BT-Drucksache 15/5395

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Dirk Niebel, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/1699- Reform der Arbeitsstättenverordnung muss zu einem echten Bürokratieabbau für Unternehmen in Deutschland führen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/1811- Anreize zum Bürokratieabbau setzen - Bürokratische Pflichtdienste bezahlen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/3106- Bürokratieabbau und mehr Bürgernähe durch Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen

Vom 22. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5395
15. Wahlperiode 22. 04. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Dirk Niebel, Daniel Bahr
(Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/1699 –

Reform der Arbeitsstättenverordnung muss zu einem echten Bürokratieabbau
für Unternehmen in Deutschland führen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Rainer Brüderle,
Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/1811 –

Anreize zum Bürokratieabbau setzen – Bürokratische Pflichtdienste bezahlen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Homburger, Rainer Brüderle, Gudrun
Kopp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/3106 –

Bürokratieabbau und mehr Bürgernähe durch Wettbewerb im
Schornsteinfegerwesen

A. Problem
Zu Buchstabe a
Die Arbeitsstättenverordnung führt weder zu Bürokratieabbau noch Verfahrens-
beschleunigung.
Zu Buchstabe b
Die Unternehmen in Deutschland leiden unter steigenden Kosten für diverse
bürokratische Verpflichtungen.

Drucksache 15/5395 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Zu Buchstabe c
Das deutsche Schornsteinfegerwesen ist veraltet; überdies verstößt es gegen
EU-Recht.

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen neuen Entwurf für eine Novellie-
rung der Arbeitsstättenverordnung vorzulegen, die zu tatsächlichem Bürokratie-
abbau führt.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP
Zu Buchstabe b
Erstattung der Verwaltungsaufwendungen für die Unternehmen und Einführung
eines Bürokratiekosten-TÜVs für alle neuen administrativen Pflichtdienste.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU
Zu Buchstabe c
Abschaffung des Gebietsmonopols der Bezirksschornsteinfeger, Entwicklung
eines Wettbewerbssystems, Befreiung der Schornsteinfeger von sachfremden
Pflichten.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5395

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag – Drucksache 15/1699 – abzulehnen.
b) den Antrag – Drucksache 15/1811 – abzulehnen.
c) den Antrag – Drucksache 15/3106 – abzulehnen.

Berlin, den 20. April 2005

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Rainer Wend Dr. Hermann Kues
Vorsitzender Berichterstatter

Drucksache 15/5395 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Dr. Hermann Kues

I. Überweisungen und Voten der mitberatenden
Ausschüsse

Der Antrag der FDP-Fraktion auf Drucksache 15/1699 ist in
der 70. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober
2003 an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur feder-
führenden Beratung und an den Innenausschuss und den
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Mitbe-
ratung überwiesen worden.
Der Antrag der FDP-Fraktion auf Drucksache 15/1811 ist in
der 129. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. Septem-
ber 2004 an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur
federführenden Beratung und an den Innenausschuss, den
Rechtsausschuss und den Finanzausschuss zur Mitberatung
überwiesen worden.
Der Antrag der FDP-Fraktion auf Drucksache 15/3106 ist in
der 138. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Novem-
ber 2004 an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur
federführenden Beratung und an den Innenausschuss, den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union zur Mitberatung überwiesen worden.
a) Antrag auf Drucksache 15/1699
Der Innenausschuss hat in seiner 57. Sitzung am 9. März
2005 den Antrag beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den
Antrag abzulehnen. Der Ausschuss für Gesundheit und
Soziale Sicherung hat in seiner 94. Sitzung am 9.März 2005
auf die Abgabe eines Votums verzichtet.
b) Antrag auf Drucksache 15/1811
Der Innenausschuss (57. Sitzung) und der Finanzaus-
schuss (90. Sitzung) haben den Antrag am 9. März 2005
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 77. Sitzung
am 20. April 2005 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzulehnen.
c) Antrag auf Drucksache 15/3106
Der Innenausschuss (57. Sitzung) und der Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union (68. Sit-
zung) haben den Antrag am 9. März 2005 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen. Der Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
hat den Antrag in seiner 58. Sitzung am 26. Januar 2005
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzulehnen.

II. Petitionen
Dem Ausschuss lagen zwei Petitionen vor, zu denen der
Petitionsausschuss eine Stellungnahme nach § 109 GO-BT
angefordert hatte.
Die Petenten beklagen, dass Eigenheimbesitzer verpflichtet
seien, vom Schornsteinfeger Abgasmessungen vornehmen
zu lassen, obwohl bereits nach Wartung der Heizanlage
durch eine Fachfirma von dieser eine entsprechende Mes-
sung vorgenommen worden sei. Eine doppelte Messung sei
unnötig und stelle lediglich eine Kostenbelastung des Bür-
gers zu Gunsten einer Monopolstellung der Schornsteinfeger
dar.
Mit der Ablehnung des Antrags der FDP-Fraktion auf
Drucksache 15/3106 wird dem Anliegen der Petenten nicht
entsprochen.

III.Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
a) Antrag auf Drucksache 15/1699
Die FDP-Fraktion verlangt von der Bundesregierung, eine
Novelle der Arbeitsstättenverordnung vorzulegen, um da-
durch Unternehmen zu entlasten und zu tatsächlichem Büro-
kratieabbau zu kommen. Die Bundesregierung habe im Sep-
tember 2003 eine Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung
beschlossen mit dem Ziel, Vorschriften zu vereinfachen und
die Wirtschaft von bürokratischen Lasten zu befreien. Statt
aus 58 solle die Verordnung nur noch aus zehn Paragraphen
bestehen. Das Vorhaben führt nach Auffassung der FDP je-
doch nicht zu einem Bürokratieabbau. Beispielsweise sei ge-
plant, einen neuen Ausschuss zu bilden, bestehend aus Ver-
tretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Wissenschaft und
Behörden, der festlegt, wie die Arbeitsschutzbestimmungen
konkret aussehen sollen. Bislang sei dafür das Bundesminis-
terium für Wirtschaft und Arbeit zuständig gewesen. Damit
werde die Bürokratie auf eine neue Ebene delegiert, von der
nicht ausgeschlossen werden könne, dass sie sich mit unab-
sehbaren weiteren Lasten für die Wirtschaft verselbständige.
Die Erweiterung des Begriffs der Arbeitsstätte auf den
Privatbereich dehne den Anwendungsbereich der Verord-
nung wesentlich aus und gehe über die bisherige Begriffs-
bestimmung hinaus, heißt es in demAntrag. Auch sollten die
Vorschriften nicht über die Vorgaben entsprechender Richt-
linien der EU hinausgehen, fordert die FDP.
Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.
b) Antrag auf Drucksache 15/1811
Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf zu prü-
fen, inwieweit die Bürokratiekosten von Unternehmen „rea-
litätsnah“ vergütet werden können. Um die Größenordnung
der Vergütung zu ermitteln, könnte die Steuerberatergebüh-
renverordnung als Anhaltspunkt herangezogen werden. Der
Antrag wird damit begründet, dass der Staat eine unüber-
schaubare Zahl administrativer Pflichten auf die Unterneh-
men überwälze. Das reiche vom Berechnen, Verwalten und
Abführen von Steuern und Abgaben über das Ausfüllen amt-
licher Formulare und Statistiken bis hin zu Aufzeichnungs-,

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/5395

Auskunfts-, Dokumentations- und Haftungspflichten. Wäh-
rend die öffentliche Verwaltung sich „jeden Handschlag“ mit
Gebühren bezahlen lasse, seien die Unternehmen gesetzlich
verpflichtet, diese Dienste gratis zu erbringen. Allein das
umfangreiche Lohnsteuerabzugsverfahren belaste die Unter-
nehmen mit über 5 Mrd. Euro im Jahr. Insgesamt fielen in
Deutschland jährlich mindestens rund 30 Mrd. Euro Büro-
kratiekosten in derWirtschaft an. Trotz der Möglichkeit, die-
se Kosten als Betriebsausgaben abzuziehen, sei die Belas-
tung für mittelständische Unternehmen unzumutbar.
Deshalb sei es legitim darüber nachzudenken, dass der Staat
diese Dienste bezahlen müsse. Erst wenn der Gesetzgeber
spüre, welche Kosten er auf die Unternehmen überträgt, sei
er möglicherweise bereit, in neuen Regelungen weitere Be-
lastungen zu vermeiden und Bürokratie gezielt abzubauen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen tatsächlichen
Bürokratieabbau einzuleiten, eine dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit vorliegende Untersuchung des
Instituts für Mittelstandsforschung über die Bürokratie-
belastungen der Unternehmen zu veröffentlichen und alle
neuen administrativen Pflichtdienste für Unternehmen
einem Bürokratiekosten-TÜV zu unterziehen. Dadurch sol-
len die Bürokratiekosten transparent gemacht und über eine
Erstattung darauf hingewirkt werden, dass diese Lasten stän-
dig verringert werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.
c) Antrag auf Drucksache 15/3106
Ziel der Vorlage ist es, das Schornsteinfegerwesen in
Deutschland zu reformieren. Die FDP-Fraktion schlägt in ih-
rem Antrag unter anderem vor, das „ordnungspolitisch be-
denkliche“ Gebietsmonopol der Bezirksschornsteinfeger-
meister aus dem Jahre 1935 abzuschaffen und möglichst
schnell ein Wettbewerbssystem zu entwickeln, das Doppel-
messungen vermeidet, Bewerberlisten überflüssig macht so-
wie kostengünstige und weitgehend unbürokratische Anla-

gekontrollen gewährleistet. Die Schornsteinfeger sollen
nach dem Willen der Liberalen auch von sachfremden
Pflichten befreit werden. Zu streichen seien Regelungen, die
vorsehen, dass der Schornsteinfeger seinen Wohnsitz im
Kehrbezirk oder in dessen Nahbereich haben muss und ihm
die Mitgliedschaft bei der Feuerwehr oder der Freiwilligen
Feuerwehr vorschreiben. Künftig sollen sich auch Schorn-
steinfeger selbstständig machen können, fordern die Antrag-
steller weiter. Um dies zu ermöglichen, soll die Ausnahme
Schornsteinfeger in der qualifizierten Altgesellenregelung
der Handwerksordnung abgeschafft werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

IV. Beratungen und Abstimmungsergebnis im fe-
derführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
88. Sitzung am 13. April 2005 die Vorlagen beraten und ab-
geschlossen.
Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 15/1699 zu empfehlen.
Ferner beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU, dem Deutschen Bundestag die Ab-
lehnung des Antrags auf Drucksache 15/1811 zu empfehlen.
Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP beschlossen, die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 15/3106 zu empfehlen.

Berlin, den 20. April 2005

Dr. Hermann Kues
Berichterstatter

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