BT-Drucksache 15/5411

Ausstellung "Traffic" im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Vom 19. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5411
15. Wahlperiode 19. 04. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald,
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber, Wolfgang Börnsen
(Bönstrup), Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Peter Götz, Bernd Heynemann, Klaus
Hofbauer, Volker Kauder, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst), Eduard
Lintner, Klaus Minkel, Henry Nitzsche, Günter Nooke, Wilhelm Josef Sebastian,
Gero Storjohann, Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter
und der Fraktion der CDU/CSU

Ausstellung „Traffic“ im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen

Im Juni 2004 wurde im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen (BMVBW) in Berlin die Foto-Ausstellung „Traffic“ des Künstlers
Michael Reh durch Bundesminister Dr. Manfred Stolpe eröffnet. Die Kosten der
Ausstellung wurden vom Ministerium mit 86 229,91 Euro beziffert und aus
Steuermitteln bezahlt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von welchem Organisationsbereich imMinisterium wurde das Projekt feder-

führend fachlich, inhaltlich und konzeptionell verantwortlich bearbeitet?
2. Wann und von wem wurde die Leitungsebene des Ministeriums (Minister,

Staatssekretär) erstmals über das Projekt informiert?
3. Von welchemMitglied der Leitungsebene wurde das Projekt mit welcher Be-

gründung grundsätzlich genehmigt?
4. Wie wurde der Künstler den das Projekt administrierenden Ministeriumsmit-

arbeitern persönlich und fachlich bekannt?
5. Wie und durch wen wurde im Ministerium vor Leistungsvergabe an den

Künstler geprüft, ob Künstler und fachlich zuständige BMVBW-Mitarbeiter
persönlich verbunden sind und wie und durch wen wurde sichergestellt, dass
dem Künstler aufgrund des persönlichen Bekanntheitsverhältnisses keine
Vorteile eingeräumt werden konnten?

6. Warum ging das Schreiben des Ministeriums vom 6. November 2003 an den
Künstler in Bezug auf die Ausstellung und die Kostenübernahme an die pri-
vate Anschrift eines an der Projektkonzeption/-vorbereitung beteiligten Mit-
arbeiter des Referates ÖA im Ministerium?

7. Gibt es zwischen dem BMVBW und dem Künstler eine vertragliche Verein-
barung, und falls nein, gibt es anderweitige Vereinbarungen, Verpflichtungen
bzw. Bestätigungsschreiben an den Künstler?

8. Auf welcher rechtlichen Basis erfolgte die Leistungsvergabe durch das
Ministerium an den Künstler?

Drucksache 15/5411 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

9. Durch wen wurde die Leistungsvergabe an den Künstler inhaltlich, verga-
berechtlich sowie haushaltstechnisch im Ministerium vorbereitet, geprüft
und abschließend festgelegt?

10. In welcher Form und seit wann war der Beauftragte für den Haushalt betei-
ligt?

11. Welcher sachliche Zusammenhang außer der doppelten Bedeutung des eng-
lischenWortes „traffic“ – „drug traffic“ (Rauschgifthandel), „traffic“ (Auto-
verkehr, Datenverkehr, Handelsverkehr, Verkehr) – besteht zwischen dem
Künstler, seiner Ausstellung zur Drogenproblematik und der Verkehrs- und
Baupolitik?

12. Wie sind die aus dem Etat für Öffentlichkeitsarbeit bestrittenen Kosten im
Hinblick darauf, dass die Ausstellung „Traffic“ nicht wirklich „öffentlich“
war, da der Zutritt für Bürger nur mit besonderer Anmeldung und Sicher-
heitskontrolle erfolgen konnte, zu rechtfertigen?

13. Welche politische Botschaft wollte das BMVBW mit der Ausstellung
„Traffic“ an die Öffentlichkeit und den Steuerzahler vermitteln?

14. Mit welchen Rechten und Pflichten wurde der Künstler im Rahmen des
Leistungsverhältnisses beauftragt und welche Rechte und Pflichten oblie-
gen dem Ministerium aus der Leistungsvergabe/dem Leistungsverhältnis
zwischen Künstler und Ministerium?

15. In welcher Form sind Rechte und Pflichten des Künstlers sowie des Minis-
teriums aus dem skizzierten Leistungsverhältnis niedergelegt, gibt es
Nebenabsprachen/-vereinbarungen?

16. Aus welchem Grund hat sich das Ministerium gegenüber dem Künstler ver-
pflichtet, die Ausstellung auch außerhalb des Ministeriums zu promoten?

17. Wer ist heute Eigentümer der einzelnen Ausstellungsobjekte?
18. Auf welche Art undWeise wurden die Ausstellungsobjekte demBundesver-

mögen (körperlich/wertmäßig) zugeführt und entsprechend vereinnahmt?
19. Wurden die einzelnen Ausstellungsobjekte durch den Auftraggeber Minis-

terium bzw. den Auftragnehmer Künstler gegen mögliche Verluste, Dieb-
stähle, mögliche Beschädigungen etc. versichert, und wenn nein, warum ist
dies unterblieben?

20. Wer hat unter Beachtung des „Vier-Augen-Prinzips“ die Leistungsvergabe
an den Künstler, die Abnahme der vom Künstler erbrachten Leistungen ver-
antwortlich entschieden sowie die Leistungen des Künstlers und finanziel-
len Leistungen des Ministeriums „sachlich richtig“ gezeichnet?

21. Mit welcher Begründung und unter wessen Verantwortung hat das Ministe-
rium die Kosten für Herstellung und Druck der Ausstellungsfotos und des
Ausstellungskatalogs in Höhe von 33 680 Euro vollständig übernommen?

22. Weshalb wurden Auslagen des Künstlers in Höhe von 4 145,82 Euro zusätz-
lich durch das Ministerium zu Lasten des Bundeshaushalts übernommen
und wer hat dies verantwortet?

23. Ist es im Ministerium übliche Praxis, dass in aus Steuermitteln bezahlten
öffentlichkeitswirksamenPublikationen,wie demAusstellungskatalog,Mit-
arbeiter des Ministeriums namentlich und mit Dank für die in dienstlicher
Aufgabenwahrnehmung erbrachten Leistungen hervorgehoben werden?

24. Wer hat den Ausstellungskatalog im Ministerium inhaltlich verantwortlich
konzipiert und die namentliche Nennung der Ministeriumsmitarbeiter mit
welcher Begründung akzeptiert?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5411

25. Wo und in welchen Zeiträumen ist die vom Ministerium als Wanderausstel-
lung bezeichnete Ausstellung bisher noch gezeigt worden?

26. Wer trägt die Kosten für Transport und Zwischenlagerung der Ausstellungs-
objekte?

27. Zu welchem Ergebnis kam die Innenprüfung des Ministeriums in Sachen
Ausstellung?

28. Trifft es zu, dass die Innenprüfung unter anderem festgestellt hat, dass in Zu-
sammenhang mit der Ausstellung an einem Schriftstück Änderungen nach-
träglich vorgenommen wurden bzw. dass das Schriftstück ganz aus dem
Schriftgut des Ministeriums entfernt wurde?

29. Hat die Innenprüfung im Zusammenhang mit ihrer Prüfung Feststellungen
im Hinblick auf das computergestützte Registraturprogramm DORIS ge-
troffen und wenn ja, welche?

30. Welche strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen bzw. disziplinarischen Maßnah-
men werden aufgrund der Erkenntnisse der Prüfung durch die Innenprüfung
bisher gegen einzelne Personen ergriffen bzw. werden noch ergriffen bzw.
warum wurde auf solche Maßnahmen bisher verzichtet?

31. Warum ist auf die Durchsetzung von möglichen Regressansprüchen gegen
handelnde Ministeriumsmitarbeiter bisher verzichtet worden bzw. warum
hält das Ministerium solche Ansprüche nicht für durchsetzbar?

32. Trifft es zu, dass in diesem Zusammenhang lediglich der Leiter des Minis-
terbüros innerhalb des Ministeriums umgesetzt wurde und wenn ja, warum
diese Maßnahme?

33. Wie wertet das Ministerium das Handeln/Nichthandeln des Referats Öffent-
lichkeitsarbeit inhaltlich und operativ bei Konzeption, Leistungsvergabe,
Durchführung und haushaltsrechtlicher Abwicklung der Ausstellung?

Berlin, den 19. April 2005
Renate Blank
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Georg Brunnhuber
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Hubert Deittert
Enak Ferlemann
Peter Götz
Bernd Heynemann
Klaus Hofbauer
Volker Kauder
Norbert Königshofen
Werner Kuhn (Zingst)
Eduard Lintner
Klaus Minkel
Henry Nitzsche
Günter Nooke
Wilhelm Josef Sebastian
Gero Storjohann
Lena Strothmann
Volkmar Uwe Vogel
Gerhard Wächter
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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