BT-Drucksache 15/574

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/150, 15/402- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 (Haushaltsgesetz 2003)

Vom 3. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/574
15. Wahlperiode 03. 03. 2003

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/150, 15/402 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003
(Haushaltsgesetz 2003)

Bericht der Abgeordneten Dietrich Austermann, Steffen Kampeter, Walter Schöler,Antje Hermenau und Dr. Günter Rexrodt

A. Allgemeine Bemerkungen
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am
29. November 2002 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushalts-
jahr 2003 – Haushaltsgesetz 2003 – vorgelegt.
Nach der Einbringungsrede des Bundesministers der Finan-
zen debattierte der Deutsche Bundestag den Regierungsent-
wurf in erster Lesung in seiner 12. Sitzung am 3. Dezem-
ber 2002 sowie in der 13. und 14. Sitzung am 4. und
5. Dezember 2002. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren
Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.
Zur Vorbereitung seiner Beratungen hatte der Haushaltsaus-
schuss wie in den vorangegangenen Jahren einen Zeitplan
aufgestellt, der auch den Fachausschüssen des Deutschen
Bundestages bekannt gegeben worden war. Zum Teil nah-
men die gutachtlich beteiligten Ausschüsse mit den vom
Haushaltsausschuss benannten Berichterstattern für die je-
weiligen Einzelpläne des Bundeshaushaltsplans Verbindung
auf, um ihr Beratungsergebnis bereits in die vor den Bera-
tungen des Haushaltsausschusses stattfindenden sog. Be-
richterstattergespräche einfließen zu lassen. Das Ergebnis
der Berichterstattergespräche zu den Einzelplänen war
Grundlage für die Beratungen im Haushaltsausschuss.
Der Haushaltsausschuss nahm in seiner 7. Sitzung am
16. Januar 2003 die Beratungen zu dem Entwurf eines Ge-
setzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2003 auf und schloss diese nach sieben
überwiegend ganztägigen Sitzungen am 20. Februar 2003
mit der sog. Bereinigungssitzung ab.

Der Umfang der zu beratenden Positionen des Bundeshaus-
halts und die nach dem Sitzungsplan des Deutschen Bun-
destages zur Verfügung stehende Beratungszeit erforderten
eine am engen Zeitrahmen orientierte, straffe Erörterung im
Ausschuss. Hierzu wurde dem Haushaltsausschuss vom
Präsidenten des Deutschen Bundestages die Genehmigung
zur Durchführung von Ausschusssitzungen auch an den Ple-
narsitzungstagen erteilt. In Anbetracht des Erfordernisses
einer möglichst baldigen Verabschiedung des Etats konnte
dem Beratungsbedürfnis des Haushaltsausschusses auch bei
diesen Etatberatungen so in angemessener und ausreichen-
der Weise Rechnung getragen werden.

B. Stellungnahmen gutachtlich beteiligter
Ausschüsse

Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich beteilig-
ten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung nach
§ 95 Abs. 1 GO-BT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne
in die Beratung einbezogen:
3. Ausschuss (Auswärtiger Ausschuss)
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans 2003, Einzelplan 05 – in seiner
Sitzung am 29. Januar 2003 gutachtlich beraten und dazu
die unter den Nummern I bis VII wiedergegebenen Anträge
einstimmig angenommen sowie den Antrag – wiedergege-
ben unter Nr. VIII – gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP angenommen.

Drucksache 15/574 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

I. Antrag der Arbeitsgruppe Außenpolitik der Fraktion
der FDP

Beg r ü n d u n g
Die Bundesrepublik unterstützt die Förderung des
europäischen Gedankens. Besonders im Hinblick auf
die stattgefundene Erweiterung der EU ist dies von
besonderer Bedeutung. Mit der Herausgabe der Zeit-
schrift „Integration“ durch das iep (Institut für Euro-
päische Politik) wird diesem Gedanken besonders
Rechnung getragen.

II. Antrag der Arbeitsgruppe Außenpolitik der Fraktion
der FDP

III. Antrag der Arbeitsgruppe Außenpolitik der Fraktion
der FDP

Beg r ü n d u n g
Durch Deutschlands Sitz im Sicherheitsrat der Ver-
einten Nationen und der damit verbundenen Verant-
wortung gegenüber der Staatengemeinschaft ist es
äußerst wichtig, einen Diskurs zur Problemlösung
dringender internationaler Fragen zu fördern. Be-
sonders auch im Hinblick auf die Deutsch-Französi-
schen Beziehungen leistet die Deutsche Gesellschaft
für Auswärtige Politik e. V. hier unverzichtbare Ar-
beit.

IV. Antrag der Arbeitsgruppe Außenpolitik der Fraktion
der FDP

Beg r ü n d u n g
Der Ankauf von Liegenschaften für Residenzen und
Kanzleien deutscher Auslandsvertretungen führt zu
Mietersparnissen, die zusammen mit den ebenfalls
zum Teil beachtlichen Wertzuwächsen eine überpro-
portional höhere Entlastung des Haushaltstitels für
Mieten und Pachten im EP 05 bewirkt.

V. Antrag der Arbeitsgruppe Außenpolitik der Fraktion
der FDP
Kapitel 0502,
Titel 687 23 Demokratisierungs-

und Ausstattungshilfe
Ansatz bisher: 18 000 TE
Ansatz neu: 21 750 TE
Antrag: + 3 750 TE
Beg r ü n d u n g
Die zusätzlichen Mittel sind ausschließlich für Mi-
nenbeseitigungsprogramme vorgesehen. Beschluss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
(HHA DS 178).

VI. Antrag der Arbeitsgruppe Außenpolitik der Fraktion
der FDP
Kapitel 0504,
Titelgruppe 01 Allgemeine Auslandskulturarbeit

(Projektförderung)
Ansatz bisher: + 207 720 TE
Ansatz neu: + 212 720 TE
Antrag: + 5 000 TE

Kapitel 0502,
Titel 685 15

Zuschüsse zum Vorhaben
zur Förderung des europäi-
schen Gedankens

Ansatz bisher: 630 TE Projektförderung
2.1 277 TE

Ansatz neu: 650 TE Projektförderung
2.1 297 TE

Antrag: + 20 TE

Kapitel 0502,
Titel 543 01

Veröffentlichung und
Dokumentation

Ansatz bisher: 152 TE 1. „Dokumente zur Aus-wärtigen Politik“ in derZeitschrift „Internatio-nale Politik“ 109 TE
Ansatz neu: 162 TE 1. „Dokumente zur Aus-wärtigen Politik“ in derZeitschrift „Internatio-nale Politik“ 119 TE
Antrag: + 10 TE

Kapitel 0502,
Titel 684 41

Einrichtungen zur Pflege
der Auslandsbeziehungen
im Forschungs- und Wis-
senschaftsbereich

Ansatz bisher: 783 TE Projektförderung
2.1 Deutsche Gesellschaftfür Auswärtige Politik271 TE

Ansatz neu: 903 TE Projektförderung
2.1 Deutsche Gesellschaftfür Auswärtige Politik391 TE

Antrag: + 120 TE

Kapitel 0503,
Titel 821 11

Erwerb von Liegenschaften
im Ausland

Ansatz bisher: 9 115 TE Verpflichtungsermächtigung
2 800 TE

davon fällig:
Haushaltsjahr 2004 bis zu

1 300 TE
Haushaltsjahr 2005 bis zu

600 TE
Haushaltsjahr 2006 bis zu

500 TE
Haushaltsjahr 2007 bis zu

400 TE
Ansatz neu: 9 115 TE Verpflichtungsermächtigung

34 800 TE
davon fällig:
Haushaltsjahr 2004 bis zu

8 000 TE
Haushaltsjahr 2005 bis zu

8 000 TE
Haushaltsjahr 2006 bis zu

8 000 TE
Haushaltsjahr 2007 bis zu

8 000 TE
Antrag: 0 TE Antrag: + 32 000 TE

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/574

Beg r ü n d u n g
Angesichts des im internationalen Vergleichs
schlechten Zustandes des Studienstandorts Deutsch-
land dürfen die in diesem Titel enthaltenen Ausgaben
für Stipendien, Betreuung ausländischer Studenten in
Deutschland und für den internationalen wissen-
schaftlichen Austausch nicht gekürzt, sondern müs-
sen nachhaltig erhöht werden. Dies ist ein Beitrag,
um im globalen Wettbewerb die Qualität der Bildung
und Ausbildung in Deutschland nicht weiter zurück-
fallen zu lassen.

VII. Antrag der Arbeitsgruppe Außenpolitik der Fraktion
der CDU/CSU und der Arbeitsgruppe Außenpolitik
der Fraktion der FDP
Haushalt 2003, Einzelplan 05
Der Auswärtige Ausschuss bittet den Haushaltsaus-
schuss, keine weiteren Kürzungen am Einzelplan 05
(2. Regierungsentwurf) zuzulassen und insbesondere
das Auswärtige Amt von der globalen Minderaus-
gabe auszunehmen.
B e g r ü n d u n g
Über die im 2. Regierungsentwurf bereits eingearbei-
teten Einsparungen hinaus sollen von allen Ressorts
weitere 0,5 Mrd. Euro eingespart werden. Diese sind
Teil der 1,3 Mrd. Euro, die als „Globale Minderaus-
gabe“ im Einzelplan 60 stehen.
Der Einzelplan 05 wurde bei den bisherigen Spar-
runden 2002 (Flut) und 2003 mit 3,3 % bzw. 3,5 %
der Einsparsummen im Vergleich zu anderen Res-
sorts überproportional gekürzt. Sein Anteil am Bun-
deshaushalt liegt unter 1 %. Weitere substanzielle
Einsparungen an den operativen Mittel für die Au-
ßenpolitik würden bei den Betriebsausgaben die
Funktionsfähigkeit des Auswärtigen Dienstes gefähr-
den, das bisherige Leistungsangebot könnte nicht
mehr aufrecht erhalten werden, neuerliche Schlie-
ßungen müssten folgen. Auch bei den politischen
Ausgaben und bei der Auswärtigen Kultur- und Bil-
dungspolitik würden zusätzliche Einsparungen er-
heblichen Schaden anrichten. Deshalb dürfen beim
Haushalt des Auswärtigen Amtes keine weiteren Kür-
zungen vorgenommen werden.

VIII. Antrag der Arbeitsgruppen Außenpolitik der Frak-
tion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Haushalt 2003, Einzelplan 05, Kapitel 05 02

Haushalt 2002 14,5 Mio. E
Ansatz 2. Regierungsentwurf 2003 13,6 Mio. E
Antrag 14,623 Mio. E
Der Haushaltstitel für Krisenprävention, der im
2. Regierungsentwurf 2003 mit 13,6 Mio. Euro ange-
setzt ist, wird auf den Stand von 2000 und 2001, also
auf 14 623 000 Euro aufgestockt.

B e g r ü n d u n g
Der Bundestag hat im November eine Erhöhung der
Mittel bei Kapitel 0502 Titel 686 44 (Unterstützung
von internationalen Maßnahmen auf dem Gebiet der
Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konflikt-
bewältigung) auf jeweils 28,6 Mio. DM beschlossen.
Damit soll der politische Auftrag der Koalitionsver-
einbarung umgesetzt werden, sowohl „Initiativen, um
die Kompetenz und Mittelausstattung der VN zu ver-
bessern“ zu ergreifen, als auch eine „Infrastruktur
zur Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbei-
tung“ aufzubauen. Das mit den Mitteln umgesetzte
Maßnahmepaket fügt sich nahtlos in das am
28. Juni 2000 vom Bundessicherheitsrat zur Kenntnis
genommene Gesamtkonzept der Bundesregierung zur
Krisenprävention und Konfliktbeilegung.
Eine Reduzierung des Haushaltstitels auf 13,6 Mio.
Euro widerspricht der Tatsache, dass die Aufwertung
der Konfliktbewältigung und Krisenprävention ein
Eckstein der Außenpolitik der amtierenden Regie-
rungskoalition ist. Sie schadet außerdem der Nach-
haltigkeit der begonnenen Maßnahmen.

Der Auswärtige Ausschuss hat im Weiteren den Einzelplan
05 in seiner Sitzung am 12. Februar 2003 gutachtlich bera-
ten und dazu den nachfolgend wiedergegebenen gemein-
samen Antrag aller im Ausschuss vertretenen Fraktionen zu
Kapitel 05 02 Titel 687 17 „Gesellschaftspolitische Maß-
nahmen der politischen Stiftungen“ mit den Stimmen der
Fraktion SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU
und FDP angenommen.
Gemeinsamer Antrag
Haushalt 2003

Haushalt 2002 11,786 Mio. E
Ansatz 2. Regierungsentwurf 2003 10,5 Mio. E
Antrag 12, Mio. E
Der Haushaltsansatz des Titels „Gesellschaftspolitische
Maßnahmen der politischen Stiftungen“ (Kapitel 0502, Titel
687 17) wird um 1,5 Mio. Euro erhöht.
B e g r ü n d u n g
Die beantragten Mittel dienen einem umfangreichen Dia-
logprogramm (z. B. EU-Vertiefung, Osterweiterung, trans-
atlantische Beziehungen, globale Strukturpolitik, Krisen-
prävention) der deutschen Politischen Stiftungen in den
westlichen Industrieländern und wichtigen Staaten Mittel-
und Osteuropas.
Die Stiftungen gestalten – komplementär zur staatlichen Au-
ßenpolitik – einen Dialog der Zivilgesellschaften mit. Sie
strukturieren Themen, vernetzen Eliten und organisieren für
diese das ‚richtige‘ Publikum. Der langfristige Vertrauens-
aufbau in diesen Netzwerken bedarf einer verlässlichen und
berechenbaren Planungs- und Finanzierungsgrundlage. Als
Instrument operativer Außenpolitik können die Stiftungen
ihren Auftrag nur erfüllen, wenn die Erosion ihrer finanziel-
len Basis im AA-Titel 687 17 gebremst bzw. umgekehrt wird.
Bei einer Absenkung der Finanzierung unter das Niveau
von 2002 wären die Schließungen von Büros unabwendbar.

hier: Titel 687 44 Unterstützung von internationa-
len Maßnahmen der Krisenprä-
vention, Friedenserhaltung und
Konfliktbewältigung durch das
AA

Kapitel 0502,
Titel 687 17

Gesellschaftspolitische Maßnahmen der
politischen Stiftungen

Drucksache 15/574 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

4. Ausschuss (Innenausschuss)
Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 29. Januar
2003 den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2003 (Haushaltsgesetz 2003) –,
Einzelplan 06, beraten und empfiehlt dem Haushalts-
ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP die Annahme des Gesetz-
entwurfs.
5. Ausschuss (Sportausschuss)
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Januar
2003 im Zusammenhang mit dem Bundeshaushaltsplan
2003 die den Sport betreffenden Teile im Einzelplan des
Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
gutachtlich beraten und auf Vorschlag der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ein-
stimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die Ausgabe von 128 000 Euro im Einzelplan 15, Kapitel
1502, Titel 684 41 (Förderung zentraler Einrichtungen und
von Maßnahmen des Behindertensports) ist wie folgt zu er-
höhen:
a) auf Dauer mit 46 000 Euro für eine zusätzliche Stelle im

Deutschen Behinderten-Sportverband für den Rehabili-
tationssport,

b) für das Jahr 2003 mit Projektmitteln von weiteren
50 000 Euro sowie durch entsprechende Verpflichtungs-
ermächtigungen für 2004 und 2005, so dass der Deut-
sche Behinderten-Sportverband bis Ende des Haushalts-
jahres 2005 die Evaluierung des Rehabilitationssports
finanzieren kann.

B e g r ü n d u n g
Mit Inkrafttreten des SGB IX. besteht ein Rechtsanspruch
auf Rehabilitationssport. Dies hat einen erhöhten Personal-
und Verwaltungsaufwand beim Deutschen Behinderten-
Sportverband zur Folge (z. B. Qualifikation von Übungslei-
tern, Qualitätssicherung von Reha-Sportmaßnahmen, Koor-
dination mit Krankenkassen, Klärung von Streitfällen, Eva-
luierung der Wirkungen des Reha-Sports). Ohne zusätzliche
Haushaltsmittel kann der Deutsche Behinderten-Sportver-
band die neuen Anforderungen und Aufgaben nicht erfüllen.
Das Bundesverwaltungsamt hat im Rahmen einer Organisa-
tionsprüfung ermittelt, dass ein Mehrbedarf von einer Stelle
besteht. Hierfür werden 46 000 Euro zu veranschlagen sein.
Weitere Haushaltsmittel sind allein deshalb erforderlich, um
die stark gestiegene Zahl der Lehrgänge zu organisieren
und abzurechnen.
6. Ausschuss (Rechtsausschuss)
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Dezember
2002 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2003 – Einzelplan 07 – gutachtlich beraten.
Der Rechtsausschuss stimmt dem Einzelplan 07 unter Be-
rücksichtung des nachfolgend wiedergegebenen Ergän-
zungsantrages der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-

tion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP zu.
Dem Kapitel 0704 – Generalbundesanwalt beim Bundesge-
richtshof – Titel 681 01 – Härteleistungen für Opfer rechts-
extremistischer Übergriffe sind – wie in den vergangenen
zwei Haushaltsjahren aus dem Gesamtplan – Mittel zur Ver-
fügung zu stellen. Der Ansatz kann gegenüber den Vorjah-
ren auf 1,25 Mio. Euro reduziert werden.
B e g r ü n d u n g
Das Bedürfnis für den Titel besteht fort. Seine Streichung
würde als falsches politisches Signal – nicht nur im Inland –
aufgefasst werden. Die Reduzierung des Ansatzes ist ent-
sprechend dem Mittelabfluss (nach der Abarbeitung der Alt-
fälle) zu rechtfertigen. Vorsorge für nicht vorhersehbare
Schadensfälle ist in ausreichender Höhe zu treffen.“
9. Ausschuss (Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit)
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner Sit-
zung am 12. Februar 2003 den Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 (Haus-
haltsgesetz 2003) –, Einzelplan 09, gutachtlich beraten und
empfiehlt dessen Annahme mit den Stimmen der Fraktionen
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP. Der Ausschuss
hat darüber hinaus empfohlen, die unter den Nummern I
bis II wiedergegebenen Änderungsanträge in die Bereini-
gungssitzung einzubeziehen.
I. Änderungsantrag der Fraktion der FDP

Einzelplan 09 – Geschäftsbereich des Bundesministeri-
ums für Wirtschaft und Arbeit
Kapitel 0902 Titel 544 41-011
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit wolle beschlie-
ßen:

B e g r ü n d u n g
Wir erleben gerade eine tiefe Wachstums- und Be-
schäftigungskrise in Deutschland. Die vergangenen zwei
Jahre waren von einem annähernden Nullwachstum,
steigenden Arbeitslosenzahlen, steigenden Steuern und
Abgaben und gleichzeitig zunehmender Neuverschul-
dung gekennzeichnet. Gerade in solchen Zeiten können
Daten, Fakten sowie Politikempfehlungen der wirt-
schaftswissenschaftlichen Grundsatzforschung wichtige
Hinweise für Wege aus der Krise liefern. Generell ist
die wirtschaftswissenschaftliche Grundsatzberatung in
Stagnationsphasen noch notwendiger als in normalen
Wachstumszeiten.

II. Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU
Einzelplan 09 – Geschäftsbereich des Bundesministeri-
ums für Wirtschaft und Arbeit
Kapitel 0902 – Titel 532 81-642

Kapitel 0902 Allgemeine Bewilligungen
Titel 544 41-011 Forschung, Untersuchungen und

Ähnliches von 6 Mio. Euro auf
8 Mio. Euro aufzustocken (siehe
Entwurf zum Bundeshaushaltsplan
2003, Einzelplan 09 Seite 26)

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/574

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit möge beschlie-
ßen:

Der Ansatz ist um 6 500 T Euro auf 40 000 T Euro anzu-
heben.
B e g r ü n d u n g
Die exportorientierten deutschen Unternehmen sind ein
wesentlicher Schlüsselfaktor für die wirtschaftliche Ent-
wicklung unseres Landes. Ohne den Export, der im ver-
gangenen Jahr um 2,9 Prozent gewachsen ist, wäre
Deutschland in 2002 in die Rezession abgerutscht. Der
Außenwirtschaftsförderung kommt vor diesem Hinter-
grund sowie der anhaltenden konjunkturell schwierigen
Lage eine zentrale Bedeutung in der deutschen Wirt-
schaftspolitik insgesamt zu.
In Übereinstimmung mit der CDU/CSU-Bundestagsfrak-
tion hat die Bundesregierung in der Vergangenheit die
Messewirtschaft als Schlüsselbereich der deutschen
Dienstleistungswirtschaft sowie als eines der wichtigsten
Marketinginstrumente der deutschen Industrie und de-
ren Beitrag zur Steigerung von Wachstum und Beschäfti-
gung anerkannt. Übereinstimmend wird die Konzentra-
tion auf die Auslandsmesseförderung als gesamtstaat-
liche Aufgabe bezeichnet. Nach den Hermes-Program-
men handelt es sich hierbei um das zweitwichtigste
Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Auch der
Bundeswirtschaftsminister hat die besondere Bedeutung
der Messeförderung öffentlich bekundet.
Diese Aufgabe muss daher auch in Zukunft konsequent
weiterentwickelt und an die steigenden Kosten für Aus-
lands-Messebeteiligungen angepasst werden. Dies gilt
auch für die mittelfristige Finanzplanung, in der eine
moderate Verstetigung der Förderbeträge durch eine re-
gelmäßige Anpassung der Etatansätze gewährleistet
werden muss. Dabei sind die Mittel insbesondere auf
kleine und mittelständische Unternehmen zu konzentrie-
ren, da hier Innovationen sowie Leistungen in For-
schung und Entwicklung und damit wesentliche Beschäf-
tigungseffekte erbracht werden.
Da vor allem kleine Unternehmen aber insbesondere
aufgrund des Kostenvolumens nicht im gleichen Maße
wie internationale Großunternehmen die Chance haben,
ihre Produkte auf den Weltmärkten zu präsentieren, kann
den KMU’s durch die gezielte Förderung der Beteili-
gung an Auslandsmessen zu vergleichsweise geringen
Kosten die Möglichkeit eröffnet werden, ein breites
Spektrum an weltweiten Vermarktungsmöglichkeiten ak-
tiv zu nutzen.
Bei einer Erhöhung der Auslandsmesseförderung um
6,5 Mio. Euro könnte eine Vielzahl zusätzlicher Veran-
staltungen gefördert werden. Damit würden weit über
100 weitere deutsche kleine und mittelständische Firmen
auf ihrem Weg in schwierige Märkte über die Auslands-
messeförderung unterstützt. Eine solche Förderung
käme dabei nicht nur den jeweiligen mittelständischen

Unternehmen, sondern der deutschen Wirtschaft insge-
samt zugute.
Gegenfinanzierung:
Die Einnahmen des Bundeskartellamtes (Titel 112 01-
610) werden voraussichtlich deutlich über den erwarte-
ten 44 Mio. Euro liegen. Die Mehrausgaben zur Aus-
landsmesseförderung können aus diesem Titel gegen-
finanziert werden.“

10. Ausschuss (Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft)

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2003
den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2003 (Haushaltsgesetz 2003) – bera-
ten und empfiehlt dem Haushaltsausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
die Zustimmung zum Gesetzentwurf.
11. Ausschuss (Verteidigungsausschuss)
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner Sitzung am
29. Januar 2003 den Entwurf des Gesetzes über die Feststel-
lung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003,
Einzelplan 14, beraten. Dem federführenden Haushaltsaus-
schuss wird empfohlen, den Entwurf anzunehmen. Dieser
Beschluss wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gefasst.
Darüber hinaus wurden die unter den Nummern I bis XX
wiedergegebenen Anträge angenommen, deren Annahme
dem Haushaltsausschuss ebenfalls empfohlen wird. Den un-
ter den Nummern I bis VII und IX bis XVII wiedergegebe-
nen Anträgen der Koalitionsfraktionen ist die Fraktion der
CDU/CSU beigetreten. Den unter den Nummern VIII und
XVIII bis XX wiedergegebenen Anträgen der Fraktion der
CDU/CSU ist die Fraktion der FDP beigetreten. Die unter
den Nummern I, III, IV und XII bis XVII wiedergegebenen
Anträge wurden mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP angenommen. Die An-
nahme der weiteren Anträge erfolgte einvernehmlich. Der
unter Nummer XVIII wiedergegebene Antrag wurde seitens
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nur
hinsichtlich des Antragstextes angenommen; die übrigen
Fraktionen stimmten diesem Antrag ebenfalls zu.
I. Zur Bundesbesoldungsordnung B Besoldungsgruppe

B 6 und B 7 und dem Entwurf des Einzelplans 14
Kapitel 14 01, Titel 422 01 – Bezüge der planmäßi-
gen Beamtinnen und Beamten
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Höherbewertung „Geschäftsführender Beamter der
Hauptabteilung Rüstung“ von BesGr B 6 nach B 7
B e g r ü n d u n g
Seit der Einnahme der gestrafften Leitungsstruktur
der Hauptabteilung Rüstung im Bundesministerium
der Verteidigung wurde der vom Geschäftsführenden
Beamten selbstständig zu vertretende Verantwor-
tungsbereich erheblich erweitert. Insbesondere steu-

Kapitel 0902 Allgemeine Bewilligungen
Titelgruppe 08 Maßnahmen im Bereich der

Außenwirtschaft
Seite 37
Titel 532 81-642 Beteiligung an Auslandsmessen

Drucksache 15/574 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

ert und koordiniert er die Aufgabenwahrnehmung
und Zusammenarbeit von sieben großen Unterabtei-
lungen. Dieser Aufgabenzuwachs rechtfertigt eine
Höherbewertung dieses Dienstpostens.
Die Mehrkosten sind aus dem Personaltiteln des Ein-
zelplanes 14 zu erwirtschaften.

II. Zum Einzelplan 14, Personalhaushalt bei Kapitel
14 03 Titel 423 01 – Bezüge der Berufssoldaten und
Soldaten auf Zeit
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Ausbringung einer zusätzlichen Planstelle der Besol-
dungsgruppe B 6 für den Standortkommandanten
Berlin
B e g r ü n d u n g
Der Standortkommandant Berlin führt truppendienst-
lich alle Dienststellen des Standortkommandos Ber-
lin. Er leitet eine territoriale Kommandobehörde mit
nationalem territorialen Aufgaben und erfüllt Unter-
stützungsleistungen für die Bundesregierung und das
BMVg. Darüber hinaus kommen aufgrund der haupt-
stadtspezifischen Besonderheiten ergänzende, vor al-
lem Repräsentationsverpflichtungen hinzu.
Vor dem Hintergrund der Situation Berlins als Regie-
rungssitz und Bundeshauptstadt kommt der militäri-
schen Repräsentanz durch den Standortkommandan-
ten eine herausgehobene Bedeutung zu. Es sind
hochrangige Repräsentanzaufgaben im nationalen
wie auch im internationalen Rahmen, vor allem für
die Gäste der Bundesregierung zu erfüllen. Diese
Aufgaben sind von großer Außenwirkung. Die proto-
kollarische Auflage ist im höchsten Maße politisch
begründet.
Der Standortkommandant Berlin dient sowohl der
Bundes- wie auch der Landesregierung als Ansprech-
partner in allen Standortangelegenheiten. Er vertritt
das Ressort bei Veranstaltungen aller Art nach au-
ßen. Die Wichtigkeit dieser Aufgaben kann nur im
Generals-/Admiralsrang wahrgenommen werden.
Die Kosten sind aus den Personaltiteln des Einzel-
plans 14 zu erwirtschaften.

III. Zum Einzelplan 14, Personalhaushalt bei Kapitel
14 03 Titel 423 01 – Bezüge der Berufssoldaten und
Soldaten auf Zeit
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Bereitstellung zusätzlicher Planstellen B 6+ für Offi-
ziere im Temporary Rank
B e g r ü n d u n g
Die Begrenzung der Planstellenumfänge B 6 und hö-
her führt für Offiziere, die vorübergehend zu höherem
Dienstgrad befördert werden, dazu, dass sie nach
Rückkehr in den Dienst innerhalb einer Bundes-
wehrdienststelle in den ursprünglichen Dienstgrad
zurückgeführt werden, obwohl sie ansonsten alle
Voraussetzungen für den Verbleib im Dienstgrad des
Temporary Rank erfüllen.
Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Ein-
zelplans 14 zu erwirtschaften.

IV. Zum Einzelplan 14, Personalhaushalt bei Kapitel
14 03 Titel 423 01 – Bezüge der Berufssoldaten und
Soldaten auf Zeit
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushaushalt 2003 wird die Plan-
stellenausstattung in der Besoldungsgruppe B 7 um 3
Planstellen erhöht. Kompensation soll durch Wegfall
folgender Planstellen erfolgen:
– 3 B 7 ku in B 6 mit Wegfall der Aufgabe, spätes-

tens zum 31. 12. 2003
B e g r ü n d u n g
Bei den Planstellen der Besoldungsgruppe B 7 für
– den Director Operational Management im Regio-

nal Headquarters Allied Forces South Europe
(DOM RHQ AFSOUTH)

– den Deputy Commander Joint Command South
(COM JHQ SOUTH) im Wechsel mit Director
Operational Management im Regional Head-
quarters Allied Forces North Europe (DOM RHQ
AFNORTH)

– den Abteilungsleiter Strategie beim Obersten
Befehlshaber Atlantik (ACOS Strategy HQ
SACLANT) im Wechsel mit Abteilungsleiter IT
beim Obersten Alliierten Befehlshaber Atlantik
(ACOS CIS HQ SACLANT)

handelt es sich um Daueraufgaben innerhalb der
NATO-Kommandostruktur. Die Forderung wurde be-
reits zum Haushalt 2001 eingebracht. Unter Hinweis
auf die noch ausstehenden Ergebnisse der Struktur-
kommission und bis zur Klärung der neuen Komman-
dostrukturen im Zuge der Neuausrichtung der Bun-
deswehr wurden zum HH 2001 zunächst nur
befristete B 7-Planstellen gegen Kompensation von
3 Planstellen der Besoldungsgruppe B 6 mit ku-Ver-
merk in den Haushaltsplan aufgenommen.
Aufgrund der nunmehr vorliegenden Organisations-
und Strukturentscheidungen sind diese Dienstposten
als Daueraufgaben struktursicher ausgeplant.
Mehrkosten entstehen nicht, da die Dienstposten be-
reits seit dem Jahre 2001 dotierungsgerecht besetzt
sind. Der Umfang an Generalplanstellen wird eben-
falls nicht erhöht, weil die jetzt entfallenden 3 Plan-
stellen der Besoldungsgruppe B 7 mit ku-Vermerk in
B 6 bereits durch Wegfall von 3 Planstellen der Be-
soldungsgruppe B 6 kompensiert wurden.

V. Zum Einzelplan 14, Personalhaushalt bei Kapitel
14 03 Titel 423 01 – Bezüge der Berufssoldaten und
Soldaten auf Zeit
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushaushalt 2003 wird die Plan-
stellenausstattung in der Besoldungsgruppe A 5
(Stabsgefreite) um weitere 955 Planstellen erhöht.
Kompensation soll durch Wegfall folgender Planstel-
len erfolgen:
– 500 A 5 +Z
– 194 A 4
– 261 A 3

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/574

Beg r ü n d u n g
Zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den
Streitkräften wurden für alle Statusgruppen der Sol-
daten deutliche Verbesserungen durchgeführt. Im Be-
reich der Mannschaften sind die Besoldungsgruppen
A 1/A 2 entfallen; gleichzeitig wurde die Dienst-
postenbündelung um die Besoldungsgruppe A 5 er-
weitert. Ziel dieser Maßnahme war, dass eine Beför-
derung zu dieser Besoldungsgruppe nicht einen
Dienstposten- und Dienstortwechsel mit entsprechen-
den trennungsgeld- und umzugskostenrechtlichen
Folgen auslösen sollte. Damit konnte insbesondere
die Nachwuchswerbung für Mannschaften verbessert
werden, weil die bisherige Standortunsicherheit sich
häufig als Verpflichtungshindernis herausstellt.
Aufgrund dieser Maßnahme erfüllen zurzeit rd. 1 500
Hauptgefreite alle zeitlichen und laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen für eine Beförderung zum Stabsge-
freiten, ohne dass die entsprechenden Planstellen zur
Verfügung stehen. Dies ist gerade im Bereich der Ge-
ringverdiener nur schwer zu ermitteln. Besoldungs-
rechtliche Änderungen sind nicht erforderlich.
Mehrkosten entstehen nicht, da die Maßnahme durch
Wegfall von Planstellen in anderen Dotierungen fi-
nanziell vollständig kompensiert wird.

VI. Zum Einzelplan 14, Personalhaushalt bei Kapitel
14 03 Titel 423 01 – Bezüge der Berufssoldaten und
Soldaten auf Zeit
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Bereitstellung von 200 zusätzlichen Planstellen A 11
für Offiziere des militärfachlichen Dienstes
B e g r ü n d u n g
Die Hebung von 192 Planstellen A 11 in die Besol-
dungsgruppe A 13 erfolgt zu Lasten des Planstellen-
umfangs A 11. Eine Kompensation durch Beförderun-
gen zum Stabshauptmann/Stabskapitänleutnant ist
durch die noch ausstehende Einrichtung entspre-
chender Dienstposten bisher nicht erfolgt.
Durch Bereitstellung von Planstellen A 11 aus dem
für Offiziere des Truppendienstes vorgesehenen Plan-
stellenumfang kann der Stau abgebaut werden. Nach
Einrichtung und Besetzung aller vorgesehenen
Dienstposten mit der Dotierung A 13 können die
Planstellen A 11 erneut zur Nutzung durch Offiziere
des Truppendienstes zurückgeführt werden.
Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Ein-
zelplans 14 zu erwirtschaften.

VII. Zum Einzelplan 14, Personalhaushalt bei Kapitel
14 03 Titel 423 01 – Bezüge der Berufssoldaten und
Soldaten auf Zeit
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Anhebung von 50 Planstellen A 11 nach A 12 für
Offiziere des militärfachlichen Dienstes
B e g r ü n d u n g
Nach demKabinettsbeschluss vom 16. 06. 2000 sollen
Offiziere in Kompaniechefverwendungen künftig
grundsätzlich mindestens nach Besoldungsgruppe

A 12 besoldet werden können. Bei der Festlegung von
A 12-Dotierungen für Disziplinarvorgesetzte der ers-
ten Stufe (Kompaniechefs) mussten Offiziere ausge-
klammert werden, die aufgrund der umfänglichen
Personalverantwortung grundsätzlich zum Kreis der
nach A 12 zu bezahlenden Offizierverwendungen zäh-
len müssten. Diese Problematik betrifft überwiegend
Offiziere des militärfachlichen Dienstes.
Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Ein-
zelplans 14 zu erwirtschaften.

VIII. Zum Entwurf des Einzelplans 14 – Kapitel 14 03
Kommandobehörden, Truppen, Sozialversicherungs-
beiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldaten
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundes-
tages wolle beschließen:
Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-
dert, in einem Bericht darzustellen, wie eine Flexibi-
lisierung der Kontingentdauer bei Auslandseinsätzen
der Bundeswehr personell und finanziell bewerkstel-
ligt werden kann.
B e g r ü n d u n g
Nach Angabe des Bundesministeriums der Verteidi-
gung sind zurzeit 8 222 Soldaten der Bundeswehr im
Auslandseinsatz an den Missionen SFOR, KFOR,
OPERATION ALLIED HARMONY, UNOMIG, ISAF,
ENDURING FREEDOM und OPERATION ACTIVE
ENDEAVOUR beteiligt. Die Durchführung von Ope-
rationen auf dem Balkan, in Georgien, in Afghanis-
tan, am Horn von Afrika und im östlichen Mittelmeer
zeigt leider, dass die Bundeswehr insgesamt im per-
sonellen und finanziellen Bereich eine Grenze er-
reicht hat, bei der eine weitere Übernahme sicher-
heitspolitischer Verpflichtungen nicht mehr möglich
ist.
In dem am 11. 09. 2001 begonnenen Kampf gegen
den internationalen Terrorismus zeigen sich die
Grenzen der bisherigen deutschen Sicherheitsstra-
tegie. Deshalb ist eine völlige Neukonzeption der
sicherheitspolitischen Interessenlage der Bundes-
republik Deutschland sowie eine angemessene Ein-
bindung der Bundeswehr darin notwendig. Dazu ge-
hört auch untrennbar die Frage nach der
Kontingentdauer bei Auslandseinsätzen der Bundes-
wehr.
Nach dem nun vorliegenden Abschlussbericht des
Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr
„Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen von
KFOR“ sinkt die soldatische Motivation mit der
Länge der Einsatzdauer, was sich negativ in der
Diensterfüllung und auch im Bezug zu den Familien
und Angehörigen auswirkt. Die Mehrheit der befrag-
ten Soldaten lehnt eine starre sechsmonatige Stehzeit
ab. Häufigere Einsätze werden präferiert, wenn da-
durch die Stehzeit verkürzt werden kann. Unter Be-
rücksichtigung der familiären sowie motivatorischen
Situation der Soldaten – auch im Hinblick auf zu-
künftige weitere Auslandseinsätze – ist daher eine
Flexibilisierung der Stehzeit wünschenswert und er-
forderlich.

Drucksache 15/574 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

IX. Zum Einzelplan 14, Personalhaushalt bei Kapitel
14 04 Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen Beam-
tinnen und Beamten
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Hebung von 500 Planstellen der BesGr A 6m nach
BesGr A 7
B e g r ü n d u n g
Nach Wegfall der Begrenzung des gesetzlichen Plan-
stellenkegels für die BesGr A 7 in Höhe von 40 %
durch das Besoldungsstrukturgesetz vom 21. Juni
2002 (neu 62 %) besteht nunmehr besoldungsrecht-
lich die Möglichkeit, die Anzahl der Planstellen für
das erste Beförderungsamt deutlich zu erhöhen. Eine
Hebung von 500 Planstellen der BesGr A 6m nach
A 7 – ein Drittel der möglichen Hebungen – würde
die große Schere zwischen Dienstposten und Plan-
stellen der BesGr A 7, die durch die Anhebung des
Eingangsamtes im mittleren Dienst nach BesGr A 6m
mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 und der
gleichzeitigen Bündelung der Dienstposten nach
BesGr A 6/7 bedingt ist, erheblich reduzieren.
Wegen der bisher fehlenden Planstellenanpassung
bei diesen gebündelten Dienstposten gab es in den
zurückliegenden Jahren bei Beförderungen nach A 7
lange Wartezeiten. Die aktuelle Beförderungsliste
(Stand November 2002) weist immer noch eine große
Zahl von Beamten auf, bei denen die dienstlichen
Leistungen eine zeitige Förderung uneingeschränkt
rechtfertigen.
Auswirkungen bei positivem Beschluss:
Die Hebung von 500 Planstellen der BesGr A 6m
nach BesGr A 7 würde aus Personalführungs-
gesichtspunkten dazu führen, dass die aktuelle Warte-
liste abgebaut wird. Zudem würden langfristig Beför-
derungswartezeiten verhindert, was insbesondere aus
personalplanerischen Gründen zu begrüßen ist. An-
gemessene Beförderungswartezeiten tragen erheblich
zur Steigerung der Motivation der dienstjungen Leis-
tungsträger bei.
Die Mehrkosten durch den Anteil der Inanspruch-
nahme im Haushalt 2003 – 100 000 Euro – sind aus
den Personaltiteln des Einzelplans 14 zu erwirtschaf-
ten.

X. Zum Einzelplan 14, Personalhaushalt bei Kapitel
14 04 Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen Beam-
tinnen und Beamten
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Hebung von 100 Planstellen der BesGr A 7 nach
BesGr A 8
B e g r ü n d u n g
Mit Stand Ende November 2002 stehen über 150 Be-
amte der Besoldungsgruppe A 7, die im Durchschnitt
seit ca. 9 Monaten die laufbahnrechtlichen Voraus-
setzungen für eine Beförderung zum Regierungs-
hauptsekretär erfüllen, für eine Beförderung heran.
Die Situation wird dadurch verschärft, dass zwi-
schenzeitlich Beamte des technischen Dienstes auch
auf Planstellen für den mittleren nichttechnischen

Dienst geführt werden, weil die Planstellen für die
Funktionsgruppen nicht ausreichen. Aufgrund der al-
tersbedingten Fluktuation ist mittelfristig nicht mit
einer Verbesserung zu rechnen.
Die Beamten der Besoldungsgruppe A 8 zählen auf-
grund ihrer langjährigen Diensterfahrung in vielen
Dienstellen zu den Wissensträgern im mittleren
Dienst. Zudem gehört die deutliche Mehrzahl der Be-
amten, die für eine Förderung nach BesGr A 8 heran-
stehen, der Altersgruppe der 30- bis 50-Jährigen an.
Zeitige Förderungen sind daher auch unter Berück-
sichtigung des „familienpolitischen“ Aspekts gebo-
ten.
Auswirkungen bei positivem Beschluss:
Durch die Hebungen können die bestehenden Warte-
zeiten nach BesGr A 8 deutlich verringert werden.
Außer aus den o. g. Gründen trägt eine Verbesserung
der Situation zusätzlich dazu bei, dass vorzeitige Ab-
wanderungen gerade von technischen Beamten ver-
hindert werden.
Die Mehrkosten – 130 000 Euro – sind aus den Per-
sonaltiteln des Einzelplans 14 zu erwirtschaften.

XI. Zum Einzelplan 14, Personalhaushalt bei Kapitel
14 04 Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen Beam-
tinnen und Beamten
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Hebung von 40 Planstellen der BesGr A 8 nach
BesGr A 9 m
Beg r ü n d u n g
Aufgrund der geringen Fluktuation bei Planstellen
dieser BesGr ergeben sich monatlich durchschnitt-
lich nur 4–5 Beförderungsmöglichkeiten. Auf abseh-
bare Zeit ist daher nicht mit einer deutlichen Redu-
zierung der Zahl der wartenden Beamten zu rechnen.
Vielmehr führt die Inanspruchnahme von Altersteil-
zeit gerade in dieser Besoldungsgruppe dazu, dass
die Planstellen vergleichsweise lange (über die Ar-
beitsphase hinaus bis zum Ende der Freistellungs-
phase) blockiert werden.
Auswirkungen bei positiven Beschluss:
Durch die Hebungen können die bestehenden Warte-
zeiten nach BesGr A 9m deutlich verringert werden.
Die Mehrkosten – 75 000 Euro – sind aus den Perso-
naltiteln des Einzelplans 14 zu erwirtschaften.

XII. Zur Bundesbesoldungsordnung B, Besoldungsgruppe
B 2 und B 3 und dem Entwurf des Einzelplans 14,
Kapitel 14 04 Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen
Beamtinnen und Beamten
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Einrichtung eines „Ersten Direktors/Ersten Direkto-
rin beim IT-Amt Bundeswehr“ in Besoldungsgruppe
B 3 (Abteilungsleiter/Abteilungsleiterin)
Einrichtung eines „Direktors/einer Direktorin beim
IT-Amt Bundeswehr“ in Besoldungsgruppe B 2 (Lei-
ter/Leiterin des Zentralen Unterstützungsbereichs
und Leiter/Leiterin eines bedeutenden komplexen
Projektes

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/574

Beg r ü n d u n g
Die Bundesbesoldungsordnung B enthält hinsichtlich
der Beamten keine auf das IT-Amt Bundeswehr bezo-
genen Amtsbezeichnungen. Eine gesetzliche Rege-
lung für das bereits eingerichtete IT-Amt Bundes-
wehr ist vordringlich erforderlich, um dem Leitungs-
personal angemessene Ämter im statusrechtlichen
Sinn übertragen zu können.
Die Kosten sind aus den Personaltiteln des Einzel-
plans 14 zu erwirtschaften.

XIII. Zur Bundesbesoldungsordnung B, Besoldungsgruppe
B 2 und dem Entwurf des Einzelplans 14, Kapitel
14 04 Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen Beam-
tinnen und Beamten
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Einrichtung von 5 Planstellen der Besoldungsgruppe
B 2 für die Leitung der Zentralabteilung bzw. Abtei-
lung I des Bundesamtes für Wehrverwaltung und für
die Wehrbereichsverwaltungen
B e g r ü n d u n g
In den Abteilungen ist eine Fülle von Grundsatz- und
Querschnittsaufgaben zusammengeführt worden, ins-
besondere Organisation, Personalbearbeitung, Aus-
und Fortbildung, Informationstechnik sowie Control-
ling. Diese wichtigsten Führungs- und Steuerungs-
aufgaben erfordern eine intensive und kontinuier-
liche Führung durch einen Abteilungsleiter. Die
Einrichtung eines eigenständigen Leiters der Zen-
tralabteilung bzw. Abteilung I ist durch den erheb-
lichen Aufgabenzuwachs auf der Ebene des Vizeprä-
sidenten notwendig. Eine getrennte Aufgabenwahr-
nehmung ist dringend geboten.
Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Ein-
zelplans 14 zu erwirtschaften.

XIV. Zur Bundesbesoldungsordnung B, Besoldungsgruppe
A 16 und B 3 und den Entwurf des Einzelplans 14,
Kapitel 14 04 Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen
Beamtinnen und Beamten
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Einführung der Amtsbezeichnung „Abteilungsdirek-
tor beim MAD-Amt“ in Besoldungsgruppe B 3
B e g r ü n d u n g
Die Dienstposten der Leiter der Abteilungen I
(Grundsatz und Recht) und IV (Personeller Geheim-
schutz) beim MAD-Amt sind Wechseldienstposten,
die im Falle einer militärischen Besetzung nach Be-
soldungsgruppe B 3 ausgebracht sind. Bei Besetzung
der Dienstposten mit einem Beamten ist lediglich
dessen Einweisung in die Besoldungsgruppe A 16 als
Leitender Regierungsdirektor möglich, da eine Amts-
bezeichnung in der Besoldungsgruppe B 3 im Bun-
desbesoldungsgesetz nicht vorgesehen ist. Eine un-
terschiedliche Besoldung auf diesen Dienstposten
ist jedoch nicht gerechtfertigt. Die Dotierung nach
Besoldungsgruppe B 3 ist für beide Statusgruppen
sachgerecht. Daher ist die Amtsbezeichnung „Abtei-
lungsdirektor beim MAD-Amt“ in die Bundesbesol-
dungsordnung B in der Besoldungsgruppe B 3 aufzu-
nehmen.

Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Ein-
zelplans 14 zu erwirtschaften.

XV. Zur Bundesbesoldungsordnung B, Besoldungsgruppe
B 3 und B 4 und den Entwurf des Einzelplans 14, Ka-
pitel 14 04 Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen
Beamtinnen und Beamten
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Hebung des Amtes „Vizepräsident einer Wehrbe-
reichsverwaltung“ von BesGr B 3 nach B 4:
B e g r ü n d u n g
Die Wehrbereichsverwaltung vertritt die Bundes-
wehrverwaltung gegenüber den Landesregierungen,
Verwaltungen des Bundes, der Länder und Kommu-
nen sowie gegenüber den militärischen Kommando-
behörden im Wehrbereich. Die Erweiterung des
Aufgabenspektrums der Bundeswehr und deren
Neustrukturierung ist nicht zuletzt wegen der künftig
durchgängigen Zuständigkeit für mehrere Bundeslän-
der aufgrund der bevorstehenden Auflösung mehre-
rer Wehrbereichsverwaltungen mit einem erheblichen
Aufgabenzuwachs verbunden. Der Vizepräsident ist
ständiger Vertreter des Präsidenten und zugleich Lei-
ter der herausgehobenen Zentralabteilung.
Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Ein-
zelplans 14 zu erwirtschaften.

XVI. Zur Bundesbesoldungsordnung B, Besoldungsgruppe
B 3 und B 4 und den Entwurf des Einzelplans 14, Ka-
pitel 14 04 Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen
Beamtinnen und Beamten
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Hebung des Amtes „Vizepräsident des Bundesamtes
für Wehrverwaltung“ von BesGr B 3 nach B 4:
B e g r ü n d u n g
Das Bundesamt für Wehrverwaltung ist eine heraus-
gehobene Bundesbehörde, die zentrale Aufgaben der
Bundeswehrverwaltung wahrnimmt. Zu ihrem Ge-
schäftsbereich gehören außerdem zahlreiche Bundes-
wehrverwaltungsstellen im Ausland. Aufgrund der
Erweiterung des Aufgabenspektrums der Bundes-
wehr und wegen des qualitativen und quantitativen
Aufgabenzuwachses, der mit der Neustrukturierung
der Bundeswehr verbunden ist, ist die bisherige Be-
soldung des Vizepräsidenten nicht mehr amtsange-
messen.
Die Kosten sind aus den Personaltiteln des Einzel-
plans 14 zu erwirtschaften.

XVII. Zur Bundesbesoldungsordnung B, Besoldungsgruppe
B 4 und B 5 und den Entwurf des Einzelplans 14, Ka-
pitel 14 04 Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen
Beamtinnen und Beamten
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Höherbewertung „Präsident des Bundessprachen-
amtes“ von BesGr B 4 nach B 5:
B e g r ü n d u n g
Im Rahmen der Neukonzeption des Sprachendienstes
und der damit verbundenen Neuorganisation des
Bundessprachenamtes wurden dem Amt zusätzlich
ca. 140 Sprachlehrer und ca. 320 Sprachmittler in

Drucksache 15/574 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

mehr als 100 Dienststellen aller Organisationsberei-
che der Bundeswehr zugeordnet. Über die rein fach-
liche Aufsicht hinaus sind auch zusätzliche Aufgaben
im Bereich der Organisation, Haushaltsführung, Per-
sonalbearbeitung und Ressourcensteuerung wahr-
zunehmen. Dieser quantitative und qualitative Auf-
wuchs an Aufgaben erfordert eine Höherbewertung.
Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Ein-
zelplans 14 zu erwirtschaften.

XVIII. Zum Entwurf des Einzelplans 14 – Kapitel 1408
Sanitätswesen
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundes-
tages wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die bishe-
rige Praxis, wonach im Bundeshaushaltsplan des
Einzelplans 14 „Geschäftsbereich des Bundesminis-
ters der Verteidigung“ bei Kapitel 1408 – Sanitäts-
wesen – die Einnahmen aus der Heilbehandlung
Dritter bei Titel 111 04 an den Einzelplan 60 „Allge-
meine Finanzverwaltung“ abgeführt werden sollen,
auslaufen zu lassen. Ab dem nächsten Jahr sollen die
Einnahmen aus allen Behandlungen Dritter ebenso
wie Einnahmen aus Heilbehandlungen im Herzzent-
rum des Bundeswehrzentralkrankenhauses Koblenz,
der in das Klinikum Kemperhof ausgelagerten Sta-
tion Nuklearmedizin sowie der Bundeswehrkranken-
häuser Berlin und Leipzig im Einzelplan 14 in Kapi-
tel 1408 einbehalten und dort im Ausgabenbereich
zur Verwendung vorgesehen werden. Hierzu sollte
folgender Haushaltsvermerk bei Kapitel 1408 Titel
111 04 neu aufgenommen werden:
Ist-Einnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur
Deckung eines Mehrbedarfs bei den Titeln 443 13,
443 15 und 443 16.
Soweit am Ende des Haushaltsjahres Mehrausgaben
bei den Titeln 553 01, 514 12 und 632 01 nicht aus
den Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen ge-
deckt werden können, sind diese aus den Ist-Einnah-
men zu Nr. 1 der Erläuterungen zu decken.

XIX. Zum Entwurf des Einzelplans 14
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundes-
tages wolle beschließen:
Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-
dert, über den Stand der Ausrüstung für den „Infan-
terist der Zukunft“ (z. B. Funkgeräte mit GPS, digi-
tale Karten, Helm mit integriertem Sprechfunk und
Display) zu berichten, und welche finanziellen Mittel
hierfür zur Verfügung stehen bzw. wann mit der Ein-
führung im Deutschen Heer begonnen wird.
B e g r ü n d u n g
Die Bundeswehr hat im Juli 2003 die neue Infanterie-
Ausrüstung vorgestellt. Mit dieser modernisierten
Ausrüstung sollen die Truppen auf die veränderte
Einsatzlage im In- und Ausland vorbereitet werden.
Die Soldaten benötigen insbesondere bei den ver-
mehrten Auslandseinsätzen der Bundeswehr in Kri-
sengebieten eine neue funktionale Ausrüstung.

XX. Zum Entwurf des Einzelplans 14
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundes-
tages wolle beschließen:
Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-
dert darüber zu berichten, ob die Bundeswehr in ih-
rer jetzigen Struktur den ABC-Schutz insgesamt noch
gewährleisten kann und welche Maßnahmen, verbun-
den mit welchen Kosten, in welchem Zeitrahmen, für
die Verbesserung des ABC-Schutzes geplant sind.
Dabei soll auch dargelegt werden, ob und welche Fä-
higkeiten der Spürpanzer Fuchs zur Abwehr von bio-
logischen Bedrohungen hat und wie diese zukünftig
verbessert werden sollen.
B e g r ü n d u n g
Nach den terroristischen Anschlägen auf die Verei-
nigten Staaten von Amerika, den besorgniserregen-
den Funden in Paris und London verstärken sich die
Vermutungen, dass Terroristen nicht davor zurück-
schrecken, großflächig biologische und chemische
Kampfstoffe einzusetzen. Daher sind insbesondere
unsere Soldaten vor dieser Bedrohung besser als in
der Vergangenheit zu schützen. Durch Auslandsein-
sätze sind die bereits bestehenden Einheiten gebun-
den, so dass es notwendig erscheint, zusätzliche
Maßnahmen zu treffen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner Sitzung am
29. Januar 2003 daneben das Kapitel 02 03 des Einzel-
plans 02 – Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundes-
tages – beraten.
Dem federführenden Haushaltsausschuss wird mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und FDP die Annahme des Entwurfs
empfohlen.
Außerdem hat der Verteidigungsausschuss in seiner Sitzung
am 29. Januar 2003 das Kapitel 60 09 des Einzelplans 60
– Allgemeine Finanzverwaltung – beraten.
Dem federführenden Haushaltsausschuss wird mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP die Annahme
des Entwurfs empfohlen.
12. Ausschuss (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen

und Jugend)
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner Sitzung am 15. Januar 2003 den Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2003 – Einzelplan 17 – gutachtlich be-
raten.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP die Annahme des Gesetzent-
wurfs.
13. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit und Soziale

Sicherung)
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat in
seiner Sitzung am 12. Februar 2003 den Gesetzentwurf der

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/574

Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2003 (Haushaltsgesetz 2003) –, Einzelplan 15, beraten und
empfiehlt dem Haushaltsausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die
Annahme des Gesetzentwurfs.
14. Ausschuss (Ausschuss für Verkehr, Bau und

Wohnungswesen)
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat
den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2003 (Haushaltsgesetz 2003) –, Ein-
zelplan 12, in seinen Sitzungen am 29. Januar 2003 und
12. Februar 2003 gutachtlich beraten und dazu die nachfol-
gend unter Nummer I und Nummer II wiedergegebenen An-
träge der Koalitionsfraktionen mehrheitlich mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
angenommen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen, unter
Nummer III wiedergegeben, wurde einstimmig angenom-
men.
13 Änderungsanträge der Fraktion der CDU/CSU und vier
Anträge der Fraktion der FDP haben im Ausschuss nicht die
erforderliche Mehrheit erhalten.
I. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN
Der Ausschuss möge beschließen:
Im Kapitel 1203 – Bundeswasserstraßen – wird in Titel-
gruppe 01 ein neuer Titel ausgebracht: Titel 780 13 –
Bau von Radwegen an Bundeswasserstraßen.
Zu diesem Titel wird folgender Haushaltsvermerk aus-
gebracht:
Ausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 Mio. Euro aus
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden:
Kapitel 1210 Titel 746 22 (Bau von Radwegen an Bun-
desstraßen)

II. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Der Ausschuss möge beschließen:

wird folgender Haushaltsvermerk ausgebracht:
Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 Mio. Euro
zur Deckung von Ausgaben bei folgendem Titel: Kapitel
1203, Titel 780 13 (Bau von Radwegen an Bundeswas-
serstraßen)

III. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Im Kapitel 1225 wird Titel 661 05 neu eingefügt:
Zuschüsse im Rahmen des Programms „Niedrigenergie-
haus im Bestand“ (einschl. Heizungsmodernisierung

und Energiesparhäuser) der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau
Fördervolumen: 160 Mio. Euro
davon Kassenmittel in 2003: 5 Mio. Euro
Verpflichtungsermächtigungin künftigen Haushaltsjahren: 155 Mio. Euro
Haushaltsvermerk: – Die Ausgaben sind übertragbar. –
B e g r ü n d u n g
Nach dem Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen
Steuerreform (BT-Drucksache 15/21) sollen für ein Pro-
gramm zur Gebäudesanierung im Altbaubereich und
zur Heizungsmodernisierung jährlich 150 Mio. Euro
bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll ein Umrüst-
programm für Nachtspeicherheizungen mit einer Lauf-
zeit bis Ende des Jahres 2006 und mit einem Finanzvo-
lumen von 10 Mio. Euro jährlich aufgelegt werden, um
den Nutzern die Umstellung ihres Heizsystems zu er-
leichtern.
Inhalt des Förderprogramms:
Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms(Kapitel 1225, Titel 661 97) werden zusätzliche Sanie-
rungsmaßnahmen an Altbauten der Baujahre bis 1978
mit dem Ziel einer weiteren Reduzierung des CO2-Aus-stoßes im Gebäudebestand gefördert. Darüber hinaus
wird der Austausch von Gas-, Öl- und Kohleeinzelöfen,
Kohleheizungen und Nachtspeicherheizungen sowie der
Einbau von Gas- und Ölbrennwertkesseln in Kombina-
tion mit Solaranlagen gefördert. Zudem erfolgt eine
Förderung des Neubaus und der Sanierung von Ener-
giesparhäusern, die die Anforderungen der Energieein-
sparverordnung nochmals deutlich unterschreiten.
Die Kredite werden über einen Zeitraum von 10 Jahren
um 3 v. H.-Punkte jährlich verbilligt, für die Sanierung
auf Niedrigenergiehaus- bzw. Energiesparhausniveau
ist ein Teilschulderlass von maximal 20 v. H. des ur-
sprünglichen Darlehensbetrages möglich.

15. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit)

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat in seiner Sitzung am 15. Januar 2003 den Gesetz-
entwurf der Bundesregierung über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 – Einzel-
plan 16 – beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP angenommen.
Der nachfolgend wiedergegebene Entschließungsantrag der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP angenommen.
Ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und
neun Änderungsanträge der Fraktion der FDP wurden von
der Ausschussmehrheit abgelehnt.
Entschließung der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Der Umweltausschuss stellt fest:
Der BMU-Haushalt hat im Jahre 2003 ein Volumen von
533,4 Mio. Euro. Das sind 16,3 Mio. Euro oder 3 Prozent

Im Kapitel 1210 Bundesfernstraßen
Titelgruppe 01
Titel 746 22 Bau von Radwegen einschließlich

Erhaltung (Bundesstraßen)

Kapitel 1225 Wohnungswesen und Städtebau

Drucksache 15/574 – 12 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

weniger als in 2002. Wesentliche Ursache hierfür ist zum ei-
nen der erheblich geringere Bedarf im Endlagerbereich in
Folge der Vereinbarung mit den EVU zum Atomausstieg.
Für die Projekte Konrad und Gorleben sind lediglich noch
Ausgaben für den Offenhaltungsbetrieb veranschlagt. Des-
halb sinken die Ausgaben im Endlagerbereich von
137,1 Mio. Euro in 2002 auf 128,9 Mio. Euro in 2003. Das
sind 8,2 Mio. Euro oder 6,2 Prozent weniger. Zum anderen
schlägt sich die im BMU-Stammhaushalt in Höhe von
8,124 Mio. Euro veranschlagte globale Minderausgabe als
zusätzlicher Sonderfaktor nieder.
Im Stammhaushalt des BMU wirkt sich der Mehrbedarf
gegenüber 2002 für den Umbau des „Alten Hochhauses“ in
Bonn in Höhe von 10 Mio. Euro aus. Hinzu kommt der
Mehrbedarf für den Erweiterungsbau des Bundesamtes für
Naturschutz in Höhe von 2,3 Mio. Euro. Minderbedarf ent-
steht u. a. bei den Umweltschutzpilotprojekten Inland in
Höhe von 4 Mio. Euro in Folge der Umstellung auf die ra-
tenweise Auszahlung von Zinszuschüssen sowie in Höhe von
1,5 Mio. Euro durch geringere Raten für die Sanierung des
Sarkophags und das Aktionsprogramm Tschernobyl. Nach
Bereinigung um die Sonderfaktoren sinkt der Verwaltungs-
haushalt um rund 1,1 Prozent. Für den Programmhaushalt
ergibt sich eine bereinigte Absenkung um rund 2,1 Prozent
ohne Berücksichtigung der Sonderfaktoren um rund
4,9 Prozent. Dies entspricht den strukturellen Kürzungsbe-
schlüssen zur Haushaltssanierung. Das BMU leistet damit
wie alle anderen Ressorts seinen Beitrag zum Abbau der
Nettoneuverschuldung und orientiert sich auch im Bereich
der Haushaltspolitik am Prinzip der Nachhaltigkeit.
Der Umweltausschuss begrüßt:
1. Die Schwerpunkte im Programmhaushalt sind richtig

gesetzt. Die großen Programmtitel des BMU werden auf
einem bedarfsgerechten Niveau fortgeschrieben. So ent-
spricht der Ansatz bei den Naturschutzgroßprojekten mit
18,0 Mio. Euro dem Finanzplan und der Ansatz bei den
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet
des Naturschutzes mit 5,726 Mio. Euro dem Ansatz des
Jahres 2002. Die Umweltforschungstitel werden mit
61,817 Mio. Euro sogar auf etwas höherem Niveau als in
2002 fortgeschrieben (+ 0,409 Mio. Euro = + 0,7 Pro-
zent).

2. Trotz des Zwangs zum Sparen werden durch Umschich-
tung zusätzliche Mittel für umweltpolitisch wichtige
Zwecke bereitgestellt:
2.1 Das BMU-Beratungshilfeprogramm für den Um-

weltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas
wird um 400 T Euro (= 21,7 Prozent) auf 2,240 Mio.
Euro weiter aufgestockt. Damit wird der nochmals
deutlich gestiegenen Nachfrage nach Beratung und
Unterstützung der EU-Beitrittsstaaten bei der Erar-
beitung von Projektanträgen auf Förderung aus dem
EU-Haushalt (PHARE-Programm) Rechnung getra-
gen. Das BMU-Beratungshilfeprogramm ist in be-
sonderem Maße geeignet, deutsche Umweltschutz-
standards und deutschen umweltfachlichen Sach-
verstand wirksam zu transferieren. Zugleich wird
der Einsatz deutscher Umwelttechnologie im Rah-
men der Umsetzung der PHARE-Projekte gefördert

und dem Interesse der deutschen Wirtschaft im Sinne
eines Multiplikationseffektes Rechnung getragen.

2.2 Die Projektfördermittel für die Umweltverbände und
Naturschutzverbände werden erneut erhöht. Sie stei-
gen um 7,1 Prozent auf 4,124 Mio. Euro. Im Ver-
gleich zum Haushalt 1998 ist das eine Erhöhung um
71 Prozent. Für die Verbände sind damit Projekt-
finanzierungsmöglichkeiten in einem Umfang ge-
schaffen, der ihrem kontinuierlich gestiegenen Stel-
lenwert bei der ökologischen Erneuerung in vielen
Lebensbereichen Rechnung trägt.

2.3 Mit der Veranschlagung von 2,756 Mio. Euro für
Projekte der Deutschen Energieagentur leistet das
BMU einen bedeutenden Beitrag zur Förderung der
Nutzung erneuerbarer Energien, die für den Klima-
schutz unverzichtbar ist.

16. Ausschuss (Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe)

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner Sitzung am 15. Januar 2003 im Rahmen der
Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 die
Einzelpläne des Auswärtigen Amts und des Bundesministe-
riums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten beraten und die
nachfolgend wiedergegebenen gutachtlichen Voten abgege-
ben:
Einstimmig wird empfohlen, Titel 687 12 im Einzelplan 05,
Kapitel 05 02, von 40 Mio. Euro auf 53 Mio. Euro zu erhö-
hen (vgl. Nummer I).
Einstimmig gegen eine Stimme der Fraktion der CDU/CSU
wird empfohlen, Titel 687 23 im Einzelplan 05, Kapitel
05 02, für Minenbeseitigungsprogramme von 9,25 Mio.
Euro um 3,75 Mio. Euro auf 13 Mio. Euro zu erhöhen. Hier-
durch würde – zur Klarstellung – der gesamte Titel um den
entsprechenden Betrag erhöht (vgl. Nummer II).
I. Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig und ChristaNickels

Beg r ü n d u n g
Die Forderung, den Titel auf 53 Mio. Euro aufzusto-
cken, unterstreicht unsere Strategie der letzten Jahre,
auf eine Verstetigung des Ansatzes in der Höhe von
100 Mio. DM hinzuwirken, da diese Summe dem tat-
sächlichen Mindestbedarf entspricht.
Die Not in Afghanistan ist nach wie vor groß. Der Weg-
fall der Mittel aus dem Antiterrorpaket muss wenigstens
teilweise kompensiert werden. Darüber hinaus zeichnet
sich schon jetzt eine Hungersnot in Afrika ab, deren Be-
wältigung erhebliche finanzielle Mittel erfordern wird.

Kapitel 0502,
Titel 687 12

Für humanitäre Hilfsmaßnahmen
im Ausland außerhalb der Entwick-
lungshilfe

Ansatz: 40 Mio. Euro
Antrag: 53 Mio. Euro

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/574

II. Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig und ChristaNickels

Beg r ü n d u n g
Deutschland hat in diesem Jahr den Vorsitz in der Mine
Action Support Group inne und ist daher in besonderer
Weise dazu verpflichtet, die Anstrengungen im Bereich
des humanitären Minenräumens insbesondere in Afrika
zu verstärken. Durch die starke Kürzung der Stabilitäts-
paktmittel Afghanistan entsteht jedoch das Dilemma,
dass entweder bereits begonnene Minenräumprojekte in
Afghanistan abgebrochen werden müssen oder aber ihre
Fortführung auf Kosten von anderen Ländern mit gro-
ßen Minenproblemen gehen würde.
Unsere Forderung, den Titel für humanitäres Minen-
räumen (Demokratie- und Ausstattungshilfe) um
3,75 Mio. Euro auf 13 Mio. Euro aufzustocken, ent-
spricht unserer Unterstützung des Wiederaufbaus in
Afghanistan und hilft gleichzeitig, Einschnitte in laufen-
den Programmen in Afrika und anderen Ländern zu ver-
meiden.

17. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung)

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat in seinen Sitzungen am 17. Dezember 2002
und 15. Januar 2003 den Entwurf des Einzelplans 30 zum
Bundeshaushalt 2003 beraten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP hatten zu dieser
Ausschussberatung 28 bzw. 12 Änderungsanträge einge-
bracht. Die Koalitionsfraktionen hatten auf die Vorlage
eigener Änderungsanträge verzichtet.
Die vorgelegten Änderungsanträge der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP wurden von der Mehrheit der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Der Ausschuss hat sodann dem Einzelplan 30 in unverän-
derter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP zugestimmt.
18. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung)
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seinen Sitzungen am 18. Dezember
2002 und 15. Januar 2003 den Einzelplan 23 des Bundes-
haushaltsplans für das Jahr 2003 gutachtlich beraten und da-
bei folgende Empfehlungen beschlossen:
Die Verpflichtungsermächtigung in den folgenden Titeln soll
erhöht werden:

Im Titel 866 01, Pkt. 1.2.2 der Erläuterungen, sollen
Zuschüsse an andere Entwicklungsländer zur Frauenförde-
rung, selbsthilfeorientierten Armutsbekämpfung, Kreditver-
gabe an Mittelstandsunternehmen sowie für Infrastruktur-
und Umweltschutzmaßnahmen nicht bis zur Höhe von
25 v. H., sondern bis zu einer Höhe von 30 v. H. der Ver-
pflichtungsermächtigung gewährt werden.
In den Titeln 166 01 und 186 01 (Zinsen bzw. Tilgung aus
Darlehen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit und
Erträge bzw. Rückflüsse aus Treuhandbeteiligungen in
Entwicklungsländern) soll der Forderungsverzicht auf
je 100 Mio. Euro erhöht werden (vgl. Haushaltsvermerk
Pkt. 1.3 jeweils zu den Titeln 166 01 und 186 01.
19. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus)
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner Sitzung am
29. Januar 2003 den Gesetzentwurf der Bundesregierung –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundes-
haushaltsplans 2003 (Haushaltsgesetz 2003) –, Einzelplan
09, beraten und empfiehlt dessen Annahme mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.
Der Ausschuss für Tourismus hat darüber hinaus die An-
nahme des nachfolgend wiedergegebenen Änderungsantra-
ges der Koalitionsfraktionen mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU und einigen
Gegenstimmen der Fraktion der CDU/CSU empfohlen.
Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Erhöhung des Haushaltsansatzes Titelgruppe 16 Förderung
des Tourismus
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen, den Haushalts-
ansatz

im Haushalt 2003 auf 3 Mio. Euro anzuheben.
B e g r ü n d u n g
Zur Beseitigung der Schäden in den vom Hochwasser be-
troffenen Regionen hat die Bundesregierung mit Sofortmaß-
nahmen wesentliche Schritte eingeleitet. Bereits im Septem-

Kapitel 0502,
Titel 687 23 Minenbeseitigungsprogramme
Ansatz: z9,25 Mio. Euro
Antrag: 13,0z Mio. Euro

Titel 687 02 für den Zivilen Friedensdienst
um 5 Mio. Euro

Titel 687 03 zur Förderung der Sozialstruktur in
Entwicklungsländern durch bilaterale
Maßnahmen
um 3 Mio. Euro

Titel 687 04 zur Förderung entwicklungswichtiger
Vorhaben der politischen Stiftungen
um 7 Mio. Euro

Titel 687 06 zur Förderung von Vorhaben privater
deutscher Träger
um 3 Mio. Euro

Titel 687 38 zur Förderung der internationalen
Agrarforschung
um 2 Mio. Euro

Titel 866 01 für bilaterale Finanzielle Zusammen-
arbeit mit Entwicklungsländern
um 0,1 Mrd. Euro auf 1,15 Mrd. Euro

Titel 896 04 zur Förderung entwicklungswichtiger
Vorhaben der Kirchen in Entwicklungs-
ländern
um 7 Mio. Euro

Titelgruppe 16
Titel 686 12-650 Förderung der Leistungssteigerung

im Tourismusgewerbe

Drucksache 15/574 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

ber 2002 wurden erste Informations- und Werbemaßnahmen
über die DZT und außerdem im Rahmen der Öffentlichkeits-
arbeit des BMWA eine befristete Bildkampagne für Urlaub
und Reisen in Deutschland in leserstarken Publikumszeit-
schriften durchgeführt. Diese Maßnahmen reichen jedoch
nicht aus, um den bereits eingetretenen Rückgängen bei den
Übernachtungen und damit einhergehenden Umsatzeinbu-
ßen entgegenzuwirken. Die betroffenen Tourismusregionen
haben durch die langfristige Zurückhaltung der Touristen
mittelbare Schäden durch Übernachtungsrückgänge von bis
zu 50 % erlitten, die nicht nur unter das Schadensersatzpro-
gramm des Bundes fallen. Unter diesen Stornierungen lei-
den auch Regionen insbesondere in Sachsen-Anhalt und
Sachsen, die unmittelbar an betroffene Gebiete angrenzen.
Durch die Ansatzerhöhung des Leistungssteigerungstitels
um 1,2 Mio. Euro soll ein Projekt ermöglicht werden, um
mit Unterstützung des Bundes durch Image- und Werbemaß-
nahmen das touristische Angebot der vom Hochwasser und
Unwetterkatastrophen betroffenen Bundesländer wieder in
das Bewusstsein der Verbraucher zurückzubringen sowie
Hilfestellung zur Qualitätsverbesserung bei Produkten und
Dienstleistungen zu leisten.
Maßnahmen im Rahmen des Projektes könnten u. a. sein:
verstärkte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung in
überregionalen Print- und elektronischen Medien, Journa-
listenreisen, gezielte Ausstattung der Reisebüros mit Ver-
kaufsfördermaterialien, z. B. elearning-Programmen, För-
derung der Zusammenarbeit mit deutschen Reiseveranstal-
tern und Busreiseveranstaltern sowie Hilfestellung bei der
Produktgestaltung in Zusammenarbeit mit der DZT und
dem DEHOGA.
21. Ausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien)
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Entwurf ei-
nes Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2003 (Haushaltsgesetz 2003),
Einzelplan 04, in seiner Sitzung am 15. Januar 2003 gut-
achtlich beraten und dazu die nachfolgend unter den Num-
mern I und II wiedergegebenen Anträge einstimmig sowie
den unter Nummer III wiedergegebenen Antrag mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der
CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der FDP ange-
nommen.
I. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN

Beg r ü n d u n g
Der Ausschuss für Kultur und Medien setzt sich dafür
ein, dass die im Blaubuch genannten Einrichtungen auf-
grund ihrer kulturellen Bedeutung mit einem Betrag von
3 000 T Euro gefördert werden. Die dort genannten
Kultureinrichtungen benötigen einen Verstärkungs-
fonds, mit dem sie Ankäufe, Ausstellungen, Investitionen
usw. finanzieren können.

II. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN

Beg r ü n d u n g
Der Ausschuss für Kultur und Medien setzt sich dafür
ein, dass das Stasi-Museum „Runde Ecke“ in Leipzig
als Teil der Stiftung „Sächsische Gedenkstätten“ mit
einem Betrag von 100 T Euro gefördert werden soll. Zur
finanzneutralen Realisierung erfolgt – neben der Um-
setzung der Haushaltsmittel von Nr. 2.1 nach Nr. 1.3.8 –
eine weitere Umsetzung von 50 T Euro von Nr. 2.8 nach
Nr. 1.3.8.

III. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN

Beg r ü n d u n g
Der Ausschuss für Kultur und Medien setzt sich dafür
ein, dass das Programm ‚Kultur in den neuen Ländern‘
mit einem zusätzlichen Beitrag von 9 548 T Euro geför-
dert und mit 30 000 T Euro verstetigt werden soll. Dies
ist erforderlich, damit für die notwendigen Kulturinves-
titionen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat im weiteren Ver-
lauf der Sitzung am 15. Januar 2003 auch den Einzelplan 05
zum Bundeshaushalt 2003 gutachtlich beraten und dazu die
nachfolgend unter den Nummern IV bis V wiedergegebenen
Anträge einstimmig sowie den unter Nummer VI wiederge-
gebenen Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion
der CDU/CSU angenommen.
IV. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN

Verstetigung des Schulfonds
Kapitel 0504, Titelgruppe 02
Der Ausschuss Kultur und Medien bittet den Haushalts-
ausschuss des Deutschen Bundestages sich dafür einzu-
setzen, dass die Mittel im Schulfonds Einzelplan 05,
Kapitel 0504, Titelgruppe 02 in der mittelfristigen Fi-
nanzplanung zumindest auf dem Stand von 2003 verste-
tigt werden.

Titel 894 22 Investitionen für nationale Kultur-
einrichtungen in Ostdeutschland

Ansatz: 3 000 TE
Antrag: 3 000 TE

Titel 685 61
Nr. 1.3.8 Sächsische Gedenkstätten
Ansatz: 532 TE
Antrag: 632 TE
Titel 685 61
Nr. 2.1 Stasi-Museum Runde Ecke, Leipzig
Ansatz: 50 TE
Antrag: 0 TE
Titel 685 61
Nr. 2.8 Gedenkstättenkonzept
Ansatz: 8 508 TE
Antrag: 8 458 TE

Titel 894 15 Programm Kultur in den neuen
Ländern

Ansatz: 20 452 TE
Antrag: 30 000 TE

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15 – Drucksache 15/574

Beg r ü n d u n g
Das Auslandsschulwesen hat in den letzten Jahren einen
Beitrag zur Einsparung erbracht, der nun an seine
Grenzen stößt. Deshalb wurde in den Haushalt 2003
erfreulicherweise eine Erhöhung der Titelgruppe 02 im
Einzelplan 05, Kapitel 0504 eingestellt. Das Auslands-
schulwesen ist für das Bild Deutschlands im Ausland
einer der wichtigsten Mittler, da es bereits junge Men-
schen an Deutschland heranführt und so frühe
Bindungen an das Land schaffen kann, die später zu
positiven Effekten reifen (Studium in Deutschland, „Bot-
schafter“funktion, bikulturell gebildete Menschen für
deutsche Unternehmen etc.). Deshalb dürfen die gegen-
wärtigen Ansätze nicht mehr unterschritten werden.

V. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN
Erhöhung des Ansatzes für Stipendienmittel
Kapitel 0504, Titelgruppe 1, Titel 681 11 und 687 12
Der Ausschuss für Kultur und Medien bittet den Haus-
haltsausschuss des Deutschen Bundestages sich dafür
einzusetzen, dass zusätzlich 3,25 Mio. Euro in den Etat
2003 des Auswärtigen Amtes, Kapitel 0504, Titelgr. 01,
Titel 681 11 und 687 12 eingestellt werden.
B e g r ü n d u n g
Die Finanzplanung 2003 sieht für Einzelplan 05, Kapi-
tel 0504, Titel 681 11 und 687 12 (Stipendienpro-
gramme und Wissenschaftsbeziehungen) eine Kürzung
von insgesamt 3,25 Mio. Euro vor. Nach einer Aufsto-
ckung im letzten Jahr sind damit die internationalen
Wissenschaftsbeziehungen erneut gefährdet. Dieser Zu-
stand ist für die Förderung des Wissenschafts- und Stu-
dienstandortes Deutschland nicht förderlich und wider-
spricht allen Absichten einer verbesserten Förderung
der deutschen Forschung und der Internationalisierung
des Studiums. Eine Aufstockung der Stipendienmittel ist
deshalb unumgänglich.

VI. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN
Umwidmung der Fusionsrendite Goethe-Institut – Inter
Nationes
Der Ausschuss für Kultur und Medien bittet den Haus-
haltsausschuss des Deutschen Bundestages sich dafür
einzusetzen, dass die gesamte Fusionsrendite, die aus
dem Zusammenschluss von Goethe-Institut und Inter
Nationes (GIIN) entstanden ist, in voller Höhe von
4,1 Mio. Euro dem Projektbereich von GIIN zufließen zu
lassen. Die eingesparten Betriebsmittel sollen vollstän-
dig umgewidmet werden.
B e g r ü n d u n g
Die Programm- und Projektarbeit von GIIN wird ange-
sichts der weltpolitischen Lage und der vielen verschie-
denen Konfliktsituationen immer wichtiger. Durch die
Fusion wurden Betriebsmittel eingespart, die nun in vol-
lem Umfang der Projektarbeit von GIIN zufließen kön-
nen. Bereits in 2002 hat das Auswärtige Amt die fällige
Teilrendite in Höhe von 510 000 Euro aus eigenen Mit-
teln in den Programmhaushalt von GIIN eingebracht,
weil ein entsprechender Parlamentsbeschluss fehlte. Im

Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages besteht
bereits Einvernehmen, die Projektarbeit des GIIN zu
stärken. Dazu müssen die eingesparten Betriebsmittel
vollständig umgewidmet werden, damit sie dem Pro-
grammbereich von GIIN zufließen können.

C. Besonderer Teil
1. Überblick
Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 – Haushalts-
gesetz 2003 – in der Fassung der vorliegenden Beschluss-
empfehlung hat der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung
am 20. Februar 2003 mit der Mehrheit der Stimmen der Ko-
alitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP zugestimmt.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschus-
ses sinken die Ausgaben des Bundeshaushalts 2003 gegen-
über dem Ist des Jahres 2002 um 0,4 v. H. auf 248,2 Mrd.
Euro. Im Regierungsentwurf 2003 war ein Ansatz von
247,9 Mrd. Euro vorgesehen, der damit um 300 Mio. Euro
aufgestockt wurde.
Die Nettokreditaufnahme beträgt 18,9 Mrd. Euro und bleibt
damit gegenüber dem von der Bundesregierung veran-
schlagten Betrag unverändert. Im Übrigen wird auf die An-
lagen zu diesem Bericht verwiesen.

2. Beratungen des Haushaltsausschusses
2.1 Einzelplanberatungen und

Bereinigungssitzung
Einzelplan 01 (Bundespräsident und

Bundespräsidialamt)
Der Regierungsentwurf sah für den Etat des Bundespräsi-
denten Ausgaben in Höhe von rd. 20,62 Mio. Euro vor. Im
Vergleich zum Vorjahr verminderten sich die Ausgaben da-
mit um 16 T Euro. In seinen Beratungen senkte der Haus-
haltsausschuss den Plafond im Saldo um 156 T Euro ab.
Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)
Der Regierungsentwurf sah für den Deutschen Bundestag
Ausgaben von rd. 545,19 Mio. Euro vor; im Vorjahr waren
rd. 566,02 Mio. Euro an Ausgaben veranschlagt gewesen.
Der Haushaltsausschuss hat den Plafond im Laufe der Bera-
tungen im Saldo um rd. 4,46 Mio. Euro zurückgeführt. Zur
Beratung dieses Einzelplans lagen dem Haushaltsausschuss
ausschließlich einvernehmliche Berichterstattervorschläge
vor.
Einzelplan 03 (Bundesrat)
Der Regierungsentwurf sah für den Haushalt des Bundesra-
tes bei den Ausgaben einen Betrag von rd. 17,28 Mio. Euro
vor, was einer Absenkung gegenüber dem Ausgabensoll des
Vorjahres um 796 T Euro entspricht. Der Haushaltsaus-
schuss senkte das Ausgabevolumen dieses Einzelplans im
Saldo um 220 T Euro ab.

Drucksache 15/574 – 16 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bundeskanzlers
und des Bundeskanzleramtes)

Der Regierungsentwurf bezifferte das Ausgabevolumen die-
ses Einzelplans auf rd. 1,514 Mrd. Euro nach rd. 1,503
Mrd. Euro im Vorjahr. In seinen Beratungen führte der
Haushaltsausschuss die Ausgaben im Saldo um einen Be-
trag in Höhe von rd. 30,39 Mio. Euro zurück.
Im Kapitel des Presse- und Informationsamtes der Bundes-
regierung beschloss der Haushaltsausschuss auf Antrag der
Koalitionsfraktionen einvernehmlich, den Titel für Öffent-
lichkeitsarbeit um rd. 5,77 Mio. Euro abzusenken. In der
Bereinigungssitzung führte der Haushaltsausschuss diesen
Ausgabeansatz nochmals um rd. 20,02 Mio. Euro auf nun-
mehr 17,21 Mio. Euro zurück.
Zur teilweisen Auflösung der globalen Minderausgabe
wurde im Kapitel der Bundesbeauftragten für Kultur und
Medien der Ausgabeansatz für die Sicherung, den Erwerb
und die Rückführung von nationalem wertvollem Kulturgut
auf Antrag der Koalitionsfraktionen und mit deren Mehrheit
um 1,5 Mio. Euro abgesenkt.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen erhöhte der Haushalts-
ausschuss in der Bereinigungssitzung einvernehmlich den
Ausgabeansatz für ein Programm „Kultur in den neuen Län-
dern“ um rd. 2,55 Mio. Euro auf nunmehr 23 Mio. Euro.
Die Oppositionsfraktionen scheiterten mit ihrem Antrag ge-
gen die Koalitionsmehrheit, eine Erhöhung auf einen Ge-
samtansatz von 30 Mio. Euro vorzusehen.
Einvernehmlich erhöhte der Ausschuss in der Einzelplan-
beratung auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Verpflich-
tungsermächtigung für kulturelle Einrichtungen und Aufga-
ben im Inland um 1,4 Mio. Euro. In der abschließenden
Bereinigungssitzung erhöhte der Haushaltsausschuss auf
Antrag der Koalitionsfraktionen einvernehmlich auch den
Baransatz dieses Titels um 750 T Euro auf nunmehr rd.
82,11 Mio. Euro.
Auf Antrag der Fraktion der CDU/CSU sollte für eine
Baumaßnahme an der Gedenkstätte in Berlin-Hohenschön-
hausen eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
20 Mio. Euro ausgebracht werden. Der Antrag fand jedoch
in der Koalition keine Unterstützung. Ebenso auf Antrag der
Fraktion der CDU/CSU sollte der Ansatz für die Titel-
gruppe zur Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen
des § 96 BVFG und kulturellen Eigenlebens fremder Volks-
gruppen um 10,84 Mio. Euro erhöht werden. Auch dieser
Antrag fand im Ausschuss nur die Unterstützung der Frak-
tion der FDP. Außerdem beantragte die Fraktion der CDU/
CSU im Rahmen der Beratung der Titelgruppe für kulturelle
Leistungen an Berlin und Bonn die Förderung hauptstadt-
bedingter kultureller Maßnahmen und Veranstaltungen in
Berlin um einen Betrag in Höhe von 3,75 Mio. Euro zu-
rückzuführen und eine qualifizierte Sperre in Höhe eines
Betrages von 3 Mio. Euro vorzusehen. Dieser Antrag fand
jedoch keine Unterstützung.
Zur weiteren Auflösung der ausgebrachten globalen Min-
derausgabe beantragten die Koalitionsfraktionen in der Ein-
zelplanberatung, den Zuschuss an die Rundfunkanstalt
„Deutsche Welle“ um rd. 1,81 Mio. Euro und den Ausgabe-
ansatz für Zuschüsse für umzugsbedingte Planungs- und
Investitionskosten der Rundfunkanstalt um 2,4 Mio. Euro

abzusenken. Mit ihrer Mehrheit setzten die Koalitionsfrak-
tionen die Rückführung beider Ansätze durch.
Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtigen

Amts)
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Aus-
gaben in einem Volumen von rd. 2,240 Mrd. Euro nach
rd. 2,157 Mrd. Euro im Haushaltsjahr 2002 vor. Während
seiner Beratungen führte der Haushaltsausschuss die Ausga-
ben im Saldo um rd. 10,38 Mio. Euro zurück.
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP hatten zur Beratung
dieses Einzelplans zusätzlich zu den Berichterstattervor-
schlägen rd. 30 weitere Änderungsanträge in die Einzel-
planberatung eingebracht, die weit überwiegend auf eine
Erhöhung der Ansätze ausgerichtet waren. Auch die Koali-
tionsfraktionen hatten 18 Änderungsanträge vorgelegt, die
allerdings größtenteils auf Ausgabekürzungen oder struktu-
relle Umschichtungen abzielten.
So brachten die Fraktionen der CDU/CSU und FDP beim
Ausgabetitel für Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe
einen Antrag ein, diesen Ansatz um 3,75 Mio. Euro für die
Aufstockung der Minenbeseitigungsprogramme zu erhöhen.
Die Anträge blieben gegen die Koalitionsmehrheit erfolg-
los. Die Fraktion der CDU/CSU legte ihren Antrag auch in
der abschließenden Bereinigungssitzung vor. Auch hier
blieb dieser gegen die Stimmen der Koalitionsmehrheit
ohne Erfolg. Einvernehmlich erhöhte der Haushaltsaus-
schuss sodann auf Antrag der Koalitionsfraktionen den Aus-
gabeansatz um 2,5 Mio. Euro auf nunmehr 20,5 Mio. Euro.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen führte der Haushalts-
ausschuss einvernehmlich den Ausgabeansatz zur Etatisie-
rung der Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im
internationalen Bereich zunächst um rd. 1,38 Mio. Euro zu-
rück. In der Bereinigungssitzung erfolgte dann nochmals
eine Absenkung um rd. 1,72 Mio. Euro auf nunmehr rd.
137,19 Mio. Euro.
Ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU in der Einzelplan-
beratung, den deutschen Beitrag zur Beseitigung und Siche-
rung ehemals sowjetischer Massenvernichtungswaffen und
Materialien um 14 Mio. Euro abzusenken, fand im Aus-
schuss keine Unterstützung. Ein modifizierter Antrag dieser
Oppositionsfraktion in der Bereinigungssitzung, der eine
qualifizierte Sperre der Verpflichtungsermächtigung dieses
Titels zum Inhalt hatte, fand ebenfalls keine weitere Unter-
stützung. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen mit deren
Mehrheit und den Stimmen der Fraktion der FDP wurde in
der Bereinigungssitzung jedoch ein Betrag in Höhe von
20 v. H. des Baransatzes dieses Titels qualifiziert gesperrt.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde gegen die Stim-
men der Opposition in der Einzelplanberatung vom Aus-
schuss die Ausbringung einer globalen Minderausgabe in
Höhe von rd. 7,86 Mio. Euro beschlossen. Einvernehmlich
beschloss der Haushaltsausschuss in der Bereinigungssit-
zung auf Antrag der Koalitionsfraktionen, im Kapitel 05 02
keine globale Minderausgabe vorzusehen. Im Zuge einer
veränderten Schwerpunktsetzung solle der Einzelplan im
Gegensatz zu anderen Planfonds ausgenommen werden. Ein
Antrag der Koalitionsfraktionen, den Ansatz für Einrichtun-
gen zur Pflege der Auslandsbeziehungen im Forschungs-
und Wissenschaftsbereich und hier zu Gunsten der Deut-
schen Gesellschaft für Auswärtige Politik um 100 T Euro

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 17 – Drucksache 15/574

aufzustocken, wurde vom Haushaltsausschuss einhellig mit-
getragen.
Im Rahmen der Beratung des Kapitels für die Vertretungen
des Bundes im Ausland beantragte die Fraktion der FDP in
der Einzelplanberatung einen neuen Einnahmetitel für Ein-
nahmen aus Sponsoring, Spenden u. ä. freiwilligen Geld-
leistungen, etatisiert mit 2,5 Mio. Euro, vorzusehen. Der
Antrag blieb jedoch erfolglos. Auf Antrag der Koalitions-
fraktionen senkte der Ausschuss in diesem Kapitel den Aus-
gabeansatz für Vergütungen und Löhne für Aushilfskräfte
um 1,5 Mio. Euro sowie den Ausgabetitel für die Bewirt-
schaftung der Grundstücke um 500 T Euro ab. Die Fraktion
der FDP beantragte, für den Erwerb von Liegenschaften im
Ausland, die vorgesehene Verpflichtungsermächtigung um
32 Mio. Euro zu erhöhen. Der Antrag wurde mit Koalitions-
mehrheit abgelehnt.
Im Kapitel für die Pflege kultureller Beziehungen zum Aus-
land beantragten die Fraktionen der CDU/CSU und FDP
ebenfalls in der Einzelplanberatung, den Ausgabeansatz zur
Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie kultur-
und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten
in Mittel-/Osteuropa und in der Gemeinschaft unabhängiger
Staaten um 5 Mio. Euro bzw. 3 Mio. Euro zu erhöhen. Ge-
gen die Mehrheit der Koalitionsfraktionen blieben beide
Anträge erfolglos. Auch ein Antrag der Fraktion der FDP,
den Ausgabeansatz für Zuwendungen an Schulen im Aus-
land um 5 Mio. Euro zu erhöhen, fand nur die Unterstüt-
zung der Fraktion der CDU/CSU. Auch der Ausgabeansatz
für sonstige institutionell geförderte Zuwendungsempfänger
sollte auf Antrag der Fraktion der FDP um 5 Mio. Euro auf-
gestockt werden. Die Koalitionsmehrheit sprach sich gegen
diesen Antrag aus. Im weiteren Verlauf der Einzelplanbera-
tung wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen der Aus-
gabeansatz für das Goethe-Institut InterNationes e. V.
(Betrieb) um 1,6 Mio. Euro zurückgeführt. 800 T Euro aus
diesem Kürzungsbetrag sollten allerdings nach Willen der
Koalitionsfraktionen zu Gunsten der Programmarbeit ledig-
lich umgeschichtet werden. Der Antrag fand bei den Oppo-
sitionsfraktionen jedoch keine Unterstützung. Auf Antrag
der Koalitionsfraktionen beschloss der Haushaltsausschuss
in der Bereinigungssitzung einvernehmlich, den Ausgabe-
ansatz für Programmarbeit um weitere 1,2 Mio. Euro auf
nunmehr rd. 40,32 Mio. Euro aufzustocken. Zusätzlich
wurde für das Goethe-Institut InterNationes e. V. (Betrieb)
eine Verpflichtungsermächtigung von 9 Mio. Euro vorge-
sehen.
Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums des Innern)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
einen Plafond in Höhe von rd. 4,023 Mrd. Euro vor und
lag damit um rd. 358,33 Mio. Euro über dem Ansatz des
Vorjahres. Im Rahmen der Einzelplanberatung führte der
Haushaltsausschuss die Ausgabeansätze im Saldo um
9,21 Mio. Euro zurück.
Allein die Koalitionsfraktionen brachten zusätzlich zu den
Berichterstattervorschlägen rd. 30 Änderungsanträge in die
Einzelplanberatung ein, die vornehmlich auf die Auflösung
der globalen Minderausgaben gerichtet waren. Nach den
Ansätzen im Regierungsentwurf war im Kapitel des Bun-
desministeriums eine globale Minderausgabe in Höhe von

rd. 35,33 Mio. Euro vorgesehen. Im Kapitel Allgemeine Be-
willigungen bezifferte sich die globale Minderausgabe im
Regierungsentwurf auf rd. 25,46 Mio. Euro. Die Anträge
der Koalitionsfraktionen zur Erwirtschaftung der globalen
Minderausgaben erstreckten sich insbesondere auf die
Personalausgaben und fanden allesamt mindestens die
Mehrheit der Koalitionsfraktionen. Auch die Fraktion der
CDU/CSU brachte zusätzlich rd. 15 Änderungsanträge ein,
mit denen jeweils kapitelbezogen 2,5 v. H. der Gesamtaus-
gaben der einzelnen Kapitel zur Erbringung der Einsparvor-
gabe zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes erbracht
werden sollten. Ziel dieser Anträge sollte es sein, dem Haus
einen gewissen Freiraum bei der Erwirtschaftung der Ein-
sparvorgabe zu ermöglichen. Die Anträge fanden jedoch im
Ausschuss keine Mehrheit. Auch die Fraktion der FDP
brachte 7 Änderungsanträge in die Einzelplanberatung ein.
In der Bereinigungssitzung erhöhte der Haushaltsausschuss
einvernehmlich aufgrund eines gemeinsamen Antrags aller
im Ausschuss vertretenen Fraktionen den Ausgabeansatz
für Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demo-
kratischen Bildungsarbeit um rd. 1,22 Mio. Euro auf nun-
mehr 87 Mio. Euro.
Einvernehmlich stellte der Haushaltsausschuss die Beratung
über den Ausgabetitel für den Zuschuss für die Förderung
der jüdischen Gemeinschaft, der christlich-jüdischen Zu-
sammenarbeit sowie des interreligiösen und interkulturellen
Dialogs in die Bereinigungssitzung zurück. Aufgrund eines
gemeinschaftlichen Antrags aller im Ausschuss vertretenen
Fraktionen wurde dieser Ausgabeansatz in der Bereini-
gungssitzung einvernehmlich um rd. 1,98 Mio. Euro erhöht.
Die Fraktion der CDU/CSU hatte zur Titelgruppe Sportför-
derung und dem dortigen Titel zur Etatisierung von Zuwen-
dungen für die Errichtung, die Erstausstattung und Bau-
unterhaltung von Sportstätten für den Hochleistungssport
in der Einzelplanberatung einen Antrag vorgelegt, die vor-
gesehenen Mittel um 9,9 Mio. Euro zu erhöhen. Der
Antrag wurde mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Ebenso
fand ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU, den Ansatz
für das Sonderförderprogramm „Goldener Plan Ost“ um
rd. 7,67 Mio. Euro zu erhöhen, in der Einzelplanberatung
keine Mehrheit. Einvernehmlich entschied der Ausschuss
jedoch auf Antrag der Koalitionsfraktionen, den Ausgabe-
ansatz um 1 Mio. Euro aufzustocken. Aufgrund eines ge-
meinsamen Antrages beschloss der Haushaltsausschuss in
der Bereinigungssitzung, den Baransatz dieses Titels noch-
mals um rd. 1,84 Mio. Euro auf nunmehr 10 Mio. Euro auf-
zustocken.
Auf Grundlage eines einvernehmlichen Berichterstattervor-
schlags beschloss der Haushaltsausschuss in der Einzelplan-
beratung im Kapitel des Bundesamtes für Kartographie und
Geodäsie beim Ausgabeansatz für die Erstattungen an die
Länder für die Nutzung von Geodaten der Landesver-
messungsämter durch den Bund, eine Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 10,96 Mio. Euro vorzusehen.
Im Kapitel Bundesgrenzschutz legte die Fraktion der FDP
Änderungsanträge vor, die darauf abzielten, den Ausgabe-
ansatz für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten um
5 Mio. Euro sowie den Ausgabeansatz für den Erwerb von
Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen und
hier insbesondere für den Erwerb von Einsatz- und Dienst-

Drucksache 15/574 – 18 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

kleidung um rd. 1,45 Mio. Euro zu erhöhen. Beide Anträge
fanden jedoch keine ausreichende Mehrheit im Ausschuss.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen und mit deren Mehr-
heit wurden auch im Kapitel für den Zivilschutz in der Ein-
zelplanberatung Kürzungen vorgenommen, die der Auflö-
sung der globalen Minderausgabe dienen sollten. So wurde
der Ausgabeansatz für die Ausbildung der Bevölkerung in
erster Hilfe sowie für Aus- und Fortbildung von Pflege-
hilfskräften um 2 Mio. Euro abgesenkt. Ebenso wurden die
Ausgaben für Wartung und Instandsetzung um 1 Mio. Euro
zurückgeführt.
Im Kapitel der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk bean-
tragte die FDP-Fraktion in der Einzelplanberatung, die Aus-
gaben für die Ortsverbände in Anpassung an den tatsächlich
Bedarf um rd. 3,87 Mio. Euro aufzustocken. Der Antrag
fand im Ausschuss jedoch keine weitere Unterstützung.
Im Kapitel der Bundeszentrale für politische Bildung be-
schloss der Haushaltsausschuss einvernehmlich, für die Ab-
wicklung im Rahmen der Projektförderung für die Arbeits-
gemeinschaft Staat und Gesellschaft e. V. auf Antrag der
Fraktion der FDP einen Betrag in Höhe von zusätzlich
300 T Euro vorzusehen. Nach dem Willen des Ausschusses
sollte an anderer Stelle dieses Kapitels eine entsprechende
Einsparung erfolgen.
Im Kapitel des Bundesamts für die Anerkennung ausländi-
scher Flüchtlinge beschloss der Haushaltsausschuss in der
Bereinigungssitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen
mit deren Stimmen und den Stimmen der Fraktion der FDP,
den Ausgabeansatz für die Förderung der Integration von
Ausländern und Aussiedlern um 3,8 Mio. Euro zu erhöhen.
Ebenfalls auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde mit
gleicher Mehrheit der Ansatz zur Förderung der sonstigen
Integration von Ausländern um rd. 4,56 Mio. Euro aufge-
stockt.
Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums der Justiz)
Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan zu-
nächst Gesamtausgaben in Höhe von rd. 347,90 Mio. Euro
nach einem Ausgabeansatz von rd. 345,53 Mio. Euro im
Vorjahr vorgesehen. Der Haushaltsausschuss senkte den
Etat im Saldo bei den Ausgaben um rd. 2,55 Mio. Euro wei-
ter ab.
In der Einzelplanberatung legten die Koalitionsfraktionen
13 zusätzliche Änderungsanträge vor, die in erster Linie auf
eine Kürzung der Personalausgaben in den einzelnen Kapi-
teln abzielten. Auf diesem Wege sollte ein Teil des auf die-
sen Einzelplan entfallenden Anteils der im Einzelplan 60
ausgebrachten globalen Minderausgabe erwirtschaftet wer-
den. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde die globale
Minderausgabe im Geschäftsbereich des Bundesministeri-
ums der Justiz auf rd. 5,42 Mio. Euro erhöht.
Der im Regierungsentwurf als Leertitel ausgewiesene Aus-
gabeansatz für Härteleistungen an Opfer rechtsextremisti-
scher Übergriffe sollte auf Antrag der Fraktion der CDU/
CSU wegfallen. Stattdessen beantragte die Fraktion der
CDU/CSU, den Titel für die Etatisierung von Mitteln für
den Entschädigungsfonds für Opfer terroristischer Gewalt
auch auf Opfer politisch motivierter Gewalt auszuweiten.
Beiden Anträgen war jedoch gegen die Stimmen der Koali-

tionsmehrheit kein Erfolg beschieden. Gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU versah der Ausschuss auf An-
trag der Koalitionsfraktionen den Leertitel für Härteleistun-
gen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe mit einem
Ansatz in Höhe von 1 Mio. Euro. In gleichem Zuge wurde
mit selbiger Mehrheit der Ansatz für den Entschädigungs-
fonds für Opfer terroristischer Gewalt ebenfalls auf Antrag
der Koalitionsfraktionen um 1 Mio. Euro zurückgeführt.
Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums der Finanzen)
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan insge-
samt Ausgaben in Höhe von rd. 3,341 Mrd. Euro gegenüber
rd. 3,469 Mrd. Euro im letzten Jahr vor. Der Haushaltsaus-
schuss hat das Ausgabevolumen im Laufe seiner Beratun-
gen im Saldo um rd. 54,61 Mio. Euro zurückgeführt.
Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Aus-
gaben für den Geschäftsbereich einen Plafond von
rd. 18,753 Mrd. Euro vor; damit stiegen die Ausgabeansätze
nach der Umstrukturierung dieses Geschäftsbereiches um
rd. 12,182 Mrd. Euro. Der Haushaltsausschuss hat die Aus-
gabeansätze im Laufe der Beratungen im Saldo um
rd. 245,28 Mio. Euro abgesenkt.
Zusätzlich zu den überwiegend einvernehmlichen Vorschlä-
gen der Fraktionen aus dem Berichterstattergespräch legte
die FDP-Fraktion in der Einzelplanberatung rd. ein Dutzend
Änderungsanträge vor. Auch die Fraktion der CDU/CSU
brachte vier zusätzliche Änderungsanträge ein.
Im Kapitel Allgemeine Bewilligungen beantragte die Frak-
tion der CDU/CSU in der Einzelplanberatung, den
Ausgabeansatz für die Initiative „Neue Qualität der Arbeit“
mit 2 Mio. Euro und die dort vorgesehene Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von 1,2 Mio. Euro komplett zu strei-
chen. Der Antrag fand gegen die Koalitionsfraktionen keine
Mehrheit. Aufgrund der beschlossenen Ausgabesenkungen
gelang es den Koalitionsfraktionen im Zuge der Einzelplan-
beratung, die globale Minderausgabe von 229,38 Mio. Euro
auf nunmehr rd. 55,03 Mio. Euro zurückzuführen.
Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss in der
Einzelplanberatung, die Zuschüsse für den Absatz deutscher
Steinkohle zur Verstromung, zum Absatz an die Stahlindus-
trie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von
Kapazitätsanpassungen um 100 Mio. Euro auf nunmehr
rd. 2,559 Mrd. Euro zurückzuführen. Einvernehmlich be-
schloss der Ausschuss ebenso, den Ausgabeansatz für die
Beteiligung am Innovationsrisiko von Technologieunter-
nehmen um 37 Mio. Euro auf nunmehr 132 Mio. Euro auf-
zustocken. Hingegen wurde der Ausgabeansatz für inno-
vative Dienstleistungen durch Multimedia einvernehmlich
um 3 Mio. Euro gekürzt. Auch der Ausgabeansatz für die
indirekte Förderung der Forschungszusammenarbeit und
für Unternehmensgründungen erfuhr eine Kürzung von
6 Mio. Euro auf nunmehr 152 Mio. Euro.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Haus-
haltsausschuss in der abschließenden Bereinigungssitzung
mit Koalitionsmehrheit, im Rahmen eines Ausgabeansatzes

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19 – Drucksache 15/574

für kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts-
und arbeitsmarktpolitischer Vorhaben 15 Mio. Euro im Bar-
ansatz und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
10 Mio. Euro vorzusehen.
Im Rahmen der Beratung der Titelgruppe für Forschung,
Entwicklung und Innovation im Mittelstandsbereich bean-
tragte die Fraktion der FDP in der Einzelplanberatung, für
den Ausgabeansatz zur Unterstützung des neuen
Förderwettbewerbs „Netzwerk Management Ost“ (NEMO)
eine Erhöhung des Ausgabeansatzes um 2 Mio. Euro auf
nunmehr 8 Mio. Euro in den Etat einzustellen. Der Antrag
fand jedoch keine weitere Unterstützung. Auch ein Antrag
der Fraktion der FDP, im Bereich dieser Titelgruppe den
Ansatz für die Forschung und Entwicklung in den neuen
Bundesländern um 16 Mio. Euro zu erhöhen, wurde von der
Koalitionsmehrheit abgelehnt. Im Zuge der weiteren Bera-
tung erfolgte mit den Stimmen der Koalition eine Absen-
kung des Ansatzes um 3,5 Mio. Euro auf nunmehr
100,50 Mio. Euro.
Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss auf
Grundlage der geführten Berichterstattergespräche, den
Ausgabeansatz für die Förderung der beruflichen Aufstiegs-
fortbildung um rd. 11,35 Mio. Euro und den Ansatz für die
Förderung von Lehrgängen der überbetrieblichen berufli-
chen Bildung im Handwerk um 4 Mio. Euro abzusenken.
Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, im Bereich
der Titelgruppe für Maßnahmen im Bereich der Außenwirt-
schaft den Ausgabeansatz für die Kosten der Beteiligung
des Bundes an Auslandsmessen und Ausstellungen im Be-
reich der gewerblichen Wirtschaft um 1,5 Mio. Euro zu er-
höhen, wurden zur Beratung in die Bereinigungssitzung zu-
rückgestellt. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss
der Haushaltsausschuss hier einvernehmlich, eine Erhöhung
des entsprechenden Ansatzes um 1,5 Mio. Euro auf nun-
mehr 35 Mio. Euro vorzunehmen.
Ebenfalls in der Bereinigungssitzung beschloss der Haus-
haltsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen, den
Ausgabeansatz für Finanzierungshilfen für den Absatz von
zivilen Flugzeugen inkl. Triebwerke um 4 Mio. Euro auf
nunmehr 37,55 Mio. Euro gegen die Stimmen der Oppositi-
onsfraktionen abzusenken.
Entsprechend eines Antrags der Fraktion der CDU/CSU
sollte der Ausgabeansatz für Wettbewerbshilfen für die
deutschen Schiffswerften um rd. 29,24 Mio. Euro und die
dazugehörige Verpflichtungsermächtigung um 12 Mio.
Euro auf nunmehr 36 Mio. Euro erhöht werden. Der Antrag
blieb gegen die Koalitionsmehrheit erfolglos. Zur Auflö-
sung der globalen Minderausgabe im Einzelplan 60 senkten
die Koalitionsfraktionen den Baransatz dieses Titels um
3 Mio. Euro ab. Ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU,
eine Erhöhung des Baransatzes sowie eine zusätzliche
Verpflichtungsermäch-tigung vorzusehen, scheiterte gegen
den Willen der Koalitionsfraktionen auch in der abschlie-
ßenden Bereinigungssitzung.
In der Bereinigungssitzung stellte die Fraktion der CDU/
CSU außerdem den Antrag, zusätzlich 59,3 Mio. Euro als
Zuweisungen für die neuen Bundesländer, betreffend Inves-
titionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen, vor-
zusehen. Der Antrag fand allerdings nur weitere Unterstüt-
zung durch die Fraktion der FDP.

Einvernehmlichbeschloss derHaushaltsausschuss in derEin-
zelplanberatung, den Ausgabeansatz zur Förderung der Leis-
tungssteigerung im Tourismusgewerbe um 1,2Mio. Euro auf
nunmehr 3 Mio. Euro anzuheben. Mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen wurden Änderungsanträge der Fraktio-
nen derCDU/CSUundFDP, denAnsatz für Zuwendungen an
die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. um rd. 1,53 Mio.
Euro bzw. rd. 2,53 Mio. Euro anzuheben, abgelehnt. Zur Er-
wirtschaftung der globalen Minderausgabe im Einzelplan 60
senkte der Haushaltsausschuss mit Koalitionsmehrheit den
entsprechenden Ansatz um 1 Mio. Euro ab.
Im Bereich des Kapitels des Bundeskartellamtes hob der
Haushaltsausschuss einvernehmlich in der Einzelplanbe-
ratung den Einnahmeansatz für Geldstrafen, Geldbußen und
Gerichtskosten um 156 Mio. Euro auf nunmehr 200 Mio.
Euro an.
ImKapitel für Leistungen nach demSGB III und gleichartige
Leistungen beantragte die Fraktion der FDP, einen neuen Ti-
tel mit der Titelbezeichnung „Abbau der Jugendarbeits-
losigkeit“, etatisiert mit 1 Mrd. Euro, vorzusehen. Gegen die
Stimmen der Koalitionsmehrheit wurde der Antrag
abgelehnt. Auch ein Antrag der Fraktion der FDP, den Aus-
gabeansatz für die Arbeitslosenhilfe um 2,5 Mrd. Euro
auf nunmehr 14,8 Mrd. Euro anzuheben, fand keine Unter-
stützung. Aufgrund des einvernehmlichen Berichterstatter-
vorschlags wurde der Ausgabeansatz für die Eingliederungs-
hilfe für Spätaussiedler sowie für Kontingentflüchtlinge von
230 Mio. Euro imRegierungsentwurf auf nunmehr 220 Mio.
Euro zurückgeführt. In der Einzelplanberatung wurde beim
Leertitel für den Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit
keine Etatisierung vorgenommen.
Auf Grundlage des einvernehmlichen Berichterstattervor-
schlags senkte der Haushaltsausschuss anschließend den
Ausgabeansatz für die Förderung der Erprobung und Ent-
wicklung innovativer Maßnahmen zur Bekämpfung der Ar-
beitslosigkeit um 10 Mio. Euro ab.
In der Bereinigungssitzung führte der Haushaltsausschuss
auf Antrag der Koalitionsfraktionen den Baransatz dieses
Titels einvernehmlich um weitere 2,5 Mio. Euro zurück und
beschloss ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsfraktio-
nen, beim Ausgabeansatz für Eingliederungshilfen für Spät-
aussiedler sowie für Asylberechtigte und Kontingentflücht-
linge 2,5 Mio. Euro weniger vorzusehen.
Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bundes-

ministeriums für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft)

Der Regierungsentwurf zu diesem Einzelplan wies Gesamt-
ausgaben in einer Höhe von rd. 5,680 Mrd. Euro nach
rd. 5,697 Mrd. Euro im Vorjahr aus. Der Haushaltsaus-
schuss führte die Ausgabeansätze dieses Einzelplans im
Saldo um rd. 53,29 Mio. Euro zurück.
Zur Beratung dieses Einzelplanes lagen dem Haushaltsaus-
schuss in der Einzelplanberatung zusätzlich zu den Bericht-
erstattervorschlägen mehr als 30 Änderungsanträge vor.
Mehr als zwei Dutzend dieser Anträge entfielen dabei auf
die Fraktionen der CDU/CSU und FDP.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und auf deren
Antrag erhöhte der Ausschuss im Bereich des Bundesminis-
teriums gegen die Stimmen der Opposition die globale Min-

Drucksache 15/574 – 20 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

derausgabe um einen Betrag von rd. 21,96 Mio. Euro auf
insgesamt 43,54 Mio. Euro. In der Bereinigungssitzung
wurde die globale Minderausgabe dieses Kapitels auf An-
trag der Koalitionsfraktionen komplett aufgelöst.
Da die Akzeptanz und das Interesse der Produzenten offen-
sichtlich sehr gering sei, beantragten die Fraktionen der
CDU/CSU und FDP in der Einzelplanberatung, die Zu-
schüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur Förde-
rung eines Bundesprogramms für tiergerechte Haltungsver-
fahren um 37 Mio. Euro bzw. 45 Mio. Euro abzusenken.
Beide Anträge fanden jedoch keine Unterstützung durch die
Koalitionsfraktionen. Die Fraktion der CDU/CSU bean-
tragte auch in der Bereinigungssitzung erneut die Absen-
kung dieses Ausgabetitels um 45 Mio. Euro. Der Antrag
blieb auch hier erfolglos. Auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen führte der Haushaltsausschuss sodann aber einvernehm-
lich den Ausgabeansatz um 19 Mio. Euro zurück. Auf
Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Haushaltsaus-
schuss desWeiteren in der Bereinigungssitzung, einen neuen
Ausgabetitel für ein Aktionsprogramm „Bäuerliche Land-
wirtschaft“ vorzusehen. Die Etatisierung dieses Leertitels
wurde von den Oppositionsfraktionen nicht mitgetragen.
Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss auf An-
trag der Koalitionsfraktionen, die Zuschüsse zur Förderung
von Modell- und Demonstrationsvorhaben um 5 Mio. Euro
zurückzuführen. Zuvor hatte die Fraktion der FDP in der
Einzelplanberatung erfolglos beantragt, den Titelansatz um
9,5 Mio. Euro zurückzuführen und damit leer zu stellen. Ein
Antrag der Fraktion der CDU/CSU sah eine Kürzung um
4 Mio. Euro vor. Auch die Anträge der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP, die Zuschüsse zur Förderung des öko-
logischen Landbaus (Bundesprogramm Ökolandbau) um
rd. 5,49 Mio. Euro bzw. rd. 15,93 Mio. Euro abzusenken,
blieben im Ausschuss ohne Mehrheit. Ebenso im Bereich
der Investitionen forderten die Fraktionen der CDU/CSU
und FDP eine weitgehende Absenkung der Zuschüsse zur
Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben um
6,5 bzw. 11,5 Mio. Euro und für Zuschüsse zur Förderung
des Bundesprogramms Ökolandbau um 10 bzw. 20 Mio.
Euro. Allerdings war auch diesen Anträgen kein Erfolg be-
schieden.
In der Bereinigungssitzung führte der Haushaltsausschuss
auf Antrag der Koalitionsfraktionen und mit Koali-
tionsmehrheit den Ausgabeansatz für Zuschüsse an die
Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung um
rd. 5,65 Mio. Euro auf nunmehr 250 Mio. Euro zurück.
Gleichzeitig wurde im Kapitel für allgemeine Bewilligun-
gen eine neue globale Minderausgabe in Höhe von
20 Mio. Euro auf Koalitionsantrag veranschlagt.
In der Titelgruppe für landwirtschaftliche Sozialpolitik be-
antragte die Fraktion der CDU/CSU die Ausbringung eines
neuen Titels für den Aufbau einer nationalen Mehrgefahren-
versicherung für die Landwirtschaft. Der Titel sollte mit ei-
nem Ansatz von 5 Mio. Euro versehen werden. Der Antrag
wurde mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit auch in der
Bereinigungssitzung abgelehnt. Anträge mit gleicher Ten-
denz aus dem Bereich der Opposition lagen dem Haushalts-
ausschuss bei der Beratung der Titelgruppe zur Verbrau-
cherpolitik vor. Die Fraktion der CDU/CSU beantragte so
eine Erhöhung des Zuschusses an die Stiftung Warentest um
5,5 Mio. Euro bei gleichzeitiger und gleichlautender Absen-

kung des Titels für die Aufklärung der Verbraucher. Die Ko-
alitionsfraktionen stützten diese Anträge jedoch nicht. Die
Fraktion der FDP hatte zuvor eine Erhöhung des Zuschus-
ses an die Stiftung Warentest um 12 Mio. Euro sowie eine
Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung um 48 Mio.
Euro beantragt. Diese Anträge blieben ebenso ohne weitere
Unterstützung wie der Antrag, den Ausgabeansatz für die
Aufklärung der Verbraucher um 11,75 Mio. Euro zurück-
zuführen.
Einvernehmlich senkte der Haushaltsausschuss sodann die
Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs-
und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsen-
den Rohstoffe um 5 Mio. Euro ab.
Die Beratung von Anträgen im Bereich des Kapitels für die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ wurde zur weiteren Beratung in
die Bereinigungssitzung zurückgestellt. Die Fraktion der
CDU/CSU hatte zuvor gefordert, den Bundesanteil zur
Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe ohne Investitionen
um rd. 47,97 Mio. Euro und des Ansatzes für Investitionen
für diesen Zweck um rd. 59,3 Mio. Euro aufzustocken. Die
Fraktion der FDP hatte eine Erhöhung des investiven Ansat-
zes um 50 Mio. Euro gefordert. Die Fraktion der CDU/CSU
legte ihre Erhöhungsanträge auch in der Bereinigungssit-
zung vor; allerdings fanden diese auch hier gegen die Stim-
men der Koalitionsfraktionen keine Mehrheit.
Einvernehmlich führte der Haushaltsausschuss in der Ein-
zelplanberatung den Ausgabeansatz für die Finanzierung
von Krediten für EU-Marktordnungsmaßnahmen und Maß-
nahmen der Notfallvorsorge durch die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung um 8,2 Mio. Euro zurück.
Ebenso einvernehmlich wurde im Zuge der Aktualisierung
des Mittelbedarfs der Ausgabeansatz für die Lagerung von
Interventionswaren um 1,8 Mio. Euro abgesenkt. Auf An-
trag der Koalitionsfraktionen beschloss der Haushaltsaus-
schuss außerdem einvernehmlich, die Ausgaben für die Er-
stattung der Kosten für die zivile Notfallreserve und die
Bundesreserve Getreide an die Bundesanstalt für Landwirt-
schaft und Ernährung um 1,5 Mio. Euro abzusenken. Im
Kapitel Forschungsanstalten führte der Haushaltsausschuss
gemäß eines einvernehmlichen Berichterstattervorschlages
den Ausgabeansatz für Baumaßnahmen wegen des beste-
henden Minderbedarfes um rd. 6,8 Mio. Euro zurück.
Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
Gesamtausgaben in Höhe von rd. 26,215 Mrd. Euro nach
rd. 26,365 Mrd. Euro im vergangenen Jahr vor. Der Haus-
haltsausschuss hat den Plafond im Saldo um rd. 146,14
Mio. Euro zurückgeführt.
Die Koalitionsfraktionen legten bei der Beratung dieses
Einzelplanes in der Einzelplanberatung rd. ein Dutzend Än-
derungsanträge zusätzlich vor, die weit überwiegend der
Auflösung des diesem Etat zufallenden Anteils an der glo-
balen Minderausgabe dienen sollten. Die Fraktionen der
CDU/CSU und FDP legten jeweils 10 zusätzliche Ände-
rungsanträge vor, die insbesondere auf eine Erhöhung der
Ausgaben bei den Investitionstiteln gerichtet waren.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 21 – Drucksache 15/574

Die Fraktion der CDU/CSU hatte zunächst in der
Einzelplanberatung beantragt, im Rahmen eines neuen Ti-
tels für die Etatisierung des Zuschusses an eine noch zu
gründende Stiftung „Ozeaneum Stralsund“ 5 Mio. Euro und
eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 20 Mio. Euro
vorzusehen. Der Antrag wurde vom Haushaltsausschuss zur
Beratung in der Bereinigungssitzung zurückgestellt. In der
Bereinigungssitzung wurde der Antrag der Fraktion der
CDU/CSU mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Einvernehm-
lich beschloss der Haushaltsausschuss jedoch auf Antrag
der Koalitionsfraktionen, für einen Zuschuss zum Erweite-
rungsbau des meereskundlichen Museums in Stralsund eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25 Mio. Euro vor-
zusehen.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen und mit deren Mehr-
heit führte der Haushaltsausschuss den deutschen Beitrag
zum Aufbau des europäischen, zivilen Satellitennaviga-
tionssystems „GALILEO“ um 10 Mio. Euro auf nunmehr
30 Mio. Euro zurück. Auch diese Einsparung sollte der
Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe dienen. Die
Fraktion der CDU/CSU beantragte in der Bereinigungs-
sitzung, die Absenkung des Ausgabeansatzes wieder zu-
rückzunehmen. Der Antrag fand im Weiteren jedoch nur die
Unterstützung der FDP-Fraktion.
Für Zuweisungen an die Länder zur Realisierung von
Anwendungsstrecken für die Magnetschwebebahntechnik
stellte der Haushaltsausschuss in der Bereinigungssit-
zung auf Antrag der Koalitionsfraktionen mehrheitlich
80 Mio. Euro als Baransatz zur Verfügung; ein Anteil von
60 Mio. Euro wurde mit einer qualifizierten Sperre ver-
sehen. Die Verpflichtungsermächtigung bei diesem Titel
wurde u. a. um 80 Mio. Euro auf nunmehr 2,22 Mrd. Euro
zurückgeführt. Gleichzeitig wurde innerhalb des Kapitels
eine globale Minderausgabe in Höhe von 80 Mio. Euro auf
Antrag der Koalitionsfraktionen und mit deren Mehrheit
veranschlagt.
Der Haushaltsausschuss führte in der Einzelplanberatung im
Kapitel Bundeswasserstraßen den Ausgabeansatz für Be-
trieb und Unterhaltung auf Antrag der Koalitionsfraktionen
und mit deren Mehrheit um 20 Mio. Euro zurück. Die CDU/
CSU-Bundestagsfraktion konnte sich mit ihren Anträgen,
diesen Ansatz um 1,5 Mio. Euro und den Ansatz für
Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstra-
ßen um rd. 7,87 Mio. Euro zu erhöhen, gegen die Stimmen
der Koalitionsmehrheit nicht durchsetzen. Auf Antrag der
Koalitionsfraktionen wurde der letztgenannte Ausgabe-
ansatz in der Bereinigungssitzung mit Koalitionsmehrheit
um 7,5 Mio. Euro und die entsprechende Verpflichtungser-
mächtigung um 42,5 Mio. Euro abgesenkt.
Im Kapitel Bundesfernstraßen erhöhte der Haushaltsaus-
schuss in der Einzelplanberatung auf Antrag der Koalitions-
fraktionen den Ausgabeansatz für Sachverständige um
2,1 Mio. Euro und etatisierte eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von 1,5 Mio. Euro. Im gleichen Kapitel
senkte der Haushaltsausschuss sodann auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen den Ausgabeansatz für den Betriebsdienst
(Bundesautobahnen) um 10 Mio. Euro und den entsprechen-
den Ansatz für Bundesstraßen gleichfalls um 10 Mio. Euro
ab. Beide Einsparungen sollten ebenfalls der Auflösung der
globalen Minderausgabe dienen. In der Einzelplanberatung
beantragte die Fraktion der CDU/CSU, die Baransätze für Be-

darfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen) um 350 Mio.
Euro und für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) um
275 Mio. Euro anzuheben. Die Fraktion der FDP beantragte
bei den entsprechenden Ansätzen eine Ausgabesteigerung
um 179,23 Mio. Euro bzw. rd. 76,49 Mio. Euro. Die Anträge
der Opposition fanden jedoch gegen die Koalitionsfraktio-
nen keine Mehrheit. Zur Auflösung der globalen Minderaus-
gabe führten die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit im
Ausschuss die Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen)
um 10 Mio. Euro und den Ausgabeansatz für Bedarfsplan-
maßnahmen Bundesstraßen um 7,5 Mio. Euro zurück. In der
Bereinigungssitzung beantragte die Fraktion der CDU/CSU,
die entsprechenden Ansätze um 360 Mio. Euro bzw. 282,5
Mio. Euro aufzustocken. Die Anträge blieben auch hier ge-
gen die Koalitionsmehrheit erfolglos. Auch ein Antrag der
Fraktion der FDP, den Ausgabeansatz für die Erhaltung, den
Um- und Ausbau, einschließlich Lärmschutzmaßnahmen,
für Bundesautobahnen um 55,74 Mio. Euro zu erhöhen,
wurde nur von der Fraktion der CDU/CSU unterstützt. Für
den Ausgabeansatz „Erhaltung, Um- und Ausbau einschließ-
lich Lärmschutzmaßnahmen bei Bundesstraßen“ beantragte
die Fraktion der FDP eine Erhöhung um rd. 38,70Mio. Euro.
Der Antrag blieb im Ausschuss erfolglos. Die Koalitions-
fraktionen setzten mit ihrer Mehrheit in der Einzelplanbera-
tung eine Absenkung des Baransatzes um 2,1 Mio. Euro und
der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rd. 1,95 Mio.
Euro durch. Die Fraktion der CDU/CSU hatte sich auch im
Berichterstattergespräch gegen eine Absenkung des Baran-
satzes ausgesprochen sowie für eine Absenkung der Ver-
pflichtungsermächtigung um nur 448 T Euro plädiert.
Im Kapitel Luftfahrt führte der Haushaltsausschuss in der
Einzelplanberatung den Ausgabeansatz für Sonderleistun-
gen an die Deutsche Lufthansa AG zum Zweck der Auflö-
sung der globalen Minderausgabe um 5 Mio. Euro zurück.
Die Koalitionsfraktionen hatten einen entsprechenden An-
trag vorgelegt, der mit deren Mehrheit verabschiedet wurde.
Ebenso auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde der Zu-
schuss des Bundes an die Bundesversicherungsanstalt für
Rentenleistungen an ehemalige Mitarbeiter der Deutschen
Bundesbahn um 30 Mio. Euro zurückgeführt.
Im Kapitel für die Eisenbahnen des Bundes sah ein Antrag
der Fraktion der FDP in der Einzelplanberatung vor, den
Ausgabeansatz für die Baukostenzuschüsse für Investitio-
nen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes um
rd. 134,57 Mio. Euro zurückzuführen, da in den letzten Jah-
ren die Bundesmittel nicht vollständig in Anspruch genom-
men worden seien. Die Koalitionsmehrheit folgte diesem
Antrag nicht. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde
der Baransatz bei diesem Titel um 17,5 Mio. Euro zurück-
geführt. Erhöht hingegen wurde die entsprechende Ver-
pflichtungsermächtigung von rd. 3,87 Mrd. Euro im Re-
gierungsentwurf auf nunmehr 8,97 Mrd. Euro. Bei den
Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienen-
wegen der Eisenbahnen des Bundes beantragte die Fraktion
der CDU/CSU eine Erhöhung der Verpflichtungsermäch-
tigung um 93,39 Mio. Euro. Der Antrag fand im Ausschuss
nur die Unterstützung der Fraktion der FDP.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Haus-
haltsausschuss mit Koalitionsmehrheit, im Kapitel Woh-
nungswesen und Städtebau für Zuschüsse im Rahmen des
Programms „Niedrigenergiehaus im Bestand“ der Kredit-

Drucksache 15/574 – 22 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

anstalt für Wiederaufbau einen Baransatz in Höhe von
5 Mio. Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 155 Mio. Euro vorzusehen.
Ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU, die Ausgaben in der
Titelgruppe für die Förderung des Städtebaus um insgesamt
375 Mio. Euro zu erhöhen, blieb gegen die Koalitionsmehr-
heit auch in der Bereinigungssitzung erfolglos. Der Antrag
sah vor, die Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Sa-
nierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den alten Bun-
desländern um 200 Mio. Euro und in den neuen Bundeslän-
dern um 175 Mio. Euro aufzustocken. Ebenso scheiterte in
der Einzelplanberatung als auch in der Bereinigungssitzung
der Antrag der Fraktion der CDU/CSU, die Ausgaben im
Bereich der sozialen Wohnraumförderung um 100 Mio.
Euro zu erhöhen. Nach dem Willen der Fraktion der CDU/
CSU sollten die Zuweisungen für Investitionen in den alten
Ländern um 70 Mio. Euro und die Zuweisungen für Investi-
tionen in den neuen Ländern um 30 Mio. Euro aufgestockt
werden. In der Bereinigungssitzung erhöhte der Haushalts-
ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen einvernehm-
lich den Baransatz dieses Titels um 7,5 Mio. Euro auf
rd. 281,43 Mio. Euro und die Verpflichtungsermächtigung
um einen Betrag in Höhe von 42,5 Mio. Euro auf nun
174,25 Mio. Euro.
Beim Ausgabeansatz für den ehemaligen Palast der Repub-
lik beantragte die Fraktion der CDU/CSU in der Einzelplan-
beratung eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
10 Mio. Euro für vorbereitende Maßnahmen für den Abriss
in den Etat einzustellen. Die Koalitionsmehrheit sprach sich
gegen diesen Antrag aus.
Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums der Verteidigung)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Einzelplan ein Aus-
gabevolumen von rd. 24,389 Mrd. Euro nach rd. 23,622
Mrd. Euro im Vorjahr vor. Nach Abschluss der Beratungen
lag der Plafond diese Einzelplans im Saldo um
rd. 9,84 Mio. Euro unter den Ansätzen des Regierungsent-
wurfs.
Zur Beratung dieses Einzelplanes legte die FDP-Fraktion
neben dem Berichterstattervorschlag in der Einzelplanbera-
tung zusätzlich 19 Änderungsanträge vor. Auch die Fraktion
der CDU/CSU forderte mit mehr als einem halben Dutzend
Änderungsanträgen, darunter einen Sammeländerungsan-
trag, vorwiegend die Erhöhung von Ausgabeansätzen. Die
Koalitionsfraktionen brachten drei zusätzliche Änderungs-
anträge in die Einzelplanberatung ein.
Im Kapitel für Kommandobehörden, Truppen, Sozialversi-
cherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen
und Soldaten stellte die Fraktion der FDP in der Einzelplan-
beratung den Antrag, die Bundesregierung aufzufordern, die
Wehrpflicht auszusetzen und gleichzeitig den Friedensum-
fang der Streitkräfte schrittweise auf 240 000 Zeit- und Be-
rufssoldaten zu reduzieren. Dieser Antrag fand im Haus-
haltsausschuss jedoch keine Unterstützung. Im Rahmen
eines Sammelantrages forderte die Fraktion der CDU/CSU
bei der Beratung dieses Kapitels die Erhöhung der flexibili-
sierten Ausgaben der Streitkräfte und der Wehrverwaltung
in einem Gesamtumfang von rd. 100 Mio. Euro. Diese Er-
höhung sollte nach dem Willen der antragstellenden Frak-
tion rd. 20 Titeln auch außerhalb des Kapitels zugute kom-

men. Unterstützt wurde dieser Antrag jedoch nur von der
Fraktion der FDP.
Im Kapitel für das Sanitätswesen forderten die Fraktionen
der CDU/CSU und FDP den Ansatz für die Beschaffung
von Sanitätsgerät um 3 Mio. Euro aufzustocken. Gegen die
Koalitionsmehrheit blieb dieser Antrag erfolglos. Im Weite-
ren erhöhte der Haushaltsausschuss jedoch einvernehmlich
die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen um
12,5 Mio. Euro. Ein Antrag der Fraktion der FDP für die
Behandlung bei zivilen Ärztinnen und Ärzten sowie Ge-
sundheitseinrichtungen weitere 4 Mio. Euro vorzusehen, da
in Anbetracht der internationalen Einsätze und den komple-
xeren Anforderungen der Ansatz für Kuren nicht ausrei-
chend sei, fand gegen die Koalitionsfraktionen keine ausrei-
chende Mehrheit. Die Fraktion der CDU/CSU hatte bei
diesem Titel die Ausbringung eines Verstärkungsvermerkes
beantragt. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
Im Kapitel Fernmeldewesen lagen dem Haushaltsausschuss
beim Beschaffungstitel für Fernmeldematerial mehrere An-
träge vor. So beantragte die Fraktion der FDP, den Ausgabe-
ansatz um 50 Mio. Euro aufzustocken, die Fraktion der
CDU/CSU beantragte eine Aufstockung um 48 Mio. Euro.
Beide Anträge wurden von der Koalitionsmehrheit nicht mit-
getragen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen und mit deren
Mehrheit wurde die Verpflichtungsermächtigung bei diesem
Ansatz von 161,5 Mio. Euro auf 128 Mio. Euro abgesenkt.
Im Kapitel für Feldzeugwesen erhöhte der Haushaltsaus-
schuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen einvernehmlich
den Einnahmeansatz für Erlöse aus der Veräußerung von be-
weglichen Sachen. Etatisiert wurde ein Betrag in Höhe von
94 Mio. Euro. Ein Antrag der Fraktion der FDP sah vor, den
Titelansatz für die Erhaltung des Fahrzeugs- und Kampffahr-
zeugsmaterials der Streitkräfte um 35 Mio. Euro auf-
zustocken. Dieser Antrag fand jedoch gegen die Koalitions-
mehrheit ebenso wenig Erfolg wie ein Antrag der
Fraktion der CDU/CSU, eine Aufstockung um 30 Mio. Euro
herbeizuführen. Die Fraktion der CDU/CSU beantragte für
die Beschaffung von Kampffahrzeugen eine Aufstockung
des entsprechenden Ansatzes um 37 Mio. Euro. Ein Antrag
der Fraktion der FDP sah hier eine weitergehende Erhöhung
um 40 Mio. Euro vor. Beide Anträge blieben gegen die
Mehrheit der Koalitionsfraktionen erfolglos. Mit Koalitions-
mehrheit wurde der Baransatz um 15 Mio. Euro sowie
die Verpflichtungsermächtigung von 209 Mio. Euro auf
178 Mio. Euro zurückgeführt. Auch für die Beschaffung von
Munition hatten die Fraktionen der CDU/CSU und FDP eine
Erhöhung des Ausgabeansatzes um jeweils 45 Mio. Euro be-
antragt. Die Koalitionsfraktionen setzten sich jedoch mit ih-
rer Mehrheit durch und senkten den Baransatz um 4,8 Mio.
Euro sowie die Verpflichtungsermächtigung von 690 Mio.
Euro auf 614 Mio. Euro ab.
Im Kapitel für Quartiermeisterwesen hatten die Fraktionen
der FDP und CDU/CSU eine Erhöhung des Ansatzes für
Betriebsstoffe der Bundeswehr um 25 Mio. Euro bzw.
20 Mio. Euro beantragt. Beide Anträge blieben gegen die
Mehrheit der Koalitionsfraktionen erfolglos. Ein Antrag der
Fraktion der CDU/CSU sah für die Beschaffung von Quar-
tiermeistermaterial eine Erhöhung des Baransatzes um
22 Mio. Euro vor. Die Fraktion der FDP beantragte eine
Erhöhung dieses Titels um 20 Mio. Euro. Mit Koalitions-
mehrheit führte der Haushaltsausschuss den Baransatz die-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 23 – Drucksache 15/574

ses Titels um 3 Mio. Euro zurück. Hingegen wurde einver-
nehmlich die Verpflichtungsermächtigung bei diesem
Ansatz um 4 Mio. Euro erhöht.
Im Kapitel für Schiffe und Marinegerät beantragten die
Oppositionsfraktionen für die Erhaltung von Schiffen, Be-
triebswasserfahrzeugen, Booten, schwimmendem und sons-
tigem Marinegerät den Baransatz um 10 Mio. Euro zu erhö-
hen. Diesem Antrag war gegen die Koalitionsmehrheit kein
Erfolg beschieden. Einvernehmlich beschloss der Haus-
haltsausschuss im Rahmen eines neuen Titels, für Betreiber-
und Vorhaltechartermodelle für Schiffe eine Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 50 Mio. Euro auszubringen. Die
ausgebrachte Verpflichtungsermächtigung wurde mit einer
qualifizierten Sperre versehen. Für die Beschaffung von
Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten, schwimmen-
dem und sonstigem Marinegerät beantragte sowohl die
Fraktion der CDU/CSU als auch die Fraktion der FDP eine
Erhöhung des Baransatzes um 50 Mio. Euro. Die Fraktion
der FDP forderte zudem eine Erhöhung der Verpflichtungs-
ermächtigung um 250 Mio. Euro. Mit der Mehrheit der Ko-
alitionsfraktionen wurde der Baransatz dieses Titels um
3 Mio. Euro sowie die Verpflichtungsermächtigung um
30 Mio. Euro zurückgeführt.
Im Kapitel für Flugzeuge, Flugkörper und flugtechnisches
Gerät brachte der Haushaltsausschuss einvernehmlich im
Rahmen eines neuen Titels für Betreibermodelle für Flug-
zeuge, Flugkörper und flugtechnisches Gerät eine Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von rd. 533,97 Mio. Euro
aus. Die Verpflichtungsermächtigung wurde mit einer quali-
fizierten Sperre versehen. Im gleichen Kapitel wurde der
Baransatz für die Beschaffung von Flugzeugen, Flugkör-
pern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flug-
technischem Gerät mit Koalitionsmehrheit um 35 Mio. Euro
zurückgeführt. Auch führten die Koalitionsfraktionen mit
ihrer Mehrheit die entsprechende Verpflichtungsermäch-
tigung von 381,5 Mio. Euro auf 297 Mio. Euro zurück. Die
Oppositionsfraktionen hatten zuvor eine Erhöhung des Bar-
ansatzes um 43 Mio. Euro beantragt. Auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen aus dem Berichterstattergespräch wurde die
Verpflichtungsermächtigung beim Ausgabeansatz für die
Beschaffung des Waffensystems Unterstützungshubschrau-
ber auf nunmehr 67 Mio. Euro zurückgeführt. Auch der
Baransatz für die Beschaffung des Waffensystems EURO-
FIGHTER 2000 wurde mit Koalitionsmehrheit um
40 Mio. Euro abgesenkt. Einvernehmlich wurde bei diesem
Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
625 Mio. Euro ausgebracht. Die Fraktion der CDU/CSU
hatte zuvor eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
900 Mio. Euro gefordert. Der Haushaltsausschuss stellte
beim Titel für die Beschaffung des Großraumflugzeuges
A 400M in der Einzelplanberatung eine Absenkung der
Verpflichtungsermächtigung auf nun rd. 8,1 Mrd. Euro fest.
Die Fraktion der FDP zog ihren weitergehenden Antrag, die
Verpflichtungsermächtigung auf 5,5 Mrd. Euro abzusenken,
bis zur Bereinigungssitzung zurück.
Im Kapitel für Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige
militärische Entwicklung und Erprobung erhöhte der Haus-
haltsausschuss einvernehmlich die Verpflichtungsermäch-
tigung für wehrtechnische Forschung und Technologie von
93,5 Mio. Euro auf nunmehr 186 Mio. Euro. Einvernehm-
lich beschloss der Haushaltsausschuss, den Baransatz beim
Ausgabeansatz für wehrtechnische Entwicklung und Erpro-

bung um 69,8 Mio. Euro anzuheben. Die Fraktion der CDU/
CSU hatte zuvor eine Erhöhung des Baransatzes um mehr
als 120 Mio. Euro beantragt. Gegen den Willen der Oppo-
sition senkten die Koalitionsfraktionen die Verpflichtungs-
ermächtigung bei diesem Titel um 16 Mio. Euro ab. Ein-
vernehmlich stellte der Haushaltsausschuss für die
Entwicklung des Waffensystems EUROFIGHTER 2000
beim Baransatz einen zusätzlichen Betrag in Höhe von
47 Mio. Euro zur Verfügung. Die Fraktion der CDU/CSU
hatte zuvor eine Aufstockung um 88 Mio. Euro beantragt.
Dieser Antrag blieb jedoch ohne weitere Unterstützung.
Auch beschloss der Haushaltsausschuss für die Entwicklung
dieses Waffensystems einvernehmlich, die Verpflichtungs-
ermächtigung von 59 Mio. Euro auf nunmehr 840 Mio.
Euro aufzustocken.
Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums für Gesundheit
und Soziale Sicherung)

Der Regierungsentwurf wies für den Haushalt dieses
Geschäftsbereichs, der im Vergleich zum Vorjahr neu
zugeschnitten wurde, Gesamtausgaben in Höhe von
rd. 81,883 Mrd. Euro gegenüber rd. 1,389 Mrd. Euro im
Vorjahr aus. In seinen Beratungen erhöhte der Haushalts-
ausschuss die Ausgaben im Saldo um rd. 150,57 Mio. Euro.
Zusätzlich zum Berichterstattervorschlag hatte die Fraktion
der CDU/CSU zur Einzelplanberatung rd. ein Dutzend Än-
derungsanträge vorgelegt; die Fraktion der FDP legte drei
zusätzliche Änderungsanträge vor.
Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss, im Rah-
men eines neuen Titels für die Beschaffung von Impfstoffen
80,37 Mio. Euro vorzusehen. In der Bereinigungssitzung
stockte der Haushaltsausschuss einvernehmlich den Aus-
gabeansatz um weitere 72 Mio. Euro auf nunmehr 152,37
Mio. Euro auf.
Sowohl die Fraktion der CDU/CSU als auch die Fraktion
der FDP beantragten in der Einzelplanberatung, den Aus-
gabeansatz für die Kommission für die Nachhaltigkeit in
den Systemen der sozialen Sicherung um 985 T Euro bzw.
1 Mio. Euro abzusenken. Beide Anträge blieben gegen die
Koalitionsmehrheit ohne Erfolg. Die vorgenannten Opposi-
tionsfraktionen beantragten auch, beim Ausgabeansatz für
Forschung, Untersuchungen u. Ä. im Kapitel des Bundes-
ministeriums eine Absenkung des Ansatzes um 2 Mio.
Euro bzw. rd. 2,16 Mio. Euro vorzunehmen. Die Koaliti-
onsmehrheit sprach sich gegen Absenkungsbestrebungen in
dieser Höhe aus. Einvernehmlich beschloss der Haushalts-
ausschuss sodann eine Absenkung dieses Ansatzes um
300 T Euro.
Im Kapitel Allgemeine Bewilligungen fanden Anträge der
Fraktion der CDU/CSU keine Mehrheit, die Ausgabean-
sätze für Zuschüsse zu Forschungsvorhaben zur Erkennung
und Bekämpfung neuer Infektionskrankheiten um
500 T Euro bzw. für Maßnahmen zur Selbstversorgung mit
Blut und Blutprodukten in der Bundesrepublik Deutschland
um 200 T Euro zu erhöhen. Gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU wurde der letztgenannte Ausgabeansatz
um 210 T Euro zurückgeführt.
Einvernehmlich beschloss der Ausschuss in der Einzelplan-
beratung, die Titelgruppe zur Förderung der Eingliederung
behinderter Menschen um rd. 1,9 Mio. Euro abzusenken.

Drucksache 15/574 – 24 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Im Zuge einer in etwa gleich hohen Absenkung des Ansat-
zes für die Erstattung von Fahrgeldausfällen sollte so ein
Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes geleistet
werden.
Im Kapitel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä-
rung sprach sich die Fraktion der CDU/CSU dafür aus, den
Ansatz für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung
um 500 T Euro anzuheben. Gegen die Stimmen dieser Op-
positionsfraktion wurde der Ausgabeansatz um 510 T Euro
auf nunmehr 4,58 Mio. Euro abgesenkt.
Im Kapitel Paul-Ehrlich-Institut und Bundessozialgericht
senkte der Haushaltsausschuss einvernehmlich den Aus-
gabeansatz für große Baumaßnahmen (Abwasser) um
8,7 Mio. Euro bzw. für Baumaßnahmen über 1 Mio. Euro
im Einzelfall um 3,9 Mio. Euro ab. Die Absenkungen er-
folgten wegen der Verzögerung des Beginns einer Baumaß-
nahme bzw. in Anpassung an den Bedarf.
Im Kapitel zur Etatisierung für Kriegsopferversorgung und
-fürsorge sowie für gleichartige Leistungen wurden in
der Einzelplanberatung die Versorgungsbezüge für Beschä-
digte gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU um
rd. 13 Mio. Euro zurückgeführt. Der Ausgabeansatz für
Heilbehandlung, Badekuren und Krankenbehandlung in
versorgungseigenen Krankenanstalten wurde mit gleichem
Stimmverhältnis von 24 Mio. Euro auf 21,5 Mio. Euro ab-
gesenkt.
Im Kapitel Sozialversicherung beschloss der Haushaltsaus-
schuss, gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU,
eine Absenkung der Beteiligung des Bundes in der knapp-
schaftlichen Rentenversicherung um 21 Mio. Euro auf nun-
mehr 7,3 Mrd. Euro vorzunehmen. Auch wurde die Beteili-
gung des Bundes an der hüttenknappschaftlichen Zusatz-
versicherung von ehemals 100 Mio. Euro auf nunmehr
rd. 93,88 Mio. Euro zurückgeführt.
Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit Ausgaben in Höhe von rd. 533,45 Mio. Euro vor,
die damit um rd. 16,29 Mio. Euro unterhalb der vergleich-
baren Ansätze des Vorjahres lagen. Der Haushaltsausschuss
hat den Plafond im Saldo um rd. 260,58 Mio. Euro aufge-
stockt. Maßgeblich für die Steigerung waren insbesondere
Ansatzänderungen aufgrund von Ressortsumbildungen.
Für die Beratungen zu diesem Einzelplan lagen dem Aus-
schuss neben dem Berichterstattervorschlag in der Einzel-
planberatung acht Änderungsanträge der Fraktion der FDP
vor, die jedoch im Ausschuss allesamt keine Mehrheit fan-
den. Die Koalitionsfraktionen legten zur Einzelplanbera-
tung fünf weitere Anträge vor.
So fand ein Antrag der Fraktion der FDP zur Erhöhung des
Titels für Investitionen zur Verminderung grenzüberschrei-
tender Umweltbelastung um 5 Mio. Euro auf nunmehr
8,5 Mio. Euro gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen
keine Mehrheit. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde
dieser Titel umbenannt. Die Titelbezeichnung bezieht sich
nun auf Investitionen zur Verminderung von Umweltbelas-
tungen im Ausland. Auch der Ansatz des Titels für Zuwei-

sungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile
von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentati-
ver Bedeutung sollte auf Wunsch der Fraktion der FDP um
5 Mio. Euro auf nunmehr 23 Mio. Euro erhöht werden. Ne-
ben der Fraktion der FDP sprach sich bei der Abstimmung
nur die Fraktion der CDU/CSU für eine weitere Anhebung
aus. Auch in der Bereinigungssitzung beantragte die Frak-
tion der CDU/CSU, den Ausgabeansatz um einen Betrag in
Höhe von 3 Mio. Euro zu erhöhen. Dieser Antrag blieb ge-
gen die Stimmen der Koalitionsfraktionen ohne ausrei-
chende Mehrheit.
Einvernehmlich erhöhte der Ausschuss in der Einzelplan-
beratung die Verpflichtungsermächtigung beim Titel für
Untersuchungen zu Fragen des Strahlenschutzes um
3 Mio. Euro auf nunmehr 10,2 Mio. Euro. Der zusätzliche
Betrag sollte der Umsetzung eines Forschungsprogramms
im Bereich des Mobilfunks dienen.
Bei den Beratungen zum Kapitel des Bundesamts für Strah-
lenschutz lagen dem Haushaltsausschuss auch bei den Titeln
„Projekt Konrad“ und „Projekt Gorleben“ Änderungsanträge
vor. Die Fraktion der FDP forderte bei beiden Titeln die
Zweckbestimmung „Errichtung von Anlagen des Bundes zur
Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle“ aufzu-
nehmen und eine Erhöhung der Ansätze um 41,7 Mio. Euro
bzw. 70,8 Mio. Euro vorzunehmen. Mit Koalitionsmehrheit
wurden die Anträge der Fraktion der FDP im Haushaltsaus-
schuss abgelehnt.AufAntragderKoalitionsfraktionensenkte
der Ausschuss mit deren Mehrheit den Ansatz beim Titel zur
Etatisierung vonMitteln für die Stilllegung des Endlagers für
radioaktive Abfälle Morsleben um rd. 4,73 Mio. Euro zur
Auflösung des Anteils der globalen Minderausgabe ab.
EinemAntrag der Fraktion der FDP, den Ausgabetitel zur Er-
kundungweiterer Standorte für die Endlagerung radioaktiver
Abfälle um 8,73 Mio. Euro zurückzuführen, war in der Ein-
zelplanberatung ebenso wenig Erfolg beschieden, wie deren
vorausgegangenen Anträgen. In der Bereinigungssitzung be-
schloss der Haushaltsausschuss mit Koalitionsmehrheit, den
Ausgabeansatz für die Erforschung und Entwicklung um-
weltschonender Energieformen im Bereich der nichtnuklea-
ren Energieforschung – Maßnahmen im Rahmen des Zu-
kunftsinvestitionsprogramms – um rd. 10,23 Mio. Euro auf
nunmehr 23,08 Mio. Euro aufzustocken.
Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
Ausgaben in Höhe von rd. 5,107 Mrd. Euro vor; damit
wurde der Plafond gegenüber dem Vorjahr um rd. 290,63
Mio. Euro abgesenkt. Der Haushaltsausschuss senkte die
Mittelansätze im Saldo um weitere rd. 5,24 Mio. Euro ab.
Für die Beratungen zu diesem Einzelplan lagen dem Aus-
schuss in der Einzelplanberatung neben dem Berichterstat-
tervorschlag mehr als 20 Änderungsanträge seitens aller im
Haushaltsausschuss vertretenen Fraktionen vor.
ImRegierungsentwurfwaren für dieAusgabetitel für die För-
derung von Modellprojekten zur Beratung, Ausbildung und
Unterstützung von Initiativen gegen Rechtsextremismus in
den neuen Bundesländern bzw. für die Förderung von
Modellprojekten zur Beratung von Opfern bzw. potenziellen
Opfern rechtsextremer Straf- und Gewalttaten in den neuen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25 – Drucksache 15/574

Bundesländern jeweils 5 Mio. Eurovorgesehen.DieFraktion
der CDU/CSU beantragte in der Einzelplanberatung, beide
Titel komplett zu streichen, da an der Wirksamkeit der zu-
grunde liegenden Programme erhebliche Zweifel geäußert
worden seien. Beide Anträge fanden im Haushaltsausschuss
jedoch keine weitere Unterstützung. Mit gleicher Begrün-
dung beantragte die Fraktion der CDU/CSU, im Bereich der
Maßnahmen zur Jugendpolitik den Titelansatz für Maßnah-
men gegen Gewalt und Rechtsextremismus, der im Etat mit
einemBetrag von 10 Mio. Euro vorgesehen war, komplett zu
streichen. Auch diesem Antrag war kein Erfolg beschieden.
In der Bereinigungssitzung beschloss der Haushaltsaus-
schuss einvernehmlich, den Ansatz zur Etatisierung des
Beitrags zum deutsch-französischen Jugendwerk um
3 Mio. Euro auf nunmehr rd. 13,23 Mio. Euro aufzusto-
cken. Nach Willen des Haushaltsausschusses sollten die zu-
sätzlich bewilligten Ausgabeermächtigungen allerdings
qualifiziert gesperrt sein.
Im Kapitel des Bundesamts für den Zivildienst und der Ti-
telgruppe für Ausgaben für Zivildienstleistende lagen dem
Ausschuss in der Einzelplanberatung mehrere Änderungs-
anträge mit entgegengesetzter Zielrichtung vor. Die Frak-
tion der FDP forderte so, die Ansätze dieser Titelgruppe um
rd. 74,32 Mio. Euro zu erhöhen. Ihrer Auffassung nach er-
folge die Auflösung der veranschlagten globalen Minder-
ausgabe fast vollständig zu Lasten der Ausgaben für Zivil-
dienstleistende. Die Kürzungen würden damit zu Lasten der
Zivildienstleistenden und der von ihnen betreuten alten und
kranken Menschen sowie Kindern und Jugendlichen gehen.
Gegen die Stimmen der Koalitionsmehrheit fand der Antrag
jedoch keinen Erfolg. Zur Umsetzung des diesem Einzel-
plan anteiligen Betrags an der globalen Minderausgabe des
Gesamthaushalts wurde die Titelgruppe in der Einzelplan-
beratung auf Antrag der Koalitionsfraktionen um weitere
rd. 15,11 Mio. Euro zurückgeführt. Im Rahmen einer Um-
schichtung wurden die Ausgabeansätze dieser Titelgruppe
in der Bereinigungssitzung auf Antrag der Koalitionsfrak-
tionen nochmals um 300 T Euro abgesenkt.

Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Einzelplan Gesamt-
ausgaben in Höhe von 16,16 Mio. Euro vor. Diese lagen da-
mit um 172 T Euro über den Ansätzen des Vorjahres.
Im Laufe seiner Beratungen erhöhte der Haushaltsausschuss
den Plafond dieses Einzelplans im Saldo um 48 T Euro, ins-
besondere für Gerichts- und ähnliche Kosten.

Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof)
Der Regierungsansatz sah für den Bereich des Bundesrech-
nungshofs Ausgaben in Höhe von rd. 75,62 Mio. Euro vor;
damit lag dieser Plafond um 4,42 Mio. Euro unter dem ver-
gleichbaren Vorjahresansatz. Der Haushaltsausschuss folgte
in seinen Beratungen dem einvernehmlichen Ergebnis des
Berichterstattergesprächs und senkte den Entwurf dieses
Einzelplans im Zuge der Erwirtschaftung der globalen Min-
derausgabe um 393 T Euro im Saldo ab. Von der Absen-
kung betroffen waren u. a. die Titel für Personalausgaben
sowie für Geschäftsbedarf und Datenübertragung sowie Ge-
räte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Software
und Wartung.

Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan ein
Ausgabevolumen in Höhe von rd. 3,784 Mrd. Euro nach
rd. 3,699 Mrd. Euro im Vorjahr vor. Während seiner Be-
ratungen führte der Ausschuss die Ausgaben im Saldo um
einen Betrag von rd. 16,47 Mio. Euro zurück.
Insbesondere die Fraktion der CDU/CSU hatte für die Bera-
tung dieses Einzelplanes mehr als ein Dutzend Änderungs-
anträge zusätzlich zu den Berichterstattervorschlägen einge-
bracht. Ein Großteil dieser Anträge wurde jedoch, soweit sie
im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm 2015 stan-
den, zurückgezogen. Über diesen Themenkomplex sollte in
der Bereinigungssitzung beraten werden. Im Regierungsent-
wurf war beim Ausgabeansatz für das Aktionsprogramm
2015 ein Baransatz in Höhe von 40 Mio. Euro sowie eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50 Mio. Euro vor-
gesehen. Die Fraktion der CDU/CSU beantragte, sowohl
den Ansatz als auch die Verpflichtungsermächtigung dieses
Titels komplett zu streichen und die Mittel auf andere Aus-
gabeansätze des Einzelplanes zu verteilen. Für die Förde-
rung der entwicklungspolitischen Bildung sollten so zusätz-
lich rd. 2,12 Mio. Euro vorgesehen werden. Ebenfalls sollte
die Verpflichtungsermächtigung dieses Titels um
rd. 3,28 Mio. Euro aufgestockt werden. Auch beantragte die
Fraktion der CDU/CSU, den Ausgabeansatz zur Förderung
entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen
beim Baransatz um 5 Mio. Euro aufzustocken und die Ver-
pflichtungsermächtigung um einen Betrag in Höhe von
3 Mio. Euro zu verstärken. Alle vorgenannten Anträge der
Fraktion fanden jedoch gegen die Koalitionsmehrheit kei-
nen Erfolg.
Die Fraktion der FDP kündigte bereits in der Einzelplan-
beratung an, in der Schlussberatung erneut die Auflösung
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung beantragen zu wollen.
Einvernehmlich erhöhte der Ausschuss in der Einzelplan-
beratung den Ausgabeansatz für die berufliche Aus- und
Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer um
3 Mio. Euro sowie den Ausgabeansatz für die Förderung
von Entwicklungsländern durch Zuschüsse an integrierte
Fachkräfte und rückkehrende Fachkräfte um weitere
2 Mio. Euro. Ebenso sprach sich der Haushaltsausschuss
einvernehmlich für eine Erhöhung des Ausgabeansatzes für
den zivilen Friedensdienst um rd. 1,28 Mio. Euro aus. Ein
Antrag der Fraktion der FDP, die Verpflichtungsermäch-
tigung beim Ausgabeansatz zur Förderung der Sozialstruk-
tur in Entwicklungsländern durch bilaterale Maßnahmen um
3 Mio. Euro zu erhöhen, blieb ohne ausreichende Mehrheit.
Nach dem Willen der Fraktion der FDP sollte ebenfalls die
Verpflichtungsermächtigung beim Ansatz zur Förderung
entwicklungspolitischer Vorhaben privater deutscher Träger
in Entwicklungsländern um 3 Mio. Euro erhöht werden.
Auch dieser Antrag blieb erfolglos. In der Bereinigungssit-
zung forderte auch die Fraktion der CDU/CSU eine Anhe-
bung der Baransätze beider Titel, nämlich um 1,75 Mio.
Euro bzw. 2,5 Mio. Euro. Auch die entsprechenden Ver-
pflichtungsermächtigungen sollten nach dem Willen dieser
Oppositionsfraktion um 2 Mio. Euro bzw. 5 Mio. Euro auf-

Drucksache 15/574 – 26 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

gestockt werden. Die Koalitionsmehrheit sprach sich gegen
eine Erhöhung dieser Ansätze aus.
Mit Koalitionsmehrheit wurde ein Antrag der Fraktion der
CDU/CSU abgelehnt, für die bilaterale finanzielle Zusam-
menarbeit mit Entwicklungsländern 4,5 Mio. Euro weniger
anMitteln vorzusehen. Die Beratung über eine Erhöhung
der Verpflichtungsermächtigung bei diesem Titel um 100
Mio. Euro, die zunächst von den Berichterstattern einver-
nehmlich vereinbart worden war, wurde in die Bereinigungs-
sitzung zurückgestellt. In derBereinigungssitzung beantragte
die Fraktion der CDU/CSU, den Baransatz dieses Titels um
2,5 Mio. Euro aufzustocken und auch die Verpflichtungser-
mächtigung um einen Betrag in Höhe von 10,2 Mio. Euro
anzuheben. Gegen die Koalitionsmehrheit blieb der Antrag
erfolglos. Die Erhöhung des Ansatzes und der Verpflich-
tungsermächtigung sollte durch den Wegfall des Titels zum
Aktionsprogramm 2015 gegenfinanziert werden.
Einvernehmlich führte der Haushaltsausschuss im weiteren
Verlauf der Einzelplanberatung den Beitrag der Bundesrepu-
blik Deutschland zu dem „Europäischen Entwicklungsfonds
der Europäischen Union“ um 10 Mio. Euro zurück. Auf An-
trag der Fraktion der CDU/CSU sollte der Ausgabeansatz für
bilaterale technische Zusammenarbeit mit Entwicklungs-
ländern um einen Betrag in Höhe von 12,43 Mio. Euro zu-
rückgeführt werden. Die Fraktion der FDP beantragte, die
Verpflichtungsermächtigung bei diesem Titel um 17 Mio.
Euro zu erhöhen. Beide Anträge fanden jedoch gegen die
Koalitionsfraktionen keine Mehrheit. Der Baransatz für bila-
terale technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern
sollte nach dem Willen der Fraktion der CDU/CSU in der
Bereinigungssitzung um 10,57 Mio. Euro aufgestockt wer-
den. Auch wurde beantragt, die Verpflichtungsermächtigung
bei diesem Titel um rd. 13,03 Mio. Euro zu erhöhen. Eine
Gegenfinanzierung sollte hier ebenfalls durch den Wegfall
des Titels zum Aktionsprogramm 2015 erfolgen. Auch die-
ser Antrag wurde nur durch die Fraktion der FDP unterstützt.
In der Bereinigungssitzung beantragte die Fraktion der
CDU/CSU darüber hinaus, für die Förderung entwicklungs-
wichtiger Vorhaben der Kirchen in Entwicklungsländern zu-
sätzlich Mittel in Höhe von rd. 5,20 Mio. Euro bereitzustel-
len. Auch sollte die Verpflichtungsermächtigung dieses
Titels um einen Betrag in Höhe von rd. 9,44 Mio. Euro er-
höht werden. Wie bereits bei vorangegangenen Titeln sollte
auch hier eine Gegenfinanzierung durch den Wegfall des
Titels für das Aktionsprogramm 2015 erfolgen. Der Antrag
blieb gegen die Stimmen der Koalitionsmehrheit ebenso er-
folglos.
Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums für Bildung
und Forschung)

Der Regierungsentwurf sah ursprünglich bei diesem Einzel-
plan Gesamtausgaben in Höhe von 8,405 Mrd. Euro vor.
Diese lagen damit um 14 Mio. Euro über dem vergleichba-
ren Ansatz des Vorjahres. Der Haushaltsausschuss hat den
Plafond im Laufe seiner Beratungen um rd. 40,78 Mio.
Euro im Saldo zurückgeführt.
Die Oppositionsfraktionen der CDU/CSU und FDP brachten
im Laufe der Einzelplanberatungen neben den Berichterstat-
tervorschlägen mehr als 35 zusätzliche Anträge ein. Die
Fraktion der FDP musste sich von den Koalitionsfraktionen

in Anbetracht ihrer Erhöhungsvorschläge als Kritik vorwer-
fen lassen, keine Anträge zur Gegenfinanzierung einzubrin-
gen.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen und mit deren Mehr-
heit wurde in der Bereinigungssitzung im Kapitel 30 01 eine
globale Minderausgabe in Höhe von 145 Mio. Euro ver-
anschlagt. Damit wurde der Ansatz im Regierungsentwurf
wiederhergestellt.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Haus-
haltsausschuss in der Einzelplanberatung, den Mittelansatz
für das Sonderprogramm zur Förderung innovativer Regio-
nen in den neuen Ländern um 5 Mio. Euro auf nunmehr
70 Mio. Euro aufzustocken. Während die Fraktion der
CDU/CSU beim Ansatz für strukturelle Innovationen in Bil-
dung und Forschung eine Absenkung um 27 Mio. Euro vor-
schlug, beantragten die Koalitionsfraktionen eine Erhöhung
des entsprechenden Ansatzes um 1 Mio. Euro zur Vernet-
zung der Grundlagenforschung für erneuerbare Energien.
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU blieb erfolglos; die
Koalitionsfraktionen setzten sich mit ihrer Mehrheit durch.
In der Bereinigungssitzung führten die Koalitionsfraktio-
nen mit ihrer Mehrheit den Ausgabeansatz wieder um
2 Mio. Euro bzw. 1 Mio. Euro zurück. Ein Antrag der Frak-
tion der CDU/CSU, den Ansatz für strukturelle Innova-
tionen in Bildung und Forschung um 28 Mio. Euro abzusen-
ken, wurde nur von der Fraktion der FDP unterstützt. Auf
Antrag der Koalitionsfraktionen senkte der Haushaltsaus-
schuss auch die Verpflichtungsermächtigung bei diesem
Ausgabetitel um 53 Mio. Euro ab.
Mit in etwa gleich lautenden Anträgen schlugen die Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP vor, die Titelgruppe zur Etati-
sierung von Mitteln für die „Deutsche Forschungsgemein-
schaft e. V.“ um rd. 24,64 bzw. rd. 24,76 Mio. Euro zu
erhöhen. Beide Anträge wurden mit Koalitionsmehrheit ab-
gelehnt. Die Fraktion der CDU/CSU legte ihren Antrag in
der Bereinigungssitzung nochmals vor. Dieser blieb auch
hier gegen die Koalitionsmehrheit erfolglos. Einvernehm-
lich erhöhte der Haushaltsausschuss auf Antrag der Koaliti-
onsfraktionen sodann die Ausgaben dieser Titelgruppe um
einen Betrag in Höhe von rd. 17,68 Mio. Euro.
Im Kapitel für berufliche Bildung und Maßnahmen der Wei-
terbildung hatte die Fraktion der CDU/CSU für ein Sonder-
programm zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in
den neuen Ländern einschließlich Berlin-Ost zusätzlich
2,5 Mio. Euro beantragt. Der Antrag fand in der Einzelplan-
beratung nur die Unterstützung der Fraktion der FDP. Auf
Antrag der Koalitionsfraktionen wurde in der Bereinigungs-
sitzung einvernehmlich eine Erhöhung der Verpflichtungs-
ermächtigung dieses Titels um rd. 12,05 Mio. Euro vorge-
nommen.
Beim Ausgabetitel für die Weiterentwicklung des Bildungs-
wesens durch Modellprojekte, Leitprojekte und Ressortfor-
schung beantragte die Fraktion der FDP eine Anhebung um
10 Mio. Euro. Die Fraktion der CDU/CSU beantragte hin-
gegen eine Absenkung des Mittelansatzes um rd. 7,25 Mio.
Euro. Beide Oppositionsfraktionen konnten sich jedoch ge-
gen die Koalitionsmehrheit nicht durchsetzen.
Für eine Stiftung „Bildung und Erziehung“ beantragte die
Fraktion der FDP in der Einzelplanberatung im Bereich der
allgemeinen Forschungsförderung und Bildungsplanung
einen neuen Titel, versehen mit einem Baransatz von

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27 – Drucksache 15/574

75 Mio. Euro und einer Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 150 Mio. Euro, vorzusehen. Gegen die Stimmen
der Koalitionsmehrheit und bei Stimmenthaltung im Übri-
gen fand dieser Antrag der Fraktion der FDP außer bei den
Antragstellern keine weitere Unterstützung.
Im Kapitel für Hochschulwissenschaft und Ausbildungs-
förderung beantragte die Fraktion der FDP ebenfalls die Aus-
bringung eines neuen Titels für ein Sonderprogramm zur
Sicherung und Erhöhung des Niveaus der Landes- undHoch-
schulbibliotheken, versehen mit einem Baransatz in Höhe
von 61,36 Mio. Euro. Neben der antragstellenden Fraktion
fand dieser Antrag keine weitere Unterstützung. Auch der
Antrag der Fraktion der FDP, für denAusbau undNeubau von
Hochschulen zusätzliche Mittel in Höhe von 230 Mio. Euro
zurVerfügungzu stellen,wurde inderEinzelplanberatungab-
gelehnt. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen und mit deren
Mehrheit wurde der Ausgabeansatz dieses Titels in der Be-
reinigungssitzung um 40 Mio. Euro abgesenkt.
Außerdem beantragte die Fraktion der FDP, den Ansatz für
die BAföG-Mittel für Schülerinnen und Schüler um 45 Mio.
Euro und die entsprechenden Zuschüsse an Studierende um
33 Mio. Euro zu erhöhen. Auch diesen Anträgen war in der
Einzelplanberatung kein Erfolg beschieden. Einvernehm-
lich beschloss der Haushaltsausschuss in der Bereinigungs-
sitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen, die vorgenann-
ten Titel um 23 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro anzuheben.
Die Fraktion der CDU/CSU beantragte im Kapitel für um-
weltgerechte nachhaltige Entwicklung, Gesundheitsfor-
schung, naturwissenschaftliche Grundlagenforschung in der
Einzelplanberatung den Ausgabeansatz beim Titel „Nach-
haltig leben und wirtschaften“ wegen ihrer Auffassung nach
ineffizienter Querschnittsaktivitäten um 27 Mio. Euro ab-
zusenken. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde mit
deren Mehrheit eine Erhöhung dieses Titelansatzes um
1 Mio. Euro beschlossen. In der Bereinigungssitzung wurde
auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Verpflichtungs-
ermächtigung dieses Ausgabeansatzes um 52 Mio. Euro
zurückgeführt. Ein nochmals vorgelegter Antrag der
Fraktion der CDU/CSU, eine Kürzung des Baransatzes um
28 Mio. Euro vorzunehmen, blieb hingegen gegen die Koa-
litionsmehrheit erfolglos.
Im Kapitel für Informationstechnik, Biotechnologie, Welt-
raumforschung und -technik und sonstige Technologieberei-
che beantragte die Fraktion der CDU/CSU in der Einzel-
planberatung, den Ansatz für innovative Arbeitsgestaltung
und Dienstleistungen um rd. 8,95 Mio. Euro abzusenken.
Dieser Antrag fand jedoch nur Unterstützung durch die
Fraktion der FDP. Einvernehmlich beschloss der Ausschuss
bei diesem Titel eine Rückführung der Ausgaben um
1,5 Mio. Euro vorzunehmen.
Sehr eingehend diskutierte der Ausschuss in der Einzelplan-
beratung die Ausgaben für die Titelgruppe zur Weltraumfor-
schung und -technik im Rahmen des nationalen Programms.
Die Fraktion der FDP hatte einen Antrag vorgelegt, die
Ausgaben für diese Titelgruppe um rd. 18,63 Mio. Euro zu
steigern. Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU sah vor,
den Forschungs- und Entwicklungsansatz für ein nationales
Weltraumprogramm sowie die Investitionen hierfür um ins-
gesamt rd. 7,13 Mio. Euro aufzustocken. Beide Oppositi-
onsfraktionen argumentierten damit, dass die Weltraumfor-
schung und -technik im Rahmen des nationalen Programms

einer stärkeren Finanzausstattung bedürfe, um auch künftig
den Anschluss im internationalen Feld halten zu können.
Die Oppositionsfraktionen konnten sich jedoch gegen die
Koalitionsmehrheit mit ihren Anträgen nicht durchsetzen.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen und mit deren Mehr-
heit wurde beim Ansatz für das Forschungs- und Entwick-
lungsvorhaben für ein nationales Weltraumprogramm eine
Kürzung um 12 Mio. Euro und beim entsprechenden Inves-
titionsansatz eine Kürzung um 8 Mio. Euro vorgenommen.
In der Bereinigungssitzung senkte der Haushaltsausschuss
auf Antrag der Koalitionsfraktionen und mit deren Mehrheit
den Beitrag bzw. die Leistungen an die europäischeWeltrau-
morganisation EWO in Paris um 20 Mio. Euro auf nunmehr
541,75 Mio. Euro ab. Die Fraktion der CDU/CSU be-
antragte nochmals eine Erhöhung der Mittel für die Welt-
raumforschung und -technik im Rahmen des nationalen Pro-
gramms um rd. 38,63 Mio. Euro; außer den Antragstellern
unterstützte nur die FDP-Fraktion diesen Antrag. Einver-
nehmlich beschloss der Haushaltsausschuss sodann auf An-
trag der Koalitionsfraktionen, die Mittel der Titelgruppen für
Weltraumforschung und -technik im Rahmen des nationalen
Programms um insgesamt rd. 17,48 Mio. Euro aufzu-
stocken.
Im Bereich des Kapitels Forschungs- und Wissenschaftsein-
richtungen beantragten die Fraktionen der CDU/CSU und
FDP in der Einzelplanberatung mit ihren Anträgen eine Er-
höhung des Ausgabeansatzes für die „Max-Planck-Gesell-
schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.“ um
rd. 14,03 Mio. Euro. Diese Erhöhung entspreche der Emp-
fehlung der Bund/Länder-Kommission für Bildungsplanung
und Forschungsförderung. Mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen wurden die Anträge abgelehnt. Auch Anträge
dieser Fraktionen zur Erhöhung der Finanzmittel für die
„Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten
Forschung e. V.“ um 10 Mio. Euro bzw. rd. 9,77 Mio. Euro
fanden nicht die Mehrheit der Koalitionsfraktionen. Ebenso
beantragten die Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Mit-
tel für die „Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemein-
schaft“ um 36,21 bzw. 36,72 Mio. Euro zu erhöhen. Auch
diese Anträge fanden in der Einzelplanberatung gegen die
Stimmen der Koalitionsmehrheit keinen Erfolg. Die Frak-
tion der CDU/CSU legte entsprechende Erhöhungsanträge
für diese Forschungseinrichtungen ebenso in der Bereini-
gungssitzung vor. Neben den antragstellenden Fraktionen
sprach sich allerdings nur die Fraktion der FDP für eine
Aufstockung der Ausgabeansätze aus.
Einzelplan 32 (Bundesschuld)
Der Plafond dieses Einzelplanes lag im Regierungsentwurf
mit rd. 40,170 Mrd. Euro um rd. 1,001 Mrd. Euro unter
dem Ansatz des Vorjahres. Der Haushaltsausschuss hat den
Plafond im Saldo um rd. 229,67 Mio. Euro zurückgeführt.
Die Fraktion der CDU/CSU beantragte beim Ansatz für
Ausgaben für die Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobli-
gationen, Bundesschatzanweisungen und Darlehen, den An-
satz von bisher 508 Mio. Euro zu streichen. Der Antrag fand
jedoch keine Mehrheit. Mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen und auf deren Antrag wurde der entsprechende
Ansatz auf 258 Mio. Euro abgesenkt. Auf Antrag der Frak-
tion der CDU/CSU sollte der Ansatz für Einnahmen aus der
Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland

Drucksache 15/574 – 28 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

um 500 Mio. Euro aufgestockt werden. Ebenso hatte die
Fraktion der CDU/CSU beantragt, den Ausgabeansatz für
bedingungsgemäße Entschädigung aus Bürgschaften, Ga-
rantien oder sonstigen Gewährleistungen, Zahlungen zur
Abwendung oder Minderung von Schäden, Kosten der Ge-
währleistungen und Umschuldungen um 500 Mio. Euro ab-
zusenken. Beide Anträge der Oppositionsfraktion fanden
gegen die Koalitionsmehrheit im Ausschuss keinen Erfolg.
Auch ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU, in diesem
Einzelplan eine globale Minderausgabe in Höhe von 1 Mrd.
Euro zu veranschlagen, fand gegen die Stimmen der Koali-
tionsfraktionen keine Berücksichtigung.

Einzelplan 33 (Versorgung)
Der im Regierungsentwurf eingestellte Plafond in Höhe von
rd. 8,806 Mrd. Euro lag um rd. 194,10 Mio. Euro unter dem
vergleichbaren Ausgabeansatz des Vorjahres. Der Haus-
haltsausschuss folgte dem einvernehmlichen Ergebnis des
Berichterstattergesprächs und beließ den Entwurf des Ein-
zelplans unverändert.

Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)
Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan Aus-
gaben in Höhe von rd. 12,033 Mrd. Euro nach rd. 11,619
Mrd. Euro im Vorjahr veranschlagt. Der Haushaltsaus-
schuss stockte die Ausgaben in seiner Beratung im Saldo
um rd. 747,89 Mio. Euro auf.
Auf interfraktionellen Antrag aller Fraktionen im Ausschuss
wurde der Einnahmeansatz für Einnahmen aus der Veräuße-
rung von Anteilsrechten des Bundes und aus der Liqui-
dation von Bundesunternehmen um 700 Mio. Euro auf
nunmehr 230 Mio. Euro zurückgeführt. Auf Antrag der
Koalitionsfraktionen erhöhte der Haushaltsausschuss mit
Koalitionsmehrheit den Einnahmeansatz für Maßnahmen
zum Abbau von Steuervergünstigungen, insbesondere Steu-
ervergünstigungsabbaugesetz, auf nunmehr 1,657 Mrd.
Euro. Gleichzeitig wurde mit Koalitionsmehrheit ein neuer
Einnahmetitel im Rahmen des Gesetzes zur Steuerehrlich-
keit, etatisiert mit 2 Mrd. Euro, vorgesehen.
Die globale Minderausgabe, die in diesem Einzelplan zu-
nächst mit einem Betrag in Höhe von 1,3 Mrd. Euro vorge-
sehen war, wurde im Laufe der Beratungen des Haushalts-
ausschusses auf nunmehr 350 Mio. Euro abgesenkt.
Ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Förderung von
Vorhaben für die Ganztagsbetreuung und für Ganztagsschu-
len beim Ausgabeansatz für Finanzhilfen nach Artikel 104a
GG, zusätzlich 200 Mio. Euro für Länder und Gemeinden
vorzusehen, blieb gegen die Stimmen der Koalitionsfraktio-
nen erfolglos.

2.2 Haushaltsgesetz
2.2.1 Änderungsanträge
Unter anderem aufgrund eines einvernehmlich beschlosse-
nen Antrags der Koalitionsfraktionen hat der Haushaltsaus-
schuss Änderungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes
2003 beschlossen. Zu § 2 Abs. 6 Satz 1 lag dem Haushalts-
ausschuss ein gemeinsamer Antrag aller im Ausschuss ver-
tretenen Fraktionen vor, der ebenso einvernehmlich ange-

nommen worden ist. Die angenommenen Änderungsanträge
werden nachfolgend unter Punkt 2.2.2 begründet.
Die Fraktion der FDP stellte im Haushaltsausschuss den
nachfolgend wiedergegebenen Änderungsantrag zum Haus-
haltsgesetz 2003, der mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP und
CDU/CSU abgelehnt wurde.
Der Haushaltsausschuss möge beschließen:
Das Haushaltsgesetz 2003 wird in § 19 Abs. 2 Satz 1 wie
folgt geändert:
Ausgenommen von der Einsparung sind die Planstellen und
Stellen der Rechtspflege, des Bundesgrenzschutzes, des
Bundeskriminalamtes, die Planstellen im Grenzzolldienst,
im Zollfahndungsdienst und beim Zollkriminalamt, die
Planstellen und Stellen des Rechts- und Konsulardienstes in
den Vertretungen des Bundes im Ausland sowie die Plan-
stellen der Wirtschaftsabteilungen in den Vertretungen des
Bundes im Ausland.
Die Fraktion der CDU/CSU legte die nachfolgend wieder-
gegebenen 5 Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz 2003
vor, die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abge-
lehnt wurden.
I. Der Haushaltsausschuss wolle beschließen:

§ 5 Abs. 2 Ziffer 1 und Abs. 4 des Haushaltsgesetzes
2003 werden wie folgt geändert:
(2) Innerhalb der einzelnen Kapitel sind jeweils gegen-
seitig deckungsfähig:
1. Ausgaben der Hauptgruppe 4 ohne Ausgaben der

Titel der Gruppen 411 und 427,
(4) Die Ausgaben der Hauptgruppe 4 ohne Ausgaben der
Titel der Gruppen 411 und 427 sowie die Ausgaben der in
Absatz 2 Nr. 2 aufgeführten Titel der Hauptgruppe 5 sind
übertragbar.

II. Der Haushaltsausschuss wolle beschließen:
§ 6 Abs. 6 des Haushaltsgesetztes 2003 wird wie folgt
geändert:
(6) Die Ausgaben der Titelgruppe 55 werden in Höhe
von 16,5 vom Hundert gesperrt. Einsparungen in Höhe
von 15 vom Hundert dienen der Erwirtschaftung einer
für diesen Zweck ausgebrachten Globalen Minderaus-
gabe bei Kapitel 6002, Titel 972 06; weitere Einsparun-
gen bis zu 1,5 vom Hundert dienen der Verstärkung der
Ausgaben bei Kapitel 0602, Titel 532 08. Das Nähere
bestimmt das Bundesministerium der Finanzen.

III.Der Haushaltsausschuss wolle beschließen:
§ 16 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes 2003 wird wie folgt
ergänzt:
(1) Freie Planstellen und Stellen dürfen frühestens mit
Wirkung vom 1. Oktober 2003 wieder besetzt werden;
freiwerdende Planstellen und Stellen dürfen frühestens
nach Ablauf einer Dauer von sechs Monaten wieder be-
setzt werden. Abweichungen in besonders begründeten
Ausnahmefällen bedürfen der Zustimmung des Bundes-
ministeriums der Finanzen. Freie Planstellen und Stel-
len sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 29 – Drucksache 15/574

anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufga-
benrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht
mehr benötigt werden.

IV. Der Haushaltsausschuss wolle beschließen:
§ 19 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes 2003 wird wie folgt
geändert:
(1) Im Haushaltsjahr 2003 sind bei der Bundesverwal-
tung 3 vom Hundert der im Bundeshaushaltsplan ein-
schließlich seiner Anlagen ausgebrachten Planstellen
für Beamtinnen und Beamte und Stellen für Angestellte
und für Arbeiterinnen und Arbeiter kegelgerecht einzu-
sparen.

V. Der Haushaltsausschuss wolle beschließen:
§ 23 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes 2003 wird gestrichen.
B e g r ü n d u n g
Die Regelung im Haushaltsgesetz erübrigt sich, da eine
entsprechende Ermächtigung bereits in SGB VI, § 214
enthalten ist.
Laut SGB VI, § 214, gilt Folgendes: Reichen in den
Rentenversicherungen die liquiden Mittel der Schwan-
kungsreserve nicht aus, die Zahlungsverpflichtungen zu
erfüllen, muss der Bund den Trägern der Rentenver-
sicherungen eine Liquiditätshilfe in Höhe der fehlenden
Mittel leisten (Bundesgarantie).
Auch hierbei entstehen dem Bund keine Mehrausgaben,
da diese Liquiditätshilfe zurückzuzahlen ist, sobald und
soweit sie im laufenden Kalenderjahr zur Erfüllung der
Zahlungsverpflichtungen nicht mehr benötigt wird.
Auch bei der Inanspruchnahme der Bundesgarantie
brauchen die Rentenversicherer keine Zinsen zu zahlen.

2.2.2 Begründung zu den angenommenen
Änderungsanträgen

Zu § 2 Abs. 6 Satz 1
Die Möglichkeiten zur Optimierung der Zinsstruktur und
zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken sollen ausgewei-
tet werden.
Zu § 8 Abs. 3 Satz 6
Die Ausnahme von der Stellenplanbindung soll auf die
Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH – AVR – als
künftige 100 %ige Tochter der bundeseigenen Energie-
werke Nord GmbH (EWN) ausgedehnt werden.
Zu § 13 Abs. 5 Satz 1
Hinweis auf die letzte Änderung des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch.
Zu § 13 Abs. 5 Satz 3
Korrektur eines redaktionellen Versehens.
Zu § 20 (neu)
Durch den im Tarifabschluss 2003 für den öffentlichen
Dienst vereinbarten Wegfall des AZV-Tages vom 1. Januar
2003 an erhöht sich die verfügbare Jahresarbeitszeit um
0,45 %. In entsprechendem Umfang ist ein Stellenabbau
ohne Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit der Bundes-
verwaltung möglich. Daher können je Einzelplan Stellen in
finanziell gleichwertigemUmfang dauerhaft eingespart wer-
den. Soweit erforderlich, können auch Planstellen in Abgang
gestellt werden. Berechnungsgrundlage ist die Summe der
veranschlagten Ausgaben der Gruppen 425 und 426.
Zu den §§ 21 bis 27 (neu)
Folgeänderungen nach Einfügung von § 20.

Berlin, den 20. Februar 2003
Dietrich Austermann
Berichterstatter

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Walter Schöler
Berichterstatter

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Dr. Günter Rexrodt
Berichterstatter

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 31 – Drucksache 15/574
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Drucksache 15/574 – 32 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 33 – Drucksache 15/574
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Drucksache 15/574 – 34 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 35 – Drucksache 15/574
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B

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B

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V
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674

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B

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Q

Z

Summe -3 +0

V
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B

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Summe -55 +41

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B

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Drucksache 15/574 – 36 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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Summe -245 -52

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 37 – Drucksache 15/574

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Summe -230 +0

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Summe +0 +0

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Drucksache 15/574 – 38 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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