BT-Drucksache 15/5806

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Griese, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Rita Streb-Hesse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Ekin Deligöz, Jutta Dümpe-Krüger, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/5341- Die Zukunft unseres Landes sichern - ein kindergerechtes Deutschland schaffen 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Angelika Graf (Rosenheim), Kerstin Griese, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ekin Deligöz, Jutta Dümpe-Krüger, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/4724- Kinderrechte in Deutschland stärken - Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen 3. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/5348- zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/4970- Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010 4. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/4970- Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010

Vom 22. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5806
15. Wahlperiode 22. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (12. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Kerstin
Griese, Rita Streb-Hesse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Ekin Deligöz, Jutta Dümpe-Krüger, Irmingard Schewe-
Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/5341 –
Die Zukunft unseres Landes sichern – Ein kindgerechtes Deutschland schaffen

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Angelika
Graf (Rosenheim), Kerstin Griese, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD
sowie der Abgeordneten Ekin Deligöz, Jutta Dümpe-Krüger, Volker Beck (Köln),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/4724 –
Kinderrechte in Deutschland stärken –
Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen

3. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Maria
Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU
– Drucksache 15/5348 –
zu der Unterrichtung der Bundesregierung
– Drucksache 15/4970 –
Nationaler Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland 2005 bis 2010

4. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/4970 –
Nationaler Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland 2005 bis 2010

Drucksache 15/5806 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

A. Problem
Im Februar 2005 hat die Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan für ein
kindgerechtes Deutschland 2005 bis 2010“ vorgelegt. Der Nationale Aktions-
plan knüpft an die Zweite Sondergeneralversammlung zu Kindern der Vereinten
Nationen vom 8. bis 10. Mai 2002 in New York (Weltkindergipfel) an. Unter
dem Titel „A world fit for children“ verabschiedete diese Konferenz ein Ab-
schlussdokument, das weltweit zur Verbesserung der Lebenssituation von Kin-
dern beitragen soll. Alle Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, einen Natio-
nalen Aktionsplan vorzulegen. Außerdem knüpft der Nationale Aktionsplan an
die am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen
beschlossene UN-Konvention über die Rechte des Kindes an.
In dem Nationalen Aktionsplan „Für ein kindgerechtes Deutschland“ stehen
sechs Handlungsfelder im Mittelpunkt. In diesen Handlungsfeldern und den da-
mit verbundenen zentralen Zielsetzungen sieht die Bundesregierung in den
kommenden Jahren die entscheidenden Schlüsselfragen für mehr Kinderfreund-
lichkeit:
l Chancengleichheit durch Bildung
l Aufwachsen ohne Gewalt
l Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen
l Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
l Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder
l Internationale Verpflichtungen.
An diesen Nationalen Aktionsplan knüpfen der Entschließungsantrag der Frak-
tion der CDU/CSU auf Drucksache 15/5348 und der Antrag der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/5341 an. Der Entschlie-
ßungsantrag auf Drucksache 15/5348 kritisiert die Politik der Bundesregierung
insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut
und stellt die Eckpunkte der Familienpolitik der CDU/CSU vor. Der Antrag auf
Drucksache 15/5341 betont die bisherigen Initiativen der Bundesregierung für
ein kinder-, jugend- und familienfreundlicheres Deutschland und begrüßt den
nun vorgelegten Nationalen Aktionsplan als einen wesentlichen Beitrag, um
Deutschland in den kommenden Jahren an die Spitzengruppe der kinderfreund-
lichen Länder in Europa heranzuführen. Beide Anträge enthalten eine Reihe von
Forderungen an die Bundesregierung.
Der Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Druck-
sache 15/4724 beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der UN-Kinderrechts-
konvention und ihrer Umsetzung in Deutschland. Hierzu enthält der Antrag
ebenfalls eine Reihe von Forderungen an die Bundesregierung, insbesondere
den Appell, erneut an die Landesregierungen heranzutreten, um deren Zustim-
mung zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung zu erwirken, die die Bundes-
republik Deutschland im Jahr 1992 bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechts-
konvention abgegeben hat.

B. Lösung
1. Annahme des Antrags auf Drucksache 15/5341 mit den Stimmen der

Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

2. Annahme des Antrags auf Drucksache 15/4724 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5806

3. Ablehnung des Entschließungsantrags auf Drucksache 15/5348 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU

4. EinstimmigeKenntnisnahmederUnterrichtungaufDrucksache15/4970

C. Alternativen
Annahme des Entschließungsantrags auf Drucksache 15/5348.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/5806 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 15/4970
1. den Antrag auf Drucksache 15/5341 anzunehmen;
2. den Antrag auf Drucksache 15/4724 anzunehmen;
3. den Entschließungsantrag auf Drucksache 15/5348 abzulehnen.

Berlin, den 15. Juni 2005

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kerstin Griese
Vorsitzende

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Ingrid Fischbach
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

Klaus Haupt
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/5806

Bericht der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Ingrid Fischbach,
Ekin Deligöz und Klaus Haupt

I. Überweisung
1. Antrag auf Drucksache 15/5341
Der Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 15/5341wurde in der 172. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 21. April 2005 an den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
federführenden Beratung und an den Innenausschuss, den
Sportausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Gesundheit und
Soziale Sicherung, den Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen, den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, den Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung, den Ausschuss für Touris-
mus sowie an den Ausschuss für Kultur undMedien zur Mit-
beratung überwiesen.

2. Antrag auf Drucksache 15/4724
Der Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurde in derselben Sitzung dem Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden
Beratung und an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss,
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung sowie an den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung über-
wiesen.

3. Entschließungsantrag auf Drucksache 15/5348
Der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSUwurde
in derselben Sitzung dem Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur federführenden Beratung und an den
Sportausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Gesundheit und
Soziale Sicherung, den Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen, den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, den Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung, den Ausschuss für Touris-
mus sowie an den Ausschuss für Kultur undMedien zur Mit-
beratung überwiesen.

4. Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-
sache 15/4970

Die Unterrichtung durch die Bundesregierung wurde in der-
selben Sitzung demAusschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zur federführenden Beratung und an den Innen-
ausschuss, den Sportausschuss, den Finanzausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Ge-
sundheit und Soziale Sicherung, den Ausschuss für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen, den Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung, den Ausschuss
für Tourismus sowie an den Ausschuss für Kultur und Me-
dien zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
1. Antrag auf Drucksache 15/5341
Der Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 15/5341 begrüßt den von der
Bundesregierung vorgelegten Nationalen Aktionsplan „Für
ein kindgerechtes Deutschland“. Erstmals sei es in Deutsch-
land gelungen, ein themen- und ressortübergreifendes Pro-
gramm für eine zukunftsweisende Kinderpolitik bis ins Jahr
2010 zu entwickeln. Der Plan spiegele das Verständnis einer
modernen Politik für Kinder wider, die dadurch gekenn-
zeichnet sei, dass Kinder nicht mehr als Objekte des Han-
delns von Erwachsenen, sondern als Träger eigener Rechte
angesehen würden. Die UN-Konvention über die Rechte des
Kindes gebe dabei die grundlegende Orientierung. Die Poli-
tik für Kinder sei eingebettet in eine Politik für mehr soziale
Gerechtigkeit. Erster Ansatzpunkt für eine kindergerechte
Politik müsse es sein, Familien zu unterstützen und in ihrer
Erziehungsleistung zu stärken. Dabei gehe es keineswegs
nur um die finanziellen Transferleistungen an Familien.
Vielmehr müsse die Gesellschaft insgesamt, müsse der All-
tag spürbar kinder- und familiengerechter werden. Neben
der Unterstützung der vielfältigen Maßnahmen in der Fami-
lien- und Elternbildung bedürfe es vor allem einer besseren
Infrastruktur für Familien. Die Bundesregierung gehe diesen
Weg konsequent, indem sie den Ausbau der Betreuung für
Kinder unter drei Jahren zu einem der wichtigsten Ziele die-
ser Legislaturperiode erklärt habe.
Der Antrag enthält einen umfangreichen Forderungskatalog,
der die im Nationalen Aktionsplan angelegten Handlungs-
felder aufnimmt und dazu weitere Akzente setzt. Beispiels-
weise wird im Hinblick auf das Handlungsfeld „Interna-
tionale Verpflichtungen“ auch in diesem Antrag gefordert,
die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurück-
zunehmen.

2. Antrag auf Drucksache 15/4724
Der Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 15/4724 nimmt die am 5. April
1992 in Deutschland in Kraft getretene UN-Konvention über
die Rechte des Kindes zum Ausgangspunkt seiner Forderun-
gen. Dabei wird betont, die Kinderrechtskonvention bedeute
nicht weniger als ein Paradigmenwechsel. Kinder würden
nicht länger als Objekt des Handelns Erwachsener ange-
sehen, sondern als Träger eigener Rechte.
Die kinderpolitische Bilanz der Bundesregierung werde in-
ternational allgemein als hervorragend bewertet. Dies sei
auch bei der Anhörung zum 2. Staatenbericht zur Umsetzung
der Kinderrechtskonvention durch den UN-Ausschuss für
die Rechte des Kindes am 16. Januar 2004 in Genf deutlich
geworden. Gleichzeitig habe der Ausschuss in seinen „Ab-
schließenden Bemerkungen“ vom 30. Januar 2004 allerdings
auch deutlich gemacht, dass es auch für die Bundesrepublik
Deutschland weiteren kinderpolitischen Handlungsbedarf
gebe.

Drucksache 15/5806 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Der insgesamt positive Blick auf die Situation der Kinder-
rechte in Deutschland werde durch die nach wie vor beste-
hende Vorbehaltserklärung getrübt, die die Bundesrepublik
Deutschland bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskon-
vention im Jahr 1992 abgegeben habe. Zwar werde die Er-
klärung in ihrem noch relevanten ausländerrechtlichen Teil
als Interpretationserklärung ohne Rechtsfolgen angesehen.
Dennoch leide unter dem Festhalten an der Erklärung, das
auf die ablehnende Haltung der Mehrheit der Bundesländer
zurückzuführen sei, die kinderpolitische Glaubwürdigkeit
der Bundesrepublik Deutschland. Der Antrag betont, aus
Sicht des Deutschen Bundestages sei die Rücknahme dieser
Erklärung längst überfällig und enthält als zentrale Forde-
rung die Aufforderung an die Bundesregierung, erneut an die
Landesregierungen heranzutreten, um ihre Zustimmung zur
Rücknahme der Erklärung der UN-Konvention über die
Rechte des Kindes zu erwirken. Er weist außerdem auf die
Notwendigkeit zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Min-
destnormen für die Anerkennung und den Status von Dritt-
staatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder
Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen,
und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes hin, die
hinsichtlich der Einräumung einer besonderen Rechtsstel-
lung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eine Alters-
grenze von 18 Jahren festlegt.
3. Entschließungsantrag auf Drucksache 15/5348
Der Entschließungsantrag auf Drucksache 15/5348 der Frak-
tion der CDU/CSU setzt den Nationalen Aktionsplan in Zu-
sammenhang mit dem fast zeitgleich erschienenen Armuts-
und Reichtumsbericht der Bundesregierung (vgl. Druck-
sache 15/5015). Die Forderung nach Ergreifung wirksamer
Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche vor materieller
Armut zu schützen und auf nationaler, europäischer und in-
ternationaler Ebene einen offensiven Dialog zur besseren
sozialen Integration von Kindern und Jugendlichen anzu-
stoßen, wird daher an erster Stelle genannt. In ihrem For-
derungskatalog setzt die Fraktion der CDU/CSU außerdem
einen besonderen Schwerpunkt auf den Ausbau der Tages-
pflege als qualifiziertes Angebot der Erziehung, Bildung und
Betreuung von Kindern. Ferner verlangt die Fraktion der
CDU/CSU eine einheitliche Strategie zur Bekämpfung der
Über- und Fehlernährung sowie die Förderung der Beteili-
gung von Kindern, Jugendlichen und Familien.
Kernpunkt der Familienpolitik von CDU und CSU sei die
Wahlfreiheit für Eltern. Aufgabe des Staates sei es, den
Eltern möglichst viele Handlungsoptionen für ihre Lebens-
gestaltung und für die Erziehung ihrer Kinder zu eröffnen.
Zur Herstellung finanzieller Gerechtigkeit für Familien habe
die Fraktion der CDU/CSU in ihrem Steuerkonzept einen
Steuerfreibetrag von 8 000 Euro für jedes Familienmitglied
vorgesehen. Ebenso sei es erforderlich, die Zielgenauigkeit
von Transferleistungen für Familien zu prüfen sowie Kin-
dergeld und Erziehungsgeld zu einer neuen Leistung weiter
zu entwickeln. Mit demAngebot an vielfältigen und bedarfs-
gerechten Betreuungsangeboten für Kinder sollten Eltern
sowohl bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben als
auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt
werden. Zudem müssten Kinder früher und intensiver geför-
dert und gefordert werden. Die Bedeutung der Familie müs-
se in allen, nicht nur im gesellschaftspolitischen Bereich
stärker verankert werden.

4. Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-
sache 15/4970

In ihrer Unterrichtung auf Drucksache 15/4970 betont die
Bundesregierung die Verantwortung für die heranwachsende
Generation. Mit ihrer Politik wolle sie die Lebensverhält-
nisse so gestalten, dass junge Menschen die bestmöglichen
Bedingungen erhielten. Der Nationale Aktionsplan „Für ein
kindergerechtes Deutschland“ sei dabei ein wichtiges Instru-
ment. Mit dem Aktionsplan konkretisiere die Bundesregie-
rung ihre Mitverantwortung für eine entsprechende weltwei-
te Entwicklung. Er solle bis etwa 2010 der Leitfaden sein, an
dem sich kinderpolitisches Handeln orientiere.
Es wird weiterhin betont, allein könne die Bundesregierung
das Ziel einer kinderfreundlichen Politik jedoch nicht errei-
chen. Für die Umsetzung dieser Politik brauche sie die Un-
terstützung aller staatlichen Ebenen und der Nichtregie-
rungsorganisationen. Schon die föderale Ordnung mache es
zwingend erforderlich, diejenigen mit ins Boot zu holen, die
in Schulen, Kindergärten, Sportvereinen und Jugendzentren
mit denWünschen und Sorgen der Kinder konfrontiert seien.
Nicht nur Länder und Gemeinden seien dazu eingeladen, die
Kinderpolitik weiterzuentwickeln. Auch die Verbände, Insti-
tutionen und Gremien aus Wirtschaft, Kultur und Wissen-
schaft seien aufgerufen, an dem Projekt mitzuwirken.
In der Unterrichtung werden sodann die sechs Handlungsfel-
der des Nationalen Aktionsplans und die damit verbundenen
zentralen Zielsetzungen
l Chancengleichheit durch Bildung
– frühe und individuelle Förderung
– Überwindung der Selektivität des Bildungssystems und

Wandel zu einem fördernden System
l Aufwachsen ohne Gewalt
– Förderung einer gewaltfreien Erziehung
– Untersuchung des Problemfelds „Gewalt durch Ver-

nachlässigung des Kindes“
l Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umwelt-
bedingungen
– Vermeidung neuer gesundheitlicher Risiken
– Stärkung ganzheitlicher und interdisziplinärer Gesund-

heitsförderung sowie kinder- und jugendspezifischer
Behandlung

l Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
– Entwicklung von Qualitätsstandards für Beteiligung
– Verankerung von Kinder- und Beteiligungsrechten in

Curricula, Ausbildungs-, Studienordnungen und in
spezifischenWeiterbildungsangeboten für einschlägige
Fachkräfte

l Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für
alle Kinder
– Bekämpfung der Ursachen von Kinderarmut
– Aufzeigen von Wegen aus armutsbedingten Lebens-

lagen
l Internationale Verpflichtungen
– Bekämpfung der Armut und Verwirklichung von Kin-

derrechten in Entwicklungsländern

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/5806

– Weiterentwicklung internationaler Übereinkommen
zum Schutz von Kindern

näher beschrieben und die dazu vorgesehenen Maßnahmen
erläutert.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
1. Antrag auf Drucksache 15/5341
Der Innenausschuss, der Sportausschuss, der Finanz-
ausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, der
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung, der
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, der
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
und der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung haben in ihren Sitzungen am 15. Juni
2005 jeweils mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP die Annahme des Antrags
empfohlen.
DerAusschuss für Kultur undMedien hat in seiner 59. Sit-
zung am 15. Juni 2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion
der FDP die Annahme des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 65. Sitzung am
15. Juni 2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU in Abwesenheit der Fraktion der FDP die
Annahme des Antrags empfohlen.
2. Antrag auf Drucksache 15/4724
Der Innenausschuss hat in seiner 64. Sitzung am 15. Juni
2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU die Annahme des Antrags empfohlen.
Der Rechtausschuss und der Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe haben in ihrer 84. bzw.
65. Sitzung am 15. Juni 2005 jeweils mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP die Annahme des Antrags emp-
fohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 62. Sitzung am 15. Juni 2005
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP die Annahme des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 67. Sitzung am 15. Juni 2005
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU die Annahme des Antrags empfohlen.
3. Entschließungsantrag auf Drucksache 15/5348
Der Sportausschuss hat in seiner 55. Sitzung am 15. Juni
2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der

Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion
der FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit, der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Siche-
rung, der Ausschuss für Menschenrechte und humani-
täre Hilfe, der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung und der Ausschuss für Kultur
und Medien haben in ihren Sitzungen am 15. Juni 2005 je-
weils mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 65. Sitzung am
15. Juni 2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU in Abwesenheit der Fraktion der FDP die
Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat in seiner 75. Sitzung am 15. Juni 2005 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

4. Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-
sache 15/4970

Der Innenausschuss, der Sportausschuss, der Finanzaus-
schuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, der
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung, der
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, der
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung, der Ausschuss für Tourismus und der
Ausschuss für Kultur und Medien haben in ihren Sitzun-
gen am 15. Juni 2005 jeweils die Kenntnisnahme der Unter-
richtung empfohlen. Soweit die Abstimmungsergebnisse
mitgeteilt wurden, ergingen diese Beschlüsse jeweils ein-
stimmig.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
IV. im federführenden Ausschuss für Familie,
IV. Senioren, Frauen und Jugend
1. Abstimmungsergebnis
a) Antrag auf Drucksache 15/5341
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 59. Sitzung am 15. Juni 2005
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP die Annahme des Antrags
empfohlen.

b) Antrag auf Drucksache 15/4724
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 59. Sitzung am 15. Juni 2005
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/
CSU die Annahme des Antrags empfohlen.

Drucksache 15/5806 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

c) Entschließungsantrag auf Drucksache 15/5348
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Vorlage in seiner 59. Sitzung am 15. Juni 2005 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU beschlossen, die Ablehnung des Entschlie-
ßungsantrags zu empfehlen.
d) Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Druck-

sache 15/4970
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Vorlage in seiner 59. Sitzung am 15. Juni 2005 beraten
und einstimmig beschlossen, die Kenntnisnahme der Unter-
richtung zu empfehlen.
2. Beratungen im Unterausschuss „Kommission zur

Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinder-
kommission)“

Die Kinderkommission hatte sich bereits im Januar 2004 mit
der Problematik der Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechts-
konvention befasst. Am 14. Januar 2004 hat sie dazu folgen-
den Beschluss gefasst:
„Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 1992 die
UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Bei Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde hat die Bundesregierung fünf
Vorbehalte geltend gemacht.
Diese Vorbehaltserklärungen waren bereits in der Vergan-
genheit wiederholt Gegenstand der parlamentarischen Bera-
tungen. Auch die Kommission zur Wahrnehmung der Belan-
ge der Kinder (Kinderkommission) hatte sich bereits in der
letzten Wahlperiode intensiv mit dieser Problematik befasst
und sie in der laufenden Legislatur erneut aufgegriffen. Hier-
zu hat sie in ihrer Sitzung am 22. Oktober 2003 ein öffent-
liches Expertengespräch durchgeführt, nachdem in der Sit-
zung am 15. Oktober Vertreter des Bundesministeriums des
Innern, des Bundesministeriums der Justiz, des Bundes-
ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend so-
wie des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge die Mitglieder der Kinderkommission über den
aktuellen Sachstand unterrichtet und die Position der Bun-
desregierung erläutert hatten.
Auf der Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse fordert
die Kinderkommission des Deutschen Bundestages die Bun-
desregierung auf, die Vorbehaltserklärungen zur UN-Kin-
derrechtskonvention zurückzunehmen.“
3. Inhalt der Ausschussberatungen
Auch der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend selbst hat sich bereits in früheren Sitzungen mit dem
hier angesprochenen Problemkreis befasst. So hatte bereits
im Frühjahr 2004 der Staatssekretär im Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Peter Ruhen-
stroth-Bauer, den Ausschuss über die Anhörung zum 2. Staa-
tenbericht über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonven-
tion vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes am
16. Januar 2004 informiert. In seinen abschließenden Be-
merkungen vom 30. Januar 2004 hatte der UN-Ausschuss
der Bundesrepublik Deutschland u. a. empfohlen, den Pro-
zess der Rücknahme seiner Vorbehalte und Erklärungen be-

züglich der UN-Kinderrechtskonvention zu beschleunigen
und insbesondere seine Anstrengungen, die Länder von einer
derartigen Rücknahme zu überzeugen, zu verstärken. Auch
der Nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes
Deutschland“ war bereits im Februar 2005 Gegenstand der
Beratungen, nachdemBundesministerin Renate Schmidt den
Plan nach seiner Verabschiedung im Kabinett dem Aus-
schuss vorgestellt hatte.
In seine Beratungen am 15. Juni 2005 hat der Ausschuss
schließlich wegen des Sachzusammenhangs auch den An-
trag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/2419 „Rück-
nahme der Vorbehaltserklärung Deutschlands zur Kinder-
rechtskonvention der Vereinten Nationen“ einbezogen. In
diesem Antrag, der dem Ausschuss lediglich zur Mitbera-
tung überwiesen wurde, wird an die Beschlüsse des Deut-
schen Bundestages vom 30. September 1999 und 8. März
2001 (Drucksachen 14/1681 und 14/4884) zur Rücknahme
der Vorbehaltserklärung zur UN-Konvention über die Rech-
te des Kindes erinnert. Die Fraktion der FDP wiederholt ihre
Forderung nach Rücknahme dieser Vorbehalte. Sie sei ein
dringend notwendiges und überfälliges Signal für ein kinder-
freundlicheres Deutschland.
In den Ausschussberatungen hat sodann die Fraktion der
SPD noch einmal an die Sondergeneralversammlung der
Vereinten Nationen im Mai 2002 erinnert, an der auch die
Mitglieder der Kinderkommission teilgenommen hätten.
Auf diesemWeltkindergipfel sei ein Abschlussdokument mit
dem Titel „A world fit for children“ erarbeitet worden, das
weltweit zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern
beitragen wollte. Dieses Abschlussdokument sei auch von
der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet worden und
hieraus resultiere die Verpflichtung, einen Nationalen Ak-
tionsplan zu erstellen.
Die sechs Handlungsfelder des Nationalen Aktionsplans
seien unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gebil-
det worden. Hierdurch und auch durch die Beteiligung von
Nichtregierungsorganisationen sei eine Forderung des Na-
tionalen Aktionsplans bereits ansatzweise erfüllt, nämlich
die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wenn es um
ihre Belange gehe. Nunmehr liege der Nationale Aktions-
plan vor. Im Zusammenhang mit den dort genannten Hand-
lungsfeldern würden sogleich auch die Maßnahmen vorge-
stellt, die zur Erreichung der gesetzten Ziele vorgesehen
seien. Die Umsetzung des Plans solle durch ein Monitoring-
verfahren begleitet werden. Am Ende des Prozesses werde
eine Konferenz zur Vorstellung der Ergebnisse stehen. Be-
tont wurde auch, dass die Belange der Kinder und Jugendli-
chen nicht allein durch Initiativen auf Bundesebene umge-
setzt werden könnten. Es müssten vielmehr quer durch die
Gesellschaft alle gesellschaftlichen Kräfte im Sinne von
Kindern mobilisiert werden.
Dieser gesamtgesellschaftliche Ansatz werde auch in dem
Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 15/5341
deutlich herausgearbeitet. Hinsichtlich des Antrags der Frak-
tion der CDU/CSU äußerte die Vertreterin der Fraktion der
SPD demgegenüber Bedenken im Hinblick auf die Finan-
zierbarkeit der dort vorgeschlagenen Leistungen und kriti-
sierte auch, dass die bereits gewährten und seit 1998 ausge-
bauten Transferleistungen an Familien und Kinder nicht
ausreichend berücksichtigt würden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/5806

Die Fraktion der SPD erinnerte weiterhin daran, dass der
Deutsche Bundestag die Rücknahme der Vorbehalte gegen
die UN-Kinderrechtskonvention bereits mehrfach gefordert
habe. Dies sei jedoch bislang amWiderstand der Bundeslän-
der gescheitert. Die Aufrechterhaltung der Vorbehalte führe
international zu Irritationen. So sei bei der Erörterung des
2. Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland zur Um-
setzung der UN-Kinderrechtskonvention im Januar 2004 in
Genf der Bundesrepublik Deutschland explizit eine Füh-
rungsrolle in Sachen Kinderpolitik und Kinderrechte zuge-
billigt worden. Gleichzeitig sei Deutschland öffentlich auf-
gefordert worden, das bestehende Defizit, nämlich die
Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention, zu beseitigen.
Da jedoch der föderalen Struktur der Bundesrepublik
Deutschland Rechnung getragen werden müsse, sei die Bun-
desregierung hier auf die Zustimmung der Länder angewie-
sen.
Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte es grundsätzlich,
dass ein Nationaler Aktionsplan vorgestellt werde, der für
mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland sorgen solle. Zu
kritisieren sei allerdings, dass der Plan kein Finanzierungs-
konzept für die dort vorgesehenen Maßnahmen enthalte. Es
wäre auch bedenklich, wenn die Länder und Kommunen für
die Finanzierung von Maßnahmen in Anspruch genommen
werden sollten, die der Bund vorschlage. Berücksichtigt
werden müsse auch die zunehmende Verarmung von Kin-
dern und Jugendlichen, die in einem Zusammenhang mit der
wachsenden Arbeitslosigkeit stehe. Diese Probleme müssten
vorrangig angegangen werden. Ein Bündnis für Familien sei
grundsätzlich zu begrüßen, wobei allerdings daran zu erin-
nern sei, dass bereits Bundesministerin Claudia Nolte dies
ins Leben gerufen habe.
Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte außerdem, dem im
Nationalen Aktionsplan erwähnten Monitoringverfahren
fehle es an konkreten Beschreibungen und Inhalten. Dies sei
auch ein Kritikpunkt der Verbände. Schließlich beanstandete
die Fraktion der CDU/CSU die aus ihrer Sicht mangelhafte
Ausgestaltung der Leistungen für Familien und betonte das
in ihrem Antrag auf Drucksache 15/5348 zum Ausdruck
kommende Konzept.
Zu der Diskussion um die Rücknahme der Vorbehalte gegen
die UN-Kinderrechtskonvention führte die Fraktion der
CDU/CSU aus, es sei richtig, die Bundesländer mit einzube-
ziehen, auch wenn dies rein formalrechtlich betrachtet nicht
erforderlich sei. Beispielsweise hätten die Länder problema-
tisiert, dass das Sorgerecht der UN-Kinderrechtskonvention
sich vom deutschen Recht unterscheide. Deshalb sei es
richtig, gemeinsam mit den Ländern nach einer Lösung zu
suchen und auf eine Rücknahme der Vorbehalte hinzuarbei-
ten.
Die Berichterstatterin der Fraktion der CDU/CSU erklärte zu
diesem Problemkreis abschließend, sie als Mitglied der Kin-
derkommission werde auch dem insofern weitergehenden
Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/2419 zu-
stimmen, während die anderen Mitglieder ihrer Fraktion die-
sen Antrag nicht mittragen könnten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies ebenfalls
auf die seit 1998 aufgestockten Transferleistungen für die
Familienförderung hin und vertrat die Ansicht, die im An-
trag der Fraktion der CDU/CSU vorgeschlagene Erhöhung
von Freibeträgen begünstige in erster Linie Besserverdie-

nende. Es müsse jedoch nicht nur die materielle, sondern
auch die immaterielle Armut von Kindern bekämpft werden.
Dafür sei eine Infrastruktur geschaffen und ausgebaut wor-
den. Das Ganztagsschulprogramm sowie die verbesserten
Betreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige dienten der
Verwirklichung von Teilhabechancen und der Förderung von
Kindern gerade auch aus ärmeren Schichten. Die Belange
von Kindern dürften auch nicht auf einer Ebene des „Dafür“
und „Dagegen“ diskutiert werden. An dem Nationalen Ak-
tionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland“ hätten auch
Kinder mitgearbeitet, und deren Stimmen dürften nicht ver-
gessen werden. Unabhängig von dem Beratungsergebnis zu
den hier vorliegenden Anträgen seien es alle im Deutschen
Bundestag vertretenen Fraktionen den Kindern, aber auch
den zahlreichen Verbänden, die bei der Erarbeitung des Na-
tionalen Aktionsplans mitgewirkt hätten, schuldig, über die
Legislaturperiode hinaus die Debatte fortzuführen. Unab-
hängig vom Wahlergebnis sei es Aufgabe auch der nächsten
Bundesregierung, diesen Plan fortzuentwickeln.
Zur Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechts-
konvention bedauerte es die Vertreterin der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass in dieser Frage trotz ein-
deutiger Stellungnahmen des Deutschen Bundestages bis-
lang kein Fortschritt erzielt worden sei. Es müssten alle er-
denklichen Möglichkeiten geprüft werden, gegebenenfalls
auch eine Rücknahme ohne Zustimmung der Länder. Gleich-
zeitig seien alle Länder aufzufordern, in diesem Bereich, in
dem es um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gehe,
tätig zu werden.
Die Fraktion der FDP erinnerte ebenfalls daran, dass der
Weltkindergipfel an jede Nation die Forderung gestellt habe,
einen Nationalen Aktionsplan innerhalb einer bestimmten
Frist zu erarbeiten. Der vorliegende Aktionsplan der Bun-
desregierung sei jedoch zu unverbindlich. Zwar sei es grund-
sätzlich zu begrüßen, dass Kinder und Jugendliche an dessen
Erarbeitung beteiligt worden seien; bedauerlicherweise wür-
den deren Forderungen jedoch nur als Anhang erscheinen.
Entgegen der Ausführungen im Nationalen Aktionsplan sei
der Ausbau der Betreuung für Kleinkinder noch nicht sicher-
gestellt. Auch sei man in der Realität noch weit entfernt von
dem Ziel, einen angemessenen Lebensstandard für Kinder
und Jugendliche zu schaffen. Die Schwerpunktsetzung auf
Partizipation von Kindern und Jugendlichen sei richtig. Es
sei Aufgabe der Bundesregierung, hierfür Qualitätsstandards
zu entwickeln.
Im Hinblick auf den Entschließungsantrag auf Drucksache
15/5348 wurde auf das davon abweichende eigene Steuer-
konzept der Fraktion der FDP hingewiesen.
Die Fraktion der FDP betonte weiterhin, indem die Bundes-
republik Deutschland an den Vorbehalten gegen die UN-
Kinderrechtskonvention festhalte, erleide sie zunehmend au-
ßenpolitischen Schaden. Zu diesem Thema habe die Fraktion
der FDP bereits eine kleine Anfrage an die Bundesregierung
gestellt. In der Antwort sei deutlich geworden, dass die Aus-
legung der UN-Kinderrechtskonvention im gleichen Maße
gelten würde, wenn die Erklärung nicht abgeben worden
wäre. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen stünden im
Einklang mit deutschem Recht, so dass dieses durch eine
Rücknahme der Vorbehalte nicht geändert würde. Außen-
politisch lasse sich jedoch kaum vermitteln, warum die
Bundesrepublik Deutschland nach wie vor gegen Kinder-

Drucksache 15/5806 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

rechte Vorbehalte geltend mache. In der Abwägung zwi-
schen nationalen Missstimmigkeiten und internationalem
Schaden wiege letzterer schwerer. Deshalb müsse die Bun-
desregierung handeln und die Vorbehalte zurücknehmen.
Die Vertreterin der Bundesregierung kritisierte ebenfalls
die im Entschließungsantrag auf Drucksache 15/5348 vor-
gesehene Freibetragsregelung. Sie führte weiterhin aus, im
Jahr 1992 wäre es eigentlich nicht erforderlich gewesen,
Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention einzulegen.
Durch ihre Aufrechterhaltung erleide die Bundesrepublik
Deutschland zunehmend einen Imageschaden. Deshalb sei
es der Wunsch der Bundesregierung, die Vorbehalte zurück-
zunehmen. Die Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend habe die Bundesländer dringend gebeten,
dem zuzustimmen. Hierzu sei die Mehrheit der Bundes-
länder jedoch nicht bereit.
Formal juristisch betrachtet sei eine Rücknahme der Vor-
behalte allein durch die Bundesregierung zwar möglich.
Eine solche Vorgehensweise würde jedoch die föderale
Struktur der Bundesrepublik Deutschland verkennen. Auch
würde insgesamt die Verlässlichkeit im Hinblick auf interna-
tionale Verträge und Vereinbarungen in Frage gestellt, die ja
grundsätzlich von der Bundesregierung und vom Bundesrat
gemeinsam zu unterzeichnen seien. Daher sei politisch die
Zustimmung aller Bundesländer zur Rücknahme der Vor-
behalte weiterhin erforderlich.

Berlin, den 17. Juni 2005
Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Ingrid Fischbach
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

Klaus Haupt
Berichterstatter

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