BT-Drucksache 15/5783

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -15/409- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (... FStrÄndG)

Vom 17. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5783
15. Wahlperiode 17. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (14. Ausschuss)

Zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/409 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
(… FStrÄndG)

A. Problem
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Ziel verfolgt, die
primäre Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen für Bauvorhaben im
Bereich der Bundesfernstraßen von fünf Jahren auf zehn Jahre zu verlängern und
eine Klarstellung herbeizuführen, dass eine Unterbrechung der Durchführung
des Plans die Geltungsdauer der fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbe-
schlüsse nicht berührt.

B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/5783 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/409 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Juni 2005

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Eduard Oswald Horst Friedrich (Bayreuth)
Vorsitzender Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5783

Bericht des Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/409 in seiner 41. Sitzung am 11. April 2003 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswe-
sen zur federführenden Beratung sowie an den Rechtsaus-
schuss und den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die primäre Geltungs-
dauer von Planfeststellungsbeschlüssen für Bauvorhaben im
Bereich der Bundesfernstraßen von fünf Jahren auf zehn Jah-
re zu verlängern und eine Klarstellung herbeizuführen, dass
eine Unterbrechung der Durchführung des Plans die Gel-
tungsdauer der fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbe-
schlüsse nicht berührt. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist es
vor allem, dass der Bundesrat das Risiko sieht, dass aufgrund
begrenzter Haushaltsmittel mit erheblichem Planungsauf-
wand zustande gekommene bestandskräftige Planfeststel-
lungsbeschlüsse nach Ablauf von fünf Jahren außer Kraft
treten könnten, ohne dass es zur Verwirklichung der Planung
gekommen ist.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/409 in seiner 39. Sitzung am 28. Januar 2004 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP dessen Ablehnung.
DerAusschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 33. Sitzung am 28. Januar 2004 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU bei Abwesenheit der Fraktion der FDP dessen Ableh-
nung.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hatte
bereits in der 14. Wahlperiode einen Gesetzentwurf des Bun-
desrates (Drucksache 14/2994) beraten, der ebenfalls das
Ziel verfolgte, die Geltungsdauer von Planfeststellungsbe-
schlüssen auf 10 Jahre zu verlängern und eine Klarstellung
für den Fall der Unterbrechung der Durchführung des Plans
herbeizuführen. Zu dem damaligen Gesetzentwurf hatte der
Ausschuss am 7. Februar 2001 eine gemeinsame öffentliche
Anhörung mit dem Rechtsausschuss durchgeführt. Der Ge-
setzentwurf wurde dann mit Mehrheit abgelehnt (Beschluss-
empfehlung und Bericht auf Drucksache 14/8042).
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/409 in seiner
35. Sitzung am 10. März 2004 beraten.
Die Fraktion der SPD bekundete Sympathie für das Anlie-
gen des Bundesrates, welches die Unterstützung aller Länder

finde. Aber bereits in der 14. Wahlperiode sei zu dem Anlie-
gen des Gesetzentwurfs innerhalb der Koalition kein Kon-
sens erzielt worden. Es gebe zudem auch in der Praxis keinen
einzigen Fall, in dem ein Planfeststellungsbeschluss nach
einer Verlängerung tatsächlich nicht mehr realisiert worden
sei. Der Planfeststellungsbeschluss habe einen Vorlauf von
drei bis fünf Jahren, gelte dann fünf Jahre und könne umwei-
tere fünf Jahre verlängert werden, was zu einer sehr langen
Beeinträchtigung von Eigentumsrechten führen könne. Des-
halb lehne man den Gesetzentwurf ab.
Die Fraktion der CDU/CSUwarf der Fraktion der SPD vor,
sich in ihrer Bewertung des Gesetzentwurfs zu widerspre-
chen, wenn sie einerseits Sympathie bekunde, ihn aber dann
ablehne. Sie gehe davon aus, dass der entsprechende Gesetz-
entwurf des Bundesrates aus der 14. Wahlperiode an der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gescheitert sei. Sie
forderte die Bundesregierung auf, sich zu dem Gesetzent-
wurf klar zu äußern, was in deren Stellungnahme nicht ge-
schehen sei. Sie kenne die schwierige Situation der Länder,
welche durch die zu geringen Investitionen für die Bundes-
fernstraßen bedingt sei. Deshalb sei sie mit dem Gesetzent-
wurf einverstanden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN bestritt, dass es
hier ein wirkliches Problem gebe. Es seien keine konkreten
Fälle bekannt, in denen das Baurecht verfallen sei. Der Ab-
stand zwischen der planerischen Entscheidung und der Pro-
jektentwicklung könne sich auf bis zu 15 Jahre belaufen, was
zu lange sei. In zehn Jahren könnten sich die Grundlagen für
eine planerische Entscheidung erheblich ändern. Eine Ände-
rung der geltenden Rechtslage werde nur zur Folge haben,
dass die Länder weiter auf Vorrat planen könnten und solche
rechtswidrigen Vorratsplanungen durch die Gesetzesände-
rung noch belohnt würden. Man lehne daher den Gesetzent-
wurf ab.
Die Fraktion der FDP erklärte, dass sie sich den Forderun-
gen des Bundesrates grundsätzlich anschließe. Sie favorisie-
re aber eine Frist von zehn Jahren ohne Verlängerungsmög-
lichkeit, weil der Planfeststellungsbeschluss in Eigentums-
rechte Dritter eingreife. Sie bemängelte, dass die Frage der
Finanzausstattung die ausschließliche Begründung für die
Änderung sein solle; dann müsse man die Änderung rück-
gängig machen, wenn wieder mehr Geld zur Verfügung ste-
he. Die Fachleute hätten bei der Anhörung in der 14. Wahl-
periode bereits deutlich gemacht, dass es sinnvoll sei, den
Zwischenschritt nach fünf Jahren entfallen zu lassen. Einer
solchen Lösung solle man zustimmen.
In seiner 37. Sitzung am 24. März 2004 beschloss der Aus-
schuss aufgrund eines Antrags der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP einvernehmlich, zu dem Gesetzentwurf eine
öffentliche Anhörung durchzuführen.
In der 67. Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen am 23. Februar 2005 wurde die öffentliche
Anhörung durchgeführt. An der Anhörung nahmen als
Sachverständige teil, Rechtsanwalt Wolfgang Baumann; der
Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Eckart Hien;
Prof. Dr. Helmut Holzapfel von der Universität Kassel;
Ministerialrat Jürgen Kern vom Hessischen Ministerium für

Drucksache 15/5783 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung; der Leiter der
Abteilung Straßeninfrastruktur und Straßenverkehr im Mi-
nisterium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Lan-
des Nordrhein-Westfalen, Ministerialdirigent Ekhart Maatz
sowie Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch von der Universität
Tübingen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde konnte
wegen einer witterungsbedingten Störung im Flugverkehr
nicht an der Anhörung teilnehmen; er hat jedoch stattdessen
nach der Anhörung noch eine schriftliche Stellungnahme zu
dem Gesetzentwurf übermittelt. Wegen des Ergebnisses der
Anhörung wird auf das Wortprotokoll der 67. Sitzung des
Ausschusses für Verkehr, Bau- undWohnungswesen verwie-
sen, dem auch die schriftlichen Stellungnahmen der Sach-
verständigen als Anlage beigefügt sind.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat
den Gesetzentwurf in seiner 75. Sitzung am 15. Juni 2005
abschließend beraten.
DieFraktionderSPDbekundete, sie plädiere seit langemfür
eineÄnderungderVorschriftenzuPlanfeststellungsbeschlüs-
sen. Sie sei aber der Auffassung, dass ein verkehrsträgerüber-
greifender Ansatz vorzuziehen sei, wie er in dem Gesetzent-
wurf derBundesregierungzurBeschleunigungvonPlanungs-
verfahren für Infrastrukturvorhaben gewählt worden sei.
Daher lehne sie denGesetzentwurf des Bundesrates ab.

Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass auch die
Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzent-
wurf ausgeführt habe, dass die Verlängerung der Geltungs-
dauer von Planfeststellungsbeschlüssen ein geeigneter An-
satz sei, den durch die knappen Haushaltsmittel entstehen-
den Problemen zu begegnen. Die Koalitionsfraktionen
lehnten den Gesetzentwurf nur ab, weil die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen eine Änderung sei.
Die Fraktion der FDP erklärte, die Anhörung habe ergeben,
dass die Mehrheit der Sachverständigen eine Lösung vor-
schlage, bei der Planfeststellungsbeschlüsse von vornherein
eine Geltungsdauer von zehn Jahren hätten, es aber dann kei-
ne weitere Verlängerungsmöglichkeit gebe. Sie bevorzuge
ebenfalls diese Lösung. Da aber eine schnelle Neuregelung
erforderlich sei, werde sie dem Gesetzentwurf des Bundes-
rates zustimmen. Wenn dieser keine Mehrheit finde, müsse
man in der kommenden Wahlperiode eine Neuregelung
schaffen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/409 mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt.

Berlin, den 15. Juni 2005

Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter

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