BT-Drucksache 15/5377

Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Arbeitsloser

Vom 19. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5377
15. Wahlperiode 19. 04. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubert Hüppe, Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz,
Dr. Wolf Bauer, Antje Blumenthal, Klaus Brähmig, Monika Brüning, Verena
Butalikakis, Dr. Hans Georg Faust, Ingrid Fischbach, Michael Hennrich, Volker
Kauder, Gerlinde Kaupa, Julia Klöckner, Gunther Krichbaum, Barbara Lanzinger,
Werner Lensing, Maria Michalk, Hildegard Müller, Horst Seehofer, Matthias
Sehling, Jens Spahn, Max Straubinger, Edeltraut Töpfer, Gerald Weiß
(Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Arbeitsloser

Im März 2005 ist die Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser auf einem besorgnis-
erregenden Rekordhoch, bei 195 090 Menschen, angelangt. Vor zwei Jahren,
Anfang des Jahres 2003, gab es noch rund 30 000 weniger schwerbehinderte
Arbeitslose. Damals lag die Zahl bei 165 842 Arbeitslosen mit Schwerbehinde-
rung.
Vor demHintergrund der angespannten Lage auf demArbeitsmarkt sind die Ver-
mittlungschancen von benachteiligten Gruppen, insbesondere schwerbehinder-
ten Menschen, erheblich gesunken. Umso wichtiger ist es, dass vorhandene
Möglichkeiten von Nachteilsausgleichen, wie sie auf der Rechtsgrundlage von
§ 34 und § 35 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie dem Dritten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) bestehen, wirtschaftlich und konsequent
genutzt werden, um die Bereitschaft von Arbeitgebern, Schwerbehinderte zu
beschäftigen, aufrechtzuerhalten. Im Zuge der Umstellungen durch das sog.
Hartz IV-Gesetz kommt es aber im Rehabilitationsbereich zu erheblichen Rei-
bungsverlusten und Unklarheiten.
Wegen der höheren Ansprüche von Arbeitgebern und der Bundesagentur für
Arbeit (BA) an die Mobilität und Flexibilität der Arbeitsuchenden kommt der
überregionalen Vermittlung eine gesteigerte Bedeutung zu. Diese muss für die
Zukunft gesichert sein, um schwerbehinderten Arbeitsuchenden eine ihren
Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Stelle vermitteln zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung auf langfristige Sicht gewährleisten, dass die Bun-

desagentur für Arbeit (BA) ihre Verantwortung im Bereich der beruflichen
Rehabilitation auch in Zukunft wahrnehmen wird?
Wenn nein, welche anderen Pläne bestehen zur Absicherung der beruflichen
Rehabilitation für behinderte Menschen?

2. Von welcher Dauer ist die durchschnittliche Zeit der Arbeitslosigkeit schwer-
behinderter Menschen aktuell, aufgegliedert nach alten und neuen Bundes-
ländern?

Drucksache 15/5377 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3. In welcher Höhe stellte die BAMittel für die Ermessensleistungen zur Teil-
habe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach § 34 SGB IX im Zeit-
raum 2000 bis 2005 zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen
Arbeitsagenturen)?
In welcher Höhe sind diese Mittel für das Jahr 2005 bereits durch Verpflich-
tungen aus dem Vorjahr blockiert?

4. Wenn Mittelkürzungen in 2005 vorgenommen wurden, wie begründet die
Bundesregierung diese?
Welche Leistungen sind von den Kürzungen betroffen?

5. Wie viele Arbeitgeber erhielten von Anfang 2003 bis zum vergangenen
Monat Eingliederungszuschüsse für die Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen (bitte differenziert nach verschiedenen Arten der Eingliederungs-
zuschüsse und nach Berichtsmonat und nach Bundesländern)?

6. Wie wird sichergestellt, dass die in § 35 SGB IX genannten Einrichtungen
von den Arbeitsgemeinschaften, den optierenden Gemeinden und der BA
beauftragt werden, wenn der Erfolg einer Maßnahme zur beruflichen Reha-
bilitation von den besonderen Hilfen dieser Einrichtungen abhängig ist?

7. Wie soll die Qualität einer Maßnahme gesichert werden, wenn eine „ver-
gleichbare Einrichtung“ gemäß § 35 SGB IX beteiligt wird?
Welche Qualitätsmaßstäbe werden angelegt?

8. Wie kann der drastische Rückgang von Maßnahmen an bestimmten Berufs-
förderungswerken (z. B. Heidelberg und Hamburg) und Berufsbildungswer-
ken erklärt werden?

9. Welche Mittel wurden und werden in den Jahren 2000 bis 2005 für Pflicht-
und Ermessensleistungen bei durch die BA und die Integrationsfachdienste
(IFD) vermittelten schwerbehinderten Arbeitnehmern aufgewendet (bitte
getrennt nach BA und IFD)?

10. Wie stellen sich die Gesamtkosten (Pflicht- und Ermessensleistungen) pro
vermitteltem arbeitslosen Schwerbehinderten für das Jahr 2004 dar (bitte
getrennte Ausweisung von Pflicht- und Ermessensleistungen)?

11. Wie viele schwerbehinderte Menschen wurden in den Jahren 2000 bis 2005
jeweils durch die BA und die IFD in Arbeit vermittelt (bitte Gesamtzahl so-
wie Vermittlungen pro Beratungs-/Vermittlungsfachkraft und nach Ländern
ausweisen)?
Welchen Grad der Behinderung (GdB) und welches Geschlecht wiesen die-
se vermittelten Personen auf?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung, unter Einbeziehung der geleisteten Auf-
wendungen und des Behinderungsgrades der vermittelten Personen, die
Vermittlungsleistungen für schwerbehinderte Menschen von Seiten der BA
und der IFD in den letzten fünf Jahren?

13. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die überregionale
Arbeitsvermittlung von schwerbehinderten Menschen auch zukünftig
gewährleistet wird?

14. Ist der Bundesregierung bekannt, wie im Rahmen der Zuständigkeitsver-
lagerung von der BA auf Arbeitsgemeinschaften oder Optionskommunen
die Qualifizierung der Mitarbeiter für die Vermittlung behinderter und
schwerbehinderter Menschen gesichert wird (insbesondere Schulungen für
die Anwendung der Fördermaßnahmen gemäß SGB III)?
Wie wird sichergestellt, dass die vorhandene Sachkompetenz bei der Ver-
mittlung von schwerbehinderten Menschen in das Berufsleben bei der BA
auch in Zukunft genutzt werden kann?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5377

15. In welcher Höhe und aus welcher Quelle stehen den Arbeitsgemeinschaften
und Optionskommunen finanzielle Mittel zur Verfügung, um Leistungen im
Rehabilitationsbereich zu erbringen?
Ist vorgesehen, dafür auch Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung zu
stellen?
Wenn ja, in welcher Höhe?

16. Falls die Bundesregierung davon ausgeht, dass die Arbeitsgemeinschaften
und Optionskommunen den Sachverstand im Rehabilitationsbereich bei
Bedarf gegen Entgelt von der BA beschaffen, hat die Bundesregierung
Kenntnisse darüber, in welchem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch
gemacht wird?

Berlin, den 19. April 2005
Hubert Hüppe
Andreas Storm
Annette Widmann-Mauz
Dr. Wolf Bauer
Antje Blumenthal
Klaus Brähmig
Monika Brüning
Verena Butalikakis
Dr. Hans Georg Faust
Ingrid Fischbach
Michael Hennrich
Volker Kauder
Gerlinde Kaupa
Julia Klöckner
Gunther Krichbaum
Barbara Lanzinger
Werner Lensing
Maria Michalk
Hildegard Müller
Horst Seehofer
Matthias Sehling
Jens Spahn
Max Straubinger
Edeltraut Töpfer
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Wolfgang Zöller
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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