BT-Drucksache 15/5452

Deutschland für die Fußballweltmeisterschaft 2006 fit machen - Längere Öffnungszeiten der Außengastronomie ermöglichen

Vom 10. Mai 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5452
15. Wahlperiode 10. 05. 2005

Antrag
der Abgeordneten JürgenKlimke, Klaus Brähmig, Ernst Hinsken, Edeltraut Töpfer,
Gerda Hasselfeldt, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Cajus Julius Caesar, Anke
Eymer (Lübeck), Dr. Hans Georg Faust, Albrecht Feibel, Uda Carmen Freia Heller,
Klaus Hofbauer, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa, Werner Kuhn (Zingst), Maria
Michalk, Bernward Müller (Gera), Anita Schäfer (Saalstadt), Wilhelm Josef
Sebastian, Kurt Segner, Johannes Singhammer, Klaus-Peter Willsch und der
Fraktion der CDU/CSU

Deutschland für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 fit machen –
Längere Öffnungszeiten der Außengastronomie ermöglichen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
„DieWelt zu Gast bei Freunden“ lautet dasMotto der Fußball-Weltmeisterschaft
2006 in Deutschland. Diesem Slogan müssen Taten folgen. Die Verkürzung der
Sperrzeiten für die Außengastronomie wie z. B. Biergärten von 22.00 Uhr auf
24.00 Uhr wäre ein solcher Schritt. Denn es ist ein unhaltbarer Zustand, dass in-
und ausländische Gäste in der schönen Jahreszeit um 22.00 Uhr des Platzes
verwiesen werden.
Das Hauptproblem der Außengastronomie ist der Lärmschutz. Rein formal
gesehen gibt es derzeit keine gesetzliche Vorschrift, die die Immissionen/Ge-
räuscheinwirkungen von Biergärten beurteilt und bewertet. Denn die TA Lärm
(TA: Technische Anleitung) vom 26. August 1998, die am 1. Januar 1999 in
Kraft getreten ist, findet auf sog. Freiluftgaststätten keine Anwendung mehr, da
gemäß Nummer 1 Abs. 2b der TA Lärm Freiluftgaststätten aus dem Anwen-
dungsbereich der TA Lärm herausgenommen wurden. Dennoch ziehen Gemein-
den und Gerichte zur Beurteilung der Geräuschimmissionen von Freiluftgast-
stätten die TA Lärm in entsprechender Anwendung heran. Das bedeutet, dass
Geräusche, die von Freischankflächen ausgehen, also hauptsächlich mensch-
licher Kommunikationslärm, wie technischer Lärm gemessen und nach der
TA Lärm bewertet werden.
Es ist unhaltbar, wennmenschlicheKommunikationsgeräusche, etwa das Reden,
Lachen oder Singen, ebenso behandelt werden wie technische Geräusche wie
z. B. Bohren, Hämmern oder Sägen, hierfür also unreflektiert dieselben Maß-
stäbe bzw. Schwellen- und Grenzwerte zugrunde gelegt werden. Stattdessen
sollte eine Regelung angestrebt werden, die sowohl dem Schutz der Anwohner
als auch dem Freizeitverhalten der Gäste Rechnung trägt. Ebenso wie in der
Achtzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzge-
setzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung)müssen Sozialwertigkeitsaspekte in
die vorzunehmende Zumutbarkeitsabwägung einbezogen werden. Mit Erlass
einer Bundes-Immissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ wäre ein deut-

Drucksache 15/5452 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
lich spürbarer und nachhaltiger Rechtsfrieden in diesem Konfliktbereich zu er-
warten.
Denn das Ausgehverhalten hat sich verändert, auch bedingt durch längere
Ladenöffnungszeiten. Viele Gäste gehen erst nach 20.00/21.00 Uhr in die Bier-
gärten und wollen dort bis 24.00 Uhr oder länger verweilen. Sie reagieren zu-
nehmend mit Unverständnis, wenn Biergärten trotz schönsten Wetters bereits
um 22.00 Uhr schließen müssen. Diesem geänderten Ausgehverhalten trägt der
Gesetzgeber hingegen nicht Rechnung. Durch Einführung der Sommerzeit
Mitte der 70er Jahre sind die Abende gerade in den Sommermonaten noch tag-
hell und die Temperaturen auch um 23.00 oder 24.00 Uhr oftmals noch sehr
hoch. Für die Gäste und die gastgewerblichen Unternehmer ist es nicht nachvoll-
ziehbar, dass der Gesetzgeber mit Einführung der Sommerzeit nicht auch die
Öffnungszeit für Biergärten auf mindestens 23.00 Uhr heraufgesetzt bzw. den
in den Landesimmissionsschutzgesetzen manifestierten Beginn der Nachtruhe
konsequenterweise auf 22.00 Uhr (MEZ), also mitteleuropäische Zeit, festgelegt
hat.
Die Länder Hamburg und Niedersachen kommen den Wünschen der Gäste und
der Branche durch ein zweijähriges Pilotprojekt in Hamburg bzw. einem Minis-
terialerlass in Niedersachsen nach. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache,
dass es einer bundeseinheitlichen, gesetzlichen Regelung bedarf.
Der Countdown für die Fußball-WM 2006 läuft. Deutschland als Tourismus-
standort kann diese Chance nutzen, um sich weltweit als ein modernes, gast-
freundliches und attraktives Land zu präsentieren. Durch den Confederations
Cup, der im Juni 2005 in Deutschland stattfindet, haben wir die Chance auf
einen Probelauf in den Städten Köln, Frankfurt/Main, Hannover, Leipzig und
Nürnberg, in welchen eine verkürzte Sperrzeit getestet werden sollte. Bei einem
Erfolg sollte diese Regelung für den Zeitraum der Fußball-WM 2006 auf ganz
Deutschland übertragen werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. es den Spielorten des im Juni 2005 stattfindenden Confederations Cup für

den Zeitraum des Turniers durch eine Ausnahmeregelung von der analogen
Anwendung der TA Lärm zu ermöglichen, den Beginn der Sperrzeit für die
Außengastronomie auf 24.00 Uhr zu legen;

2. bei einem erfolgreichen Verlauf der Ausnahmegenehmigung den Beginn der
Sperrzeit für die Außengastronomie im immissionsschutzrechtlichen Sinne
deutschlandweit während des Zeitraumes der Fußball-Weltmeisterschaft
2006 auf 24.00 Uhr zu legen;

3. eigene Immissionsgrenzwerte (Tages- und Nachtwerte) für den von der
Außengastronomie ausgehenden, menschlichen Kommunikationslärm fest-
zulegen, damit die Betriebe der Außengastronomie dauerhaft von einer sich
daraus zwangsläufig ergebenden Liberalisierung der Sperrzeiten profitieren
können. Die Außengastronomie sollte bis mindestens 24.00 Uhr öffnen dür-
fen.

Berlin, den 10. Mai 2005
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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