BT-Drucksache 15/5372

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/4833- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/5214- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/4671- Prävention und Gesundheitsförderung als individuelle und gesamtgesellschaftliche Aufgabe 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Verena Butalikakis, Monika Brüning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/4830- Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe umfassend, innovativ und unbürokratisch gestalten

Vom 21. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5372
15. Wahlperiode 21. 04. 2005

Bericht*)
des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung (13. Ausschuss)

1. zu demGesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/4833 –

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention

2. zu demGesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/5214 –

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention

3. zu demAntrag der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, Dr. Heinrich L.
Kolb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/4671 –

Prävention und Gesundheitsförderung als individuelle und
gesamtgesellschaftliche Aufgabe

4. zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Verena Butalikakis,
Monika Brüning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/4830 –

Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe umfassend, innovativ
und unbürokratisch gestalten

*) Die Beschlussempfehlung wurde als Drucksache 15/5363 verteilt.

Drucksache 15/5372 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Detlef Parr

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung
1. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf

Drucksache 15/4833 in seiner 158. Sitzung am 18. Feb-
ruar 2005 in erster Lesung beraten und zur federführen-
den Beratung an den Ausschuss für Gesundheit und
Soziale Sicherung überwiesen. Außerdem hat er ihn zur
Mitberatung an den Innenausschuss, den Sportausschuss,
den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit, den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft und den Ausschuss für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend überwiesen sowie gemäß
§ 96 GO-BT an den Haushaltsausschuss. In seiner 160.
Sitzung am 24. Februar 2005 hat er den Gesetzentwurf
nachträglich zur Mitberatung an den Ausschuss für Tou-
rismus überwiesen.

2. Den gleich lautenden Gesetzentwurf auf Drucksache
15/5214 hat der Deutsche Bundestag in seiner
169. Sitzung am 14. April 2005 in erster Lesung beraten
und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Gesundheit und Soziale Sicherung überwiesen. Außer-
dem hat er ihn zur Mitberatung an den Innenausschuss,
den Sportausschuss, denRechtsausschuss, denAusschuss
für Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Verbrau-
cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, den Aus-
schuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und
den Ausschuss für Tourismus überwiesen sowie gemäß
§ 96 GO-BT an den Haushaltsausschuss.

3. Den Antrag auf Drucksache 15/4671 hat der Deutsche
Bundestag in seiner 158. Sitzung am 18. Februar 2005 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
an den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den
Innenausschuss, den Sportausschuss, den Rechtsaus-
schuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft, den Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen
und Jugend und den Ausschuss für Tourismus überwie-
sen. In seiner 160. Sitzung am 24. Februar 2005 hat er den
Gesetzentwurf nachträglich zur Mitberatung an den
Haushaltsausschuss überwiesen.

4. Den Antrag auf Drucksache 15/4830 hat der Deutsche
Bundestag in seiner 158. Sitzung am 18. Februar 2005 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
an den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den
Innenausschuss, den Sportausschuss, den Rechtsaus-
schuss, den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss,
den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
und den Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und
Jugend überwiesen. In seiner 160. Sitzung am 24. Februar
2005 hat er den Gesetzentwurf nachträglich zur Mitbera-
tung an den Ausschuss für Tourismus überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen in den so-
zialen Sicherungssystemen gewinnt die Notwendigkeit zur
Vermeidung von Krankheits- und Krankheitsfolgekosten an
Bedeutung. Um die sozialen Sicherungssysteme langfristig
zu stabilisieren, sei es erforderlich, die Vorbeugung von
Krankheiten, die Verhütung von arbeitsbedingten Gesund-
heitsgefahren, Pflegebedürftigkeit und Behinderung sowie
die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
Außerdem müsse die Gesundheit der Bevölkerung durch
wohl verstandene Prävention gefördert werden.
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Fraktion der CDU/CSU und die Fraktion der FDP sehen un-
terschiedliche Lösungsmöglichkeiten, die in dem Gesetzent-
wurf der Koalitionsfraktionen sowie in den von den beiden
anderen Fraktionen vorgelegten Anträgen zum Ausdruck
kommen.

Zu den Nummern 1 und 2
Auf der Grundlage der Eigenverantwortung jedes und jeder
Einzelnen stärken die Maßnahmen und Leistungen des Ge-
setzes das Bewusstsein für einen verantwortlichen Umgang
mit der eigenen Gesundheit. Dazu gehört das eigene Verhal-
ten ebenso wie die Gestaltung des Lebensumfeldes. Der Ge-
setzentwurf nimmt die notwendige strukturelle Neuorientie-
rung der Prävention vor, damit Prävention, Kuration,
Rehablilitation und Pflege in Zukunft gleichrangig nebenein-
ander stehen. DasGesetz enthält die Rahmenvorgaben für ein
Präventionssystem der Sozialversicherung, das diese zur Zu-
sammenarbeit miteinander sowie mit Bund, Ländern und
Kommunen verpflichtet. Auf der Grundlage einheitlicher
Definitionen und Leistungsbeschreibungen wird es drei
Handlungsebenen der primären Prävention geben:
– die Bundesebene mit einer gemeinsamen Stiftung von

Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, in
der übergreifende Aufgaben erfüllt werden;

– die Landesebene, auf der Kranken-, Renten-, Unfall- und
Pflegeversicherung gemeinsam mit den Ländern kon-
krete Projekte und Maßnahmen in den Lebenswelten der
Bürgerinnen und Bürger durchführen;

– die Ebene der Sozialversicherungsträger, auf der Kran-
ken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung die ihnen
zugeschriebenen Aufgaben der Prävention jeweils eigen-
verantwortlich erfüllen.

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in seiner 809. Sitzung
am 18. März 2005 beraten. In seiner Stellungnahme auf
Drucksache 15/5214 kritisiert er, dass durch die Errichtung
einer bundesunmittelbaren rechtsfähigen „Stiftung Präven-
tion und Gesundheitsförderung“ im Bereich der Prävention
zusätzliche Verwaltungsstrukturen aufgebaut würden. Der
Gesetzentwurf weise Überregulierungen auf und bedürfe der
Überarbeitung, um einfachere und transparentere Organisa-
tionsstrukturen auf der Bundesebene zu schaffen, die den
bürokratischen Aufwand verringerten. Sollten Aufgaben
zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention – ungeachtet

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5372

der grundsätzlichenHaltung des Bundesrates – einer Bundes-
einrichtung oder -institutionen übertragen werden, fordert
der Bundesrat, diese in Jena anzusiedeln und begründet seine
Entscheidung unterHinweis auf dort vorhandene Forschungs-
einrichtungen.
In ihrer Gegenäußerung widerspricht die Bundesregierung
insoweit, als sie an der Errichtung der Stiftung festhält, erläu-
tert, warum die vorgesehene Stiftung des öffentlichen Rechts
eine besonders geeignete Organisationsform und die Not-
wendigkeit einer bundesweiten Koordination begründet sei.
Damit würden zugleich zusätzliche Strukturen bei den ein-
zelnen Trägern vermieden, die ansonsten notwendig wären,
wenn jeder Träger die notwendigen Entscheidungen geson-
dert zu treffen hätte. Die Bundesregierung habe sich mit Ber-
lin ebenfalls für einen Standort in Ostdeutschland entschie-
den: In Berlin hätten viele der Organisationen, die in die
Stiftung eingebunden seien, ihren Sitz, so dass angesichts der
regelmäßig erforderlichen Einberufung der Organe und Gre-
mien der Stiftung der Aufwand der damit verbundenen Rei-
setätigkeiten so gering wie möglich gehalten werden solle.

ZuNummer 3
Die Gesundheitsförderung verfolgt mit der Zielsetzung einer
gesundheitsgerechten Gestaltung der sozialen und natürli-
chen Umwelt einen früheren und breiteren Ansatz als die Pri-
märprävention. Losgelöst von dem krankheitsspezifischen
Ansatz jeder Prävention hat die Gesundheitsförderung die
Stärkung der Widerstandskraft des Einzelnen gegenüber
Krankheitsrisiken im Allgemeinen zum Ziel. Sie ist darauf
gerichtet, die Menschen über gesündere Lebensweisen auf-
zuklären und auf Faktoren der physischen und sozialen
Umwelt einzuwirken, die die Gesundheit der Menschen be-
einflussen. Gesundheitsförderung soll denMenschen die not-
wendige Kompetenz vermitteln, ihre persönliche Gesundheit
und Lebensqualität zu optimieren. Gesundheitsförderung ist
damit ebenso bedeutsamwie die Prävention.

ZuNummer 4
Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, durch eine ge-
sundheitsbewusste Lebensweise der Entstehung und Ver-
schlimmerung von Krankheiten vorzubeugen und die Erhal-
tung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit zu fördern.
Zugleich ist es eine gesamtgesellschaftlicheAufgabe, die Be-
deutung von Prävention und Gesundheitsförderung deutlich
zu machen und dort gezielte Unterstützung zu leisten, wo
Menschen nicht von sich aus zu gesundheitsbewusstem Ver-
halten in der Lage sind. Ein Ausbau von Prävention und Ge-
sundheitsförderung verbessert nicht nur Gesundheit, Lebens-
qualität und Leistungsfähigkeit der Menschen, sondern
mindert auch die künftigen finanziellen Belastungen unseres
Gesundheitswesens. Wissenschaftliche Studien weisen da-
rauf hin, dass sich durch dauerhaft verstärkte Präventions-
anstrengungen mittel- und langfristig ein spürbarer Teil der
Gesundheitsausgaben vermeiden lassen. Die Prävention ist
daher als neue eigenständige „vierte Säule“ neben der Akut-
behandlung, der Rehabilitation und der Pflege zu verankern.
Um diese Ziele zu erreichen bedarf der eingebrachte Entwurf
eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention
einer grundlegenden Überarbeitung.

III. StellungnahmendermitberatendenAusschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner 67. Sitzung am 20. April
2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP empfohlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 15/4833 und den Gesetzentwurf auf Drucksache
15/5214 anzunehmen. Ferner hat er mit den Stimmen der
Fraktionen SPDundBÜNDNIS 90/DIEGRÜNENgegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 15/4671 abzulehnen. Mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU hat er empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 15/4830 abzulehnen.
Der Sportausschuss hat die Vorlagen in seiner 50. Sitzung
am 16. März 2005 beraten. In seiner 51. Sitzung am 13. April
2005 hat er seine Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen.
Mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Enthaltung der Fraktion der CDU/CSUhat er empfohlen, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/4833 anzunehmen. Er hat
einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache
15/5214 für erledigt zu erklären. Ferner hat er mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der
Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 15/4671 abzulehnen. Mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der
FDP hat er außerdem empfohlen, den Antrag auf Drucksache
15/4830 abzulehnen.
Der Rechtsauschuss hat in seiner 77. Sitzung am 20. April
2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP empfohlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 15/4833 in der geänderten Fassung anzunehmen.
Er hat einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/5214 für erledigt zu erklären. Ferner hat er mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 15/4671 abzulehnen. Mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU hat er
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 15/4830 abzulehnen.
Der Ausschuss für Finanzen hat in seiner 95. Sitzung
am 20. April 2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
derFraktionderCDU/CSUbeiStimmenthaltungderFraktion
der FDP empfohlen, den Antrag auf Drucksache 15/4830
abzulehnen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 74. Sitzung am
20. April 2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/
CSU empfohlen, den Antrag auf Drucksache 15/4671
abzulehnen. Mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion
der FDP hat er ferner empfohlen, den Antrag auf Drucksache
15/4830 abzulehnen.

Drucksache 15/5372 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner 90.
Sitzung am 20. April 2005 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 15/4833 und den Gesetzentwurf
auf Drucksache 15/5214 in der geänderten Fassung anzuneh-
men. Ferner hat er mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/
CSU empfohlen, den Antrag auf Drucksache 15/4671 abzu-
lehnen. Mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU hat er empfohlen, den Antrag auf Drucksache
15/4830 abzulehnen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat in seiner 68. Sitzung am 20. April 2005
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP empfohlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/4833 in der geänderten Fassung anzunehmen. Er hat
einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache
15/5214 für erledigt zu erklären. Ferner hat er mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der
Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 15/4671 abzulehnen. Mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der FDP hat er empfohlen, den Antrag auf Drucksache
15/4830 abzulehnen.
DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 56. Sitzung am 20. April 2005 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/4833 in
der geänderten Fassung anzunehmen. Er hat einstimmig
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5214 für
erledigt zu erklären. Ferner hat er mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 15/4671 abzulehnen. Mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der FDP hat er empfohlen, den Antrag auf Drucksache
15/4839 abzulehnen.
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 62. Sitzung am
20. April 2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIEGRÜNENgegen die Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 15/4833 und den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/5214 in der geänderten Fassung anzunehmen.
Ferner hat er mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/
CSU empfohlen, den Antrag auf Drucksache 15/4671 abzu-
lehnen.Mit den Stimmen der Fraktionen SPD,BÜNDNIS 90/
DIEGRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU hat er empfohlen, den Antrag auf Drucksache
15/4830 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
die Beratungen des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/4833,
des Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/4671
und des Antrags der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache
15/4830 in seiner 92. Sitzung am 23. Februar 2004 aufge-
nommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung von
Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf und den Anträgen
durchzuführen.
Die Anhörung fand in der 95. Sitzung am 9. März 2005 statt.
Als sachverständige Verbände waren eingeladen: Aktion
Psychisch Kranke e. V., Arbeitskreis Frauengesundheit in
Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e. V. (AKF), Ar-
beitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V. (ABVP),
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen
(AGF), Büro für Gesundheit und Prävention, Bundesärzte-
kammer (BÄK), Bundesagentur für Arbeit (BA), Bundes-
arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.
(BAGFW), Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnen-
stellen (BAGP), Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behin-
derte e. V. (BAGH) –Deutscher Behindertenrat (DBR), Bun-
desknappschaft, Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK),
Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheits-
dienstes e. V. im Deutschen Beamtenbund, Bundesverband
der Betriebskrankenkassen (BKK-Bundesverband), Bundes-
verband der Innungskrankenkassen (IKK-Bundesverband),
Bundesverband der Landwirtschaftlicher Berufsgenossen-
schaften (BLB), Bundesverband der landwirtschaftlichen
Krankenkassen (BLK); Bundesverband der allgemeinen
Ortskrankenkassen (AOK-Bundesverband), Bundesverband
der Unfallkassen – Unfallversicherungsträger der öffent-
lichen Hand e. V. (BAGVV), Bundesverband für Rehabilita-
tion und Interessenvertretung Behinderter e. V. (BDH), Bun-
desverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa),
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
e. V. (BDA), Bundesvereinigung für Gesundheit e. V.
(BfGe), Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA),
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutsche AIDS-Hilfe
e. V. (DAH), DeutscheAkademie für Kinder- und Jugendme-
dizin e. V. (DAKJ), Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthil-
fegruppen e. V. (DAG SHG), Deutsche Gesellschaft für Er-
nährung e. V. (DGE), Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
e. V. (DHS), Deutsche Herzstiftung e. V., Deutsche Krebs-
hilfe e. V. (DKH), Deutscher Beamtenbund und Tarifunion
(dbb), Deutscher Frauenrat, Deutscher Gewerkschaftsbund
(DGB), Deutscher Heilbäderverband e. V., Deutscher Land-
kreistag, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V.
(DPWV), Deutscher Pflegerat (DPR), Deutscher Sportbund
e. V., Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeinde-
bund (DStGB), Deutscher Verein für öffentliche und private
Fürsorge, Deutscher Verkehrsicherheitsrat e. V. (DVR), Ge-
sundes Städtenetzwerk, Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften (HVBG), Initiative Nationales
Suizidpräventionsprogramm für Deutschland – AG Primär-
prävention, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Medizi-
nischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V.
(MDS), See-Krankenkasse (See-KK), Sozialverband
Deutschland e. V. (SoVD), Sozialverband VdK Deutschland
e. V., Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. und

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/5372

AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. (VdAK/AEV),
Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. (PKV),
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.
(VDAB), Verband deutscher Kneippheilbäder und Kneipp-
kurorte, Verband deutscher Rentenversicherungsträger
(VDR), Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv).
Außerdem waren als Einzelsachverständige eingeladen:
Prof. Dr. Ingo Froböse, Staatssekretär a. D. Karl Jung, Prof.
Dr. Petra Kolip, Dr. Andreas Mielck, Prof. Dr. Rolf Rosen-
brock und Prof. Dr. Otfried Seewald.
Auf das Wortprotokoll und die als Ausschussdrucksachen
verteilten Stellungnahmen der Sachverständigen wird
ebensoBezug genommenwie auf die gleichermaßen als Aus-
schussdrucksache verteilten verfassungsrechtlichen Stel-
lungnahmen des Bundesministeriums der Justiz und des
Bundesministeriums des Innern.
In der 97. Sitzung am 16. März 2005 hat der Ausschuss seine
Beratungen mit Vertretern des Robert Koch-Instituts und der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung fortgesetzt.
In der 100. Sitzung am 13. April 2005 hat der Ausschuss
seine Beratungen fortgesetzt. In der 101. Sitzung am
20. April 2005 hat der Ausschuss seine Beratungen unter
Einbeziehung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/5214
fortgesetzt und abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt er mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP, den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/4833 an-
zunehmen. Einstimmig empfiehlt er, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 15/5214 für erledigt zu erklären. Ferner
empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/
CSU, den Antrag auf Drucksache 15/4671 abzulehnen. Mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP empfiehlt er, den
Antrag auf Drucksache 15/4830 abzulehnen.
In der Beratung erinnerten die Mitglieder der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN an die Verabschie-
dung des GKV-Modernisierungsgesetzes, wo – wie auch in
den aktuellen Beratungen – weitgehend Einigkeit hinsicht-
lich der Notwendigkeit eines Bundesgesetzes bestanden
habe. Insofern sei es zu begrüßen, dass sich die Fraktion der
CDU/CSU im mitberatenden Sportausschuss zu einer Ent-
haltung habe durchringen können. Differenzen gebe es
lediglich in einzelnen Fragen der Ausgestaltung. Die von den
Oppositionsfraktionen und einzelnen Sachverständigen
vehement vorgetragenen Verfassungsvorbehalte betreffend
die Finanzierung teile man nach wie vor nicht. Diese Haltung
werde durch die von der Bundesregierung vorgelegten ver-
fassungsrechtlichen Stellungnahmen erneut gestützt. Es sei
zutreffend, dass es schon seit Jahren eine gesetzliche Ver-
pflichtung der Krankenkassen gebe, im Rahmen des § 20
SGB V bei der Prävention tätig zu werden und dafür einen
bestimmten Geldbetrag je Versicherten zu verausgaben. Da-
her sei es nahe liegend gewesen, bei der nun vorgenommenen
umfassenden Einbeziehung von Renten-, Unfall- und Pflege-
versicherung die Verantwortung für die Prävention bei den
Sozialversicherungsträgern zu belassen.Wennman aber fest-
stellen müsse, dass die bereits bestehende Leistungspflicht
nicht bei allen Kassen im erforderlichenMaße erfüllt worden

sei, dann sei die Schaffung einer Struktur nötig, bei der man
sich insbesondere auf übergreifende Präventionsziele ver-
ständige und nicht verausgabte Mittel auf die Folgejahre
übertragen könne, damit dem „Wildwuchs“ stringente Rege-
lungen mit klaren Definitionen entgegengesetzt würden.
Durch die Bündelung könnten die Mittel zielgerichteter aus-
gegeben werden und in Zukunft Maßnahmen in Angriff ge-
nommen werden, die bisher liegen geblieben seien. Dadurch
sowie durch den Ansatz in Lebenswelten bestehe die Mög-
lichkeit, in Zukunft auch sozial Benachteiligte und Risiko-
gruppen zu erreichen, was den Krankenkassen bislang nach
eigener Feststellung nicht gelungen sei. Mit der ergänzenden
Formulierung zur Hervorhebung der Aspekte Ernährung,
Bewegung und Stressbewältigung sei deren Bedeutung im
Rahmen der Prävention und bei demAnsatz in Lebenswelten
klargestellt worden.
DerGesetzentwurf sehe entgegen der Kritik der Oppositions-
fraktionen eine schlanke Struktur mit viel ehrenamtlicher Ar-
beit vor und gewährleiste, dass die Zahler auch die Mehrheit
bei der Entscheidung über die Verwendung der Mittel hätten.
Bei der Bildung gemeinsamer Gremien auf Länderebene
gehe es um reineVerabredungsgremien, derenAusgestaltung
den Ländern freistehe, auch wenn es sicherlich immer auf die
handelnden Personen ankomme,wie bürokratisch oder unbü-
rokratisch vorgegangen werde. In Bezug auf die Stellung-
nahme des Bundesrates müsse man sich Fragen hinsichtlich
des Stellenwertes der Gesundheitsminister der Länder und
ihres Verhandlungsmandats stellen, wenn diese über Monate
hinweg verhandelt hätten und ein Ergebnis erzielt hätten, das
außerordentlich länderfreundlich sei, nun aber wieder kas-
siert werden solle. Die Argumentation der Fraktion der FDP
sei ohnehin nicht konsistent, wenn einerseits eine eigene Stif-
tung der Krankenkassen als bessere Alternative, andererseits
eine Stiftung als nicht notwendig bezeichnet werde. Von
einem Rückzug des Bundes aus der Finanzierung von Prä-
ventionsmaßnahmen könne im Übrigen bei 50 Mio. Euro im
Haushalt des BMGS bzw. ressortübergreifend sogar 380
Mio. Euro für Prävention keine Rede sein. Ein Rückzug der
Länder und der Kommunen sei keine zwangsläufige Folge
des Gesetzentwurfs. Hier werde auf die von dieser Seite ge-
gebenen Zusicherungen verwiesen. Befürchtungen betref-
fend fehlendeMittel zur Genehmigung von notwendigen Re-
habilitationsmaßnahmen seien reine Spekulation: Die
Inanspruchnahme im Kreis der Versicherten sei rückläufig
und trotz gedeckelten Budgets würden die Mittel derzeit im
dritten Jahr in Folge nicht ausgeschöpft. Hinsichtlich der Än-
derung in § 47 SGB XII betreffend Präventionsmaßnahmen
bei Sozialhilfeempfängern werde auf die aus Sicht der Koali-
tionsfraktionen eindeutige Erläuterung verwiesen. Es sei
wichtig, nun schnell einzusteigen, auch wenn noch Überzeu-
gungsarbeit notwendig sei und z. B. eine spätere Erweiterung
durch Einbeziehung von Bundesagentur für Arbeit und Pri-
vater Krankenversicherung möglich sei.
Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU lehnten die
Gesetzentwürfe auf Drucksache 15/4833 und Drucksache
15/5214 ab, weil diese sich ausschließlich auf die Förderung
der Primärprävention konzentrierten, die der Stiftung und
den Lebenswelten zugrunde gelegte Finanzierungsstruktur
nicht mit dem Beitragsrecht und der Finanzverfassung in
Einklang stehe und die Verfahrensstrukturen überbürokrati-
siert seien. Sie äußerten Verwunderung darüber, dass ange-
sichts derAussagen von Sachverständigen in der öffentlichen

Drucksache 15/5372 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhörung und ihrer vorliegenden schriftlichen Stellungnah-
men sowie der Stellungnahme des Bundesrates keine grund-
legende Änderung, sondern nur marginale Änderungen und
redaktionelle Anpassungen an dem Gesetzentwurf vorge-
nommen worden seien. Es sei schon erstaunlich, dass ausge-
rechnet der Aspekt der Stressbewältigung in Zusammenhang
mit der Ernährung durch einen Änderungsantrag in die Le-
benswelten mit aufgenommen worden sei. In der Anhörung
sei zwar wiederholt eine Einbeziehung des Setting-Ansatzes
„Ernährung“ thematisiert worden, jedoch sei von Stress-
bewältigung dabei nicht die Rede gewesen. Statt die Stress-
bewältigung in die Lebenswelten einzubeziehen, sei es not-
wendig, die Lebenswelt „Familie“ im Gesetzentwurf zu
verankern. Davon sei aber bei denKoalitionsfraktionen keine
Rede. Erforderlich seien auch Änderungen in Bezug auf die
Zuweisung klarer Zuständigkeiten und Finanzverantwort-
lichkeiten zugunsten der Träger der Sozialversicherungen
auf eine dem geltenden Beitragsrecht entsprechende Finan-
zierungsstruktur sowie auf die Schaffung einfacher und
transparenter Organisations- und Verfahrensstrukturen. Da-
rüber hinaus müssten auch Sekundär- und Tertiärprävention
einbezogen werden, einschließlich der Vorsorgeuntersu-
chungen und der Unterstützung von Selbsthilfegruppen.
Nicht nachvollziehbar sei, dass sich die Bundesagentur für
Arbeit nicht an der Finanzierung der Präventionsmaßnahmen
beteiligen müsse, die gesetzliche Renten- und die soziale
Pflegeversicherung, deren finanzielle Lage jeweils ange-
spannt sei, hingegen zur Finanzierung herangezogenwürden,
was bei der Rentenversicherung dazu führe, dass diese in Zu-
kunft keine medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen mehr
bezahlen könnten, weil die knappen verfügbarenMittel in die
Primärprävention fließen würden. Durch die Einführung des
Arbeitslosengeldes II würden z. B. die bisherigen erwerbs-
fähigen Sozialhilfebezieher nun in die Rentenversicherung
einbezogen, so dass sich der Kreis der Anspruchsberechtig-
ten ausweite und zusätzliche Reha-Anträge gestellt werden
könnten. Dabei gingen die Rentenversicherungsträger von
Kosten in Höhe von 100 Mio. Euro aus, die dann für andere
Maßnahmen in der Tertiärprävention nicht zur Verfügung
stünden. Gerade im Vergleich zu dem Volumen, dass das
Präventionsgesetz insgesamt habe, sei dies alles andere als
eine marginale Größenordnung und der Prävention werde
hier ein schlechter Dienst erwiesen. Wenn Prävention eine
gesamtgesellschaftlicheAufgabe sei, müssten sich alle an der
Finanzierung beteiligen. Bei dem vorgelegten Gesetzentwurf
bestehe aber die Gefahr, dass sich Bund und Länder auf
Kosten der Beitragszahler von ihren Aufgaben entlasten
würden. Rechtstechnisch fehlerhaft sei zudem die Änderung
in § 47 SGB XII betreffend Präventionsmaßnahmen bei
Sozialhilfeempfängern: Durch den pauschalen Verweis auf
die §§ 22 bis 26 SGBV gebe es eine Doppelung, weil auch in
§ 24a und in § 24b SGB V bereits Regelungen betreffend die
Empfängnisverhütung, den Schwangerschaftsabbruch und
die Sterilisation enthalten seien. Auf diese Problematik werde
in den schriftlichen Erläuterungen zu dieser Änderung nicht
eingegangen.
In Bezug auf den Antrag auf Drucksache 15/4671 seien vor
allem die Vorschläge betreffend den Impfschutz positiv her-
vorzuheben. Hinsichtlich der Rolle desÖffentlichenGesund-
heitsdienstes und der Kommunen sei man jedoch der An-
sicht, dass dort bereits viel geleistet werde. Mit Blick auf die
teilweise abweichenden Einschätzungen werde sich die

Fraktion der CDU/CSU deshalb bei der Abstimmung über
diesen Antrag der Stimme enthalten.
DieMitglieder der Fraktion der FDP forderten, vorhandene
Einrichtungen auf Bundes- und Länderebene sowie bei den
Kommunen, den Sozialversicherungen und in den Heilberu-
fen zu nutzen und auszubauen. Dort müssten die Zuständig-
keiten und Finanzverantwortlichkeiten klar definiert werden,
doch dazu bedürfe es keines neuen Gesetzes. Eine Stiftung
auf Bundesebene sei nicht notwendig. Während der Gesetz-
entwurf Regelungen betreffend klare Aufgaben- und Finanz-
verantwortlichkeiten vermissen lasse, baue er neue bürokra-
tische Strukturen auf und bedeute eine Überregulierung. Die
Umwidmung von Beitragseinnahmen in Haushaltsmittel sei
verfassungsrechtlich bedenklich; ohnehin müsse die gesamt-
gesellschaftliche Aufgabe Prävention – wie auch von der
Fraktion der CDU/CSU gefordert – gesamtgesellschaftlich
finanziert werden. Wenn man das Angebot der Krankenkas-
sen angenommen hätte, selbst für eine Stiftungslösung zu
sorgen, hätte man die notwendige Koordinierung der Präven-
tion auf diese Weise sehr viel einfacher erreichen können.
Der Gesetzentwurf würde diesen auch in den Stellungnah-
men, der Anhörung und im Bundesrat deutlich gewordenen
Kritikpunkten nicht gerecht undmüsste daher abgelehnt wer-
den. Daran änderten auch die nicht substantiellen Ände-
rungsanträge nichts.

B. Besonderer Teil
Hinsichtlich der Einzelbegründung der vorgesehenen Rege-
lungen wird auf den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/4833
verwiesen. Zu den vom Ausschuss für Gesundheit und Sozi-
ale Sicherung beschlossenen Änderungen ist darüber hinaus
Folgendes anzumerken:
ZuNummer 1 (Artikel 1)
Zu Buchstabe a (§ 9 Abs. 3 Satz 1)
Die Änderung verlängert die Abstände zur Erstellung von
Gesundheitsberichten von sieben auf acht Jahre. Damit kön-
nen die Gesundheitsberichte besser für die Präventionsbe-
richte nach Artikel 1 § 26 genutzt werden, die dem Deut-
schen Bundestag in Abständen von vier Jahren vorzulegen
sind. Zu diesem Zweck wird des Weiteren der Zeitpunkt zur
Erstellung des ersten Berichts vom Jahr 2011 auf das Jahr
2012 verschoben.
Zu Buchstabe b (§ 11 Abs. 7)
ZuDoppelbuchstabe aa (Satz 1)
Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Verlän-
gerung der Abstände zur Erstellung von Gesundheitsberich-
ten von sieben auf acht Jahre (Artikel 1 § 9 Abs. 3 Satz 1).
ZuDoppelbuchstabe bb (Satz 2)
Es handelt sich um eine technische Änderung aufgrund der
Bekanntmachung der für die Umsetzung des Gesetzes erfor-
derlichenGesundheitsziele und Teilziele imBundesanzeiger.
Zu Buchstabe c (§ 15 Abs. 3 Satz 2)
Die Ergänzung stellt sicher, dass der Gesamtverband der
landwirtschaftlichen Alterskassen als Spitzenverband am

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/5372

Abschluss der Vereinbarung zur Verhaltensprävention zu be-
teiligen ist.

Zu Buchstabe d (§ 17 Abs. 5)
Die Ergänzung stellt das Gewollte klar und macht deutlich,
dass sich die lebensweltbezogenen Leistungen in geeigneten
Fällen auch auf Ernährung, Bewegung und Stressbewälti-
gung erstrecken sollten.

Zu Buchstabe e (§ 25 Satz 3)
Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Verlän-
gerung der Abstände zur Erstellung von Gesundheitsberich-
ten von sieben auf acht Jahre (Artikel 1 § 9Abs. 3 Satz 1). Sie
stellt einen festen zeitlichen Zusammenhang zwischen der
Berichterstattung nach § 25 und der Gesundheitsberichter-
stattung sicher.

ZuNummer 2 (Artikel 6)
Zu Buchstabe a (Nummer 6)
Redaktionelle Anpassung aufgrund der mit Artikel 4 Nr. 10
des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom 21. März 2005
erfolgten Streichung der Absätze 1 und 3 des § 219 SGBV.

Zu Buchstabe b (Nummer 20)
Redaktionelle Anpassung aufgrund der mit Artikel 4 Nr. 10
des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom 21. März 2005
erfolgten Streichung der Absätze 1 und 3 des § 219 SGBV.

ZuNummer 3 (Artikel 7 Nr. 7)
Die Ergänzung stellt die Einbeziehung der Kinder in den
Kreis der Leistungsberechtigten sicher. Sie trägt dem Um-
stand Rechnung, dass Kinder bereits nach geltendem Recht
partiell in die Risikogruppe der Rentenversicherung einbezo-
gen sind (vgl. § 31 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI). Hier kann schon
frühzeitig einem gesundheitlichen Fehlverhalten und damit
einer späterenGefährdung der Erwerbsfähigkeit entgegenge-
wirkt werden.

ZuNummer 4 (Artikel 11)
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung in § 14 Abs. 1
SGB XII könnte eine Einschränkung der Prävention bedeu-
ten. Das ist nicht gewollt. Deshalb wird auf sie verzichtet.

ZuNummer 5 (Artikel 13 Nr. 7)
Die Änderung überträgt die Änderung zu Artikel 7 Nr. 7 aus
der gesetzlichen Rentenversicherung inhaltsgleich auf die
Alterssicherung der Landwirte.

Berlin, den 20. April 2005

Detlef Parr
Berichterstatter

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