BT-Drucksache 15/5646

zu dem Antrag der Abgeordneten Gitta Connemann, Marlene Mortler, Ursula Heinen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/5247- Mehr Verbraucherschutz durch eindeutigere Kennzeichnung und sendungsbezogene Rückstandsuntersuchungen von Geflügelfleischimporten in die EU aus Drittländern

Vom 6. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5646
15. Wahlperiode 06. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Gitta Connemann, Marlene Mortler, Ursula
Heinen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/5247 –

Mehr Verbraucherschutz durch eindeutigere Kennzeichnung und sendungs-
bezogene Rückstandsuntersuchungen von Geflügelfleischimporten in die EU
aus Drittländern

A. Problem
Nach Ansicht der Antragsteller ist die Nahrungsmittelsicherheit durch wach-
sende Importzahlen von Geflügelfleisch aus Drittländern in die EU gefährdet,
weil in Drittländern die hohen Produktionsstandards wie in Deutschland nicht
immer gegeben sind und bei Untersuchungen von Geflügelfleischsendungen
aus diesen Ländern vermehrt verbotene Stoffe und andere pharmakologisch
wirksame Stoffe festgestellt worden sind.
Weil auch Deutschland in hohem Maße Geflügelfleisch aus Drittländern
einführe und gemäß den EU-Vermarktungsnormen nur für unbehandeltes
Geflügelfleisch eine Kennzeichnungspflicht bestehe, sei es erforderlich, für den
Verbraucher eine weitergehende Kennzeichnungspflicht auch für behandeltes
Geflügelfleisch aus Drittländern vorzuschreiben.

B. Lösung
AblehnungdesAntragsmitdenStimmenderFraktionenSPDundBÜNDNIS
90/DIEGRÜNENgegendieStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags auf Drucksache 15/5247.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/5646 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/5247 – abzulehnen.

Berlin, den 1. Juni 2005

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Manfred Helmut Zöllmer
Berichterstatter

Gitta Connemann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5646

Bericht der Abgeordneten Manfred Helmut Zöllmer, Gitta Connemann, Ulrike
Höfken und Hans-Michael Goldmann

I. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am
12. Mai 2005 den Antrag auf Drucksache 15/5247 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Verbrau-
cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie zur Mit-
beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller bemängeln, dass zunehmend Geflügel-
fleisch aus Drittländern in die Europäische Union eingeführt
werde, das den hohen deutschen Herstellungsstandards
nicht entspreche. Auch wenn Deutschland 2004 weniger
Geflügelfleisch aus Drittländern als im Vorjahr importiert
habe, ist nach Ansicht der Antragsteller im Jahr 2005 mit
einem Anstieg an Geflügelfleischimporten zu rechnen.
Da die deutschen Produktionsstandards und -ansprüche in
den exportierenden Drittländern nicht immer eingehalten
würden oder diese Länder den Produktionsstandards nicht
unterlägen, ist nach Meinung der Antragsteller eine eindeu-
tige Kennzeichnung von Geflügelfleischprodukten notwen-
dig, um die Nahrungsmittelsicherheit zu gewährleisten und
den Verbraucher für seine Kaufentscheidung umfassend zu
informieren. Durch Einfuhruntersuchungen waren ver-
mehrt verbotene Stoffe wie Nitrofurane, Chloramphenicol
und andere pharmakologisch wirksame Stoffe in Geflügel-
fleischsendungen aus Drittländern festgestellt worden.
Gemäß der einschlägigen Verordnung (EWG) Nr. 1906/90
des Rates vom 26. Juni 1990 ist eine solche Kennzeich-
nungspflicht nur bei unbehandeltem Geflügelfleisch vor-
gesehen, während in anderen Fällen nach thermischer
Behandlung oder Salzung des Fleisches keine Kennzeich-
nungspflicht besteht. Weitere Irritationen hinsichtlich des

Herkunftslandes des Geflügelfleisches können nach Mei-
nung der Antragsteller durch die Kennzeichnung und Verpa-
ckung des Fleisches auftreten, denn das importierte Fleisch
werde nach der Portionierung und Verpackung des jeweili-
gen EU-Betriebes mit der Veterinärkontrollnummer dieses
Betriebes gekennzeichnet. In Deutschland stehe dieser
Nummer das Kürzel DE voraus. Der Verbraucher müsse
ohne weitere Informationen deshalb davon ausgehen, dass
ein solches Produkt aus deutscher Herkunft stamme.
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung u. a. dazu
auf, auch behandeltes Geflügelfleisch oder Verarbeitungs-
erzeugnisse aus Drittländern der Kennzeichnungspflicht
generell zu unterwerfen und sich auf europäischer Ebene
initiativ für sendungsbezogene Rückstandsuntersuchungen
für Geflügelfleischimporte entweder vor Abgang aus den
Drittländern bzw. seitens und auf Kosten des Importeurs
einzusetzen.

III. StellungnahmendermitberatendenAusschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
94. Sitzung am 1. Juni 2005 mit den Stimmen der Koali-
tionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP empfohlen,
den Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf im federführendenAusschuss
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat den Antrag auf Drucksache 15/5247 in
seiner 72. Sitzung am 1. Juni 2005 abschließend behandelt
und – ohne Aussprache – mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Berlin, den 1. Juni 2005
Manfred Helmut Zöllmer
Berichterstatter

Gitta Connemann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

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