BT-Drucksache 15/5842

1. zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/5463- Die Erfolge in der Politik für behinderte Menschen nutzen - Teilhabe und Selbstbestimmung weiter stärken 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Antje Blumenthal, Hubert Hüppe, Andreas Storm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU 15/4927- Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben konsequent sichern 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Antje Blumenthal, Hubert Hüppe, Andreas Storm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/4928- Sexuelle Übergriffe gegen Menschen mit Behinderung wirksam unterbinden und Hilfsangebote für Betroffene verbessern 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/5460- Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beim Fahrkarten- und Ticketkauf verhindern - Teilhabe ermöglichen

Vom 29. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5842
15. Wahlperiode 29. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung (13. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/5463 –

Die Erfolge in der Politik für behinderte Menschen nutzen –
Teilhabe und Selbstbestimmung weiter stärken

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Antje Blumenthal, Hubert Hüppe,
Andreas Storm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/4927 –

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben konsequent
sichern

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Antje Blumenthal, Hubert Hüppe,
Andreas Storm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/4928 –

Sexuelle Übergriffe gegen Menschen mit Behinderung wirksam unterbinden
und Hilfsangebote für Betroffene verbessern

4. zu dem Antrag der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Dr. Karl Addicks,
Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/5460 –

Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beim Fahrkarten- und
Ticketkauf verhindern – Teilhabe ermöglichen

Drucksache 15/5842 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

A. Problem
Zu Nummer 1
Die Antragsteller würdigen den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht
über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe als
Beleg für den vollzogenen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Sie
sehen jedoch in verschiedenen Bereichen Probleme, insbesondere bei der Um-
setzung des SGB IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie bei der
Ausweitung und Verbesserung der Ausbildung und Beschäftigung behinderter
Menschen.
Zu Nummer 2
Nach Auffassung der Antragsteller enthält der gültige Schwerbehindertenaus-
weis für Personen, die eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Perso-
nenverkehr in Anspruch nehmen können, auf der Vorderseite eine missverständ-
liche Formulierung, die häufig dazu führe, dass Betroffenen ohne Begleitperson
die Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Zutritt zu Veranstal-
tungen unter Hinweis auf mögliche Haftungsrisiken verwehrt werde.
Parkerleichterungen können nach geltender Rechtslage grundsätzlich nur
Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Blinden im
Sinne der Schwerbehindertenausweisverordnung gewährt werden. Nach Auf-
fassung der Antragsteller gebe es gleichwohl bestimmte Gruppen von Behinder-
ten, die zwar die derzeit gültigen formalen Kriterien nicht erfüllten, die aber den-
noch dem bisher berechtigten Personenkreis hinsichtlich der Notwendigkeit von
Parkerleichterungen gleichgesetzt werden sollten. Dies gelte insbesondere für
Personen, die nur auf ihre Füße als Greif- und Gehwerkzeuge angewiesen seien.
Zu Nummer 3
Nach Ansicht der Antragsteller gibt es erhebliche Defizite hinsichtlich des Um-
gangs mit sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen. Behinder-
te Menschen würden deutlich häufiger Opfer sexueller Gewalt als Menschen oh-
ne Behinderung. Besonders betroffen davon seien geistig behinderte Menschen.
Mangels aussagefähiger Studien gebe es erheblicheWissensdefizite. Das Thema
werde weitgehend tabuisiert, sowohl in der Forschung als auch in der öffent-
lichen Diskussion.
Zu Nummer 4
Die Antragsteller vertreten die Auffassung, dass mangels behindertengerechter
Automaten in Deutschland behinderte Menschen häufig nicht in der Lage seien,
eine Fahrkarte an einem Fahrkartenautomaten zu lösen. Ein Erwerb an her-
kömmlichen Verkaufstellen sei ebenfalls zunehmend nicht möglich, da deren
Anzahl sinke. Die Folge sei eine Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung.
Diese werde durch Preisgestaltungen bzw. Vertriebsysteme, bei denen zwischen
einem Verkauf am Schalter und einem Verkauf am Automaten bzw. via Internet
differenziert werde, noch verstärkt, da Personen, die auf den Fahrkartenkauf am
Schalter angewiesen seien, einen höheren Fahrpreis entrichten müssten. Von der
sinnvollen Möglichkeit, Fahrkarten kostenfrei im Zug nachlösen zu können,
profitierten bislang nur Blinde.

B. Lösung
Zu Nummer 1
Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, auf der Grund-
lage des geltenden Leistungsrechts wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die
Ziele des SGB IX, insbesondere das Ziel einer umfassenden Teilhabe behinder-
ter Menschen unabhängig von Trägerzuständigkeiten, noch besser umzusetzen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5842

Annahme des Antrags auf Drucksache 15/5463 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP
Zu Nummer 2
Änderung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 der Schwerbehindertenausweisverordnung. Der
Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ ist nach An-
sicht der Antragsteller durch eine Formulierung zu ersetzen, die das mit dem
Merkzeichen „B“ einhergehende Recht auf eine Begleitperson im Gegensatz zur
Pflicht bzw. Notwendigkeit verdeutliche.
Nach Auffassung der Antragsteller ist eine bundeseinheitliche Regelung erfor-
derlich, in der durch Änderung des Schwerbehindertenrechts und des Straßen-
verkehrsrechts nach bestimmten, festgelegten Kriterien Parkerleichterungen
gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für bestimmte Gruppen von Behinderten ver-
gleichbar der Anwendung des Merkzeichens „aG“ geschaffen werden. Die Nut-
zung von Sonderparkflächen und die dafür notwendige Ausstellung eines Park-
sonderausweises sollte weiterhin Personen vorbehalten bleiben, in deren
Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ eingetragen sei.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/4927 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Zu Nummer 3
Im Mittelpunkt steht die Forderung der Antragsteller, wissenschaftliche Studien
durch die Bundesregierung in Auftrag zu geben, die den Umfang, die Besonder-
heiten sowie die Folgen sexueller Übergriffe gegen Menschen mit Behinderun-
gen repräsentativ analysieren und aus den Erkenntnissen Ansatzpunkte für
Prävention und Therapie entwickeln. Daneben werden u. a. eine bessere Infor-
mation und Sensibilisierung der Bevölkerung und der in der Behindertenhilfe
tätigen Personen sowie ein besserer Zugang behinderter Menschen, die Opfer
sexueller Übergriffe geworden sind, zu einer fachgerechten psychologischen
oder psychotherapeutischen Behandlung gefordert.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/4928 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Zu Nummer 4
Angesichts der derzeit nicht behindertengerechten Vertriebssysteme sei im We-
ge einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Verkehrsunternehmen die Mög-
lichkeit des kostenlosen Nachlösens einer Fahrkarte auf alleinreisende Men-
schen mit Behinderung auszudehnen. Außerdem sollte für diesen Personenkreis
ein Zuschlag für den Schalterverkauf entfallen.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/5460 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 15/5463 und Annahme der Anträge der Fraktion der CDU/CSU
auf Drucksachen 15/4927 und 15/4928 sowie des Antrags der Fraktion der FDP
auf Drucksache 15/5460.

D. Kosten
Wurden in den Anträgen nicht erörtert.

Drucksache 15/5842 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Antrag – Drucksache 15/5463 – anzunehmen;
2. den Antrag – Drucksache 15/4927 – abzulehnen;
3. den Antrag – Drucksache 15/4928 – abzulehnen;
4. den Antrag – Drucksache 15/5460 – abzulehnen.

Berlin, den 28. Juni 2005

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

Klaus Kirschner Silvia Schmidt (Eisleben)
Vorsitzender Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/5842

Bericht der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)

I. Überweisung
In seiner 175. Sitzung am 12. Mai 2005 hat der Deutsche
Bundestag die Anträge auf Drucksachen 15/5463, 15/4927,
15/4928 und 15/5460 in erster Lesung beraten und zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit und
Soziale Sicherung überwiesen. Den Antrag auf Drucksache
15/5463 hat er außerdem zur Mitberatung an den Innenaus-
schuss, den Sportausschuss, den Rechtsausschuss, den Aus-
schuss für Wirtschaft und Arbeit, den Verteidigungsaus-
schuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswe-
sen, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung und den Ausschuss für Tourismus überwie-
sen. Die Anträge auf Drucksachen 15/4927 und 15/5460 hat
er zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, den Ausschuss
für Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen und den Ausschuss für Touris-
mus überwiesen. Schließlich hat er den Antrag auf Druck-
sache 15/4928 zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung und den Ausschuss für Tourismus überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Nummer 1
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
grüßen den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht
über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung
ihrer Teilhabe. Bundesregierung und Gesetzgeber hätten seit
1998 den größten gesetzgeberischen Reformprozess für be-
hinderte Menschen seit den siebziger Jahren eingeleitet. Es
habe ein Paradigmenwechsel in der Politik für behinderte
Menschen – weg von der allumfassenden Fürsorge, hin zur
Verwirklichung der Teilhabe behinderter Menschen am
Leben in unserer Gesellschaft – stattgefunden.
Insbesondere mit dem SGB IX seien Selbstbestimmung und
Teilhabe in den Vordergrund gerückt und die Verwaltungen
der Leistungsträger zu bürgerorientiertem Verhalten ver-
pflichtet worden. Gleichwohl hätten Erfahrungen in der
praktischen Umsetzung gezeigt, dass eine weitere Stärkung
der Kooperation, der Koordination und der Konvergenz er-
forderlich sei, um das Ziel eines bürgernahen Systems der
Rehabilitation und Teilhabe vollständig zu erreichen.
Deshalb erwarte man von der Bundesregierung, dass diese
auf der Grundlage des geltenden Leistungsrechts wirksame
Maßnahmen ergreift, um die Ziele des SGB IX unabhängig
von Trägerzuständigkeiten noch besser umzusetzen. Die
Bundesregierung wird u. a. dazu aufgefordert,
l die gesetzlich vorgeschriebene Koordinierung von Leis-

tungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger
einzufordern;

l zu prüfen, ob und gegebenenfalls durch welche Schritte
die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger hinrei-

chend konkret und verbindlich weiterentwickelt werden
kann;

l bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderungen die wirksame Sicherung
der Teilhabe in den Mittelpunkt zu stellen;

l den Zugang zu den erforderlichen Leistungen zur Teil-
habe durch die Stärkung der gemeinsamen Servicestellen
noch bürgernäher zu gestalten;

l kontinuierlich darauf hinzuwirken, dass die Instrumente
zumAusbau und zur Verbesserung der Beschäftigung be-
hinderter Menschen konsequent genutzt werden;

l die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die
nach dem Gesetz zuständigen Träger für Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben ihrem Auftrag nachkommen;

l im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit wei-
terhin wichtige Impulse für die Fortsetzung einer Politik
für behinderte Menschen zu geben.

Zu Nummer 2
Die Vorlage enthält zwei Anträge: Der erste Antrag zielt auf
eine Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Schwerbehindertenausweisverord-
nung wird bei Vorliegen des Merkzeichens „B“ auf dem
Schwerbehindertenausweis der Satz vermerkt „Die Notwen-
digkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.“ Nach
Ansicht der Antragsteller steht diese Formulierung im Wi-
derspruch zu Bestrebungen des Gesetzgebers, eine eigen-
ständige Lebensführung behinderter Menschen zu fördern.
Sie führe zudem zu Missverständnissen, da z. T. Betroffenen
die Beförderung ohne Begleitperson von einzelnen Ver-
kehrsunternehmen verwehrt werde. Daher wird eine neue
Formulierung gefordert, die das Recht schwerbehinderter
Menschen unterstreiche, eine Begleitperson mitzunehmen.
Mit dem zweiten Antrag wird eine ausdrückliche Nennung
bestimmter Personenkreise, die Parkerleichterungen gemäß
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO in Anspruch nehmen können, und
damit eine Ausweitung der Ausnahmeregelung angestrebt.
Bislang können schwerbehinderte Menschen mit demMerk-
zeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) und diesen
gleichgestellte Personen sowie blinde Menschen einen Park-
sonderausweis erhalten, der die Berechtigung umfasst, auf
Behindertenparkplätzen zu parken und Parkerleichterungen
in Anspruch zu nehmen. Die Antragsteller möchten den be-
rechtigten Personenkreis um Personen mit dem Verlust eines
Oberarmes und Ohnarmer, insbes. Contergangeschädigte
und Unfallopfer, Stomaträger mit doppeltem Stoma, Mor-
bus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke erweitern.
Zu Nummer 3
Der Antrag bezieht sich in erster Linie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU „Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinde-
rung“ auf Drucksache 15/3154. Diese habe nach Auffassung
der Antragsteller erhebliche Defizite hinsichtlich des Um-
gangs mit sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behin-
derung offenbart. Einerseits seien Menschen mit Behinde-
rung deutlich häufiger Opfer sexueller Übergriffe als nicht

Drucksache 15/5842 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

behinderte Menschen andererseits seien die Folgen für Men-
schen mit Behinderung besonders verheerend und die Mög-
lichkeiten, sich selbst zur Wehr zu setzen, nur eingeschränkt
vorhanden. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung
dieser Problematik erscheine eine Erweiterung und Konkre-
tisierung des Wissenstands zu sexuellen Übergriffen gegen
Menschen mit Behinderung von zentraler Bedeutung. Auch
sei das gesellschaftliche Bewusstsein des Themas sexuali-
sierter Übergriffe gegen Behinderte nicht in dem erforder-
lichen Maße vorhanden, obgleich es im Hinblick auf die
Prävention und den Umgang mit den Opfern von großer
Bedeutung sei. Beratungsstellen, Einrichtungen und Dienste
der Behindertenhilfe für Gewaltbedrohung und -anwendung
seien häufig kaum sensibilisiert und verfügten meist nicht
über die notwendige Qualifikation, um Gewaltopfer beraten
und unterstützen zu können. Die Bundesregierung wird des-
halb dazu aufgefordert,
l wissenschaftliche Studien in Auftrag zu geben, die den

Umfang, die Besonderheiten sowie die Folgen sexueller
Übergriffe gegen Menschen mit Behinderungen reprä-
sentativ analysieren und aus den Erkenntnissen Ansatz-
punkte für Prävention und Therapie entwickeln;

l die Bevölkerung in höherem Maße durch Kampagnen
und Publikationen zu sensibilisieren;

l Maßnahmen zu verbesserten Informationen von Betreu-
ern und in der Behindertenhilfe tätigen Personen vorzu-
sehen;

l einen Leitfaden zum Umgang mit sexuellen Übergriffen
gegen Menschen mit Behinderung für professionelle Be-
treuer, Sozialarbeiter und Psychotherapeuten zu erstel-
len;

l die Kontrollmechanismen zur Verhinderung von sexuel-
len Übergriffen in Einrichtungen zu verbessern;

l Menschen mit Behinderung im Rahmen einer Sexualauf-
klärung und -erziehung über Reaktions- und Verhaltens-
möglichkeiten nach einem sexuellen Übergriff aufzuklä-
ren;

l den Zugang zu unabhängigen Vertrauenspersonen sowie
zu fachgerechter psychologischer oder psychotherapeuti-
scher Behandlung für Betroffene zu verbessern.

Zu Nummer 4
In dem Antrag wird die Bundesregierung dazu aufgefordert,
Gespräche mit Verkehrsunternehmen mit dem Ziel zu füh-
ren, dass behinderte Menschen keinen höheren Fahrpreis
entrichten müssen, wenn sie Fahrkartenautomaten nicht
ohne fremde Hilfe bedienen können. In Zügen sollten nicht
nur wie bisher blinde Menschen, sondern alle behinderten
Menschen, die im Besitz einer Wertmarke sind und ohne Be-
gleitperson reisen, von der Nachlösegebühr generell befreit
werden. Außerdem sollte für diesen Personenkreis ein Zu-
schlag für den Schalterverkauf entfallen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Die mitberatenden Ausschüsse haben in ihren Sitzungen am
15. Juni 2005 wie folgt votiert:

Zu Nummer 1
Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit, der Verteidigungsausschuss, der Sportausschuss,
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung haben jeweils mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 15/5463 anzunehmen.
Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag
anzunehmen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen,
den Antrag anzunehmen.
Der Ausschuss für Tourismus hat mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU und Abwesen-
heit der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag anzuneh-
men.
Zu Nummer 2
Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen haben jeweils mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 15/4927 abzulehnen.
Der Ausschuss für Tourismus hat mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Abwesenheit
der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Zu Nummer 3
Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend und der Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung haben jeweils
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP empfohlen, den Antrag auf Drucksache 15/
4928 abzulehnen.
Der Ausschuss für Tourismus hat mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Abwesenheit
der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Zu Nummer 4
Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen haben jeweils mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 15/5460 abzulehnen.
Der Ausschuss für Tourismus hat mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/5842

die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Abwesenheit
der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
den Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN aufDrucksache 15/5463, die Anträge der Fraktion
der CDU/CSU auf Drucksachen 15/4927 und 15/4928 und
den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/5460 in
seiner 111. Sitzung am 15. Juni 2005 beraten. Im Ergebnis
empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP, den Antrag auf Drucksache
15/5463 anzunehmen und die übrigen Anträge abzulehnen.
DieMitglieder der Fraktionen SPD undBÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN erklärten, dass in den vergangenen Jahren in der
Behindertenpolitik große Fortschritte und Erfolge erzielt
werden konnten. Es sei ein Paradigmenwechsel vollzogen
worden – weg von der allumfassenden Fürsorge hin zu einer
Politik, die mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwor-
tung fördere und die Möglichkeiten schaffe, Behinderte bes-
ser in die Gesellschaft zu integrieren. Gleichwohl gebe es
– insbesondere bei der Umsetzung des SGB IX – noch Defi-
zite. Hieran knüpfe ihr Antrag (Nummer 1) an, der im Kern
eine bessere Kooperation der Leistungsträger und Koordi-
nierung der Leistungen fordere, um den Anspruch auf Teil-
habe und Rehabilitation zügig und unbürokratisch zu erfül-
len. Erforderlich seien keine weiteren gesetzgeberischen
Maßnahmen, sondern die konsequente Umsetzung der be-
schlossenen Gesetze auch auf der Ebene der Länder und
Kommunen.
Die von der Fraktion der CDU/CSU beantragte Änderung
der Schwerbehindertenausweisverordnung (Nummer 2) sei
nicht erforderlich, da eine neue Formulierung im Ausweis an
der geltenden Rechtslage nichts ändern würde. Vielmehr
würde eine solche Änderung der Schwerbehindertenaus-
weise auf das Unverständnis derjenigen stoßen, die bislang
keine Probleme bei der Beförderung gehabt hätten. Zudem
entstünde ein Verwaltungsaufwand für die Versorgungsäm-
ter, der angesichts der geringen Zahl von Beschwerden nicht
zu rechtfertigen sei. Der Vorschlag, dass nur die neu ausge-
stellten Ausweise mit dem geänderten Text versehen werden
sollten, sei nicht zielführend, da zwei unterschiedliche For-
mulierungen über Jahre hinweg zur Verwirrung beim Kon-
trollpersonal führen würden. Der Antrag, den Kreis der Per-
sonen zu erweitern, die Parkerleichterungen in Anspruch
nehmen können, sei abzulehnen. Bereits nach geltendem
Recht hätten die Länder die Möglichkeit, Parkerleichterun-
gen für nicht außergewöhnlich gehbehinderte Menschen
vorzusehen. Hiervon werde in einzelnen Bundesländern in
unterschiedlicher Form auch Gebrauch gemacht. Eine bun-
deseinheitliche Regelung, die alle Länderinteressen berück-
sichtigen müsste, wäre nicht sinnvoll und nur schwer durch-
setzbar, weil die Frage der Parkerleichterungen – auch
wegen der Auswirkungen auf den in den Städten zur Verfü-
gung stehenden Parkraum – besser auf Landesebene geregelt
werden könne.
Dem Antrag (Nummer 3) der Fraktion der CDU/CSU zu den
sexuellen Übergriffen gegen Menschen mit Behinderungen

könne nicht zugestimmt werden, da dieser eine Vielzahl von
Aktivitäten ausblende und den falschen Eindruck erwecke,
dass die Bundesregierung in den letzten Jahren untätig gewe-
sen sei. Die Bundesregierung habe eine Vielzahl von Maß-
nahmen ergriffen und Veranstaltungen zu dem Thema durch-
geführt. So seien im SGB IX u. a. Kurse für behinderte
Frauen und Mädchen vorgesehen, die der Stärkung des
Selbstbewusstseins dienten.
Der Antrag der Fraktion der FDP (Nummer 4) sei abzuleh-
nen, da er für den wichtigen Bereich des Nahverkehrs wegen
der Freifahrtberechtigung behinderter Menschen ohne Be-
lang sei. Die bestehende Regelung für blinde Menschen, zu-
schlagsfrei im Zug eine Fahrkarte nachlösen zu können, sei
eine freiwillige Leistung der Deutschen Bahn. Die Frage, ob
diese Möglichkeit ausgeweitet werden könne, sei in erster
Linie eine unternehmerische Entscheidung. Die Bundes-
regierung stehe wegen der Gestaltung barrierefreier Auto-
maten im ständigen Dialog mit der Deutschen Bahn und den
Verbänden behinderter Menschen. Es fehle jedoch von Her-
stellerseite noch an technischen Lösungen. Zudem werde
auch von Seiten der Abgeordneten das Gespräch mit der
Deutschen Bahn und anderen Verkehrsunternehmen zur
Lösung der beschriebenen Probleme gesucht.
Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU erklärten, dass
es bei der gewünschten Änderung des Schwerbehinderten-
ausweises um eine Klarstellung gehe, um in der Praxis im-
mer wieder vorkommende Missverständnisse bei der Beför-
derung zu verhindern. Es solle verdeutlicht werden, dass es
sich bei dem Eintrag des Merkzeichens „B“ sowie dem Hin-
weis auf die Begleitung um das Recht und nicht die Pflicht
des Betroffenen handele, eine Begleitperson mitzuführen.
Der Einwand, dass mit einer Änderung der Schwerbehinder-
tenausweise ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand ent-
stünde, sei nicht nachvollziehbar. Wenn in der Schwerbehin-
dertenausweisverordnung eine Klarstellung erfolge und bei
der Ausstellung neuer Ausweise eine eindeutigere Formulie-
rung aufgenommen werde, sei damit kein Mehraufwand ver-
bunden.
Der Antrag zur Erweiterung der Parkerleichterungen ziele
nicht auf zusätzliche Parkplätze. Es gehe ausschließlich um
Parkerleichterungen für bestimmte, im Antrag näher be-
schriebene Gruppen, insbesondere für Personen, die nur auf
ihre Füße als Greif- und Gehwerkzeuge angewiesen seien.
Da es in einzelnen Bundesländern bereits Ausnahmegeneh-
migungen gebe, die jedoch nur im jeweiligen Land selbst
gültig seien, sei eine bundeseinheitliche Regelung dringend
erforderlich.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderung“ habe
gezeigt, dass es erhebliche Defizite imUmgangmit sexueller
Gewalt gegenMenschen mit Behinderungen gebe. Die Frak-
tion der CDU/CSU schlage deshalb in ihrem Antrag konkre-
te Maßnahmen vor, mit denen man der Entwicklung begeg-
nen könne. Darunter seien auch Punkte, die von den
Behindertenverbänden selbst vorgetragen würden, z. B. der
Vorschlag, eine Studie in Auftrag zu geben, um Umfang, Be-
sonderheiten und Folgen sexueller Übergriffe gegenüber
Menschen mit Behinderungen zu erforschen. Die wenigen
bislang hierzu vorliegenden Untersuchungen seien nicht sehr
aussagekräftig. Ferner gehe es um bessere Kontrollmecha-

Drucksache 15/5842 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

nismen zur Verhinderung von Übergriffen, insbesondere von
solchen, die in Einrichtungen stattfänden.
Insgesamt sei es enttäuschend, dass letztlich aus parteipoliti-
schen Gründen den Anträgen der Opposition nicht zuge-
stimmt werde, obgleich die beschriebenen Probleme einen
parteiübergreifenden Konsens erforderlich machten.
Dem Antrag der Regierungsfraktionen SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN könne nicht zugestimmt werden, da
er ein Katalog der Fraktionen von an sich selbst gerichteten
Handlungsaufforderungen sei. Dem Grunde nach enthalte
der Antrag zwar einige konsensfähige Punkte, in seiner Ge-
samtheit sei er jedoch abzulehnen, da der Bericht über die
Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teil-
habe im Antrag ausdrücklich begrüßt werde. Diese Begrü-
ßung könne aber wegen der zahlreichen Defizite des Be-
richts, insbesondere bei der Behandlung der Arbeitslosigkeit
behinderter Menschen, nicht mitgetragen werden.
Die Mitglieder der Fraktion der FDP betonten, dass Men-
schen mit Behinderungen, indem sie ihrer Arbeit oder Frei-
zeitaktivität nachgingen, möglichst uneingeschränkt am öf-
fentlichen Leben teilnehmen können sollten. Vor diesem
Hintergrund sei der barrierefreie Zugang zum öffentlichen
Personennahverkehr besonders wichtig. Der Fahrkarten-
verkauf werde jedoch zunehmend – gerade im ländlichen
Raum – auf Fahrkartenautomaten umgestellt, so dass für
Menschen mit Behinderungen, die diese Fahrkartenautoma-
ten nicht bedienen könnten, das Lösen eines Tickets mit fast
unüberwindbaren Schwierigkeiten verbunden sei. Wenn bar-
rierefreie Fahrkartenautomaten technisch noch nicht mög-
lich seien, sei es umso wichtiger, zu praktischen und unbüro-

kratischen Lösungen zu kommen. Die Fraktion der FDP
halte deshalb die Aufforderung an die Bundesregierung, Ge-
spräche mit Verkehrsunternehmen aufzunehmen, um Men-
schen mit Behinderungen von der Nachlösegebühr bzw. von
dem Zuschlag für den Schalterverkauf zu befreien, für drin-
gend erforderlich. Der Hinweis, dass auch Abgeordnete in
Gesprächen mit der Deutschen Bahn bemüht seien, zu Lö-
sungen zu kommen, entlasse die Bundesregierung nicht aus
ihrer Verantwortung. Auch entstünden den Unternehmen
keine erheblichen Mehrkosten, wenn ein kostenloses Nach-
lösen z. B. im Zug ermöglicht werde. Der Aufwand halte
sich insgesamt in Grenzen.
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Ausdehnung der
Parkerleichterungen und zur Änderung der Schwerbehinder-
tenausweisverordnung werde von der Fraktion der FDP un-
terstützt. Wie etliche Zuschriften und Hinweise belegten, sei
die angestrebte Klarstellung im Schwerbehindertenausweis
sinnvoll. Auch der Antrag der Fraktion der CDU/CSU zu
den sexuellen Übergriffen gegen Menschen mit Behinderun-
gen werde mitgetragen, da es z. B. an ausreichenden wissen-
schaftlichen Erkenntnissen zu diesem Thema fehle.
Der Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter
Menschen stelle die Situation von Menschen mit Behinde-
rungen und Schwerbehinderten auf dem Arbeitsmarkt we-
sentlich besser dar, als sie tatsächlich sei. Insofern könne
dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, der durchaus unterstützungswürdige Punkte be-
inhalte, im Ergebnis nicht zugestimmt werden. Hinzu kom-
me, dass der Antrag auf das Antidiskriminierungsgesetz Be-
zug nehme, das von der Fraktion der FDP abgelehnt werde.

Berlin, den 28. Juni 2005

Silvia Schmidt (Eisleben)
Berichterstatterin

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