BT-Drucksache 15/5750

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/5513 Nr. 1.1- Geplanter Handel mit Eizellen Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Handel mit menschlichen Eizellen (EuB-EP 1178)

Vom 15. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5750
15. Wahlperiode 15. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung (13. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/5513 Nr. 1.1 –

Geplanter Handel mit Eizellen
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Handel mit
menschlichen Eizellen
(EuB-EP 1178)

A. Problem
Anlässlich von Informationen über eine Klinik in Rumänien, die sich auf die
Spende von Eizellen für Unionsbürger spezialisiert hatte und deren Aktivitäten
als gewerbliche Tätigkeit betrachtet werden können, hat das Europäische Parla-
ment (EP) in seiner Sitzung am 10. März 2005 eine Entschließung angenom-
men, in der jeglicher Handel mit menschlichen Körpern und Teilen davon
verurteilt und daran erinnert wird, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12
Abs. 1 der Richtlinie 2004/23/EG danach zu streben haben, freiwillige und un-
entgeltliche Spenden von Geweben und Zellen sicherzustellen. Das Europäi-
sche Parlament fordert die Länder dazu auf, die EU-Gewebe-Richtlinie (Richt-
linie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März
2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende,
Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung
von menschlichen Geweben und Zellen) fristgerecht umzusetzen. Diese sieht
die Sicherstellung des Grundsatzes der Unentgeltlichkeit der Spende von Zellen
und Geweben sowie den Ausschluss des Handels vor. Zulässig ist lediglich eine
Entschädigung für spendebedingte Ausgaben und Unannehmlichkeiten.

B. Lösung
Einstimmige Annahme einer Entschließung

C. Alternativen
Kenntnisnahme der Vorlage ohne Annahme einer Entschließung bzw. Kennt-
nisnahme der Vorlage und Annahme einer alternativen Entschließung.

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/5750 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 15/5513 Nr. 1.1 – folgende Ent-
schließung anzunehmen:
Die Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Handel mit menschli-
chen Eizellen ist zu begrüßen. Die Freiwilligkeit und Nichtkommerzialität von
Zell- und Gewebespenden – sowohl für Forschungs- als auch für medizinische
Zwecke – muss sichergestellt sein.
Der Deutsche Bundestag unterstützt die Forderungen des Europäischen Parla-
ments zu dem Handel mit menschlichen Eizellen und bittet die Bundesregie-
rung, sich auf Ratsebene weiterhin für ein Verbot des Handels mit Eizellen ein-
zusetzen.

Berlin, den 15. Juni 2005

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Klaus Kirschner
Vorsitzender

Hubert Hüppe
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5750

Bericht des Abgeordneten Hubert Hüppe

I. Überweisung
Die Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem
Handel mit menschlichen Eizellen – EuB-EP 1178 – wurde
mit Überweisungsdrucksache 15/5513 Nr. 1.1 vom 13. Mai
2005 gemäß § 93 Abs. 1 GO dem Ausschuss für Gesundheit
und Soziale Sicherung zur federführenden Beratung sowie
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung sowie dem Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Das EP verurteilt in seiner Entschließung finanzielle An-
reize für Frauen, die ihre Eizellen zur Verfügung stellen;
dies stelle ein besonderes Risiko für Leben und Gesundheit
der Spenderin sowie ein Risiko für die Empfängerinnen dar
und begünstige unter Umständen den illegalen Organ- und
Menschenhandel. Der gewerbliche Handel mit menschli-
chen Zellen und Geweben sei insgesamt nicht akzeptabel
und unzulässig. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
innerhalb der Umsetzungsfrist der Geweberichtlinie Rege-
lungen für Entschädigungen ausschließlich zur Abdeckung
des Aufwandes und der Unannehmlichkeiten zu erlassen.
Die Kommission wird aufgefordert, entsprechende einzel-
staatliche Reglungen zu erfassen und zu bewerten. Weiter-
hin wendet sich die Entschließung gegen das Klonen von
Menschen und die EU-Finanzierung von Embryonenfor-
schung und Embryostammzellenforschung.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Familie, Senioren und Jugend hat die
Vorlage in seiner 59. Sitzung am 15. Juni 2005 beraten und

einstimmige Kenntnisnahme der Vorlage sowie Annahme
des Entschließungsantrags der Fraktionen SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 15(13)910
(neu) mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei einer Stimmenthal-
tung und einer Ablehnung der Fraktion der FDP empfohlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 65. Sitzung am 15. Juni 2005
beraten und Kenntnisnahme der Vorlage sowie Annahme
des Entschließungsantrags der Fraktionen SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 15(13)910
(neu) mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP emp-
fohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlage in seiner 61. Sitzung am
1. Juni 2005 beraten und Kenntnisnahme der Vorlage emp-
fohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat die Vorlage in seiner 74. Sitzung am
1. Juni 2005 beraten und ohne Aussprache einstimmig
Kenntnisnahme der Vorlage empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
die Vorlage in seiner 111. Sitzung am 15. Juni 2005 ab-
schließend beraten. Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN legten hierzu einen Entschließungsantrag
vor. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, in Kenntnis der Unterrichtung
– Drucksache 15/5513 Nr. 1.1 – die in der Beschlussemp-
fehlung wiedergegebene Entschließung anzunehmen.

Berlin, den 15. Juni 2005

Hubert Hüppe
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/5750

EUROPÄISCHES PARLAMENT

SITZUNGSPERIODE 2004 – 2005

IN DER SITZUNG VOM

10. März 2005

DE

ANGENOM M ENER TEXT

EuB-EP 1178

Anlage

Drucksache 15/5750 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

P6_TA-PROV(2005)0074

Geplanter Handel mit Eizellen

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Handel mit menschlichen Eizellen

Das Europäische Parlament,

– gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere dessen
Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe a,

– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel
3, der verbietet, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von
Gewinnen zu nutzen,

– unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende,
Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von
menschlichen Geweben und Zellen 1,

– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2003 2 zur Verhütung und
Bekämpfung des Handels mit menschlichen Organen und Geweben,

– gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass durch Medienberichte Ende Dezember 2004 die Existenz einer Klinik
in Rumänien aufgedeckt wurde, die auf die Spende von Eizellen für Bürger der Europäischen
Union, insbesondere britischer Staatsangehörigkeit, gegen eine finanzielle Entschädigung
spezialisiert ist,

B. in der Erwägung, dass ein Team, das von der britischen Behörde für menschliche
Fertilisation und Embryologie (HFEA - Human fertilization and Embriology Authority) nach
Rumänien entsandt wurde, um die angeblichen Zahlungen an Spender zu überprüfen, keinen
Nachweis erbracht hat, dass den rumänischen Spendern mehr als ihre rechtmäßigen Auslagen
gezahlt wurde, während die rumänische Regierung beschloss, die Klinik zu schließen und
den Fall der Staatsanwaltschaft zu übergeben,

C. in der Erwägung, dass die HFEA ein Konsultationspapier veröffentlicht hat, in dem die
Zahlung von £ 1 000 für den Spender als Option genannt wird, und dass sie die
Öffentlichkeit um diesbezügliche Kommentare ersucht hat,

D. in der Erwägung, dass die Entnahme von Eizellen unter anderem infolge der
Überstimulierung der Eierstöcke Frauen einem hohen medizinischen Risiko für das Leben
und die Gesundheit aussetzt,

E. in der Erwägung, dass – trotz möglicher schwerwiegender Auswirkungen auf Leben und
Gesundheit der Frauen – der für Eizellen gezahlte hohe Preis angesichts der relativen Armut
der Spenderinnen zu Eizellenspenden anreizt und ermutigt,
1 ABl. L 102 vom 7.4.2004, S. 48.
2 ABl. C 82 E vom 1.4.2004, S. 580.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/5750

F. in der Erwägung, dass die Zusage finanzieller Anreize eine Frau, insbesondere in
wirtschaftlicher Not, veranlassen könnte, den Verkauf ihrer Eizellen in Erwägung zu ziehen,
was ein besonderes Risiko für ihr Leben und ihre Gesundheit, aber auch ein Risiko für die
Empfängerin beinhalten könnte, da die Spenderin ihre medizinische Vorgeschichte oder
mögliche Gesundheitsrisiken, die gegen eine Spende sprechen, nicht offen legen muss,

G. in der Erwägung, dass in Artikel 12 der Richtlinie 2004/23/EG klargestellt ist, dass
Zahlungen - außer Entschädigungszahlungen - für Zell- und Gewebespenden in Europa nicht
akzeptabel sind und dass der Handel mit Zellen und Geweben als solchen nicht zulässig ist,

H. in der Erwägung, dass die Beschaffung von Zellen nicht durch Druck oder Anreize erfolgen
darf, sondern dass die freiwillige und unentgeltliche Spende von Eizellen gewährleistet sein
muss, damit Frauen nicht zu „Rohstofflieferanten“ werden,

1. erinnert daran, dass der menschliche Körper nicht zur Erzielung von Gewinnen benutzt
werden darf, und dass besondere Aufmerksamkeit schutzbedürftigen Menschen gebührt, bei
denen die Gefahr besteht, dass sie Opfer von illegalem Handel werden, insbesondere Frauen;

2. verurteilt jeglichen Handel mit menschlichen Körpern und Teilen davon und erinnert darüber
hinaus daran, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 2004/23/EG
danach zu streben haben, freiwillige und unentgeltliche Spenden von Geweben und Zellen
sicherzustellen;

3. erinnert im Übrigen daran, dass nach derselben Bestimmung jener Richtlinie die
Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, eine Entschädigung zu genehmigen und deren Betrag
festzulegen;

4. ist der Auffassung, dass die Aktivitäten der „Global Arts Clinic“ in Rumänien und ähnlicher
Einrichtungen als gewerbliche Tätigkeit betrachtet werden können und daher inakzeptabel
sind;

5. fordert die Kommission auf, vollständige Klarheit hinsichtlich der oben genannten Berichte
zu schaffen und insbesondere die W idersprüche zwischen den Informationen der britischen
Behörden und denjenigen der rumänischen Behörden zu klären;

6. ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, vor dem 7. April 2006 - Zeitpunkt, bis zu dem die
Richtlinie 2004/23/EG umgesetzt sein muss - ein transparentes und dynamisches Verfahren
im Hinblick auf die Entschädigung zum Ausgleich der entstandenen Ausgaben und
Unannehmlichkeiten bei Gewebe- und Zellspenden einzurichten;

7. fordert die Kommission auf, möglichst rasch eine Bewertung der einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften im Bereich der Eizellenspende und der Entschädigungssysteme für die
Spende von Organen und Geschlechtszellen zu erstellen und diese Bewertung zu
veröffentlichen;

8. ist der Auffassung, dass es in der Praxis im W esentlichen darum geht, den unfruchtbaren
Paaren, die auf eine Spende von Eizellen warten, konkret zu helfen; fordert die Kommission
auf, die Entwicklung von Alternativen zur Vermeidung und Behandlung von Unfruchtbarkeit
voranzutreiben und zu unterstützen;

9. verleiht seinem W unsch Ausdruck, dass die Spende von Eizellen wie generell der gesamte
Bereich der Organspende streng reglementiert wird, um sowohl die Spender als auch die
Empfänger zu schützen und jeder Form der Ausbeutung des Menschen Einhalt zu gebieten;

Drucksache 15/5750 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
10. hebt hervor, dass jede Frau, die gezwungen wird, irgendeinen Teil ihres Körpers,
einschließlich Geschlechtszellen, zu verkaufen, für Netzwerke des organisierten
Verbrechens, die illegalen Menschen- und Organhandel betreiben, ein leichtes Opfer
darstellt;

11. begrüßt die Resolution A/59/516/Add.1 der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom
8. März 2005, in der ausdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die Ausbeutung
von Frauen zu verhindern, und fordert die Kommission folglich auf, das Klonen von
Menschen von der Unterstützung und Finanzierung im Rahmen aller EU-Programme
auszuschließen;

12. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob solche Fälle auch in Mitgliedstaaten,
Beitrittsländern oder Drittländern auftreten;

13. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbeutung von Frauen bei
der Anwendung der Biowissenschaften zu verhindern;

14. begrüßt den Beschluss der Sechsten Kommission der Vereinten Nationen vom 18. Februar
2005 und ersucht die Kommission, folglich das Klonen von Menschen von der Finanzierung
im Rahmen des Siebten Forschungs-Rahmenprogramms auszuschließen;

15. ersucht die Kommission, das Subsidiaritätsprinzip auf andere Formen der Embryoforschung
und der Embryostammzellenforschung anzuwenden, damit die Mitgliedstaaten, in denen
diese Art der Forschung gesetzlich zugelassen ist, sie aus ihren nationalen Haushalten
finanzieren können; ist der Auffassung, dass sich die EU-Finanzierung auf Alternativen wie
die Forschung an somatischen Stammzellen und Nabelschnur-Stammzellen konzentrieren
sollte, die in allen Mitgliedstaaten akzeptiert ist und bereits zur erfolgreichen Behandlung
von Patienten geführt hat,

16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Ratsvorsitz der Europäischen Union,
dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu
übermitteln.

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