BT-Drucksache 15/5052

zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Irmgard Karwatzki, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/4146- Tatsächliche Gleichberechtigung durchsetzen - Zehn Jahre Novellierung des Artikels 3 Abs. 2 des Grundgesetzes

Vom 9. März 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5052
15. Wahlperiode 09. 03. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(12. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Irmgard Karwatzki,
Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/4146 –

Tatsächliche Gleichberechtigung durchsetzen – Zehn Jahre Novellierung
des Artikels 3 Abs. 2 des Grundgesetzes

A. Problem
Die Antragstellerinnen und Antragsteller betonen, das Grundgesetz lasse keinen
Zweifel an der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Im Zuge der
Wiedervereinigung sei durch eine Erweiterung des Gleichberechtigungssatzes
in Artikel 3 Abs. 2 die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleich-
berechtigung als Staatsziel etabliert worden. Zehn Jahre nach der Verfassungs-
reform von 1994 sei zwar die rechtliche Absicherung der Gleichstellung von
Frauen und Männern vorangebracht worden; dennoch sei die Durchsetzung der
tatsächlichen Gleichberechtigung noch nicht erreicht. Zur Umsetzung dieses
Ziels formulieren die Antragstellerinnen und Antragsteller einen Forderungs-
katalog mit 13 Punkten.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/5052 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/4146 abzulehnen.

Berlin, den 9. März 2005

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kerstin Griese
Vorsitzende

Christel Humme
Berichterstatterin

Hannelore Roedel
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5052

Bericht der Abgeordneten Christel Humme, Hannelore Roedel,
Irmingard Schewe-Gerigk und Ina Lenke

I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 15/4146 wurde in der 145. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2004 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend feder-
führend sowie dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit, dem Ausschuss für Gesundheit und
Soziale Sicherung, dem Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung sowie demAusschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Vorlage stellt heraus, tatsächliche Gleichberechtigung
müsse das Ziel moderner Gleichstellungspolitik sein.
Deren Herausforderungen könnten nur im Geschlechter-
konsens erfolgreich gemeistert werden. Eine gute Gleich-
stellungspolitik sei daher nicht nur Frauenpolitik, sondern
habe Frauen und Männer im Blick. Vor diesem Hinter-
grund sei moderne Gleichstellungspolitik eine gesamtge-
sellschaftliche Aufgabe. Es gelte, Strukturen zu verändern
und überholte Rollenbilder zu hinterfragen.
Der Antrag erinnert zunächst daran, dass seit Verabschie-
dung des wegweisenden Gleichberechtigungssatzes in Arti-
kel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes nunmehr über ein halbes
Jahrhundert vergangen sei. Ebenso wie die Verankerung der
staatsbürgerlichen Gleichstellung 1919 in der Weimarer Ver-
fassung und wie die Ausweitung der Gleichberechtigung auf
alle Rechtsgebiete 1949 sei die Verfassungsreform von 1994
für die Frauen in der Bundesrepublik Deutschland eine his-
torische Stunde gewesen.
Seither sei die rechtliche Absicherung der Gleichstellung
von Frauen und Männern vorangebracht worden. So sei die
gezielte Frauenförderung z. B. bei der Berücksichtigung von
Bewerbungen, beim beruflichen Aufstieg und bei der Beset-
zung von Gremien inzwischen gesetzlich verankert. Doch
die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von
Frauen und Männern sei in vielen Bereichen bei weitem
noch nicht erreicht. Diese Tatsache spiegele sich auch in der
europäischen Frauenpolitik wider. Ausgehend von Artikel
141 EG-Vertrag seien eine Vielzahl von Maßnahmen zur
Verbesserung der Chancengleichheit veranlasst und Ak-
tionsprogramme initiiert und finanziert worden. Die Ände-
rungen, die der Vertrag von Amsterdam im primären Recht
der EU vorgesehen habe, hätten der Politik zugunsten von
Frauen einen größeren Spielraum ermöglicht. Auch in dem
verabschiedeten Entwurf eines Vertrages über eine Verfas-
sung für Europa werde der Förderung der Gleichstellung
zwischen Frauen und Männern hohe Relevanz beigemessen.
Diese europäischen Impulse gelte es auf nationaler Ebene
angemessen umzusetzen. Eine moderne, praxisgerechte
Frauenpolitik müsse sich an den Erwartungen, Lebensent-
würfen und Erfahrungen von Frauen in allen Lebensphasen
und -situationen orientieren. Gleichberechtigung setze daher
auch eine ernst gemeinte Familienpolitik voraus. Wer nicht

vor die Alternative „Erwerbstätigkeit oder Familie“ gestellt
werden wolle, brauche verlässliche, tragfähige und ganztägi-
ge Betreuungsstrukturen. Kindererziehungszeiten sollten in
den sozialen Sicherungssystemen angemessen anerkannt
werden. Zudem sei die Verbesserung der Wiedereinstiegs-
chancen in den Beruf notwendig. Erforderlich sei ebenfalls
ein stärker modularisiertes Bildungssystem, das einenWech-
sel zwischen Familien- und Ausbildungszeiten ermögliche.
Die geschlechter-, alters- und familiengerechte Ausgestal-
tung der Arbeitswelt sei in diesem Zusammenhang eine gro-
ße Herausforderung. Besonders die Karrierechancen von
Frauen gelte es weiter zu verbessern. Ebenso müsse der An-
teil von Frauen in Wissenschaft, Technik und Forschung
durch eine entsprechende Frühförderung und den Abbau von
geschlechterdifferenzierten Berufsbildern weiter gesteigert
werden. Aber auch Männer sollten ermutigt werden, mehr
„typische“ Frauenberufe zu ergreifen.
Investitionen in Familienfreundlichkeit brächten den Unter-
nehmen Rendite – nicht nur ideell, sondern auch finanziell.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Familie und Beruf in
Einklang bringen könnten, seien hoch motiviert, hätten ge-
ringere Fehlzeiten und eine hohe Bindung an ihr Unterneh-
men. Darüber hinaus führe der demografische Wandel zu
Fachkräftemangel in den Unternehmen und zu Schieflagen
in den sozialen Sicherungssystemen. Vor diesem Hinter-
grund sei eine nachhaltige Gleichstellungs-, Vereinbarkeits-
und Alterspolitik sowohl in gesellschaftlicher wie auch in
volkswirtschaftlich-ökonomischer Hinsicht von großer Re-
levanz.
Der Antrag schließt mit einem Katalog von 13 Forderungen
zur Gleichstellungspolitik an die Bundesregierung.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 73. Sitzung am 9. März
2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
86. Sitzung am 9. März 2005 mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Ablehnung
des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
auf die Mitberatung verzichtet.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 55. Sitzung am 9. März 2005
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 65. Sitzung am 9. März 2005 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

Drucksache 15/5052 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
bei Abwesenheit der Fraktion der FDP die Ablehnung des
Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im
federführenden Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend

1. Abstimmungsergebnis
DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 52. Sitzung am 9. März 2005 beraten
undmit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP beschlossen, die Ablehnung des Antrags zu
empfehlen.
2. Inhalt der Ausschussberatungen
In den Ausschussberatungen führte die Berichterstatterin der
Fraktion der CDU/CSU aus, zehn Jahre nach der Novellie-
rung des Artikels 3 Abs. 2 Grundgesetz sei die gleiche Teil-
habe von Frauen an den Chancen und Möglichkeiten in die-
sem Lande noch nicht verwirklicht. Die Lebenswirklichkeit
unterscheide sich nicht wesentlich von der vor zehn Jahren.
Schuld daran trage in erster Linie die Lage auf dem Arbeits-
markt mit über 5,2 Millionen Arbeitslosen. Im Osten
Deutschlands betrage die Arbeitslosenquote für Frauen über
21 Prozent. Damit sei nicht gewährleistet, dass Frauen sich
eine eigene Existenzgrundlage schaffen könnten. In diesem
Zusammenhang sei auch auf den Armutsbericht hinzu-
weisen. Die Armut sei beängstigend gewachsen und insbe-
sondere die Lage alleinerziehender Frauen sei dramatisch.
Deshalb müssten Reformen eingeleitet werden, um Frauen
in jeder Hinsicht mehr Chancen zu geben. Immer noch ver-
dienten Frauen durchschnittlich 30 Prozent weniger als ihre
männlichen Kollegen. Nach wie vor sei der Arbeitsmarkt
aufgeteilt in besser bezahlte Berufe für Männer und schlech-
ter bezahlte Berufe für Frauen. Deshalb müssten bereits in
der Schule und bei der Berufswahl die Weichen gestellt wer-
den, um diese Teilung aufzuheben. Insbesondere müsse der
Anteil von Frauen in Wissenschaft, Technik und Forschung
gesteigert werden.
Erforderlich sei weiterhin eine bessere Vereinbarkeit von
Familie und Beruf. Das von der Bundesregierung hierzu
initiierte Programm zur Bereitstellung von 4 Mrd. Euro für
Ganztagsschulen gewährleiste lediglich Zuschüsse zu Bau-
kosten. Alle Folgekosten müssten die Länder und Kommu-
nen dagegen selbst finanzieren. Ebenso sei die Finanzierung
der Tagesbetreuung für unter Dreijährige nach wie vor unge-
klärt.
Ein weiterer wichtiger Bereich für Frauen sei das Thema
Wiedereinstieg in den Beruf. Leider sei festzustellen, dass
Frauen nach einer Familienpause in den meisten Fällen nicht
mehr in den vorher ausgeübten Beruf zurückkehrten, sondern
auf niedriger qualifizierte Tätigkeiten ausweichen müssten.
Durch Teilzeitbeschäftigung sähen sie ihre Karrierechancen
nachwie vor gemindert. Darüber hinaus zeigten die Program-
me der Bundesregierung zum Gender Mainstreaming wenig
Wirkung. Hinzuweisen sei ebenfalls auf die Gremien im Ein-
flussbereich des Bundes. Auch insoweit müsse festgestellt
werden, dass in über 1/5 der Gremien Entscheidungen völlig

ohne Beteiligung von Frauen getroffen würden; insgesamt
betrage der Frauenanteil lediglich 16 Prozent.
Die Berichterstatterin der Fraktion der SPD sah ebenfalls
Handlungsbedarf im Bereich der tatsächlichen Durch-
setzung der Gleichberechtigung. Jedoch beschreibe der vor-
liegende Antrag eine falsch analysierte Wirklichkeit und las-
se zudem auch konkrete Lösungsvorschläge vermissen. Die
hohen Arbeitslosenzahlen erklärten sich zum Teil auch dar-
aus, dass nunmehr die zuvor verdeckte Anzahl von Sozial-
hilfeempfängerinnen und -empfängern in der Arbeitslosen-
statistik ihren Niederschlag finde. Dies sei auch zur Zeit der
christlich-liberalen Koalition nicht ausgewiesen worden.
Gerade durch Hartz IV seien allerdings die Alleinerziehen-
den wesentlich besser gestellt worden.
Zuzustimmen sei der Forderung nach Gleichstellung von
Frauen im Hinblick auf eine existenzsichernde Berufstätig-
keit und im Hinblick auf die Bezahlung. Auf dieses Problem
sei die Antwort der CDU/CSU in dem von ihr angebotenen
„Pakt für Deutschland“ allerdings der Vorschlag, Unterneh-
men die Möglichkeit zu geben, Langzeitarbeitslose im ersten
Jahr ihrer Beschäftigung unter Tarif zu entlohnen. Dies kön-
ne ihre Fraktion nicht mittragen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei in der Tat ein
wichtiges Thema. In diesem Zusammenhang sei zu betonen,
dass das Konzept zur Bereitstellung vonMitteln für die schu-
lische Ganztagsbetreuung sich bewähre. In Nordrhein-West-
falen existierten beispielsweise bereits 780 Ganztagsschu-
len. Es wäre sehr wünschenswert, wenn CDU- bzw. CSU-
regierte Gemeinden dieses Konzept ebenfalls umsetzten. Es
sei auch daran zu erinnern, dass die Föderalismuskommissi-
on genau an der Frage der Zuständigkeit für die Bildung
gescheitert sei. Die Opposition habe hier eindeutig eine
Länderzuständigkeit eingefordert, so dass sich auch die
Forderung nach weiteren Finanzmitteln des Bundes an dem
messen lassen müsse, was das Grundgesetz insoweit ermög-
liche.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hänge auch sehr
stark von der Situation in den Unternehmen ab. In diesem
Zusammenhang fordere die Fraktion der CDU/CSU eine
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes entsprechend dem
EU-Recht. Dies würde jedoch zu einem Arbeitstag in der
Länge von 121/4 Stunden führen, was sicherlich nicht mehr
als familienfreundlich bezeichnet werden könne. Demge-
genüber werde aus Sicht ihrer Fraktion mit dem geplanten
Antidiskriminierungsgesetz das Grundgesetz folgerichtig
fortgeschrieben.
Die Berichterstatterin der Fraktion der FDP hielt den vor-
gelegten Antrag in seiner Analyse und in den aufgestellten
Forderungen für richtig. Die hohe Arbeitslosigkeit benach-
teilige in der Tat in besonderer Weise Frauen. Auch gut ge-
meinte Gesetze, die die Koalition verabschiedet hätte, wen-
deten sich in der Umsetzung gegen Frauen. So nützten
beispielsweise die Regelungen zur Teilzeitarbeit nur Frauen,
die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stünden. Sie
brächten aber denjenigen keinen Vorteil, die arbeitslos seien
und sich in Konkurrenz mit Männern um einen Arbeitsplatz
bemühten.
Ebenso sei das zur Zeit diskutierte Antidiskriminierungs-
gesetz dazu geeignet, die falsche Erwartungshaltung zu
wecken, man könne sich bei jeder Diskriminierung aus dem

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/5052

gesellschaftlichen Raum auf dieses Gesetz berufen. Im
öffentlichen Dienst müssten die Tarifpartner einen Beitrag
zu mehr Lohngerechtigkeit leisten, indem sie bestehende
Arbeitsbewertungssysteme und deren praktische Anwen-
dung untersuchten und diskriminierende Merkmale beseitig-
ten.
Aus Sicht ihrer Fraktion sei das zentrale Anliegen an den Ar-
beitsmarkt, eine existenzsichernde Integration von Frauen zu
gewährleisten. Insgesamt sollte es das Anliegen der Frauen-
politikerinnen und -politiker aller Fraktionen sein, auf allen
gesellschaftlichen Ebenen Frauen unabhängig von deren par-
teipolitischen Präferenzen zu ermuntern, zur Durchsetzung
familienpolitischer Ziele auch eigene Initiativen zu ergreifen.
Wenn dieses Potenzial aktiviert werde, könnten gemeinsam
mit der Politik Frauenrechte tatsächlich durchgesetzt werden.
Die Berichterstatterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN führte aus, auch aus ihrer Sicht bestehe in vielen
gleichstellungspolitischen Bereichen noch Handlungsbe-
darf. Insofern weise der vorliegende Antrag zutreffend auf
die Situation von Frauen im Erwerbsleben und auf ihre im-
mer noch mangelnde Präsenz in Führungspositionen und in
IT-Berufen hin.
Zu betonen sei aber auch, dass seit dem Jahr 1998 bereits vie-
les zum Positiven verändert worden sei. Zu nennen sei bei-
spielsweise das Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz für den
öffentlichen Dienst. Seit Bestehen dieses Gesetzes habe im

höheren und im gehobenen Dienst der Frauenanteil erheblich
gesteigertwerdenkönnen.ZurFörderungderChancengleich-
heit sei in erster Linie auf die Bereitstellung der 4 Mrd. Euro
für die Ganztagsschulen sowie der 1,5 Mrd. Euro für die
Tagesbetreuung insbesondere der unter Dreijährigen hinzu-
weisen. Dies ermögliche den Frauen eine eigene Erwerbstä-
tigkeit nach einer langen Phase, in deren man ihnen habe
suggerieren wollen, sie seien schlechte Mütter, wenn sie ihre
Kinder in die außerhäusige Betreuung gäben. Im Bereich der
Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen
habe der Bund imHinblick auf den Bundes-Angestelltentarif
(BAT) direkte Entwicklungsmöglichkeiten. Hier sei für die
nächste Zeit eine entsprechende Überprüfung geplant. Hand-
lungsbedarf bestehe auch im Hinblick auf junge Mädchen,
deren Berufsziele vielfach noch „typische“ Frauenberufe
seien.Hier sei aufdieVeranstaltung„Girls’Day“hinzuweisen,
in der gerade junge Mädchen ermuntert würden, auf ihre
Fähigkeiten zu vertrauen und auch Berufe zu ergreifen, in
denen traditionell Männer dominierten. Im Bereich von
Wissenschaft und Forschung seienBund-Länder-Programme
zur Förderung von Frauen aufgelegt worden. Dies habe dafür
gesorgt, dass seit 1998 der Anteil der Professorinnen von
9 Prozent auf 13 Prozent habe gesteigertwerden können. Ers-
te Auswertungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zeig-
ten darüber hinaus, dass zwar einerseits Vollzeit- in Teilzeit-
stellen umgewandelt, auf der anderen Seite aber auch eine
hohe Anzahl neuer Stellen geschaffen worden seien.

Berlin, den 9. März 2005

Christel Humme
Berichterstatterin

Hannelore Roedel
Berichterstatterin

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

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