BT-Drucksache 15/5166

Wettbewerbssituation deutscher Freizeitparks

Vom 15. März 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5166
15. Wahlperiode 15. 03. 2005

Große Anfrage
der Abgeordneten Klaus Brähmig, Ernst Hinsken, Edeltraut Töpfer, Gerda
Hasselfeldt, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Cajus Julius Caesar, Marie-Luise Dött,
Anke Eymer (Lübeck), Dr. Hans Georg Faust, Albrecht Feibel, Ingrid Fischbach,
Dr. Michael Fuchs, Uda Carmen Freia Heller, Klaus Hofbauer, Volker Kauder,
Jürgen Klimke, Werner Kuhn (Zingst), Maria Michalk, Bernward Müller (Gera),
Anita Schäfer (Saalstadt), Hartmut Schauerte, Wilhelm Josef Sebastian,
Kurt Segner, Johannes Singhammer, Andrea Voßhoff, Peter Weiß (Emmendingen),
Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU

Wettbewerbssituation deutscher Freizeitparks

Freizeitparks sind weltweit ein bedeutender Zweig der Tourismuswirtschaft mit
einer positiven Geschäftsentwicklung. Laut Angaben des Weltverbandes der
Freizeit- und Vergnügungsparks IAAPA (International Association of Amuse-
ment Parks and Attractions) betrug der Gesamtumsatz im vergangenen Jahr über
20 Mrd. Euro bei mehr als 600 Mio. Besuchern, womit weltweit eine neue
Rekordmarke erreicht wurde.
Auch in Deutschland gibt es eine Vielzahl von Freizeitparks, die nicht nur ein
wichtiger Leistungsträger der Tourismuswirtschaft, sondern auch ein Teil der
kulturellen Vielfalt unseres Landes sind. Sie leisten einen großen Beitrag zur
Attraktivität des Tourismusstandortes Deutschland. Insbesondere für Familien
stellen sie ein gewichtiges Argument dar, ihre neben dem Haupturlaub durchge-
führten Reisen im Inland zu verbringen. Da viele Standorte bedingt durch den
relativ großen Platzbedarf im ländlichen Raum liegen, sind sie insbesondere in
strukturschwachen Regionen ein wichtiger Arbeitgeber und lösen auch Impulse
für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der Region aus. Neben den unmit-
telbar bereitgestellten Arbeitsplätzen sichern deutsche Freizeitparks auch wei-
tere Arbeitsplätze bei Zulieferern, Beratungsunternehmen, Verkehrsunterneh-
men sowie einer Vielzahl weiterer Dienstleister. Darüber hinaus sind deutsche
Hersteller von Fahrgeschäften für Freizeitparks als erfolgreicher Nischenanbie-
ter auch im Exportgeschäft tätig.
Das Angebot der deutschen Freizeitparks ist äußerst vielseitig und reicht von
großflächig angelegten Wild- und Safariparks, Film- und Actionparks, Meer-
wasseraquarien, Märchenanlagen und Erholungsparks bis zu speziellen The-
menparks sowie Markenparks von Unternehmen wie z. B. Automobil- oder
Spieleherstellern. In diese Angebotskategorie fallen auch zunehmend zoo-
logische Gärten, die mit erheblichen Investitionen moderne „Erlebnisangebote“
– teilweise sogar mit themenbezogenen Bootsfahrten – geschaffen haben, sowie
auch Freilichtmuseen z. B. mit Spielangeboten. Freizeitparks sind zunehmend
auch Orte des Lernens und derMöglichkeit interkultureller Begegnungen. Dabei
verfügen diese Parks nicht nur über oft sehr vielfältige Gastronomie- und Spiel-

Drucksache 15/5166 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

einrichtungen, sondern auch bei größeren Unternehmen teilweise über eigene
Hotels, so dass mehrtägige Besuche mit Übernachtungen angeboten und über
Reiseveranstalter vermarktet werden.
Im Gegensatz zur internationalen Entwicklung gab es in Deutschland in den ver-
gangenen Jahren bei Freizeitparks jedoch keine Steigerungen bei den Besucher-
zahlen und Umsätzen. Laut Angaben des Verbandes Deutscher Freizeitparks
und Freizeitunternehmen (VDFU), in dem 57 der insgesamt über 200 Freizeit-
und Erlebnisparks organisiert sind, stagnierte die Besucherzahl bei seinen Mit-
gliedern bei ca. 22 Mio. Besuchern, während die Umsätze rückläufig waren und
bei ca. 500 Mio. Euro lagen. Gründe für die das zurückhaltende Ausgabeverhal-
ten der Besucher sind insbesondere in der Konjunkturflaute und der weit ver-
breiteten Verunsicherung der Bevölkerung über die wirtschaftliche Zukunft zu
sehen.
Die meisten deutschen Freizeit- und Erlebnisparks sind mittelständisch struktu-
riert und werden als Familienunternehmen geführt. Sie sehen sich mit zuneh-
menden Wettbewerbsverzerrungen in Deutschland sowie insbesondere gegen-
über europäischen Nachbarländern konfrontiert. Zur mit öffentlichen Mitteln
bzw. Bürgschaften geförderten Konkurrenz zählen Freizeitanlagen, große Erleb-
nisparks mit Fahrgeschäften wie z. B. der mittlerweile in Konkurs gegangene
Space-Park in Bremen und andere regionale Prestigeobjekte sowie auch Bun-
des- und Landesgartenschauen. Teilweise kommt es aufgrund von Fehleinschät-
zungen der Besucherzahlen dabei nicht nur zu Fehlinvestitionen unter Ver-
schwendung öffentlicher Mittel, sondern vereinzelt auch zu unrealistisch
niedrigen Preisen, die den bereits bestehenden privatwirtschaftlichen Freizeit-
parks Kundschaft entziehen. Weiterhin können viele ausländische Parkbetreiber
in Nachbarländern von reduzierten Mehrwertsteuersätzen sowie Subventionen
und öffentlichen Mitteln bei der Errichtung neuer Parks profitieren. Damit fällt
es vielen deutschen Freizeitparks immer schwerer, die nötigen hohen Investitio-
nen für die Errichtung ständig neuer Fahrgeschäfte und anderer Attraktionen zu
tragen, die angesichts des hohen Anteils von Wiederholern bei den Besuchern
für das wirtschaftliche Überleben notwendig sind.
Bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingun-
gen könnte das Potential für eine Steigerung der Besucherzahlen besser als bis-
her ausgeschöpft werden: So hat in Deutschland bisher nicht einmal jeder zweite
Einwohner je einen Park besucht, während in den USA im Durchschnitt jeder
Einwohner mindestens einmal pro Jahr einen Freizeitpark besucht.

Wir fragen die Bundesregierung:
I. Struktur und wirtschaftliche Bedeutung
1. Wie viele Beschäftigte arbeiten gegenwärtig bei Freizeit- und Erlebnisparks

sowie zoologischen Gärten und welche Entwicklung hat hier in den letzten
5 Jahren stattgefunden?

2. Welche anderen Segmente der deutschen Tourismuswirtschaft und welche
anderen Branchen und Unternehmen in Deutschland profitieren von solchen
Freizeitparks?

3. Wie viele Arbeitsplätze werden nach Einschätzung der Bundesregierung in
Deutschland durch Freizeit- und Erlebnisparks, Freizeitunternehmen, Zu-
lieferer und zoologische Gärten gegenwärtig direkt und indirekt insgesamt
gesichert?

4. Wie viele Freizeitparks gibt es in Deutschland (aufgelistet nach Bundeslän-
dern)?

5. Wie viele dieser Freizeitparks liegen insgesamt in den neuen Bundesländern?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5166

6. Welche Bedeutung haben nach Kenntnis der Bundesregierung ausländische
Investoren bei der Errichtung und dem Betrieb von Freizeitparks in
Deutschland?

7. Welche Bedeutung haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche In-
vestoren bei der Errichtung und dem Betrieb von Freizeitparks im Ausland?

8. Welche Bedeutung und welches Volumen hat nach Kenntnis der Bundes-
regierung der Export deutscher Hersteller von Fahrgeschäften für auslän-
dische Freizeitparks und in welche Länder wird gegenwärtig und in Zukunft
vorwiegend exportiert?

9. Wie viele Freizeitparks gibt es in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union (aufgegliedert nach einzelnen Staaten)?

10. Wie viele Freizeitparks liegen jeweils in den direkten Nachbarländern
Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Schweiz, Öster-
reich, Tschechische Republik und Polen im grenznahen Bereich von ca.
180 km bzw. sind geplant?

11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölke-
rung in Deutschland, der Freizeitparks besucht?

12. Wie hoch ist der Anteil von Besuchern aus dem Ausland in deutschen Frei-
zeitparks?

13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil deutscher
Besucher in Freizeitparks in den EU-Mitgliedstaaten?

14. Welchen Altersgruppen gehören die Besucher in deutschen Freizeitparks
prozentual an?

15. Welche Verkehrsmittel mit jeweils welchem Anteil an den Gesamtbesu-
chern werden von den Besuchern deutscher Freizeitparks bei der Anreise
genutzt?

16. Hält die Bundesregierung die Verkehrsanbindung deutscher Freizeitparks,
insbesondere bei der Erreichbarkeit über Straße und Schiene, für ausrei-
chend?

17. Welchen Anreiseweg in Kilometern und welche Anreisezeit in Stunden neh-
men die Gäste zum Besuch eines Freizeitparks in Kauf?

II. Vermarktung
18. Wie sind die Freizeitparks in die Vermarktung des Tourismusstandortes

Deutschland im In- und Ausland durch die Deutsche Zentrale für Tourismus
(DZT) eingebunden?

19. Mit welchem konkreten Maßnahmen und Aktionen der DZT erfolgt diese
Vermarktung?

20. Werden Freizeitparks dabei ausschließlich als Reiseziele für Familien ver-
marktet oder werden auch andere Zielgruppen wie z. B. Jugendliche oder
insbesondere Senioren, die aufgrund der demographischen Entwicklung als
eine wichtige Zielgruppe der Zukunft gelten, angesprochen?

21. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial für Besucher deutscher
Freizeitparks aus dem In- und Ausland ein?

III. Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU
22. In welcher Höhe liegt in den EU-Mitgliedstaaten für Freizeitparks jeweils

der Mehrwertsteuersatz auf Eintrittskarten?
Welche Länder gewähren dabei einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz?

Drucksache 15/5166 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

23. Wie werden die Leistungen der Freizeitparks in Deutschland umsatzsteuer-
lich behandelt, wenn z. B. auch kulturelle Leistungen angeboten werden?

24. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die Wettbewerbsverzer-
rungen deutscher Unternehmen insbesondere im Hinblick auf die unter-
schiedliche Besteuerung gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten in-
nerhalb der EU abzubauen?

25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbssituation insbesondere
der grenznah gelegenen deutschen Freizeitparks, die von ihren Einnahmen
aus den Eintrittsgeldern den vollen Mehrwertsteuersatz abzuführen haben,
im Vergleich zu konkurrierenden Freizeitparks in nahe gelegenen Ausland,
die nicht nur durch den dortigen reduzierten Mehrwertsteuersatz erheblich
mehr Spielraum für Investitionen, Marketingaktivitäten bzw. niedrigere
Eintrittspreise haben, sondern häufig zusätzlich auch von reduzierten Mehr-
wertsteuersätzen bei ihren Restaurants und eigenen Hotels profitieren kön-
nen?

26. Mit welchen Maßnahmen und welchen entsprechenden Erfolgsaussichten
setzt sich die Bundesregierung für eine Harmonisierung der gegenwärtig
höchst unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für Freizeitparks und andere
Unternehmen der Tourismuswirtschaft innerhalb der EU ein?

27. Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der EU-Kommission
vom 8. September 2004, dass die öffentlichen Ausgaben für den Erwerb der
Grundstücke und einen Teil der Investitionskosten des geplanten Natur-
Freizeitparks „Bioscope“ in Ungersheim/Frankreich mit dem EU-Beihilfe-
recht vereinbar sind?
Plant die Bundesregierung weitere Schritte in dieser Angelegenheit, und
wenn nein, warum nicht?

28. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die ebenfalls kritisierte Sub-
ventionierung des bereits im Betrieb befindlichen „Eco-Musée“ in Straß-
burg/Frankreich hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht
vor?

29. Sind der Bundesregierung weitere Subventionierungen von Freizeitparks
durch einzelne EU-Mitgliedstaaten bekannt, und wenn ja, welche bzw. sind
diese nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem EU-Beihilferecht verein-
bar?

30. Ist der Bundesregierung eine Förderung des Betriebs oder der Errichtung
von Freizeitparks durch EU-Mittel bekannt (z. B. in Österreich), und wenn
ja, welche bzw. welche EU-Programme stehen hierfür konkret zur Verfü-
gung?

IV. Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Deutschlands
31. Sieht die Bundesregierung für die deutschen Freizeitparks eine Wettbe-

werbsbenachteiligung in den aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bundes-
und Landesgartenschauen?

32. Wie hoch lagen nach Kenntnis der Bundesregierung die öffentlichen Auf-
wendungen zur Durchführung von Bundes- und Landesgartenschauen in
den letzten 5 Jahren?

33. Welche Kooperationsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung zwischen
Gartenschauen und privatwirtschaftlichen Freizeitparks?

34. Inwieweit gibt es Wettbewerbsverzerrungen durch die gewerbliche Nach-
nutzung von Gartenschauen, die von den aus öffentlichen Mitteln getätigten
Anfangsinvestitionen profitieren können?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/5166

Wie viele und welche solcher gewerblicher Nachnutzungen sind der Bun-
desregierung bekannt?

35. Sieht die Bundesregierung für die deutschen Freizeitparks eine Wettbe-
werbsbenachteiligung in den mit öffentlichen Mitteln oder Bürgschaften
geförderten Freizeit- und Erlebnisparks?

36. Wie hoch lagen nach Kenntnis oder nach Schätzung der Bundesregierung in
den letzten 5 Jahren die Fördermittel im Rahmen der regionalen Wirt-
schaftsförderung für die Neuerrichtung von Freizeitparks in Deutschland?

37. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einer weiteren
Verschlechterung der Wettbewerbsituation der deutschen Freizeitparks
durch mit öffentlichen Fördergeldern errichtete Freizeiteinrichtungen entge-
genzuwirken?

38. Sieht die Bundesregierung durch die Gewährung des ermäßigtenMehrwert-
steuersatzes für andere Bereiche der Freizeit- und Unterhaltungsbranche
wie z. B. Kinos, Theater, Konzerte, Museen und Zirkusvorführungen eine
Wettbewerbsverzerrung für Freizeitparks, die einen solchen reduzierten
Mehrwertsteuersatz nicht anwenden dürfen?

V. Steuer- und Arbeitsrecht
39. Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik der Erbschaftsteuer bei

sich im Familienbesitz befindlichen Unternehmen, die beim Eintritt des
Erbfalles häufig dazu führt, dass das Unternehmen ganz oder teilweise ver-
äußert werden muss, um die anfallende Erbschaftsteuer begleichen zu kön-
nen, bzw. alternativ dem Unternehmen in einem erheblichen Umfang Liqui-
dität entzieht, so dass künftige Investitionen deutlich eingeschränkt sind?

40. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine solche Entwick-
lung zu vermeiden und den Fortbestand mittelständischer Familienunter-
nehmen zu gewährleisten?

41. Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmenden Unterschiede durch
die Verlängerung der Abschreibungsfristen auf der einen und der einge-
schränkten Nutzungsdauer kurzlebiger Investitionsgüter auf der anderen
Seite, denen sich Freizeitparks aufgrund des wirtschaftlichen Zwangs zur
regelmäßigen Steigerung der Attraktivität durch neue, kostenintensive An-
gebote gegenübergestellt sehen?

42. Wie bewertet die Bundesregierung, dass im Falle von Impulseis (Abgabe
von Speiseeis, das nicht an Ort und Stelle verzehrt wird) der gleiche Ge-
schäftsvorgang in unterschiedlichen Freizeitparks in Deutschland unter-
schiedlich besteuert wird?

43. Sieht die Bundesregierung hier in Abstimmung mit den Ländern Hand-
lungsbedarf zur Herstellung einer einheitlichen Regelung?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für eine
solche einheitlichen Regelung ein?
Wenn nein, warum nicht?

44. Wie wird sich die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie auf die Beschäfti-
gung ausländischer Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedstaaten in der deutschen
Freizeitparkbranche auswirken?

45. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Beschäftigungs-
dauer ausländischer Saisonarbeitskräfte wie in anderen Branchen auch in
Freizeitparks für einen Zeitraum von bis zu 9 Monaten auszudehnen, um
insbesondere die Auswirkungen der Änderungen für die Ansprüche von
Saisonarbeitnehmern auf Arbeitslosengeld und die daraus folgende gerin-

Drucksache 15/5166 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

gere Attraktivität von Saisonbeschäftigungsverhältnissen sowie den be-
fürchteten Mangel an solchen Arbeitskräften auszugleichen?

46. Wie beurteilt die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand bei nach-
träglichen Korrekturen der Sozialversicherungsmeldungen von Mitarbei-
tern in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und Mini-Jobs, die seit
dem 1. April 2003 bei der Bundesknappschaft zu erfolgen haben, angesichts
der bei Freizeitparks kurzfristigen, schwer vorhersehbaren und z. B. wetter-
bedingten Veränderungen bei den Einsatzzeiten dieser Mitarbeiter?
Plant die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass alle Sozialversiche-
rungsmeldungen künftig wie bei anderen Arbeitnehmern auch einheitlich
bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) abgegeben werden können?

47. Wie beurteilt die Bundesregierung eine Flexibilisierung der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse durch die Einführung von Arbeitszeitkonten,
die innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten auf- und abgebaut werden
können?

VI. Sonstiges
48. Unterstützt die Bundesregierung die Schaffung eines Berufsbildes „Fach-

kraft für Freizeitparks“?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?

49. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern für eine ein-
heitliche Handhabung der Vorschriften zur Aufstellung von touristischen
Hinweisschildern und Hinweistafeln für Freizeitparks an Bundesautobah-
nen und Bundesstraßen ein, und wenn ja, mit welchen Erfolgsaussichten?

50. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Vereinfachung und Liberalisie-
rung der Vorschriften zur Aufstellung entsprechender Hinweisschilder, und
wenn ja, welche?

51. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Freizeitparks Gewerbe-
betriebe sind, und wenn ja, ist die Bundesregierung zu einer Klarstellung
bereit, dass von Freizeitparks ausgehende Lärmimmissionen nach den
Vorschriften für normale Gewerbebetriebe nach der TA Lärm (Technische
Anleitung zum Schutz gegen Lärm) zu beurteilen sind?

52. Ist die Bundesregierung bereit, sich bei den Ländern dafür einzusetzen, auch
die Ferientermine außerhalb der Sommerferien zu koordinieren mit dem
Ziel einer ähnlichen Entzerrung der Ferienzeiten in der Vor- und Nach-
saison?

53. Ist die Bundesregierung zu einer Klarstellung bereit, dass das Ladenschluss-
gesetz unter den besonderen Bedingungen von ohnehin eintrittsgeldpflich-
tigen Freizeitparks nicht anzuwenden ist, um einen Konflikt bei den neben
den eigentlichen Attraktionen und Fahrgeschäften zumGeschäftsbetrieb ge-
hörenden gastronomischen Einrichtungen, Souvenirshops und Verkaufsein-
richtungen mit dem Ladenschlussgesetz zu vermeiden?

Berlin, den 15. März 2005
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.