BT-Drucksache 15/5368

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/4833- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/5214- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention

Vom 20. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5368
15. Wahlperiode 20. 04. 2005

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/4833 –

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention

2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/5214 –

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention

Bericht der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Otto Fricke, Waltraud Lehn und Anna Lührmann

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
die gesundheitliche Prävention neben der Akutbehandlung,
der Rehabilitation und der Pflege zu einer eigenständigen
Säule im Gesundheitswesen auszubauen.
Die Gesetzentwürfe sehen hierzu die Neufassung bzw. Än-
derung folgender Gesetze vor:
Artikel 1 Präventionsgesetz
Artikel 2 Gesetz über die Stiftung Prävention und Ge-

sundheitsförderung
Artikel 3 Gesetz über die Bundeszentrale für gesundheit-

liche Aufklärung
Artikel 4 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz-

buch
Artikel 7 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetz-

buch
Artikel 8 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetz-
buch

Artikel 10 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetz-

buch
Artikel 12 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Kran-

kenversicherung der Landwirte
Artikel 13 Änderung des Gesetzes über die Alterssiche-

rung der Landwirte
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Organisationsre-

form in der gesetzlichen Rentenversicherung
Artikel 15 Inkrafttreten.
Die finanziellen Auswirkungen der Gesetzentwürfe zur
Stärkung der gesundheitlichen Prävention stellen sich wie
folgt dar:
Für den Bund ergeben sich Mehrausgaben für die Gesund-
heitsberichterstattung als wesentliche strukturelle Grund-
lage für das Gesetz, die auf etwa 0,6 Mio. Euro im Jahr
2006 bzw. 1,2 Mio. Euro jährlich ab 2007 geschätzt werden.
Diese Mehrausgaben werden durch Umschichtungen im

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Einzelplan 15 gegenfinanziert. Bei den Ländern ist die
Summe nicht abschätzbar. Für den Bereich der Sozialver-
sicherung wächst der Mehraufwand durch die gesetzlichen
Vorgaben bis zum Jahr 2008 auf bis zu 23 Mio. Euro an.
Dem stehen langfristig Einsparungen durch die Vermeidung
von Krankheits- und Krankheitsfolgekosten gegenüber.
Die Stärkung der Prävention erfolgt durch eine verbesserte
Zielorientierung, die Vereinheitlichung von Leistungsansät-
zen und Koordinierung sowie eine begleitende und abge-
stimmte gesundheitliche Aufklärung. Dies macht den Auf-
bau entsprechender Strukturen erforderlich. Ein zusätzlicher
Vollzugsaufwand entsteht dadurch aber nicht.
Durch die Neuregelung können insbesondere für kleinere
und mittlere Unternehmen geringfügige zusätzliche Kosten

entstehen. Geringfügige Einzelpreiseffekte können nicht
ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das allgemeine
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
sind jedoch nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP für mit der Haushaltslage des Bun-
des vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes ist für die Folgejahre ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Gesundheit und Soziale Sicherung vorgelegten
Beschlussempfehlung.

Berlin, den 20. April 2005

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Dr. Michael Luther
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Anna Lührmann
Berichterstatterin

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