BT-Drucksache 15/5632

Barrierefreier Tourismus

Vom 31. Mai 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5632
15. Wahlperiode 31. 05. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Klimke, Hubert Hüppe, Klaus Brähmig, Ernst Hinsken,
Edeltraut Töpfer, Gerda Hasselfeldt, Veronika Bellmann, Antje Blumenthal,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Cajus Julius Caesar, Anke Eymer (Lübeck),
Dr. Hans Georg Faust, Albrecht Feibel, Ingrid Fischbach, Markus Grübel,
Uda Carmen Freia Heller, Klaus Hofbauer, Werner Kuhn (Zingst), Maria Michalk,
Anita Schäfer (Saalstadt), Wilhelm Josef Sebastian, Kurt Segner, Johannes
Singhammer, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU

Barrierefreier Tourismus

Barrierefreies Reisen bildet nicht nur einen wichtigen Bestandteil der Teilhabe
von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft, es ist auch ein
touristisches Marktsegment mit unausgeschöpften Potenzialen und – angesichts
der demografischen Entwicklung in Deutschland – ein Marktsegment mit
Zukunft, wie auch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in
Auftrag gegebene Studie „Ökonomische Impulse eines barrierefreien Tourismus
für alle“ bestätigt hat. Demnach liegt der jährliche Nettoumsatz, der durch
Übernachtungsreisen von mobilitäts- und aktivitätseingeschränkter Menschen
in Deutschland erzielt wird, bereits jetzt etwa 2,5 Mrd. Euro und die Zahl der
dadurch gesicherten Vollzeit-Arbeitsplätze bei 65 000. Allein auf Grund der
nicht ausreichend befriedigten Nachfrage sei ein Steigerungspotenzial von 620
bis 1 930 Mio. Euro bei umfassend realisierter Barrierefreiheit vorhanden.
Barrierefrei bedeutet, dass touristische Angebote für alle Menschen möglichst
ohne fremde Hilfe nutzbar sind und niemanden ausschließen. Barrierefreie Tou-
rismus-Angebote müssen daher Menschen mit verschiedenen Behinderungen
wie Mobilitätsbehinderungen, Sinnesbehinderungen und geistigen Behinderun-
gen gerecht werden und steigern darüber hinaus den Komfort für alle Reisenden.
So profitieren beispielsweise auch Familien mit kleinen Kindern und Kinder-
wagen, ältere Menschen sowie Personen mit vorübergehenden Unfallfolgen von
barrierefreien Angeboten. Dabei bezieht sich die Barrierefreiheit auf alle Etap-
pen der Reise und ihrer Vorbereitung, sie reicht von der Auswahl des Reiseziels
über die Buchung und die Anreise bis zur Unterkunft und der Nutzung touris-
tischer Angebote am Urlaubsziel. Gerade in der Sicherung barrierefreier Ange-
bote entlang der gesamten touristischen Servicekette besteht die größte Heraus-
forderung – hier gibt es allerdings auch die größten Defizite, wie in der Studie
„Ökonomische Impulse eines barrierefreien Tourismus für alle“ festgehalten
wird.
Durch vielfältige Maßnahmen der Kommunen und Regionen sowie der Touris-
muswirtschaft konnte eine erhebliche Verbesserung des Angebots im Bereich
des barrierefreien Tourismus erreicht werden. Wegweisend sind auch die Pla-
nungshilfe „Barrierefreier Tourismus für alle“ des Allgemeinen Deutschen
Automobil-Clubs (ADAC) sowie die Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit des

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Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) und des Hotelverban-
des Deutschland (IHA). Allerdings bestehen derzeit noch Defizite in der Vernet-
zung barrierefreier Angebote sowie in der Öffentlichkeitsarbeit. Ferner ist laut
der oben genannten Studie eine fehlende Transparenz auf Grund nicht vorhan-
dener einheitlicher Begrifflichkeiten, Kennzeichnungen und Bewertungskrite-
rien festzustellen.
Die Bundesregierung hat bekundet, dass sie bei Unternehmen Maßnahmen zur
Schaffung von Barrierefreiheit anregt und positive Beispiele popularisiert (vgl.
Bundestagsdrucksache 15/3287). Bisher hat die Bundesregierung jedoch noch
nicht ausgeführt, wie sie diese Vorgaben konkret umsetzt. Auch die Förderung
vonModellprojekten zum barrierefreien Tourismus hält die Bundesregierung für
ein geeignetes Instrument ihrer Arbeit (vgl. Bundestagsdrucksache 15/3287),
führt jedoch in der Anfrage lediglich ein einziges Projekt an, das konkret unter-
stützt wird. Daher ist ein Überblick über die konkreten Initiativen der Bundes-
regierung zur Förderung des barrierefreien Tourismus notwendig.
Ein ganz konkretes Problem für Menschen mit Behinderung stellt bei Bahnrei-
sen die Rollstuhlmitnahme im ICE dar: Hier gibt es pro Zug nur ein bis zwei
Rollstuhlplätze, so dass ein spontanes Reisen mit dem ICE – insbesondere für
Gruppen – nahezu ausgeschlossen ist. Angesichts anstehender Umbaumaßnah-
men von ICE-Zügen der ersten Generation ist zu erfragen, ob und wie die Bun-
desregierung sich hier für Verbesserungen einsetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung auf dem Gebiet barriere-

freier touristischer Angebote in den letzten Jahren?
Wo bestehen noch Defizite?

2. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand Deutschlands im Hinblick dar-
auf, ein barrierefreies Reisen für jedermann zu ermöglichen im Vergleich zu
den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie den USA und Kanada?

3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass trotz verstärkter Bemühun-
gen der touristischen Einrichtungen und Anbieter vor Ort die Koordination
und Vernetzung der barrierefreien Angebote noch verbesserungsbedürftig
ist?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für eine
bessere Koordination und Vernetzung dieser Angebote ein?
Wenn nein, warum nicht?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass speziell auf sinnesbehinderte
(sehbehinderte, blinde oder gehörlose Menschen) und geistig behinderte
Menschen zugeschnittene touristische Angebote der besonderen Unterstüt-
zung bedürfen, weil diese Personengruppe eine kleinere touristische Ziel-
gruppe als die in ihrerMobilität beschränktenMenschen darstellt und deshalb
mit einem geringeren Engagement der Tourismuswirtschaft zu rechnen ist?
Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Schaffung
von touristischen Angeboten für sinnesbehinderte Menschen?
Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Erkenntnisse, die
sie aus der Studie „Ökonomische Impulse eines barrierefreien Tourismus für
alle“ gewonnen hat, zu popularisieren und insbesondere bei touristischen
Dienstleistern bekannt zu machen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5632

6. Durch welche konkreten Maßnahmen versucht die Bundesregierung, Initia-
tiven der Wirtschaft zum Abbau bestehender Barrieren anzuregen?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bekanntheit barriere-
freier touristischer Angebote noch verbessert werden könnte?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um die Bekanntheit solcher
Angebote zu erhöhen?
Wenn nein, warum nicht?

8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung barriere-
freier Angebote im Tourismusbereich (Auslastung barrierefreier Hotelzim-
mer, Umsatz barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, Nut-
zung barrierefreier Internetangebote, Umsatzzahlen von Urlaubsorten, die
mit Barrierefreiheit werben), und welche Entwicklung stellt die Bundes-
regierung hier fest?

9. Welche Rolle spielen Angebote des barrierefreien Tourismus bei der Ver-
marktung des Tourismusstandortes Deutschland im In- und Ausland durch
die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT)?
Plant die DZT, den barrierefreien Tourismus in Deutschland zukünftig zu
einem Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auszubauen sowie – wie in der Studie
„Ökonomische Impulse eines barrierefreien Tourismus für alle“ angeregt –
eine Broschüre „Barrierefrei Reisen in Deutschland“ herauszugeben?

10. Welche Fördermöglichkeiten von Seiten des Bundes sowie von Seiten der
EU bestehen für den barrierefreien Umbau von privaten Beförderungsunter-
nehmen (Seilbahnen, private Eisenbahnen, Schiffe)?

11. In welcher Form macht die Bundesregierung positive Beispiele für den Ab-
bau von Barrieren beziehungsweise für die Schaffung von Angeboten auf
dem Gebiet eines barrierefreien Tourismus bekannt?
Welche konkreten positiven Beispiele hat die Bundesregierung in den letz-
ten zwölf Monaten in welcher Form bekannt gemacht (bitte einzeln aus-
weisen)?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die Idee eines jährlichen bundesweiten
Wettbewerbs nach Vorbild des Bundeswettbewerbs 2003 „Willkommen im
Urlaub – Familienzeit ohne Barrieren“, mit dem modellhafte Lösungen auf
dem Gebiet des barrierefreien Tourismus sowohl einzelner touristischer
Dienstleister als auch von Kommunen oder ganzen Regionen ausgezeichnet
und der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden?
Ist die Bundesregierung bereit, einen solchen Wettbewerb als dauerhafte
Institution zu initiieren?
Wenn nein, warum nicht?

13. Hält die Bundesregierung die Schaffung einer einheitlichen bundesweiten
Kennzeichnung, verbunden mit einem bundesweiten Qualitätssiegel, durch
das Angebote eines barrierefreien Tourismus von touristischen Dienstleis-
tern sowie von Kommunen kenntlich gemacht und einem gemeinsamen
Standard unterworfen werden, für sinnvoll?
Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung für die Schaffung oder An-
regung einer solchen Kennzeichnung sowie eines solchen Qualitätssiegels?
Wenn nein, warum hält die Bundesregierung ein solches Siegel nicht für
sinnvoll?

Drucksache 15/5632 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

14. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die in der
Zielvereinbarung mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe (DEHOGA und
IHA) festgelegten einheitlichen Standards bei der Erfassung, Bewertung
und Darstellung barrierefreier Angebote bekannt zu machen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die An-
wendung der neuen Standards auch durch die nicht von diesen beiden Ver-
bänden vertretenen Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe (insbesondere
Privatunterkünfte) und ihren einschlägigen Unterkunftsverzeichnissen zu
fördern?

15. Unterstützt die BundesregierungWeiterbildungsmaßnahmen von im Touris-
musbereich Beschäftigten, die die Verbesserung der Barrierefreiheit und des
Umgangs mit geistig behinderten Menschen zum Ziel haben?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden in welcher Höhe unterstützt?

16. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um mögliche
Argumente von touristischen Anbietern, ihre Gäste würden Vorbehalte
gegenüber behinderten Kunden haben, auszuräumen?

17. Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Kampagne, die in
der breiten Bevölkerung für die Akzeptanz und Toleranz gerade gegenüber
geistig behindertenMenschen wirbt, für ein geeignetesMittel, umVorbehal-
te gegenüber diesen Menschen zu verringern?
Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in dieser Rich-
tung?
Wenn nein, warum nicht?

18. In welchem Maße erwartet die Bundesregierung von einem Ausbau barrie-
refreier touristischer Angebote zusätzliche Impulse für die Beschäftigung
behinderter Menschen im Tourismusbereich?

19. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um positive Bei-
spiele barrierefreier touristischer Angebote, bei denen auch Arbeitsplätze
für behinderte Menschen geschaffen wurden, zu unterstützen und bekannt
zu machen?

20. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Projekt
des Stadthaushotels Hamburg „Anders und gut!“, welches als erstes Hotel
in Deutschland als Integrationsbetrieb geführt wurde?

21. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ziels der Teil-
habe von Menschen mit Behinderung die Tatsache, dass in modernen ICE-
Zügen nur ein bis zwei Plätze für Rollstuhlfahrer zur Verfügung stehen?

22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Nutzung der Plätze für Roll-
stuhlfahrer in den Zügen der Deutschen Bahn AG (DB AG), die Entwick-
lung der Nutzung in den letzten Jahren sowie die Erwartungen für die Zu-
kunft?
Wenn ja, welche?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Fahrradmitnahme
in ICE-Zügen immer noch nicht möglich ist, obwohl von der Einrichtung
solcherMitnahmemöglichkeiten auch behinderteMenschenmit Rollstühlen
sowie Familien mit Kindern, die Kinderwagen mit sich führen, profitieren
würden?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die DB AG zur Fahrradmitnah-
me im ICE zu bewegen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/5632

24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Rahmen des geplanten
Umbaus von 59 ICE-Zügen der ersten Generation Mehrzweckabteile, die
die Mitführung von zusätzlichen Rollstühlen – aber auch von Fahrrädern
und Kinderwagen – ermöglichen, eingebaut werden sollten?
Wenn ja, in welcher Form wirkt die Bundesregierung auf die Bahn ein, sol-
che Abteile einzubauen?
Wenn nein, warum nicht?

25. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die DBAG beim ICE fahr-
zeuggebundene Einstieghilfen für Rollstuhlfahrer plant?
Wenn ja, welche technischen Lösungen stehen zur Debatte und welche Zeit-
planung liegt dem Vorhaben zu Grunde?
Wenn nein, plant die Bundesregierung, ihren Einfluss auf die DB AG gel-
tend zu machen, um zukünftig die barrierefreie Nutzung der ICE zu ermög-
lichen?

26. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die DB AG zur
besseren Wartung ihrer rollstuhlgeeigneten sanitären Anlagen in Zügen an-
zuhalten, damit vermieden wird, dass rollstuhlfahrenden Reisenden insbe-
sondere auf mehrstündigen Fahrten keine Toilette zur Verfügung steht?

27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die DB AG barrierefreie
Fahrkartenautomaten, zumindest für die Automaten mit Bahn-Tix-Funk-
tion, anschaffen oder bestehende Automaten umrüsten will?
Wenn ja, welche Konzepte und welche Zeitplanung liegen dafür vor?
Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Zustand, insbesondere
vor dem Hintergrund, dass die über die Mobilitätsservicezentrale für behin-
derte Reisende ausgestellten Fahrkarten und Reservierungen nur an solchen
Automaten mit Bahn-Tix-Funktion oder mit entsprechender Zeitverzöge-
rung und gegen eine Gebühr von 2,50 Euro zugesendet werden können,
sowie vor dem Hintergrund, dass die Reservierung der Rollstuhlstellplätze
nicht über das Internet möglich ist?

28. Zu welchen Ergebnissen haben die Gespräche zwischen dem Beauftragten
der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und der DBAG
sowie den Automatenherstellern in Bezug auf barrierefreie Fahrkartenauto-
maten geführt (vgl. Bundestagsdrucksache 15/4575, S. 131)?

29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie weit die Prüfung der
DB AG bezüglich der Ausweitung der Möglichkeit des zuschlagsfreien
Nachlösens in Zügen von blinden Menschen auf alle Menschen mit Behin-
derung fortgeschritten ist (vgl. auch die Fragen 2 und 3, Bundestagsdruck-
sache 15/4581)?
Wird die Bundesregierung sich für eine solche Regelung aktiv einsetzen?

30. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob das vom Bundesminis-
terium für Bildung und Forschung geförderte „Interoperable elektronische
Fahrgeldmanagement“ im Rahmen des Forschungsprojekts „VDV-Kern-
applikation“ (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) auch Aspekte der
Barrierefreiheit berücksichtigt?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung für alle
Anwender sind geplant?

31. Wird die Bundesregierung ihren Einfluss auf die DB AG dahin gehend gel-
tend machen, dass eine barrierefreie Umgestaltung der Züge und Bahnhöfe,
auch in ländlichen Gebieten, so zeitnah wie möglich stattfindet?

Drucksache 15/5632 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

32. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus demUrteil des Verwaltungs-
gerichtshofs Baden-Württemberg vom 14. April 2005 (Az.: 5 S 1410/04
und 5 S 1423/04), das aus der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
keine Pflicht seitens der DB AG ableitet, Zugänge zu Bahnsteigen barriere-
frei zu gestalten oder bestehende barrierefreie Zugänge zu erhalten?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Gültigkeitsbereich von
Verbandsfeststellungsklagen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
(BGG) auch auf Bereiche außerhalb der EBO zu erweitern?
Wenn ja, welche?

33. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Gefahr, dass die DB AG sich
auf Grund dieses Urteils zukünftig beim Umbau kleiner Bahnhöfe nicht
mehr der Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet fühlen könnte, und
dass dadurch die Mobilität von Menschen mit Behinderung in strukturell
schwachen Gebieten Deutschlands beeinträchtigt wird?

34. Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen dieses Urteils als Ergebnis der
ersten und damit richtungsweisenden Klage nach § 13 BGG imHinblick auf
den Einsatz und die zukünftige Motivation der Behindertenverbände bei der
Verwirklichung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in
der Gesellschaft ein?

35. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die DB AG, insbesondere
in ländlichen Gebieten, in denen kaum Personal der DB AG vorhanden ist,
eine Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern beim Ein-, Um- und Aus-
steigeservice betreibt?
Wenn ja, in welchem Umfang und ist eine Ausweitung geplant?

36. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Problemen hörgeschädigter
Menschen, kurzfristige Bahnsteig- oder Fahrplanänderungen der Bahn zu
erfahren, die in der Regel nur mündlich durchgegeben werden?
Wenn ja, inwieweit setzt sich die Bundesregierung hier für eine Verbesse-
rung der Situation der Betroffenen ein, zum Beispiel durch den verstärkten
Gebrauch optischer Hilfsmittel oder durch eine bessere Schulung der Bahn-
mitarbeiter?

37. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung der-
zeit die Beauftragten, Beiräte und Verbände von Menschen mit Behinde-
rung, denen mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
(BGG), Artikel 49 und 51, ein Anhörungsrecht hinsichtlich der Planung und
Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs eingeräumt wurde?
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung diesbezüglich
noch bis zum Ende der Legislaturperiode ergreifen?
Welche finanziellen Mittel sollen hierfür ggf. noch zur Verfügung gestellt
werden?

38. Welche weiteren Modellprojekte des barrierefreien Tourismus außer der
Initiative „Barrierefreie Modellregion für den integrativen Tourismus“ im
Naturpark Thüringer Wald unterstützt die Bundesregierung und in welcher
Höhe (bitte einzeln ausweisen)?
Die Unterstützung welcher Modellprojekte plant die Bundesregierung noch
in dieser Legislaturperiode?

39. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit der barriere-
freie Zugang für Menschen mit Behinderung zu allen Stadien für die Fuß-
ball-Weltmeisterschaft 2006 gewährleistet ist, und hat die Bundesregierung
die für Menschen mit Behinderung zuständigen Verbände und Organisatio-
nen zu den Beratungen hinzugezogen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/5632

40. Durch welche Maßnahmen ist sichergestellt, dass zu Sportstätten, die mit
Mitteln des Bundes gefördert werden (betrifft auch Maßnahmen durch das
Investitionsförderungsgesetz und den Solidarpakt II.) Menschen mit Behin-
derung barrierefreien Zugang haben?

Berlin, den 31. Mai 2005
Jürgen Klimke
Hubert Hüppe
Klaus Brähmig
Ernst Hinsken
Edeltraut Töpfer
Gerda Hasselfeldt
Veronika Bellmann
Antje Blumenthal
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Cajus Julius Caesar
Anke Eymer (Lübeck)
Dr. Hans Georg Faust
Albrecht Feibel
Ingrid Fischbach
Markus Grübel
Uda Carmen Freia Heller
Klaus Hofbauer
Werner Kuhn (Zingst)
Maria Michalk
Anita Schäfer (Saalstadt)
Wilhelm Josef Sebastian
Kurt Segner
Johannes Singhammer
Klaus-Peter Willsch
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