BT-Drucksache 15/5393

Finanzentwicklung der Sozialversicherungen

Vom 19. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5393
15. Wahlperiode 19. 04. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Hildegard Müller,
GeraldWeiß (Groß-Gerau), Dr.Wolf Bauer, KlausBrähmig, Monika Brüning, Verena
Butalikakis, Dr. Hans Georg Faust, Ingrid Fischbach, Michael Hennrich, Hubert
Hüppe, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa, Barbara Lanzinger, Laurenz Meyer
(Hamm), Dr. Michael Luther, Maria Michalk, Albert Rupprecht (Weiden), Horst
Seehofer, Matthias Sehling, Jens Spahn, Max Straubinger, Wolfgang Zöller und
der Fraktion der CDU/CSU

Finanzentwicklung der Sozialversicherungen

Kennzeichnend für die finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung
(GRV), gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversiche-
rung (SPV) war in den vergangenen Jahren ein wachsender Überschuss der
Ausgaben über die Einnahmen. Hauptursache war eine anhaltende Einnahme-
schwäche infolge der in der Amtszeit der gegenwärtigen Regierungskoalition
entstandenen Rekordarbeitslosigkeit. Renten- und Pflegeversicherung waren
daher zur Stabilisierung der Beitragssätze gezwungen, vorhandene Rücklagen
abzubauen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben darüber hinaus rechtswidrig
hohe Schulden angehäuft und mussten trotzdem ihre Beitragssätze spürbar an-
heben.
Optimistische Prognosen der Bundesregierung hinsichtlich der finanziellen
Entwicklung der Sozialversicherungen, vor allem hinsichtlich der Entwicklung
der Beitragseinnahmen, haben sich regelmäßig nicht bewahrheitet, so dass die
Regierungskoalition wiederholt zu kurzfristigen Eingriffen (Beitragssatzsiche-
rungsgesetz, 2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetz, Kinder-Berücksichtigungs-
gesetz) gezwungen war, um kurzfristig einen Anstieg der Beitragssätze zu ver-
hindern. Nur durch diese Maßnahmen und eine massive Mehrbelastung der
Bevölkerung infolge der von der gegenwärtigen Regierungskoalition 1999 ein-
geführten Ökosteuer, deren Einnahmen zum ganz überwiegenden Teil in die
Rentenkasse fließen, konnte ein deutlicher Anstieg des Rentenbeitrags verhin-
dert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die Brutto-Rücklagen, die Brutto-Verschuldung und die

saldierten Finanzreserven der GKV jeweils am 31. Dezember des Jahres
1998 und der einzelnen folgenden Jahre?

2. Wie hoch waren die Verpflichtungen der GKV aus Diensten und Lieferun-
gen für Versicherungsleistungen jeweils am 31. Dezember des Jahres 1998
und der einzelnen folgenden Jahre?

Drucksache 15/5393 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3. Wie hat sich der jahresdurchschnittliche allgemeine Beitragssatz im GKV-
Durchschnitt in den Jahren 1999 bis 2003 entwickelt?
Welchem absoluten Beitragsvolumen entspricht diese Differenz zwischen
den Jahren 1999 und 2003?

4. Wie hoch war nach den Jahresrechnungsergebnissen das kumulierte Defizit
der GKV in den Jahren 2001 bis 2003?
Wie hätte sich in diesen Jahren der jahresdurchschnittliche allgemeine Bei-
tragssatz im GKV-Durchschnitt rechnerisch entwickeln müssen, um das
jeweilige Jahresdefizit zu vermeiden?
Wie hoch wäre in diesem Fall der GKV-durchschnittliche allgemeine Bei-
tragssatz am 1. Januar 2004 rechnerisch gewesen?

5. Wie lauten die unter 3. und 4. genannten Zahlen bei getrennter Betrachtung
der alten und neuen Bundesländer?

6. Wie hoch war nach den Jahresrechnungsergebnissen das kumulierte Defizit
der sozialen Pflegeversicherung in den Jahren 1999 bis 2004?
Wie hoch hätte ein ausgabendeckender Beitragssatz in den einzelnen Jahren
rechnerisch sein müssen, um das jeweilige Jahresdefizit zu vermeiden?

7. Wie hoch war jeweils der Mittelbestand der sozialen Pflegeversicherung am
31. Dezember des Jahres 1998 und der folgenden Jahre?
Sind in diese Entwicklung neben dem 2002 durch Bund und Länder zurück-
gezahlten Investitionsdarlehen nach Artikel 52a Pflege-VG in Höhe von
562 Mio. Euro weitere besondere Buchungen eingeflossen?

8. Wann wird nach den Prognosen der Bundesregierung der Mittelbestand der
sozialen Pflegeversicherung die Schwelle von 1,5 Monatsausgaben unter-
schreiten?
Welche einzelnen Maßnahmen werden dann erforderlich sein, um das
Finanzausgleichsverfahren zwischen den Pflegekassen fortzuführen?

9. Ab welcher Höhe des Mittelbestandes, ausgedrückt in Monatsausgaben und
in absolutenBeträgen, erfordert dieDurchführung des Finanzausgleichs eine
Verschuldung des Ausgleichsfonds oder eine Anhebung des Beitragssatzes?
Wann wird diese Schwelle nach den Prognosen der Bundesregierung unter-
schritten werden?

10. Wie hoch war die Rücklage der gesetzlichen Rentenversicherung jeweils am
31. Dezember des Jahres 2000 und der einzelnen folgenden Jahre (Angabe
in Euro)?
Wie hoch wird die Rücklage Ende 2005 sein (Angabe in Euro)?

11. Wie hoch war der Erlös beim Verkauf der Wohnungsbeteiligung an der Ge-
meinnützigen Aktiengesellschaft für Angestellten-Heimstätten (GAGFAH)
der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Oktober 2004?
Wie hoch war der Buchwert der GAGFAH und wie wurde die Differenz
zwischen Verkaufserlös und Buchwert verwendet?

12. In welchem Umfang wurde die Rentenkasse durch die von der Regierungs-
koalition Ende 2002 und Ende 2003 verabschiedeten Maßnahmen (Bei-
tragssatzsicherungsgesetz, 2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetz) entlastet
(Angabe in Euro und in Beitragssatzpunkten)?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5393

Wie hoch ist dabei der Anteil, der auf die Anhebung des Rentenbeitrages von
19,1 Prozent auf 19,5 Prozent ab 1. Januar 2003 und auf die in zwei Schritten
erfolgte Absenkung der gesetzlichen Mindestrücklage von 0,8 Monatsaus-
gaben auf 0,2Monatsausgaben entfällt (Angabe in Euro und in Beitragssatz-
punkten)?

13. Wie haben sich die Ausgleichszahlungen der einzelnen Bundesländer und
des Bundes an die Rentenversicherung für die Zusatz- und Sonderversor-
gungssysteme, die im Rahmen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberfüh-
rungsgesetzes geleistet werden, seit dem Jahre 1998 entwickelt?

14. Wie hoch sind die Einnahmen aus der Ökosteuer, die der Rentenversiche-
rung zugute kommen, und in welchem Umfang wird die Rentenkasse durch
die Ökosteuereinnahmen entlastet (Angabe in Beitragssatzpunkten)?

Berlin, den 19. April 2005
Andreas Storm
Annette Widmann-Mauz
Hildegard Müller
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Dr. Wolf Bauer
Klaus Brähmig
Monika Brüning
Verena Butalikakis
Dr. Hans Georg Faust
Ingrid Fischbach
Michael Hennrich
Hubert Hüppe
Volker Kauder
Gerlinde Kaupa
Barbara Lanzinger
Laurenz Meyer (Hamm)
Dr. Michael Luther
Maria Michalk
Albert Rupprecht (Weiden)
Horst Seehofer
Matthias Sehling
Jens Spahn
Max Straubinger
Wolfgang Zöller
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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