BT-Drucksache 15/5610

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/4493- Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)

Vom 1. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5610
15. Wahlperiode 01. 06. 2005

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/4493 –

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
(Informationsfreiheitsgesetz – IFG)

Bericht der Abgeordneten Susanne Jaffke, Klaus Hagemann, Alexander Bonde
und Otto Fricke

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, das Verwaltungs-
handeln des Bundes durch erleichterten Informationszugang
transparenter zu gestalten und die demokratischen Beteili-
gungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs zur Re-
gelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informa-
tionsfreiheitsgesetz – IFG) stellen sich wie folgt dar:
Es werden zusätzliche Personal- und Sachkosten für den
Bundeshaushalt entstehen; eine Bezifferung ist noch nicht
möglich. Deren Höhe hängt vor allem von der Zahl der An-
tragsteller und dem organisatorischen Aufwand der Infor-
mationsaufbereitung und -veröffentlichung für die Behörde
ab. Erfahrungen aus Ländern, die bereits über Informations-
zugangsgesetze verfügen, zeigen jedoch eine nur geringe
Zusatzbelastung. Inwieweit sich diese Erfahrungen auf den
Zugang zu Information der Bundesbehörden übertragen las-
sen, lässt sich noch nicht abschätzen. Ein Teil der zusätz-
lichen Personal- und Sachkosten wird durch die Erhebung
von Gebühren nach § 10 abgedeckt werden können.
Bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz entstehen
zusätzliche Personalkosten, weil er zugleich die Aufgabe
eines Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit erhält.

Ausgehend von den Erfahrungen des brandenburgischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht
auf Akteneinsicht müssen etwa zwei bis drei neue Stellen
im höheren Dienst und drei Stellen im gehobenen Dienst
eingerichtet werden. Über deren Ausbringung und Finanzie-
rung ist im Haushaltsaufstellungsverfahren zu entscheiden.
Für die Einrichtung von Informationsverzeichnissen können
weitere Kosten entstehen. Diese sind noch zu ermitteln, aber
voraussichtlich geringfügig. Zum einen lassen sich die In-
formationsverzeichnisse aus den bereits bestehenden Ge-
schäftsverteilungs- und Aktenplänen ableiten. Zum Weite-
ren fällt die Ableitung mit ohnehin erforderlichen
Anpassungen dieser Pläne zusammen, insbesondere im
Rahmen des E-Government-Programms „Bund online
2005“.
Durch die Einführung von Gebühren können sich zwar im
Einzelfall für Informationssuchende finanzielle Auswirkun-
gen ergeben, die noch nicht bezifferbar sind. Die Belastun-
gen fallen aber für die Lebenshaltung und die Wirtschaft
nicht ins Gewicht, so dass Auswirkungen auf Einzelpreise,
das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau,
nicht zu erwarten sind.

Drucksache 15/5610 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP für mit
der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes ist für die Folgejahre ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 1. Juni 2005

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Susanne Jaffke
Berichterstatterin

Klaus Hagemann
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

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