BT-Drucksache 15/506

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Burchhardt, Dr. Siegrid Skarpelis-Sperk, Jörg Tauss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD, sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Volker Beck (Köln), Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/224- GATS-Verhandlungen - Bildung als öffentliches Gut und kulturelle Vielfalt sichern

Vom 24. Februar 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/506
15. Wahlperiode 24. 02. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Burchardt, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk,
Jörg Tauss, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Volker Beck (Köln), Hans-Josef Fell,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/224 –

GATS-Verhandlungen – Bildung als öffentliches Gut und kulturelle Vielfalt sichern

A. Problem
Seit Anfang des Jahres 2000 wird im Rahmen der WTO über eine Weiterent-
wicklung des GATS (General Agreement on Trades in Services) mit dem Ziel
einer Erhöhung des Liberalisierungsniveaus beim Welthandel mit Dienstleis-
tungen, u. a. Bildungsdienstleistungen sowie kulturellen und audiovisuellen
Dienstleistungen, verhandelt. Dies könnte zu einer Aushöhlung des öffentli-
chen Bildungswesens und zu einer Einschränkung der kulturellen Vielfalt in
Deutschland führen.

B. Lösung
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Deutsch-
land und die Europäische Union im Zuge der laufenden GATS-Verhandlungen
keine weiteren Liberalisierungsverpflichtungen für den Bereich der Bildungs-
dienstleistungen übernehmen, die über die bereits bei Aushandlung des GATS-
Abkommens 1994 eingegangenen Verpflichtungen hinausgehen. Auch auf eine
weitere Liberalisierung der kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen
sollten aus Gründen der Bewahrung der kulturellen Vielfalt verzichtet werden.
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags – Drucksache 15/224 –.

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/506 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/224 – anzunehmen.

Berlin, den 19. Februar 2003

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Ulrike Flach
Vorsitzende/Berichterstatterin

Ulla Burchardt
Berichterstatterin

Thomas Rachel
Berichterstatter

Ursula Sowa
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/506

Bericht der Abgeordneten Ulla Burchardt, Thomas Rachel, Ursula Sowa
und Ulrike Flach

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
15/224 in seiner 19. Sitzung am 16. Januar 2003 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie an
den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und an den Aus-
schuss für Kultur und Medien zu Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihren Einfluss auf
die europäische Verhandlungsposition zu den anstehenden
GATS-Verhandlungen dahin gehend mit Nachdruck geltend
zu machen, dass keine weiteren Liberalisierungsverpflich-
tungen für die Bereiche der Bildungsdienstleistungen sowie
der kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen über-
nommen werden. Die öffentliche Aufsicht über das Bil-
dungswesen und die Qualitätssicherung sollen vom GATS-
Abkommen unberührt bleiben. Der öffentliche Bildungsbe-
reich soll nicht den Regeln des freien Marktes unterworfen
werden. Die staatliche Finanzierung von öffentlichen Bil-
dungseinrichtungen soll im Kontext des GATS nicht als
wettbewerbsverzerrende Subvention bewertet werden oder
Rechtsansprüche für ausländische private Betreiber begrün-
den. Im Bereich der audiovisuellen und kulturellen Dienst-
leistungen ist für die Nationalstaaten die Möglichkeit zur
Fortsetzung und Entwicklung ihrer Politik in vollem Um-
fang zu erhalten.
Die betroffenen Ausschüsse des Deutschen Bundestages
sollen von der Bundesregierung regelmäßig, umfassend und
detailliert über den Fortgang der GATS-Verhandlungen in-
formiert werden. Die interessierte Öffentlichkeit soll an den
weiteren Überlegungen zur Liberalisierung des Dienstleis-
tungsbereichs beteiligt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den Antrag
15/224 in seiner Sitzung am 19. Februar 2003 beraten und
empfiehlt die Annahme. Für den Antrag haben gestimmt:
die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ge-
gen den Antrag haben gestimmt: die Fraktionen der CDU/
CSU und FDP.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag
15/224 in seiner 7. Sitzung am 19. Februar 2003 beraten
und empfiehlt: Annahme mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat den Antrag auf Drucksache 15/224 in

seiner 7. Sitzung am 19. Februar 2003 beraten und emp-
fiehlt: Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP.
Zu Beginn der Ausschussberatung bringt die Fraktion der
FDP folgenden Änderungsantrag in die Beratung ein (Aus-
schussdrucksache 15(17)46):
Der Ausschuss möge beschließen:
Der vorliegende Antrag der SPD/BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN BT-Drucksache: 15/224 „GATS-Verhandlungen –
Bildung als öffentliches Gut und kulturelle Vielfalt sichern“
wird wie folgt geändert:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Zuge der neuen Verhandlungsrunde in der WTO zur Li-
beralisierung der Dienstleistungen auf der Basis des GATS
kommt es im Bildungsbereich zu einer entscheidenden Wei-
chenstellung. Dabei müssen die WTO-Mitglieder bis Ende
März 2003 angeben, in welchen Bereichen sie zu Zuge-
ständnissen bereit sind und ihre Märkte für ausländische
Anbieter öffnen wollen.
Die Verhandlungen sind umfassend, ohne a priori Aus-
schluss einzelner Dienstleistungen angelegt und sollen zu
fortschreitender Liberalisierung unter Beachtung der beste-
henden flexiblen Strukturen des GATS führen.
Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten haben im
Rahmen des GATS bereits für zahlreiche Dienstleistungen
Liberalisierungsverpflichtungen übernommen. Diese Vor-
leistungen sind anerkennenswert, sollten aber nicht dazu
führen, den Prozess der fortschreitenden Liberalisierung zu
stoppen. Vielmehr muss es darum gehen, Liberalisierung
zur Verbesserung der Qualität im Bildungsbereich zu nut-
zen.
Die EU hat Ende Juni 2002 individuelle Forderungen an
insgesamt 109 Länder gerichtet. Sie beziehen sich auf bis zu
zwölf Dienstleistungssektoren und umfassen Telekommuni-
kation, unternehmensbezogene Dienstleistungen, Verkehr,
Finanzdienstleistungen, freie Berufe, Bau- und Umwelt-
dienstleistungen, Tourismus, Vertrieb, Energie, Nachrich-
ten- und Presseagenturen sowie Post- und Kurierdienste. An
die USA richtet sich eine punktuelle Forderung für privat
finanzierte Dienstleistungen der höheren Bildung („Higher
education services“). Die EU selbst hat seit Juli 2002 For-
derungen von 25 WTO-Mitgliedern erhalten, darunter auch
solche, die sich auf die Abschaffung genereller EU-Vorbe-
halte für Dienstleistungen, die als öffentliche Aufgaben
betrachtet werden. Weitere Liberalisierungsanforderungen
sind zu erwarten.
Das nächste zentrale Datum für die WTO-Dienstleistungs-
verhandlungen ist der 30. März 2003. Bis dahin sollen die
WTO-Mitglieder ihre Verhandlungsangebote erarbeiten.
Nach den bisher vorliegenden Informationen beabsichtigt
die EU-Kommission, keine über die 1995 eingegangenen
Verpflichtungen hinausgehenden Vorschläge vorzulegen.

Drucksache 15/506 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Der Deutsche Bundestag hält diese Position für zu restriktiv
und erhofft, dass die Kommission im Diskussionsverlauf
stärker die Chancen einer weitergehenden Liberalisierung
für Qualität und Marktzugang erkennt.
Der Deutsche Bundestag begrüßt:
– die zusätzlichen Chancen, die sich insbesondere für den

Marktzugang in Drittländer im Interesse der exportie-
renden deutschen Dienstleistungswirtschaft ergeben.

– dass durch das GATS-Abkommen langfristig deutsche
Studierende nicht nur einfacher im Ausland studieren
können und international erworbene Abschlüsse unbüro-
kratischer anerkannt bekommen. Es besteht vielmehr die
Möglichkeit, dass der Standort Deutschland so attraktiv
wird, dass international renommierte Universitäten oder
andere Bildungsträger in unserem Land lehren wollen.
Sofern diese Hochschulen den staatlich vorgegebenen
Qualitätsrichtlinien entsprechen, besteht eine erfreuli-
che Chance auf eine Verbesserung der Bildungsleistun-
gen am Standort Deutschland.

– die Auffassung, dass nicht die staatliche Aufsicht mehr
Qualität garantiert, sondern nur über mehr Wettbewerb
um die besten und unter den besten mehr Qualität in den
Bildungssektor gelangt. Deshalb muss eine schrittweise
Öffnung der Märkte erfolgen, die den Wettbewerb unter
den einzelnen Anbietern erst möglich macht. Wir brau-
chen keine Regularien, die uns vor den Besten schützen,
sondern Mechanismen, die es uns erlauben, von ihnen zu
profitieren.

– den Abbau von Schutzzäunen um den Bildungssektor, der
nach Auffassung vieler Experten international nicht die
Qualität hat, die wünschenswert wäre. Wettbewerb in
diesem Bereich würde zwar manche Strukturen verän-
dern und Angebote minderer Qualität verdrängen, ins-
gesamt das Qualitätsniveau aber steigern.

– Initiativen, die dazu führen, dass der deutsche Bildungs-
sektor diesem Wettbewerb besser gewachsen ist. Bisher
stehen einigen Spitzeneinrichtungen an deutschen Hoch-
schulen noch zu viele Angebote gegenüber, die internati-
onal eher zweitrangig sind. Deshalb ist es notwendig, so
schnell wie möglich Maßnahmen zu ergreifen, um die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu verbessern.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
– eine breite Diskussion über die Chancen und Möglich-

keiten, über den Stand der Verhandlungen und über das
Verfahren des GATS Prozesses in die Öffentlichkeit zu
tragen,

– ein klares Votum an die Europäische Kommission dahin-
gehend abzugeben,
– dass es ausländischen Anbietern sowohl möglich sein

sollte, sich in Deutschland niederzulassen, als auch
sich um die zur Verfügung stehenden staatlichen Mit-
telzuweisungen zu bewerben. Dabei sind transpa-
rente wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren un-
erlässlich,

– dass der Bildungssektor nicht zum Spielball und da-
mit zur Verhandlungsmasse wird, wenn in anderen
Bereichen Handelsvorteile erwirkt werden sollen,

– den Aufbau und die Stärkung der autonomen Hoch-
schule in den Vordergrund zu stellen. Dazu gehört unter
anderem, dass die Finanz- und Personalhoheit an die
Bildungseinrichtungen übergeben wird. Die Bundesre-
gierung wird aufgefordert, sich bei den Bundesländern
für entsprechende Änderungen in den Hochschulgeset-
zen einzusetzen.

– über Bildungsschecks die Voraussetzungen zu schaffen,
dass sich die Studierenden die Universitäten selbst aus-
suchen können, langfristig sogar über die Grenzen
Deutschlands hinweg. Dazu hat die FDP-Bundestag-
fraktion bereits in der 14. Wahlperiode einen entspre-
chenden Antrag eingebracht.

– auf die Bundesländer einzuwirken, mehr fremdsprachige
Studiengänge zu schaffen, um mehr ausländische Studie-
rende anzuziehen. Auch die Anzahl der Studienkollegs
für Ausländer an deutschen Hochschulen muss erhöht
werden.

– über ein modernes Wissenschaftstarifvertragsrecht die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen zu
verbessern. Die Bundesregierung hat dies im Koalitions-
vertrag angekündigt und wird aufgefordert, diesen An-
kündigungen auch Taten folgen zu lassen.

– folgende Bereiche des Bildungssektors der EU-Kommis-
sion für eine Liberalisierung im Rahmen des GATS-Ab-
kommens vorzuschlagen:

– Eingangstests für Studierende an Hochschulen. Diese
können ebenso von den Hochschulen selbst wie von in-
oder ausländischen Anbietern im Lizenzverfahren durch-
geführt werden. Die Entscheidung darüber, wer diese
Tests durchführt, soll bei den Hochschulen liegen,

– Akkreditierung von Studiengängen,
– den Mittelzugang für den Hochschulbau innerhalb der

EU so zu regeln, dass ausländische Hochschulen sofern
sie die Anforderungen der jeweiligen nationalen Stan-
dards erfüllen, gleiche Chancen auf dem europäischen
Markt haben,

– Überprüfung der Einhaltung von Qualitäts- und Bil-
dungsstandards für Schulen und Hochschulen im Rah-
men der vom Bund und Ländern erarbeiteten Rahmen-
richtlinien.

Von Seiten der Bundesregierung wird mit Befriedigung zur
Kenntnis genommen, dass – nach einer ersten Einschät-
zung – der vorgelegte Angebotsentwurf der Europäischen
Union für die weiteren GATS-Verhandlungen im Bereich
des Dienstleistungssektors Bildung die deutschen Forderun-
gen erfülle. Danach werde es zu keiner weiteren Liberalisie-
rung gegenüber dem Status quo kommen. Die Verhandlun-
gen im nationalen und internationalen Bereich würden fort-
gesetzt. Wichtig sei, dass die Verhandlungspartner eine
möglichst große Übereinstimmung erzielten. Die Bundesre-
gierung strebe im nationalen Bereich eine einvernehmliche
Beschlussfassung in der Bund-Länder-Kommission an. Bei
den internationalen Verhandlungen werde das Ziel verfolgt,
eine Angleichung des bisherigen unterschiedlichen Ver-
pflichtungsniveaus im Bereich des Bildungswesens in den
verschiedenen Staaten zu erreichen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/506

Von Seiten der Fraktion der SPD wird darauf hingewiesen,
dass der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen sich
mit den Forderungen der Hochschulrektorenkonferenz de-
cke und auch bereits von der Bundesregierung inhaltlich in
den bisherigen Entwurf der EU-Position eingebracht wer-
den konnte. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in
Ausschussdrucksache 15(17)46 sei aus inhaltlichen und sys-
tematischen Gründen abzulehnen. Deutschland sei bereits
heute im Bildungssektor liberaler und wettbewerbsfreund-
licher als beispielsweise die USA. Im Übrigen widerspreche
der Inhalt des Änderungsantrags der Fraktion der FDP der
Überschrift des Koalitionsantrags, den zu ersetzen er bean-
spruche. Dieser Antrag sei kein Änderungsantrag sondern
ein völlig eigenständiger Antrag, der die bekannten Glau-
benssätze der FDP enthalte.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird die Einbrin-
gung eines Entschließungsantrags zur zweiten Lesung des
Koalitionsantrags im Plenum überlegt. Für die Fraktion der
CDU/CSU sei es wichtig, dass die staatliche Aufsicht und
Regelungsbefugnis über das Bildungswesen in Deutschland
erhalten bleiben. Als kritisch wird die mögliche Verpflich-
tung des Staates zur Subventionierung ausländischer Anbie-
ter von Bildungsdienstleistungen nach Artikel 12 GATS ge-
sehen. Der Antrag der Regierungsfraktionen trage aller-

dings zu einer Überschätzung des Themas in der Öffentlich-
keit bei und werde deshalb abgelehnt.
Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird betont, dass GATS grundsätzlich positiv zu bewerten
sei. Doch das öffentliche Bildungswesen müsse in der Hand
des Staates bleiben. Der Staat solle vor allem für die Quali-
tätssicherung im Bereich der Bildung verantwortlich sein.
Auch müsse die Transparenz des Bildungsbereichs erhalten
bleiben.
Von Seiten der Fraktion der FDPwird erklärt, dass der vor-
gelegte Änderungsantrag in Ausschussdrucksache 15(17)46
den Antrag der Regierungsfraktionen ersetzen solle. GATS
biete die Chance, die notwendige Reform des Bildungswe-
sens in Deutschland in Gang zu setzen. Wettbewerb würde
den dazu erforderlichen Reformdruck erzeugen. Liberalisie-
rung im Bildungswesen sei wichtig. Die Fraktion der FDP
werde auf der Grundlage des heute vorgelegten Änderungs-
antrags einen Entschließungsantrag zur zweiten Lesung des
Koalitionsantrags ins Plenum einbringen.
Der Ausschuss lehnt den Änderungsantrag der Fraktion der
FDP – Ausschussdrucksache 15(17)46 – mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der antragstellenden Frak-
tion ab.

Berlin, den 19. Februar 2003

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Ulla Burchardt
Berichterstatterin

Thomas Rachel
Berichterstatter

Ursula Sowa
Berichterstatterin

Ulrike Flach
Berichterstatterin

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