BT-Drucksache 15/5281

Förderung eines Freiwilligen Internationalen Dienstes

Vom 12. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5281
15. Wahlperiode 12. 04. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Dr. Christian Ruck, Dr. Ralf
Brauksiepe, Thomas Dörflinger, Maria Eichhorn, Rainer Eppelmann, Ingrid
Fischbach, Hartwig Fischer (Göttingen), Siegfried Helias, Dr. Egon Jüttner,
Rudolf Kraus, Werner Lensing, Dr. Conny Mayer (Freiburg), Sibylle Pfeiffer,
Christa Reichard (Dresden), Arnold Vaatz und der Fraktion der CDU/CSU

Förderung eines freiwilligen Internationalen Dienstes

Der Freiwilligendienst ist ein wichtiger Lernort für soziale Kompetenzen. Er er-
möglicht es, grundlegende Werte zu erfahren und zu praktizieren. Durch die en-
ger werdende Vernetzung der Welt werden Verständigung und Verantwortung
auch über kulturelle und politische Grenzen hinweg unabdingbar für ein friedli-
ches Miteinander. Der freiwillige Internationale Dienst (FID) bietet die Mög-
lichkeit zum interkulturellen Lernen und der praktischen Erfahrung von Interde-
pendenz auf internationaler und globaler Ebene. Er bildet wichtige Fähigkeiten
und Kenntnisse für das Zusammenleben der Völker heran. Besonders im Kon-
text der Entwicklungszusammenarbeit ist der grenzüberschreitende Freiwilli-
gendienst damit ein wichtiges Element zur Schaffung eines gesellschaftlichen
Bewusstseins für die gegenseitige Verantwortung und für die Notwendigkeit der
Kooperation von Industrie- und Entwicklungsländern. Im Ausland erfahren
Freiwillige die Bedeutung von Fairness und Solidarität und tragen so zur Sensi-
bilisierung der entsendenden Gesellschaft für die Probleme und Fragestellungen
der Entwicklungszusammenarbeit mit bei. Der verstärkte Einsatz Freiwilliger
im Rahmen eines freiwilligen Internationalen Dienstes birgt die Chance, den
Aufgaben und Zielsetzungen der Entwicklungszusammenarbeit zu größerer ge-
sellschaftlicher Beachtung auf der Grundlage unmittelbarer persönlicher Erfah-
rungen zu verhelfen und somit die Relevanz der Entwicklungspolitik einem
größeren Personenkreis zu erschließen. Zugleich unterstützen freiwillige Inter-
nationale Dienste den Dialog und den Austausch zwischen den Zivilgesellschaf-
ten, indem im Zuge der Freiwilligeneinsätze persönliche Kontakte und instituti-
onelle Beziehungen entstehen. Der grenzüberschreitende Freiwilligendienst in
Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit leistet damit auch einen Bei-
trag zur Festigung zivilgesellschaftlicher Strukturen in den Partnerländern.
Seit einigen Jahren beobachten die Träger von längerfristigen Freiwilligendiens-
ten ein wachsendes Interesse an Freiwilligendiensten im Ausland. Dieses Inter-
esse geht besonders von jungen Menschen aus, umfasst aber auch Angehörige
anderer Altersgruppen. Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für
Dienste im Ausland werden jedoch als unzureichend im Hinblick auf die Anfor-
derungen seitens der Freiwilligen und ihres Dienstes wie auch bezüglich seiner
gesellschaftlichen Anerkennung beurteilt. Eine umfassende Absicherung grenz-
überschreitender Freiwilligendienste und eine damit verbundene Klärung des
rechtlichen Status der Freiwilligen und der Begleitstruktur seitens der Träger
konnte bisher noch nicht erreicht werden.

Drucksache 15/5281 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 1998 unternommen, um die im

Koalitionsvertrag von 1998 niedergelegte Zielsetzung des Abbaus rechtli-
cher und institutioneller Hindernisse hinsichtlich der Förderung grenzüber-
schreitender Freiwilligendienste zu erreichen und mit welchem Erfolg?

2. Wie viele Freiwillige haben in den Jahren 1998 bis 2004 Freiwilligendienste
im Ausland im Rahmen des freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) verrichtet
(bitte differenziert nach Jahren und Zielländern darstellen; (bitte auch die
jährliche Anzahl der FSJ im Ausland gemäß § 14c Zivildienstgesetz (ZDG)
gesondert ausweisen)?

3. Konnte mit der Novellierung des FSJ-Gesetzes vom 15. Juli 2002 die An-
zahl der FSJ-Dienste im Ausland im Vergleich zu den Vorjahren nennens-
wert erhöht werden (bitte mit Zahlenangaben, gesondert nach Entsendungen
und Aufnahmen sowie nach Diensten gemäß § 14c ZDG)?
Wenn nicht, was sind dafür die Gründe?

4. Weshalb besteht die Bundesregierung beim FSJ im Ausland entgegen den
Praxisanforderungen der Freiwilligen und der Träger auf einem Zeitkorridor
von nur zwölfMonaten für das FSJ imAusland (inklusiveBildungsseminare)?

5. Wie viele Freiwillige haben in den Jahren 1998 bis 2004 Freiwilligendienste
im Ausland im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) ver-
richtet (bitte differenziert nach Jahr und Zielländern darstellen)?

6. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 1998 bis 2004 ein anderer Dienst
im Ausland gemäß § 14b ZDG geleistet (bitte differenziert nach Jahr und
Zielländern darstellen)?

7. Liegen der Bundesregierung Daten oder Schätzungen darüber vor, wie viele
Menschen darüber hinaus jährlich im Rahmen rechtlich nicht geregelter
Einsätze mindestens sechs Monate freiwillig im Ausland tätig geworden
sind (bitte differenziert nach Zielländern darstellen und Doppelzählungen
mit Frage 4 vermeiden)?

8. Wie begründet die Bundesregierung die Unterschiede bei der öffentlichen
Förderung von Diensten nach § 14c ZDG (Übernahme der Sozialversiche-
rungsbeiträge und des Taschengeldes für junge Männer) und herkömmli-
chen FSJ-Diensten im Ausland nach dem FSJG durch überwiegend junge
Frauen und Diensten nach § 14b ZDG?

9. Auf der Grundlage welchen aufenthaltsrechtlichen Status verrichten Frei-
willige im Rahmen der verschiedenen Rechtsformen ihren Dienst im Aus-
land (bitte differenziert nach Ländern darstellen)?

10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der von Ent-
sendeorganisationen in Deutschland angebotenen Plätze für grenzüber-
schreitende Freiwilligendienste, und in welchem Verhältnis steht diese An-
zahl zur Anzahl der Interessenten?

11. Welche Rahmenbedingungen können nach Auffassung der Bundesregie-
rung wie verändert werden, damit die Träger die Anfrage nach Freiwilligen-
diensten im Ausland besser erfüllen können?

12. Unter welchen Bedingungen sieht die Bundesregierung die Möglichkeit,
wie bei FSJ, EFD und dem anderen Dienst im Ausland gemäß § 14b ZDG
auch bei nicht geregelten Freiwilligeneinsätzen im Ausland das Kindergeld
während des Freiwilligendienstes fortzubezahlen?

13. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine rechtliche Ab-
sicherung grenzüberschreitender Freiwilligendienste herbeizuführen, die
nicht unter FSJ und EFD fallen und kein anderer Dienst im Ausland im Sin-
ne des § 14b ZDG sind?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5281

14. Welche Aspekte des Freiwilligendienstes im Ausland soll nach Auffassung
der Bundesregierung eine solche Regelung umfassen?

15. Soll sich nach Auffassung der Bundesregierung eine rechtliche Regelung
der bisher nicht geregelten grenzüberschreitenden Freiwilligendienste an
den Bestimmungen über das FSJ im Ausland orientieren und den Freiwilli-
gen damit einen arbeitnehmerähnlichen Status gewähren, oder soll in An-
lehnung an den EFD ein eigener Status freiwilliger Internationaler Dienst
geschaffen werden?

16. Inwieweit hält die Bundesregierung die Übertragbarkeit bestehender Vor-
schriften des FSJ-Gesetzes auf den rechtlich nicht geregelten grenzüber-
schreitenden Freiwilligendienst für gegeben?

17. Inwieweit hält die Bundesregierung die Übertragbarkeit bestehender Vor-
schriften zum EFD auf den rechtlich nicht geregelten grenzüberschreiten-
den Freiwilligendienst für gegeben?

18. Wo wären aus Sicht der Bundesregierung flexiblere Regelungen notwendig
und sinnvoll?

19. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die Qualitätssicherung bei
den Trägern bei grenzüberschreitenden Freiwilligendiensten so organisiert,
geregelt und gefördert werden, dass auch kleinere Initiativen und Vereine
Freiwillige im grenzüberschreitenden Einsatz vorbereiten und begleiten
können?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung das Erfordernis einer rechtlichen Defini-
tion und Absicherung von grenzüberschreitenden Freiwilligeneinsätzen
durch Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind?

21. Eine Regelung in welcher Form würde nach Auffassung der Bundesregie-
rung dem Anliegen der Förderung solcher generationsübergreifender Frei-
willigendienste im Ausland optimal gerecht?

22. Welche Erfahrungen bestehen bereits hinsichtlich generationsübergreifen-
der Freiwilligeneinsätze im Ausland?

23. Wird seitens der Bundesregierung auch an die Förderung von Modellpro-
jekte generationsübergreifender Freiwilligendienste im Ausland gedacht?

24. Inwieweit stellen die bestehenden Qualitätskennzeichen für den Dienst nach
§ 14b ZDG gemäß dem Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend vom 2. Juli 2003 eine Basis für eine Ausweitung
auf den gesamten Bereich des Freiwilligendienstes im Ausland dar?

25. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Aufbau entsprechen-
der Beratungseinrichtungen zu unterstützen?

26. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit definierter Kriterien
hinsichtlich Qualität, Umfang und Inhalt von Vorbereitungsprogrammen
auf Freiwilligeneinsätze im Ausland, und wie wird die Einhaltung dieser
Kriterien sichergestellt?

27. Welche Erfahrungen liegen vor hinsichtlich der Durchführung von bedarfs-
gerechten Begleitseminaren im Einsatzland zur Erhöhung der praxisnahen
Qualifizierung der Freiwilligen, und inwieweit hält es die Bundesregierung
für angezeigt, die Bedingungen für grenzüberschreitende Freiwilligendiens-
te in Abweichung zu den bestehenden gesetzlichen Vorgaben zum FSJ im
Ausland in dem Sinne zu öffnen, dass verstärkt Seminare und insbesondere
Sprachkurse im Zielland durchgeführt werden?

Berlin, den 12. April 2005
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.