BT-Drucksache 15/5699

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/5517- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Juli 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Rat der Europäischen Schulen über die Europäische Schule in Frankfurt am Main

Vom 15. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5699
15. Wahlperiode 15. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (21. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/5517 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 31. Juli 2002
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Obersten Rat der Europäischen Schulen
über die Europäische Schule in Frankfurt am Main

A. Problem
Am 31. Juli 2002 haben die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Oberste Rat der Europäischen Schulen ein Abkommen über die Euro-
päische Schule in Frankfurt am Main geschlossen. Das Abkommen bedarf
gemäß Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes der Zustimmung der für die Bun-
desgesetzgebung zuständigen Körperschaften.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Kosten entfallen auf Bund, Land und Kommune. Der Bund trägt Gesamtkosten
in Höhe von 12,673 Mio. Euro, die in den Haushalten 2002 bis 2004 veran-
schlagt wurden, das Land Hessen hat bisher Baukosten von 6,391 Mio. Euro
aufgebracht, die Stadt Frankfurt am Main stellt das Baugrundstück für die
Schule zur Verfügung und übernimmt die Bauunterhaltung der Gebäude.

Drucksache 15/5699 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/5517 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 15. Juni 2005

Der Ausschuss für Kultur und Medien
Monika Griefahn
Vorsitzende und Berichterstatterin

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Grietje Bettin
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5699

Bericht der Abgeordneten Monika Griefahn, Erika Steinbach, Grietje Bettin
und Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

I. Beratungsverlauf
1. Überweisungen
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5517 ist in der
178. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Juni 2005
an den Ausschuss für Kultur und Medien zur federführen-
den Beratung sowie an den Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung und den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mit-
beratung überwiesen worden.

2. Beratungsverlauf im Ausschuss für Kultur und
Medien

Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat
sich in seiner 59. Sitzung am 15. Juni 2005 mit dem Gesetz-
entwurf befasst und ihn einstimmig angenommen.

3. Voten mitberatender Ausschüsse
DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2005 einstimmig die
Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2005
einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2005 einstimmig die
Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Am 31. Juli 2002 haben die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Oberste Rat der Europäischen Schulen
ein Abkommen über die Europäische Schule in Frankfurt
am Main getroffen. Europäische Schulen sind rechtsfähige
öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtungen des zwischen-
staatlichen Rechts, die Kindern von Bediensteten der Euro-
päischen Gemeinschaften gemeinsamen Schulunterricht
bieten. Eine der drei in Deutschland angesiedelten Euro-
päischen Schulen befindet sich am Sitz der Europäischen
Zentralbank in Frankfurt am Main.

Das Abkommen regelt u. a., dass der Schule das Schul-
grundstück unentgeltlich überlassen wird und die Bauunter-
haltslasten übernommen werden. Außerdem werden Vor-
rechte und Befreiungen der Schule und ihres Personals im
Steuer-, Sozial- und Melderecht geregelt. Das Abkommen
bedarf gemäß Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes der
Zustimmung der für die Bundesgesetzgebung zuständigen
Körperschaften.

III. Ausschussberatung
Im federführenden Ausschuss für Kultur und Medien beton-
ten die Fraktionen einvernehmlich, Europäische Schulen
seien wichtige öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtungen,
die den Kindern der Bediensteten der Europäischen Ge-
meinschaften Schulunterricht und die Möglichkeit des
Schulabschlusses bieten.
Für die Schule in Frankfurt am Main ermögliche der Ge-
setzentwurf die Umsetzung des Abkommens vom 31. Juli
2002, das die Überlassung der Europäischen Schule in
Frankfurt amMain, ihren Bauunterhalt sowie die Aufteilung
der Kosten zwischen dem Bund, dem Land Hessen und der
Stadt Frankfurt am Main regelt.
Damit komme Deutschland seinen Verpflichtungen gegen-
über den Institutionen der Europäischen Gemeinschaften
nach, von denen sich immerhin drei Einrichtungen und
damit auch drei von insgesamt zwölf Europäischen Schulen
in Deutschland befänden.
Die Ansiedelung dieser wichtigen Institution der Europäi-
schen Gemeinschaften in Frankfurt am Main könne zum
einen als Ausdruck für die Bedeutung Deutschlands als ein
Motor des europäischen Integrationsprozesses gewertet
werden und sei zum anderen Ausdruck der anerkannten
Verlässlichkeit Deutschlands als europäischer Partner.
Die Fraktion der FDP teilte diese Einschätzung, kritisierte
aber das Verfahren und die späte Vorlage des Gesetzent-
wurfs. Es sei unverständlich, dass der Haushaltsausschuss
nicht einmal als mitberatender Ausschuss beteiligt sei.
Ebenso unklar sei, warum der federführende Ausschuss für
Kultur und Medien erst jetzt über das Vorhaben informiert
werde, obwohl aus dem Gesetzentwurf hervorgehe, dass
bereits in den Jahren 2002, 2003 und 2004 Haushaltsmittel
des Bundes geflossen seien.

Berlin, den 15. Juni 2005
Monika Griefahn
Berichterstatterin

Erika Steinbach
Berichterstatterin

Grietje Bettin
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

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