BT-Drucksache 15/5160

Energiepreisentwicklung in Deutschland

Vom 15. März 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5160
15. Wahlperiode 15. 03. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Veronika Bellmann,
Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Helge Braun, Cajus Julius
Caesar, Alexander Dobrindt, Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Hans-
Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Hans-Joachim Fuchtel,
Georg Girisch, Dr. Reinhard Göhner, Josef Göppel, Kurt-Dieter Grill, Gerda
Hasselfeldt, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Volker Kauder, Dr. Martina
Krogmann, Dr. Hermann Kues, Helmut Lamp, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach),
Wolfgang Meckelburg, Laurenz Meyer (Hamm), Doris Meyer (Tapfheim), Franz
Obermeier, Dr. Peter Paziorek, Ulrich Petzold, Dr. Joachim Pfeiffer, Ronald Pofalla,
Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith,
Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Matthäus Strebl, Werner Wittlich und
der Fraktion der CDU/CSU

Energiepreisentwicklung in Deutschland

Eine sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Energieversorgung ist ein
wichtiger Standortfaktor und eine Grundvoraussetzung für die Schaffung und
Erhaltung neuer Arbeitsplätze in Deutschland.
Die Liberalisierung der Energiemärkte vor dem Regierungswechsel 1998 hat zu
Kostenentlastungen für die Verbraucher von rund 7,5 Mrd. Euro jährlich ge-
führt. Durch neue von der derzeitigen Bundesregierung beschlossene politische
Lasten, wie die Stromsteuer, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wurde diese Liberalisierungsrendite
inzwischen vollständig aufgezehrt. Die Stromkosten gehören wieder zu den
höchsten in Europa.
Das Fazit nach sechs Jahren rot-grüner Energiepolitik lautet: Explodieren der
Energiepreise, höhere Staatsquote, negativer Beschäftigungseffekt und man-
gelnde inländische Investitionsbereitschaft der Energiewirtschaft. Die Bundes-
regierung hat es darüber hinaus noch nicht einmal geschafft, ihr schon mehrfach
angekündigtes Energieprogramm vorzulegen.
Die staatlich verursachten Belastungen des Strompreises sind von rund 2,2 Mrd.
Euro im Jahr 1998 um das Fünffache auf über 12 Mrd. Euro im Jahr 2004 ange-
stiegen. Durch die Verteuerung der Stromkosten haben die deutschen Unterneh-
men einen erheblichen Standortnachteil. Den privaten Verbraucherinnen und
Verbrauchern wird die Kaufkraft entzogen.
Die Europäische Union (EU) hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuer-
baren Energien amBruttostromverbrauch bis zum Jahr 2010 auf rund 22 Prozent
zu erhöhen. Für Deutschland bedeutet dies eine Erhöhung auf 12,5 Prozent bis
2010. Darüber hinaus strebt die Bundesregierung den weiteren Ausbau der

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erneuerbaren Energien an. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren
Energien am Stromverbrauch auf mindestens 20 Prozent ansteigen. Dies wird
den Strompreis zusätzlich belasten.
Damit der Standort Deutschland wettbewerbsfähig bleibt, gehören alle Gesetze,
die die Energiepreise belasten, auf den Prüfstand.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass 61 Prozent der Bevöl-

kerung nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach der
Auffassung sind, dass die hohen Energiepreise der Deutschen Wirtschaft
schaden und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?

2. Wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ein Energiepro-
gramm vorlegen?
Wenn ja, bis wann?

3. Wie haben sich die staatlichen Belastungen der Strompreise für Privathaus-
halte, Gewerbebetriebe und Industrieverbraucher in Deutschland seit 1998
entwickelt?

4. Welche Position nimmt Deutschland im europäischen Vergleich der Strom-
preise für Endverbraucher (Privatverbraucher, Gewerbebetriebe, Industrie-
betriebe) ein?

5. Wie hoch sind die staatlich verursachten Belastungen der Strompreise in
den anderen EU-Mitgliedstaaten?

6. WelcheMöglichkeiten sieht die Bundesregierung, die im Strompreis enthal-
tenen Belastungen auf ein international vergleichbares Niveau zu senken?

7. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen der Strompreisentwicklung
der letzten Jahre?

8. Von welcher Entwicklung geht die Bundesregierung für die nächsten fünf
Jahre aus?

9. Wie haben sich die staatlichen Belastungen der Gaspreise für Privathaus-
halte, Gewerbebetriebe und Industrieverbraucher in Deutschland seit 1998
entwickelt?

10. Welche Position nimmt Deutschland im europäischen Vergleich der Gas-
preise für Endverbraucher (Privatverbraucher, Gewerbebetriebe, Industrie-
betriebe) ein?

11. Wie hoch sind die staatlich verursachten Belastungen der Gaspreise in den
anderen EU-Mitgliedstaaten?

12. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die im Gaspreis enthal-
tenen Belastungen auf ein international vergleichbares Niveau zu senken?

13. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen der Gaspreisentwicklung der
letzten Jahre?

14. Von welcher Entwicklung geht die Bundesregierung die nächsten fünf Jahre
aus?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Preisentwicklung für Heizöl und
Kraftstoffe?

16. Von welcher längerfristigen Entwicklung geht die Bundesregierung aus?
17. Welche Mehrkosten hat eine durchschnittliche Familie durch die staatlich

verursachten Belastungen der Energiepreise seit 1998 (getrennt nach Strom-
steuer, EEG, KWKG, Ökosteuer auf Kraftstoff und Heizöl aufgeteilt nach

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Jahren für eine vierköpfige Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder), 15 000 km
PKW-Fahrleistung (Verbrauch 8,9 l/100 km), 5000 kw/h Stromverbrauch,
3000 Liter Heizölverbrauch)?

18. Wie hoch sind die Einnahmen aus der so genannten Ökosteuer (insgesamt
und aufgeteilt nach Jahren)?

19. Welcher Anteil der Einnahmen aus der so genannten Ökosteuer ist der Ren-
tenversicherung zugeflossen (insgesamt und aufgeteilt nach Jahren)?

20. Was sind die Gründe dafür, dass es der Bundesregierung nicht gelungen ist,
den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung unter 19 Prozent ab-
zusenken, wie in der Broschüre „Die ökologische Steuerreform für Klima-
schutz und Arbeitsplätze“ des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit aus dem Jahr 2001 angekündigt?

21. Welcher Anteil der Einnahmen aus der so genannten Ökosteuer ist in das
Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien geflossen (ins-
gesamt und aufgeteilt nach Jahren)?

22. Wie hoch waren die Einspeisevergütungen und die Nettobelastungen des
Strompreises durch das EEG seit 1998 (insgesamt und aufgeteilt nach Jah-
ren)?

23. Wie hoch werden die Einspeisevergütungen und die Nettobelastungen des
Strompreises in diesem Jahr, 2010 und 2020 sein?

24. Welches Ausbauszenario wird dabei für die erneuerbaren Energien unter-
stellt?
Welche Anteile haben die einzelnen erneuerbaren Energien jeweils daran
(absolut und in Prozent)?

25. Geht die Bundesregierung davon aus, dass Entlastungen, die durch die
Einführung einer Regulierung entstehen, an die Wirtschaft und Haushalte
weitergegeben werden können?

26. Welchen Umfang werden die Regulierungskosten einschließlich der
RegTP-Umlagen (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post),
Gebühren und Kosten der Informationsbeschaffung und Aufbereitung, die
sich aus den Berichtspflichten ergeben, durch die geplante Neuregelung des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben?

27. Wie sieht die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung der Höhe der
EEG-Umlage (Eurocent je kWh) und welcher Marktpreis (Großhandels-
beschaffungspreis) für Strom wird in den kommenden Jahren bei der Be-
rechnung des Umlageaufwands bzw. der Mehrkosten zu Grunde gelegt?

28. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das notwendige Umlageaufkommen
ein, wenn der Stromerzeugungsanteil der erneuerbare Energien auf 20 Pro-
zent steigen soll?

29. Wie hoch ist die Zahl der direkt Beschäftigten in der energieintensiven In-
dustrie in Deutschland und wie viele Arbeitsplätze hängen indirekt von der
energieintensiven Industrie ab?

30. Wie soll der Abwanderung der Grundstoffindustrie, d. h. der energieinten-
siven Industrie, aufgrund der sich verschlechternden Wettbewerbsfähigkeit
deutscher Standorte bedingt durch die hohen und steigenden Strompreise
entgegen gewirkt werden?

31. Wie hat sich das Volumen der EEG-Härtefallregelung seit deren Einführung
im Jahr 2003 entwickelt (in Mio. Euro und in Cent je kWh)?

32. Wie viel Unternehmen haben seitdem pro Jahr einen Antrag gestellt?

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33. Wie hat sich die Zahl der Unternehmen, die einen Antrag auf EEG-Härte-
fallregel gestellt haben, durch die EEG-Novelle im Jahr 2004 entwickelt?

34. Welche Konsequenzen hat der 10-Prozent-Deckel bei der EEG-Härtefall-
regelung?
Wie hat sich dadurch die Entlastung der Unternehmen im Vergleich zum
Vorjahr entwickelt (in Mio. Euro und in Cent je kWh)?

35. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung richtig, dass die EEG-Härte-
fallregelung dazu führt, dass neu in Betrieb gehende stromintensive Unter-
nehmen die Härtefallregelung nicht in Anspruch nehmen können, da Nach-
weise für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr Voraussetzung für die
Genehmigung sind?
Sieht die Bundesregierung hierin ein Investitionshemmnis?
Wenn nein, warum nicht?

36. Wie soll verhindert werden, dass die Entlastung durch die Härtefallregelung
nicht zu Lasten der anderen, nichtentlasteten Stromverbraucher geht?

37. Welche Folgen hat eine ungleiche Verteilung der CO2-Emissionsbeschrän-kung für die europäische Industrie, wie wirkt sie sich auf die Energiepreis-
entwicklung in Europa aus und wie wird aus Sicht der Bundesregierung der
Wettbewerb der Energiemärkte in Europa und der Welt beeinflusst?

38. Geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die Novellierung des
EnWG die Netznutzungsentgelte sinken werden?
Wenn ja, wie?

39. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um Anreize zu schaffen, damit
die Mittel des EEG nicht nur für die Subvention bestehender Technologien
verwendet werden, sondern damit weiterführende effizientere Technologien
zu einer Marktreife gebracht werden?

40. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine verursachungs-
gerechtere Weitergabemöglichkeit der Mehrkosten, die durch den Ausbau
der Netze und den Betrieb des konventionellen Kraftwerksparks entstehen,
zu gewährleisten?

Berlin, den 15. März 2005
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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