BT-Drucksache 15/5501

Ressortforschung in Deutschland

Vom 10. Mai 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5501
15. Wahlperiode 10. 05. 2005

Große Anfrage
der Abgeordneten Helge Braun, Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria
Böhmer, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Dr. Christoph Bergner, Vera Dominke,
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Helmut Heiderich, Volker Kauder, Michael
Kretschmer, Werner Lensing, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Bernward Müller
(Gera), Uwe Schummer, Marion Seib und der Fraktion der CDU/CSU

Ressortforschung in Deutschland

Forschung wird in Deutschland nicht nur von Universitäten, außeruniversitären
Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft, sondern auch von den Ressortfor-
schungseinrichtungen betrieben. Im „Bundesbericht Forschung 2004“ sind 53
Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben ausgewiesen. Die Ausgaben des
Bundes für diese Einrichtungen betrugen im Jahr 2004 rund 1,3 Mrd. Euro.
Als Organisationen, die unmittelbar einem Bundesministerium nachgeordnet
sind, üben die Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben (Ressortfor-
schungseinrichtungen) eine besondere Doppelfunktion aus: Zum einen werden
sie als Behörde hoheitlich tätig, zum anderen arbeiten sie als Forschungsein-
richtung wissenschaftlich. Die Tätigkeiten der Ressortforschungseinrichtungen
sind somit geprägt durch eine enge Verknüpfung von Forschung mit der Erfül-
lung hoheitlicher Aufgaben.
Aus diesem Spannungsfeld zwischen unvoreingenommener wissenschaftlicher
Tätigkeit und Erfüllung hoheitlicher Aufgaben sind in den letzten Monaten
Fälle bekannt geworden, in denen Forschungsvorhaben durch das Ressortmi-
nisterium untersagt wurden.
Bis heute nur vereinzelt durchgeführte Evaluierungen von Ressortforschungs-
einrichtungen kamen teilweise zu sehr kritischen Ergebnissen hinsichtlich der
wissenschaftlichen Tätigkeiten der Ressortforschungseinrichtungen. So führt
der Wissenschaftsrat in seiner Stellungnahme zum Bundesinstitut für Arznei-
mittel und Medizinprodukte von 2004 aus, dass die „bislang nur in Ansätzen
vorhandene Forschungsbasis” aufzubauen sei. In der ebenfalls vom Wissen-
schaftsrat 2004 veröffentlichten Stellungnahme zu den Forschungsanstalten in
der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft (BMVEL) heißt es, dass das Potenzial der Ressortfor-
schungsanstalten des BMVEL für das Wissenschaftssystem aufgrund der „bishe-
rigen institutionellen Abgeschlossenheit nicht in ausreichendem Maße genutzt“
werde. Des Weiteren stellt der Wissenschaftsrat fest: „Es ist jedoch unverkenn-
bar, dass die geforderte Verankerung der Forschungsanstalten in der scientific
community bisher nicht in ausreichendem Maße realisiert wurde.“ Darüber
hinaus gebe es „wesentliche strukturelle Mängel (kaum befristete Stellen, Über-
alterung des wissenschaftlichen Personals, mangelnder Personalaustausch mit
anderen Forschungseinrichtungen u. a. m.), die die Effizienz der Aufgabenerfül-
lung behindern.“

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Seit Mai 2004 werden exemplarisch 13 weitere Einrichtungen vom Wissen-
schaftsrat evaluiert. Eine umfassende externe Evaluierung aller Ressortfor-
schungseinrichtungen bleibt weiterhin aus.
Nach Auffassung der Regierungsfraktionen birgt die für die Ressortforschungs-
einrichtungen spezifische Doppelfunktion „Chancen und Risiken“ (Antrag der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Qualitätssicherung des
deutschen Forschungssystems, Bundestagsdrucksache 15/2665).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ressortforschungseinrichtungen gibt es derzeit und welchen

Ministerien unterstehen diese jeweils?
2. Welche Pläne und Absichten hat die Bundesregierung, Ressortforschungs-

einrichtungen oder Teile davon umzustrukturieren, zusammenzuführen,
neu einzurichten oder in andere Forschungseinrichtungen zu überführen?

3. Welches sind die Aufgaben der Ressortforschung aus Sicht der Bundes-
regierung?

4. Unterscheidet die Bundesregierung hinsichtlich der Aufgaben, die von den
Ressortforschungseinrichtungen zwingend ausgeführt werden müssen und
solchen, die auch von anderen Forschungseinrichtungen oder Institutionen
durchgeführt werden können?

5. Gibt es in den Ministerien eine klare Festlegung eines Kernkanons an Auf-
gaben der Ressortforschung bezüglich hoheitlicher Aufgaben?
Wenn ja, wie lauten diese und wie werden Aufgaben außerhalb dieses
Kernkanons an Ressortforschungseinrichtungen vergeben?
Wenn nein, wieso nicht?

6. Wer definiert Themen und Schwerpunkte der Tätigkeiten der Ressortfor-
schungseinrichtungen?

7. Welchen Einfluss hat das jeweils zuständige Ministerium bei der inhalt-
lichen Arbeit und der Themenfindung und spielen bei der Themenfindung
politische Kriterien eine Rolle?
Hat das Ministerium hierbei beratende oder entscheidende Befugnisse?
Wenn ja, wie lauten jeweils diese Kriterien?

8. Wer erstellt die Forschungspläne in den jeweiligen Ressortforschungsein-
richtungen, und inwieweit ist die politische Führung des jeweiligen Minis-
teriums dabei beteiligt?

9. Gibt es in den Bundesministerien festgelegte Kriterien, an Hand derer ent-
schieden wird, ob ein Auftrag durch eine Ressortforschungseinrichtung
oder durch andere universitäre oder außeruniversitäre Einrichtungen bear-
beitet wird?
Wenn ja, wie lauten diese Kriterien?
Wenn nein, welches Verfahren wenden die Bundesministerien zur Ent-
scheidung an?

10. Hat die Bundesregierung seit 1998 Aufträge an universitäre und außer-
universitäre Forschungseinrichtungen erteilt, obwohl diese Aufträge von
Ressortforschungseinrichtungen des Bundes hätten ausgeführt werden
können?
Wenn ja, welche waren dies und warum?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5501

11. Vergeben Ressortforschungseinrichtungen Forschungsaufträge an andere
Forschungseinrichtungen?
Wenn nein, wieso nicht?
Wenn ja, nach welchen Grundsätzen wird dies entschieden, gelten für alle
Ressortforschungseinrichtungen dieselben Grundsätze, wie viele For-
schungsaufträge wurden extern in den jeweiligen Ressorts vergeben und
auf welchen Betrag belaufen sich die Ausgaben für externe Forschungsauf-
träge in den jeweiligen Jahren 1998 bis 2005?

12. Wie viele Vorschläge oder Anträge zu Forschungsvorhaben in welchen
Ressortforschungseinrichtungen wurden jeweils in den Jahren 1998 bis
2005 formal untersagt oder abgelehnt, und wie viele bereits gestellte oder
eingereichte Anträge oder Vorschläge zu Forschungsvorhaben wurden von
den jeweiligen Mitarbeitern der Ressortforschungseinrichtungen zurück-
genommen?

13. Mit welchen Begründungen wurden welche Forschungsvorhaben untersagt
oder Anträge abgelehnt, und in welcher Häufigkeit wurde die jeweilige
Begründung eingesetzt?

14. Wer entscheidet über die Bewilligung von Forschungsvorhaben?
Ist der Entscheidungsprozess für alle Ressortforschungseinrichtungen und
zuständigen Ministerien identisch geregelt?
Wenn nein, wie ist der Entscheidungsprozess über Anträge zu Forschungs-
vorhaben in den jeweiligen Ressortforschungseinrichtungen organisiert?

15. Betreiben die Ressortforschungseinrichtungen Forschungen im Auftrag
von anderen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft?
Wenn ja, in welchem Umfang können Ressortforschungseinrichtungen
Auftragsforschung betreiben, wer entscheidet, ob Aufträge angenommen
werden sollen, ob und welche Gegenleistung hierfür zu erbringen ist, und
ist für jede für Dritte durchgeführte Forschung eine Gegenleistung in
Rechnung gestellt und erbracht worden, und nach welchen Kriterien wird
entschieden, ob die Gegenleistung dem Ministerium, der Ressortfor-
schungseinrichtung oder der den Forschungsauftrag durchführenden Ab-
teilung der Ressortforschungseinrichtung zu Gute kommt?
Wenn nein, wieso nicht?
Gibt es ein Verbot für Auftragsforschungen?
Wenn ja, seit wann und in welcher Form?

16. Sind in den Jahren 1998 bis 2005 an die Ressortforschungseinrichtungen
gerichtetete Anfragen oder Angebote zur Durchführung von Forschungs-
vorhaben für externe Einrichtungen abgelehnt worden?
Wenn ja, welche Anfragen an welche Ressortforschungseinrichtungen
wurden aus welchen Gründen abgelehnt, wer hat darüber entschieden und
war die politische Ebene des Ministeriums an der Entscheidung beteiligt?

17. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass „Vorlaufforschung“, Forschung
im Vorlauf auf möglichen künftigen Bedarf, zum Aufgabenbereich der
Ressortforschungseinrichtungen gehört?
Wenn nein, wieso nicht?
Wenn ja, in welchen Ressortforschungseinrichtungen wird sie getätigt, und
wer bestimmt die Themen der Vorlaufforschung?

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18. Ist die Ressortforschung nach Auffassung der Bundesregierung dazu ge-
eignet und bestimmt, den aktuellen Stand der Wissenschaft zu erweitern
und voranzutreiben?

19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Koalitionsfraktionen, dass
die für die Ressortforschungseinrichtungen spezifische Doppelfunktion
„Chancen und Risiken“ birgt und welche sind dies nach ihrer Ansicht?

20. Stimmt die Bundesregierung der Aussage auf der Internetseite der Arbeits-
gemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen „Sie (die Ressortfor-
schungseinrichtungen) forschen neutral und unabhängig“ zu?

21. Hat die Bundesregierung die kurzfristig umzusetzende Empfehlung des
Wissenschaftsrates, alle Aufgaben, die mit Mitteln der Ressortforschung
durchgeführt werden sollen, den unterschiedlichen Aufgabenfeldern
(hoheitliche Aufgaben, Politikberatung, Vorlaufforschung, klientelbezogene
Dienstleistungen) der ressortbezogenen Forschung zuzuordnen, umgesetzt
(Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Entwicklung der Rahmenbe-
dingungen der Forschung in Ressortforschungseinrichtungen am Beispiel
der Forschungsanstalten im Zuständigkeitsbereich des im BMVEL vom
30. Januar 2004)?
Wenn ja, wann ist dies geschehen?
Wenn nein, warum ist die Bundesregierung der Empfehlung des Wissen-
schaftsrates nicht gefolgt?

22. Wie viele Anfragen und Aufforderungen zu Stellungnahmen haben die
einzelnen Ressortforschungseinrichtungen in den jeweiligen Jahren 1998
bis 2004 seitens der Ministerien erhalten?
In wie viel Prozent der Fälle konnte die Antwort kurzfristig gegeben wer-
den, und in wie viel Prozent der Fälle bedurfte es einer umfangreicheren
Ausarbeitung von zwei Monaten und länger?

23. Wie viel Prozent der Forschung in der Ressortforschung des Bundes insge-
samt und in den einzelnen Einrichtungen der jeweiligen Ressorts erfolgt
nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung zur Beantwortung von
Anfragen oder Anfertigung angeforderter Stellungnahmen für Bundesmi-
nisterien, wie viel Prozent zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, wie viel
Prozent für die Vorlaufforschung und wie viel Prozent für sonstige Auf-
gaben?

24. Hält die Bundesregierung die Bezeichnung „Ressortforschungseinrich-
tung“ für alle Einrichtungen, die im „Bundesbericht Forschung 2004“ auf-
gelistet sind, für zutreffend?
Wenn nein, welche Bezeichnung würde für welche Einrichtung nach Auf-
fassung der Bundesregierung besser zutreffen?

25. Sieht die Bundesregierung die deutschen Ressortforschungseinrichtungen
mit vergleichbaren ausländischen Einrichtungen in der EU in einem Wett-
bewerb?
Wenn ja, welche Kriterien sind nach Meinung der Bundesregierung für ein
gutes Abschneiden deutscher Ressortforschungseinrichtungen im Wettbe-
werb maßgeblich?

26. Welche Länder der EU verfügen nicht über Ressortforschungseinrichtun-
gen und durch welche Einrichtungen werden dort die den deutschen Res-
sortforschungseinrichtungen auferlegten Aufgaben übernommen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/5501

27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Ressortforschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten der EU sowie der
Schweiz und den USA in den letzten 10 Jahren und welche Folgerungen
leitet sie daraus für die deutsche Ressortforschung ab?

28. Wie sind die jeweiligen Ressortforschungseinrichtungen durch welche
Kooperationspartner im Ausland international vernetzt?

29. Wie groß ist die Anzahl der Vertreter aus Ressortforschungseinrichtungen
in internationalen Gremien der UN sowie deren Unterorganisationen (auf-
gegliedert), und aus welchen Einrichtungen kommen diese?

30. Wie groß ist die Anzahl der Vertreter aus Ressortforschungseinrichtungen
in internationalen wissenschaftlichen Gremien (aufgegliedert), und aus
welchen Einrichtungen kommen diese?

31. Wie groß ist die Anzahl der Wissenschaftler aus Ressortforschungseinrich-
tungen, die Gutachter der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder
der EU sind, und aus welchen Einrichtungen kommen diese?

32. Dürfen Wissenschaftler/Vertreter von Ressortforschungseinrichtungen bei
Tagungen der Industrie/Wirtschaft mitwirken, in wie vielen und welchen
Fällen seit 1998 wurde eine solche Mitwirkung untersagt oder beanstandet,
und was waren die jeweiligen Gründe dafür?

33. Hält die Bundesregierung die derzeitige internationale Vernetzung der Res-
sortforschungseinrichtungen für ausreichend?

34. In welcher Höhe hat der Bund für die Ressortforschungseinrichtungen Mit-
tel in den Jahren 1998 bis 2004 jeweils ausgegeben, und wie hoch ist der
Ansatz für 2005, gegebenenfalls 2006?

35. In welcher Höhe und in welchen Titeln des Bundeshaushaltes sind Mittel
für Ressortforschungseinrichtungen etatisiert?

36. Inwieweit ist die Bundesregierung der Empfehlung des Wissenschaftsrates
gefolgt, die institutionellen Haushalte der Ressortforschungsanstalten im
Umfang von insgesamt 15 Prozent zu einer systemweiten offenen Projekt-
ausschreibung sukzessiv zu verlagern (Empfehlung des Wissenschaftsrates
zur Entwicklung der Rahmenbedingungen der Forschung in Ressortfor-
schungseinrichtungen am Beispiel der Forschungsanstalten im Zuständig-
keitsbereich des BMVEL vom 30. Januar 2004)?

37. Wie werden den Ressortforschungseinrichtungen Mittel zugeteilt?
Werden Mittel innerhalb der Ressortforschungseinrichtungen nach Leis-
tungen vergeben?

38. Wie viel Prozent der Mittel für Ressortforschungseinrichtungen sind für
die Jahre 1998 bis 2005 jeweils für Forschung und Entwicklung verwendet
worden?

39. Wie viel Prozent der Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwick-
lung werden für die Forschung und Entwicklung in der Ressortforschung
verwendet – insgesamt und in den einzelnen Einrichtungen?
Wie ist die Entwicklung des Prozentsatzes in den Jahren 1998 bis 2005?

40. Wie haben sich die Haushalte der einzelnen Ressortforschungseinrichtun-
gen in den Jahren seit 1998 entwickelt, und was sind die jeweiligen Gründe
dafür?

41. Bei welchen zehn Ressortforschungseinrichtungen wurden seit 1998 die
Mittel für Forschung jeweils in Prozent am meisten gekürzt, bei welchen
zehn Einrichtungen die Mittel für Forschung am meisten aufgestockt und
warum?

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42. Welche Auffassung hat der damalige Leiter der Abteilung 5 im BMVEL
hinsichtlich der Ablehnung von mehreren Forschungsanträgen im Bereich
der grünen Gentechnik vertreten?

43. Lagen die Gründe für die Versetzung des damaligen Leiters der Abteilung 5
im BMVEL in den vorzeitigen Ruhestand in seiner Zuständigkeit für die
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, für die Bundes-
anstalt für Züchtungsforschung und für das Bundessortenamt, in dessenVer-
antwortung die Marktzulassung gentechnisch veränderter Pflanzensorten
fällt?
Wenn ja, worin genau bestanden die Gründe?

44. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der Produktentwicklung,
die nach Aussage des BMVEL nicht unter die Ressortforschung fällt?

45. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung des BMVEL zu, dass Pro-
duktentwicklung nicht von Ressortforschungseinrichtungen durchgeführt
werden darf?

46. Wie erklärt die Bundesregierung, dass das BMVEL Forschungsvorhaben
an transgenen Pflanzen mit der Begründung ablehnte, dies sei Produkt-
entwicklung, die nicht unter Ressortforschung falle, nun aber das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) diese Vorhaben
zur gen-technologischen Sicherheitsforschung im eigenen Kompetenz-
bereich fortführt?

47. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass das BMVEL Forschungsvorhaben
an transgenen Pflanzen mit der Begründung unterbindet, es handele sich
dabei um Produktentwicklung, andererseits aber in den Aufgaben einzel-
ner Ressortforschungseinrichtungen Arbeitsschwerpunkte beschrieben
werden, die auf eine Produktentwicklung schließen lassen (Arbeitsschwer-
punkt der Bundesforschungsanstalt für Züchtungsforschung an Kultur-
pflanzen unter anderem: „Züchterische Bearbeitung von Baum-, Beerenob-
starten und Rebe”)?

48. Wie beurteilt die Bundesregierung die Untersagung von Forschungsvorha-
ben an der Bundesforschungsanstalt für Züchtungsforschung an Kultur-
pflanzen im Rahmen der Feuerbrand-Resistenzforschung an Apfelbäumen
hinsichtlich der Weiterentwicklung des Standes der Wissenschaft, und aus
welchen Gründen hat die Bundesregierung dieses Forschungsvorhaben
nicht als Vorlaufforschung eingestuft?

49. Wie viele Fälle hat es seit 1998 gegeben, bei denen für die Bearbeitung von
Forschungsaufgaben in den Ressortforschungseinrichtungen bestimmte
Forschungsmethoden (z. B. gentechnische Methoden) untersagt bzw. vor-
geschrieben wurden und welche waren das?

50. Verfügt jede Ressortforschungseinrichtung über ein Forschungspro-
gramm?
Wenn nein, welche nicht und wieso hatte die Bundesregierung keinen Er-
folg, gemäß der Aufforderung durch den Deutschen Bundestag (Beschluss
der Bundestags gemäß Bundestagsdrucksache 15/2665) in jeder Ressort-
forschungseinrichtung die Erstellung eines Forschungsplanes zu veranlas-
sen?

51. Welche Optimierungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung hinsichtlich
Organisation, Finanzierung und inhaltlicher Konzeption, Themenfindung
und Ausrichtung der Ressortforschungseinrichtungen, und welche Maß-
nahmen wird sie wann ergreifen, um diese zu nutzen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/5501

52. Welchen Bestimmungen unterliegt die Zusammenarbeit von Ressortfor-
schungseinrichtungen mit privaten Unternehmen?

53. Wie viele Drittmittel haben die Ressortforschungseinrichtungen (insge-
samt und aufgegliedert nach Einrichtungen) in den Jahren 1998 bis 2004
jeweils eingeworben?

54. Welche sind die drei größten Drittmittelgeber der Ressortforschungsein-
richtungen, und wie viele Mittel haben diese Geber jeweils in den Jahren
2000 bis 2004 (insgesamt und aufgegliedert nach Einrichtungen) zur Ver-
fügung gestellt?
Wie viele Drittmittel konnten von der DFG, dem BMBF, der EU und aus
der Wirtschaft eingeworben werden?

55. Welche Ressortforschungseinrichtungen nehmen an welchen Forschungs-
programmen der EU teil und welche Möglichkeiten der verstärkten Einbin-
dung sieht die Bundesregierung für das 7. EU-Forschungsrahmenpro-
gramm?

56. Wie hoch ist der Drittmittelanteil bezogen auf die unmittelbaren Ausgaben
für die Realisierung der Forschungsprogramme in den jeweiligen Ressort-
forschungseinrichtungen?

57. Welche Anreize, Drittmittel einzuwerben, gibt es für die Wissenschaftler in
den Ressortforschungseinrichtungen?

58. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr des Verdachts der Strafbarkeit
wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit bei der Annahme oder Ver-
wendung von Drittmitteln in der Ressortforschung?

59. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen gegen Wissenschaftler
aus Ressortforschungseinrichtungen wegen der Annahme oder Verwen-
dung von Drittmitteln strafrechtlich oder im Wege des Disziplinarrechts
ermittelt wurde?
Wenn ja, in wie vielen Fällen seit 1998?

60. Müssen Ressortforschungseinrichtungen eingeworbene Drittmittel zu ei-
nem gewissen Prozentsatz an das Ministerium oder die Ressortforschungs-
einrichtung allgemein abführen oder werden sie auf den Forschungsetat
angerechnet?
Wenn ja wieso, und sieht die Bundesregierung hierin einen Anreiz, Dritt-
mittel einzuwerben?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Wissenschaftsrat sich für einen
Verbleib der Drittmittel in den Forschungsanstalten ausspricht (Empfeh-
lung des Wissenschaftsrates zur Entwicklung der Rahmenbedingungen der
Forschung in Ressortforschungseinrichtungen am Beispiel der Forschungs-
anstalten im Zuständigkeitsbereich des BMVEL vom 30. Januar 2004)?

61. Wie viele Planstellen und wie viele drittmittelfinanzierte Beschäftigungs-
verhältnisse gibt es in den Ressortforschungseinrichtungen?

62. Wie viele Stellen für wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Per-
sonal sind in den Ressortforschungseinrichtungen ausgewiesen?

63. Wie viele wissenschaftliche Mitarbeiter in den Ressortforschungseinrich-
tungen sind durch Drittmittel finanziert?

64. Wie viele gemeinsame Berufungen von leitenden Wissenschaftlern mit
universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind seit
1998 erfolgt?

Drucksache 15/5501 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

65. Inwieweit beteiligen sich die Ressortforschungseinrichtungen an der Aus-
bildung des wissenschaftlichen Nachwuchses?

66. Gibt es Programme oder Maßnahmen, durch die explizit Wissenschaft-
lerinnen in den Ressortforschungseinrichtungen gefördert werden?

67. Welche wissenschaftlichen Ergebnisse der Ressortforschungseinrichtun-
gen wurden wann in welchen wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröf-
fentlicht?

68. Wie viel Prozent der von Ressortforschungseinrichtungen erstellten wis-
senschaftlichen Studien wurden in Fachzeitschriften seit 2000 publiziert?

69. Welche wissenschaftlichen Studien und Ergebnisse, die von den Ressort-
forschungseinrichtungen seit 2000 erstellt wurden, sind bislang nicht
publiziert worden und warum?

70. Wie viele Leitungspositionen in Ressortforschungseinrichtungen wurden
seit 1998 neu besetzt, und wie viele dieser Neubesetzungen erfolgten mit
externen Personen und welche sind dies?

71. Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung, durch attraktive
Angebote exzellente Wissenschaftler für die Ressortforschung zu gewin-
nen, und wann werden diese Vorschläge umgesetzt?

72. Wie viel Prozent der Planstellen sind derzeit befristet?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Quote und welchen Prozentsatz
hält sie aus welchen Gründen für erstrebenswert?

73. Welchen Anteil seiner Tätigkeit wendet das wissenschaftliche Personal in
den einzelnen Ressortforschungseinrichtungen nach Schätzung der Bun-
desregierung für Forschung auf?
Worauf stützt die Bundesregierung ihre Schätzung?
Worauf beruhen nach Auffassung der Bundesregierung die Unterschiede
im Prozentsatz zwischen den Ressortforschungseinrichtungen?

74. Wie viele Patente und Schutzrechte haben die jeweiligen Ressortfor-
schungseinrichtungen in den Jahren 1998 bis 2004 angemeldet?

75. Durch welche Maßnahmen jenseits der Evaluation durch den Wissen-
schaftsrat sichert die Bundesregierung die Qualität der Arbeit der Ressort-
forschungseinrichtungen, insbesondere hinsichtlich des aktuellen Standes
der Forschung?

76. Gibt es in jeder Ressortforschungseinrichtung einen wissenschaftlichen
Beirat oder andere wissenschaftliche Begleitgremien?
Wenn nein, in welchen nicht und wieso nicht?

77. Wie werden die Mitglieder der wissenschaftlichen Begleitgremien in den
jeweiligen Ressortforschungseinrichtungen ausgewählt?

78. Ist jeder wissenschaftliche Beirat in den Entscheidungsprozess über die
Durchführung von Forschungsvorhaben in der Weise eingebunden, dass er
mehr als nur eine beratende Stimme hat?
Wenn nein, in welchen Ressortforschungseinrichtungen nicht und wieso
nicht?

79. Welche Probleme hinsichtlich der Qualität der Tätigkeit des Bundesinsti-
tuts für Arzneimittel und Medizinprodukte haben sich aus Sicht der Bun-
desregierung durch dessen Verlagerung von Berlin nach Bonn ergeben
oder gelöst?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/5501

80. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen des
Umzugs des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte von
Berlin nach Bonn für den Umzug des Umweltbundesamtes von Berlin
nach Dessau?

81. Wann wird für die zum 1. Januar 2004 errichtete Bundesforschungsanstalt
für Ernährung und Lebensmittel (BFEL) mit Hauptsitz in Karlsruhe das
angekündigte organisatorische Konzept umgesetzt werden, und werden die
bisherigen anderen Standorte mit deren Mitarbeitern erhalten bleiben?
Ist die angekündigte Reduzierung von 17 auf sieben Institute bereits voll-
zogen?
Wenn ja, welche Auswirkungen hatte dies auf die Forschungstätigkeit und
die wissenschaftlichen Mitarbeiter?
Wenn nein, wieso noch nicht?

82. Welche hoheitlichen Aufgaben hat der Deutsche Wetterdienst?
Mit welchen Aufgaben steht der Deutsche Wetterdienst im Wettbewerb mit
privaten Wetterdiensten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung daraus?

83. Welche Funktion übernimmt die Ressortforschung für die Züchtung von
Obstsorten und Reben in Deutschland und in den wichtigsten Konkurrenz-
ländern?

84. Existieren nach Einschätzung der Bundesregierung für die deutsche Züch-
tungsforschung von Obstsorten und Reben Wettbewerbsnachteile durch
die Anbindung an die Ressortforschung gegenüber dieser Züchtungsfor-
schung in anderen Ländern, insbesondere den EU-Ländern?

85. Wie werden neue Pflanzensorten, die in den Ressortforschungseinrichtun-
gen entstanden sind, für den Anbau in Deutschland/Europa vermarktet?
Sind diese Regularien zeitgemäß in Bezug auf die Europäisierung der
Wirtschaft?
Wie können in diesem Zusammenhang deutsche Forschungseinrichtungen,
die an der Züchtung von Pflanzensorten beteiligt sind, konkurrenzfähig
bleiben?

86. Wie beurteilt die Bundesregierung die Position des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Europäischen Wettbe-
werb?

87. Auf welchem Platz liegt das BfArM als Rapporteur/Co-Rapporteur im zen-
tralen Zulassungsverfahren der EU für Arzneimittel, und worin sieht die
Bundesregierung die Gründe hierfür?

88. Wird das BfArM nach der geplanten Überführung in eine Agentur weiter-
hin eine Ressortforschungseinrichtung sein?
Wenn ja, worin werden sich die Aufgaben der Ressortforschung ändern?
Wenn nein, wer wird künftig die Ressortforschungsaufgaben des BfArM
übernehmen?
Wird die Agentur die Rechtsform einer Behörde haben?

89. Wie wird sich die Forschung in der geplanten Agentur für Arzneimittel
und Medizinprodukte ändern?
Wird die Agentur eigenständige Forschung und Vorlaufforschung betrei-
ben?

Drucksache 15/5501 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

90. Wieso hat die Bundesregierung in dem Entwurf eines Gesetzes zur Errich-
tung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (Bundes-
ratsdrucksache 238/05) unter Artikel 1 § 8 Abs. 3 des DAMAG die Zahl
der Mitglieder des Verwaltungsrates aus den Bereichen Wissenschaft und
Forschung als Soll-Vorschrift und nicht als Muss-Vorschrift formuliert?

91. Wie erklärt die Bundesregierung das mit der Errichtung der Deutschen
Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur verbundene Ziel, eine weitge-
hend eigenverantwortlich geführte Deutsche Arzneimittel- und Medizin-
produkteagentur zu schaffen, wenn fünf von acht Mitgliedern des Verwal-
tungsrates vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
(BMGS) bestimmt werden sowie alle Mitglieder des wissenschaftlichen
Beirates vom BMGS berufen werden?

92. Nach welchem Verfahren wird das BMGS die Mitglieder des wissenschaft-
lichen Rates auswählen, und wo ist dieses Verfahren normiert?

Berlin, den 10. Mai 2005
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Dr. Maria Böhmer
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Dr. Christoph Bergner
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Helmut Heiderich
Volker Kauder
Michael Kretschmer
Werner Lensing
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Bernward Müller (Gera)
Uwe Schummer
Marion Seib
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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