BT-Drucksache 15/496

zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Werner Hoyer, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/64- Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien nicht vergessen

Vom 20. Februar 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/496
15. Wahlperiode 20. 02. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Funke, Dr. Werner Hoyer,
Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/64 –

Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien nicht vergessen

A. Problem
Der Deutsche Bundestag ist tief besorgt über die anhaltenden schweren Men-
schenrechtsverletzungen und die schweren Verbrechen und Vergehen in Tschet-
schenien, für die beide Konfliktparteien – das russische Militär und die tschet-
schenischen Kämpfer – verantwortlich sind. Die aktive Beteiligung der russi-
schen Regierung am Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die
tschetschenischen Terroranschläge rechtfertigten weder die massive Verletzung
der Menschenrechte noch die des humanitären Völkerrechts. Leidtragend ist vor
allem die Zivilbevölkerung, deren Leben von Armut, Einschüchterung, Terror
und einer äußerst angespannten humanitären Situation geprägt ist. Menschen-
rechtsverletzungen an der tschetschenischen Zivilbevölkerung bleiben meist un-
gesühnt. Bis auf wenige Vertreter des Europarates ist die internationale Gemein-
schaft in Tschetschenien ausgeschlossen.
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung u. a. aufgefordert werden, sich bei der
russischen Regierung dafür einzusetzen, dass sie die Gewalt gegen die tschet-
schenische Zivilbevölkerung beendet und eine dauerhafte politische Lösung un-
ter Einbeziehung authentischer tschetschenischer Repräsentanten herbeiführt.
Die Bundesregierung soll die russische Regierung auf ihre Pflichten aus der UN-
Menschenrechtscharta, dem UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
den Genfer Konventionen von 1949 und der Menschenrechtskonvention des Eu-
roparates hinweisen und sie drängen, dem völkerrechts- und menschenrechts-
widrigen Verhalten der russischen Sicherheitskräfte Einhalt zu gebieten. Die
Bundesregierungwird aufgefordert, gemeinsammit den Partnern in der EUdafür
einzutreten, dass bei der 59. Tagung derMenschenrechtskommission in Genf das
Thema Tschetschenien in geeigneterWeise auf die Tagesordnung gesetzt wird.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Antrags in einer von allen Fraktionen
erarbeiteten Neufassung

Drucksache 15/496 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/496

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/64 – in der nachstehenden von allen Fraktionen –
SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – erarbeiteten Neufas-
sung anzunehmen:
Achtung derMenschenrechte
und des humanitären Völkerrechts in Tschetschenien
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Anschläge tschetschenischer Terroristen in Moskau und Grosny und die an-
schließenden Vergeltungsmaßnahmen der russischen Polizei- und Sicherheits-
kräfte in Tschetschenien haben erneut das Ausmaß vonGewalt und Gegengewalt
in diesem Konflikt verdeutlicht. Diesen unheilvollen Kreislauf zu durchbrechen
ist nach den jüngsten Ereignissen noch schwieriger geworden. Die tschetscheni-
schen Terroranschläge sind durch nichts zu rechtfertigen. Die Gefahr weiterer
Anschläge steigt jedoch, wenn die Menschenrechtsverletzungen an der tschet-
schenischen Zivilbevölkerung nicht eingestellt werden und die russische Seite
weiterhin in aller Härte unterschiedslos gegen Täter und unbeteiligte Zivilperso-
nen vorgeht. Die internationale Staatengemeinschaftmuss deutlichmachen, dass
es keine Alternative zu einem gewaltfreien politischen Prozess gibt, und hierfür
ihre Hilfe anbieten.
Der Deutsche Bundestag ist tief besorgt über die anhaltenden schweren Men-
schenrechtsverletzungen und die schweren Verbrechen und Vergehen in Tschet-
schenien, für die beide Konfliktparteien – das russische Militär und die tschet-
schenischen Kämpfer – verantwortlich sind. Leidtragend ist vor allem die Zivil-
bevölkerung, deren Leben von Armut, Einschüchterung und Terror geprägt ist.
Russische und internationale Menschenrechtsorganisationen berichten überein-
stimmend von außergerichtlichen Hinrichtungen, Folter, Vergewaltigungen und
Säuberungsaktionen in Dörfern durch das russische Militär. Nach willkürlichen
Verhaftungen durch Armeekräfte verschwinden Menschen oftmals auf Dauer
oder werden später verstümmelt aufgefunden. Eine Delegation des Europarates,
die Ende Januar die Kaukasus-Republik bereist hat, bestätigt diese Informatio-
nen. Der Deutsche Bundestag erwartet, dass sich auch die diesjährige Tagung der
VN-Menschenrechtskommission mit der Lage in Tschetschenien befasst.
Die russische Regierung beteiligt sich aktiv amKampf gegen den internationalen
Terrorismus und sieht in ihrem Vorgehen in Tschetschenien eine Facette dieses
Kampfes. Diese Sicht lässt andere, historisch begründete lokale Ursachen des
Konflikts außer Acht. Sie rechtfertigt zudem weder die massiven Verletzungen
der Menschenrechte noch die des humanitären Völkerrechts. Die Russische Fö-
deration ist verpflichtet, von ihr anerkannte internationale Menschenrechtsab-
kommen zu erfüllen und den von Militär- und Sicherheitskräften begangenen
Menschenrechtsverletzungen Einhalt zu gebieten. Außerdem muss sie den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel achten. Die pauschale Etikettie-
rung der Tschetschenen und insbesondere ihrer politischen Elite als Terroristen
dient nicht der Suche nach einer politischen Lösung.
Menschenrechtsverletzungen an der tschetschenischenZivilbevölkerung bleiben
meist ungesühnt. Seit Jahren dokumentierteVerbrechen sind nicht aufgeklärt, die
Täter nicht zur Rechenschaft gezogen. Dies betrifft das Verschwinden des ehe-
maligen Sprechers des tschetschenischen Parlaments Alikhodzijew ebenso wie
mehrereMassaker seit 1999, bei denen Hunderte von Zivilpersonen getötet wur-
den. Einzig Kriminalität und Gewalt gedeihen in diesem „Klima der Straflosig-
keit“.

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Auch die humanitäre Situation in Tschetschenien ist äußerst angespannt, da im
Laufe des Krieges die Infrastruktur und insbesondere die Versorgung mit Nah-
rungsmitteln, Trinkwasser und Energie fast völlig zusammengebrochen ist. Die
russische Regierung ist daher aufgerufen, über punktuelle Ansätze des Wieder-
aufbaus hinaus einen umfassenden Aktionsplan zu erarbeiten und die Transpa-
renz der finanziellen Hilfe sicher zu stellen. Einen wichtigen Beitrag könnten
auch internationale Hilfsorganisationen leisten, wenn sie eine Genehmigung für
ihre Arbeit erhielten. In jedem Fall kontraproduktiv wäre die zum Teil mit Druck
geförderte Rückkehr tschetschenischer Binnenflüchtlinge aus Inguschetien.
Ohne externe Hilfsmaßnahmen – u. a. der Europäischen Union – wäre die huma-
nitäre Situation der tschetschenischen Bevölkerung und der Flüchtlinge noch
schwieriger.
Bis auf einige wenige Vertreter des Europarates ist die internationale Gemein-
schaft in Tschetschenien ausgeschlossen.DerDeutscheBundestag bedauert, dass
die russische Regierung der Fortführung der Tätigkeit der OSZE-Unterstüt-
zungsgruppe in Tschetschenien ihre Zustimmung verweigert. Für eine unabhän-
gige Beobachtung der weiteren politischen Entwicklung sowie für das Monito-
ring der Menschenrechtslage sind vor Ort anwesende Vertreter internationaler
Organisationen unverzichtbar.
Der Deutsche Bundestag fordert die russische Regierung auf, eine politische
Lösung des Konflikts anzustreben und dabei authentische Repräsentanten
Tschetscheniens einzubinden. Er ist der festen Überzeugung, dass sich ein Frie-
den in Tschetschenien nicht auf Gewalt, sondern nur auf ernsthaften Verhandlun-
gen gründen kann. Die Einhaltung der Menschenrechte während dieses Prozes-
ses ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg. Die aktuelle Resolution
1315 (2003) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates „Evaluation
of the prospects for a political solution of the conflict in the Chechen Republic“
liegt ganz auf dieser Linie.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich bei der russischen Regierung dafür einzusetzen, dass sie die Gewalt ge-

gen die tschetschenischeZivilbevölkerung beendet und eine dauerhafte poli-
tische Lösung unter Einbeziehung authentischer tschetschenischer Reprä-
sentanten herbeiführt;

2. die russische Regierung zu überzeugen, dass für eine nichtmilitärische Bei-
legung desKonflikts die Einschaltung internationalerOrganisationenmit ih-
rer vielfältigen Expertise hilfreich wäre;

3. die russische Regierung auf ihre Pflichten aus der VN-Menschenrechtschar-
ta, dem VN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Genfer Kon-
ventionen von 1949 und der Menschenrechtskonvention des Europarates
hinzuweisen und sie zu drängen, dem völkerrechts- und menschenrechts-
widrigen Verhalten der russischen Sicherheitskräfte Einhalt zu gebieten;

4. die russische Regierung nachdrücklich auf die von ihr in Artikel 23 der
OSZE-Erklärung von Istanbul übernommenen Verpflichtungen hinzuwei-
sen;

5. gemeinsammit den Partnern in der EU dafür einzutreten, dass bei der 59. Ta-
gung der Menschenrechtskommission Tschetschenien in geeigneter Weise
(Resolution oder Chairman’s Statement) auf die Tagesordnung gesetzt wird;

6. zu bekräftigen, dass auch imKampf gegen den Terrorismus international an-
erkannteMenschenrechtsstandards nicht relativiert werden dürfen und in je-
dem Fall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel geachtet werden
muss;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/496

7. darauf zu drängen, dass die Justizbehörden in Tschetschenien gestärkt,Men-
schenrechtsverletzungen konsequent untersucht und Truppenangehörige für
ihr menschenrechtsverletzendes Handeln zur Rechenschaft gezogen wer-
den;

8. bei der russischen Regierung anzumahnen, dass die humanitäre Situation in
Tschetschenien tatsächlich verbessert und der Wiederaufbau der Republik
zügig vorangetrieben wird;

9. auf die russische Regierung Einfluss zu nehmen, damit sie der weiteren
Präsenz der OSZE-Unterstützungsgruppe in Tschetschenien zustimmt und
über das Mandat konstruktiv verhandelt sowie internationalen Organisatio-
nen und humanitären Nichtregierungsorganisationen die Einreise gestattet;

10. in bilateralen Gesprächen deutlich zu machen, dass die Rückkehr von Bin-
nenflüchtlingen nach Tschetschenien, insbesondere aus Inguschetien, nur
freiwillig erfolgen sollte;

11. sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen des politischen Dialogs zwischen
der EUundRussland auchweiterhin die Lage in Tschetschenien thematisiert
wird, und die EU aufzufordern, auch künftig humanitäre Hilfe für die Not
leidende Zivilbevölkerung zu leisten;

12. bei der russischen Regierung die Umsetzung der Resolution 1315 (2003) der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates einzufordern.

Berlin, den 19. Februar 2003

Der Ausschuss fürMenschenrechte und humanitäre Hilfe
Christa Nickels
Vorsitzende und Berichterstatterin

Rudolf Bindig
Berichterstatter

Melanie Oßwald
Berichterstatterin

Rainer Funke
Berichterstatter

Drucksache 15/496 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Rudolf Bindig, Melanie Oßwald, Christa Nickels und
Rainer Funke

I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/64
wurde in der 13. Sitzung des Deutschen Bundestages am
4. Dezember 2002 dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung und demAus-
wärtigen Ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
DerAuswärtige Ausschuss hat die Vorlage in seiner 10. Sit-
zung am 19. Februar 2003 auf der Grundlage der interfraktio-
nell erarbeiteten Neufassung (siehe unten III.) beraten und
einstimmig die Annahme des Antrags in der Neufassung
empfohlen.

III. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss fürMenschenrechte und humanitäre Hilfe hat
anlässlich des Besuchs des russischen Präsidenten Wladimir
Putin am 9. Februar 2003 in Deutschland sowie zur Vorberei-
tung der Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion der
FDP auf Drucksache 15/64 in seiner 7. Sitzung am 31. Januar
2003 einen Bericht seines Mitglieds Rudolf Bindig, zugleich
Mitglied der „Joint Working Group on Chechnya“ des Euro-
parates, zur aktuellen Lage in Tschetschenien und seine im
Auftrag des Europarates durchgeführte Reise nach Tschet-
schenien beraten. Der Ausschuss verabschiedete in dieser
Sitzung einstimmig die folgende Erklärung:
„Der Ausschuss fürMenschenrechte und humanitäre Hilfe ist
tief besorgt über die anhaltenden schweren Menschenrechts-
verletzungen in Tschetschenien, für die beide Konfliktpar-
teien – das russische Militär und die tschetschenischen
Kämpfer – verantwortlich sind. Der aktuelle Bericht einer
Delegation des Europarates, die sich vor wenigen Tagen in
Tschetschenien ein Bild von der Situation vor Ort gemacht
hat, hat diese Sorge noch verstärkt. Um so mehr fordert der
Ausschuss die Kollegen im russischen Parlament auf, alles zu
unternehmen, damit ihre Weihnachtsbotschaft, 2003 zu ei-
nem Jahr des Friedens und desWiederaufbaus in Tschetsche-
nien machen zu wollen, umgesetzt wird.
Die Gegenwart sieht allerdings düster aus: Mitglieder der
russischen Armee tragen den Konflikt rücksichtslos auf dem
Rücken der tschetschenischen Zivilbevölkerung aus. Terror
und Einschüchterung sind allgegenwärtig; bei „Säuberungs-
aktionen“ finden Plünderungen, Vergewaltigungen und
extralegale Tötungen statt, und fast täglich berichten Nicht-
regierungsorganisationen, dass Menschen verschwinden,
nachdem sie von Armeekräften verhaftet worden sind. Häufig
werden später ihre Körper verstümmelt aufgefunden. Auch
der „Kampf gegen den Terrorismus“ rechtfertigt solche
Taten nicht.
Das Leid der Zivilbevölkerung ist der Weltöffentlichkeit
kaum bekannt. Journalisten und Vertreter internationaler

Organisationen erhalten nur selten eine Einreisegenehmi-
gung für Tschetschenien, und die Weigerung Russlands, das
auslaufende Mandat der OSZE zu verlängern, wird Tschet-
schenien noch weiter von der Welt isolieren.
Offenbar kann oder will die russische Administration die
Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien nicht be-
enden. Ebenso greift die Staatsanwaltschaft bisher nicht
wirkungsvoll ein. Seit Jahren dokumentierte Verbrechen, ja
sogar Massaker mit vielen Toten, sind nicht aufgeklärt, die
Schuldigen nicht zur Rechenschaft gezogen. In einem solchen
„Klima der Straflosigkeit“ werden die Täter geradezu er-
mutigt, Terror und Gewalt fortzusetzen.
Auch aus humanitärer Sicht ist für die tschetschenische Be-
völkerung ein „normales“ Leben nicht mehr möglich, insbe-
sondere imWinter. Infrastruktur, Gesundheitswesen und Ver-
sorgung mit Lebensmitteln, Trinkwasser und Energie sind im
Laufe des Krieges fast völlig zusammengebrochen. Russische
Bemühungen, Tschetschenien wieder aufzubauen, sind
bislang nur in Ansätzen erkennbar. Die von der russischen
Administration zum Teil mit Druck geförderte Rückkehr
tschetschenischer Flüchtlinge aus Inguschetien ist deshalb
nicht nur unmenschlich, sondern auch gesellschaftlich
kontraproduktiv. Durch die Rückkehrer verschärft sich die
Situation vor Ort nur noch mehr.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
fordert Präsident Putin mit allem Nachdruck auf,
l sich für eine dauerhafte politische Lösung in Tschetsche-

nien unter Einbeziehung authentischer tschetschenischer
Repräsentanten – gegebenenfalls unter internationaler
Vermittlung – einzusetzen,

l das humanitäre Völkerrecht zu achten und den Men-
schenrechtsverletzungen durch Mitglieder der russischen
Armee Einhalt zu gebieten,

l das Mandat der OSZE für Tschetschenien zu verlängern,
l konsequent Menschenrechtsverletzungen aufzuklären,

die Täter zu bestrafen und eine effektive Verwaltung und
Justiz zu schaffen,

l die humanitäre Situation der tschetschenischen Bevölke-
rung zu verbessern und denWiederaufbau des Landes vo-
ranzutreiben.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
bittet die Bundesregierung, diese Forderungen in ihren Ge-
sprächen mit dem russischen Präsidenten zu vertreten. Der
Ausschuss ist der festen Überzeugung, dass eine friedliche
Nachkriegsordnung in Tschetschenien nur geschaffen wer-
den kann, wenn auch jetzt schon während der schwierigen
Suche nach einer politischen Lösung konsequent menschen-
rechtliche und humanitäre Aspekte beachtet werden.“

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/496

DerAusschuss fürMenschenrechte und humanitäreHilfe
hat in seiner 9. Sitzung am 19. Februar 2003 den Antrag auf
Drucksache 15/64 beraten. Er hat den ursprünglichen Text
des Antrags durch den gemeinsamen, von allen Fraktionen
erarbeiteten, in der Beschlussempfehlung wiedergegebenen
Text ersetzt und den Antrag in dieser Neufassung einstimmig
angenommen.

Berlin, den 19. Februar 2003
Rudolf Bindig
Berichterstatter

Melanie Oßwald
Berichterstatterin

Christa Nickels
Berichterstatterin

Rainer Funke
Berichterstatter

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