle Seiten bei der
Erörterung desGesetzes bewegt hätten. Sie freue sich, dass es
nach einer harten aber fairen Diskussion gelungen sei, Über-
einstimmung zu erzielen. Sie begrüßte, dass es damit nun
möglich sei, die Gebäude-Richtlinie rechtzeitig umzusetzen.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, die Ergebnisse der
Anhörung seien in das Gesetz einzubeziehen gewesen. Ihren
Anliegen sei mit den beschlossenen Änderungen weitgehend
entsprochen worden, wenn sie sich auch bei § 5a Abs. 1 eine
konkretere Formulierung gewünscht hätte. Sie halte ihren
Antrag auf Drucksache 15/4506 aufrecht, da sich dieser auch
auf die Umsetzung in der Energiesparverordnung beziehe.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemerkte, dass
die Zusammenarbeit schwierig gewesen sei, man aber mit
dem Ergebnis leben könne. Sie hoffe nun auf eine zügige Er-
arbeitung der Verordnung, damit die Umsetzung 2006 erfol-
gen könne, denn es handele sich um ein für die Volkswirt-
schaft wichtiges Projekt.
Die Fraktion der FDP führte aus, sie könne die gefundenen
Kompromisse mittragen und hoffe, dass auch bei der Erar-
beitung der Novelle zur Energiesparverordnung gute Arbeit
geleistet werde.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
beschloss, dass der Entschließungsantrag der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschuss-
drucksache 15(14)1674 nicht Teil der Beschlussempfehlung
an das Plenum sein soll, sondern lediglich im Bericht wie-
dergegeben wird.
Der Ausschuss nahm den Änderungsantrag aller Fraktionen
auf Ausschussdrucksache 15(14)1717 einstimmig an.
Den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5226 nahm er in der
Fassung des Änderungsantrags aller Fraktionen auf Aus-
schussdrucksache 15(14)1717 ebenfalls einstimmig an.
Den Antrag auf Drucksache 15/4506 lehnte er mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
ab.
V. Begründung
(Die folgende Nummerierung bezieht sich auf die Numme-
rierung bei den Maßgaben unter Nummer 1 der Beschluss-
empfehlung).
Zu Nummer 1a
Mit der Änderung des § 5a Satz 1 soll in Übereinstimmung
mit der Legaldefinition des Begriffs Gesamtenergieeffizienz
in Artikel 2 Nr. 2 der Gebäude-Richtlinie hervorgehoben
werden, dass sich die Ermächtigungsgrundlage ausdrücklich
auf Regelungen in der Energieeinsparverordnung über Ener-
gieausweise sowohl auf Bedarfs- als auch auf Verbrauchs-
basis bezieht und dies damit deren grundsätzlicheWahlmög-

lichkeit einschließt. Eine durchgängige Wahlmöglichkeit
würde einen Rückschritt gegenüber dem geltenden Recht be-
deuten, das den Energieausweis auf Bedarfsbasis schon heu-
te für Neubauten und wesentliche Änderungen von Gebäu-
den vorsieht.
Zu Nummer 1b
Die Einfügung des Wortes „kostengünstig“ in § 5a Satz 2
Nr. 5 soll in Übereinstimmung mit Artikel 7 Abs. 2 der Ge-
bäude-Richtlinie den Gedanken der Rentabilität der Maß-
nahmen hervorheben, die zur Verbesserung der Energieeffi-
zienz eines Gebäudes empfohlen werden. Der aus Artikel 7
Abs. 2 der Richtlinie übernommene Begriff „kostengünstig“
(vgl. auch Artikel 6 der Richtlinie: „wirtschaftlich realisier-
bar“ und den Erwägungsgrund 15; englische Fassung: cost-
effective bzw. economically feasible; besonders deutlich in
der französischen Fassung des Artikels 7 Abs. 2: rentabilité
und Art. 6 économiquement réalisable) ist im Wesentlichen
im Sinne des Begriffs „wirtschaftlich vertretbar“ zu verste-
hen, wie er in § 5 Abs. 1 EnEG verwendet wird.
Durch das Wort „begleitend“ soll klargestellt werden, dass
entsprechend der Legaldefinition des Energieausweises in
Artikel 2 Nr. 3 sowie Artikel 7 Abs. 2 und Artikel 10 der Ge-
bäude-Richtlinie die Empfehlungen zur Verbesserung der
Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes den Energieausweis
„begleiten“ (so im Wortlaut des Artikels 10, der Sache nach
auch in Artikel 7 Abs. 2 „beifügen“; ebenso in den Artikeln
7 und 10 der englischen und der französischen Fassung ac-
company/accompagner).
Zu Nummer 1c
Der neue Satz 3 übernimmt wörtlich den Text des Artikels 7
Abs. 2 Unterabsatz 2 der Gebäude-Richtlinie. Mit der Ergän-
zung soll verdeutlicht werden, dass die Energieausweise als
Marktinstrument im Grundstücksverkehr lediglich zur Un-
terrichtung der Marktteilnehmer über energetische Eigen-
schaften eines Gebäudes beitragen sollen. Das Energieein-
sparungsgesetz weist den Energieausweisen jedoch keine
neuen rechtlichen Wirkungen zu. Rechtswirkungen in Kauf-
und Mietverträgen können sie in der Regel nur entfalten,
wenn die Vertragsparteien den Energieausweis ausdrücklich
zum Vertragsbestandteil machen.
Zu Nummer 2
Mit der Änderung des § 8 soll die vorgesehene Bußgeld-
bewehrung für Verstöße gegen die Vorschriften der noch zu
ändernden Energieeinsparverordnung über Energieausweise
auf höchstens fünfzehntausend Euro festgelegt werden. Die-
ser Höchstbetrag bewirkt eine spürbare und angemessene
Sanktionierung von Verstößen gegen die Pflicht zur Vorlage
von Energieausweisen. Die Publizitätsfunktion der Energie-
ausweise im Grundstücksverkehr rechtfertigt es, den ent-
sprechenden Bußgeldrahmen höher anzusetzen als in den
Fällen des § 7 Abs. 4 EnEG (Verstöße gegen Pflichten zum
Nachweis der Einhaltung der Energieeinsparverordnung).

Berlin, den 29. Juni 2005
Gabriele Groneberg Thomas Dörflinger
Berichterstatterin Berichterstatter

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