BT-Drucksache 15/495

zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/136- Menschenrechte als Leitlinie der deutschen Politik

Vom 20. Februar 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/495
15. Wahlperiode 20. 02. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/136 –

Menschenrechte als Leitlinie der deutschen Politik

A. Problem
Der Antrag verdeutlicht, dass eine aktive und erfolgreiche Menschenrechts-
politik nur möglich ist, wenn sie als Querschnittsaufgabe verstanden wird. Als
menschenrechtsrelevante Politikfelder werden die Bereiche internationale Poli-
tik, Wirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit, Innen- und Justizpolitik sowie
die Situation einzelner gesellschaftlicher Gruppen benannt. Um das menschen-
rechtliche Denken und Handeln in Politik und Gesellschaft in dieser Legislatur-
periode stetig zu fördern, bedarf es einer Politik, die die Menschenrechte weiter
festigt und eine größtmögliche Kohärenz zwischen den einzelnen Politikberei-
chen herstellt. In diesem Zusammenhang sehen die Antragsteller insbesondere
in den aufgeführten Bereichen Handlungsbedarf.

B. Lösung
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die in dem Antrag aufgelisteten Maß-
nahmen zur Stärkung der Menschenrechte im Rahmen der finanzpolitischen
Leitlinien zu ergreifen.
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/495 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen
den Antrag – Drucksache 15/136 – anzunehmen

Berlin, den 12. Februar 2003

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Christa Nickels
Vorsitzende und Berichterstatterin

Rudolf Bindig
Berichterstatter

Hermann Gröhe
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/495

Bericht der Abgeordneten Rudolf Bindig, Hermann Gröhe, Christa Nickels
und Rainer Funke

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
15/136 in seiner 13. Sitzung am 4. Dezember 2002 beraten
und federführend an den Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe sowie mitberatend an den Auswärti-
gen Ausschuss, den Innenausschuss, den Rechtsausschuss,
den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den Verteidi-
gungsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellenden Fraktionen stellen fest, dass der Schutz
und die Förderung der Menschenrechte auch in der 15. Le-
gislaturperiode die politische Leitlinie der Bundesregierung
nach innen und außen sind. Die deutsche Menschenrechts-
politik wird demnach als Querschnittsaufgabe verstanden,
die in verschiedenen Politikfeldern angesprochen wird. Be-
sonders hervorgehoben werden die Bereiche der Sozial-,
Frauen-, Kinder-, Rechts- und Innenpolitik sowie der
Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik
und der Entwicklungszusammenarbeit.
Im Antrag werden die Entwicklungen im Bereich der deut-
schen Menschenrechtsarbeit in der letzten Legislaturperiode
positiv bewertet. Auf dieser Grundlage sollen in der 15. Le-
gislaturperiode die Instrumente der Menschenrechtspolitik
weiter gefestigt und eine größtmögliche Kohärenz zwischen
den einzelnen Politikbereichen hergestellt werden. Eine
wichtige Rolle wird in diesem Zusammenhang dem intensi-
ven Austausch mit den im Forum Menschenrechte zusam-
mengeschlossenen Nichtregierungsorganisationen und dem
Deutschen Institut für Menschenrechte beigemessen.
In der Drucksache werden zudem fünf Politikfelder be-
nannt, in denen deutsche Menschenrechtspolitik ansetzt.
Die Antragsteller verdeutlichen, dass im Bereich der inter-
nationalen Politik insbesondere Beachtung des Völker-
rechts, Dialogbereitschaft, Krisenprävention, Gewaltver-
zicht, Vertrauensbildung und Eintreten für Menschenrechte
als Richtschnur für außenpolitisches Handeln dienen soll-
ten. Den Vereinten Nationen kommt dabei eine Schlüssel-
rolle zu. Genannt werden zudem menschenrechtlich rele-
vante internationale Abkommen und Zusatzprotokolle. Hier
wird davon ausgegangen, dass deren Ratifizierung bzw. die
Rücknahme anderer Vorbehalte vorangetrieben wird. Ver-
deutlicht wird zudem, dass menschenrechtliche Grundnor-
men auch beim Kampf gegen den internationalen Terroris-
mus unantastbar bleiben müssen. Das soll insbesondere bei
der Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern, der
Kooperation der NATO-Partner aber auch für den Umgang
mit den Staaten Zentralasiens, dem Nahen Osten, China, der
Türkei und Russland gelten.
Im Bereich der Wirtschaftspolitik wird im Zuge der Globa-
lisierung auf die Bedeutung der Einhaltung der wirtschaftli-
chen, sozialen und kulturellen Menschenrechte verwiesen.

Zudem wird u. a. darauf gedrungen, die Entscheidungen
über die Ausfuhrgenehmigungen des Bundes (HERMES)
transparent zu gestalten. Begrüßt wird auch, dass die Bun-
desregierung eine Harmonisierung der Genehmigungs-
voraussetzungen in einschlägigen Exportvorschriften prüfen
und Maßnahmen zur Begrenzung des Kleinwaffenexports
ergreifen will.
Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit werden u. a.
die entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Bundesre-
gierung hervorgehoben und die Bedeutung der Förderung
von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie,
die Bekämpfung der Armut, die Prävention von Krisen und
gewaltsamen Konflikten und eine sozial gerechte Globali-
sierung benannt.
Im Bereich der Innen- und Justizpolitik begrüßen die An-
tragsteller u. a., dass die Bundesregierung die europäische
Flüchtlings-, Migrations- und Integrationspolitik an hohen
menschenrechtlichen Standards ausrichten und die Anwen-
dung der Genfer Flüchtlingskonvention zur Grundlage der
weiteren Harmonisierung der europäischen Flüchtlings- und
Einwanderungspolitik machen will.
Angemahnt wird zudem u. a. die Verbesserung der Situation
von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Bun-
desregierung wird aufgefordert zu prüfen, welche humanitä-
ren Vorschläge aus dem Bericht der Süssmuth-Kommission
umgesetzt werden können.
Im Bereich der zielgruppenorientierten Menschenrechts-
politik verdeutlichen die Antragsteller die große Bedeutung
einer verantwortungsvollen Menschenrechtspolitik insbe-
sondere im Bemühen um die Rechte von Kindern und Ju-
gendlichen, pflegebedürftigen alten Menschen sowie indi-
genen Völkern. Als besonderes Anliegen werden die Rechte
der Frauen benannt.
Die Antragsteller sehen in den aufgeführten Bereichen
Handlungsbedarf und fordern die Bundesregierung auf, die
in dem Antrag gesondert aufgelisteten Maßnahmen zur
Stärkung der Menschenrechte im Rahmen der finanzpoliti-
schen Leitlinien zu ergreifen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
15/136 in seiner 6. Sitzung am 15. Januar 2003 beraten und
mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP beschlossen, die Annahme des Antrags zu empfehlen.
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 15/136
in seiner 4. Sitzung am 15. Januar 2003 beraten und mehr-
heitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP beschlossen, die Annahme des Antrags zu empfehlen.

Drucksache 15/495 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
15/136 in seiner 5. Sitzung am 15. Januar 2003 beraten und
mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP beschlossen, die Annahme des Antrags zu empfehlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den Antrag
auf Drucksache 15/136 in seiner 7. Sitzung am 15. Ja-
nuar 2003 beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP beschlossen, die Annahme des
Antrags zu empfehlen.
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 5. Sitzung am
18. Dezember 2002 den Antrag auf Drucksache 15/136 be-
raten und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der FDP beschlossen, dem Plenum die Zustimmung
zum Antrag zu empfehlen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat in seiner 5. Sitzung am 15. Januar 2003 den An-
trag auf Drucksache 15/136 beraten und mehrheitlich mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP beschlossen, die
Annahme des Antrags zu empfehlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 15/136 in sei-
ner 5. Sitzung am 15. Januar 2003 beraten und mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP beschlossen, die Annahme des Antrags
zu empfehlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 8. Sitzung am 12. Februar 2003 be-
raten.
Die Fraktion der SPD stellte die zentralen Positionen des
Antrags vor und verwies auf die positiven Errungenschaften

im Bereich der deutschen Menschenrechtspolitik der
14. Wahlperiode. Sie bekräftigte, dass an diese Erfolge an-
geknüpft werden müsse. Im Antrag seien daher 32 konkrete
Handlungspunkte benannt, die aus Sicht der Fraktion der
SPD als Richtlinien für die Politik der Bundesregierung im
Bereich der deutschen Menschenrechtspolitik empfohlen
und entsprechend verabschiedet werden sollten.
Die Fraktion der CDU bezeichnete den Antrag als Lesehilfe
für die Koalitionsvereinbarung. Ein Ergänzungsantrag
würde sich demnach erübrigen. Eine große Anzahl der als
Errungenschaften der letzten Legislaturperiode benannten
Aspekte müsste sich zudem erst noch bewähren. Kritisiert
wurde ferner, dass der Antrag zwar Leitlinien benenne, je-
doch auf konkrete Forderungen weitestgehend verzichte.
Gänzlich ausgespart würde darüber hinaus der Schutz der
Pressefreiheit als menschenrechtlicher Grundsatz sowie eine
Kritik an den Übergriffen auf internationale Parlamentarier
und Menschenrechtsaktivisten. Aufgrund dieser inhalt-
lichen Schieflage könne die Fraktion der CDU/CSU dem
Antrag nicht zustimmen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte in Ergän-
zung zur Fraktion der SPD aus, dass der Antrag ausgewo-
gen sei und alle wichtigen Politikfelder abdecke.
Die Fraktion der FDP verdeutlichte, das der Antrag viele
richtige und wichtige Aspekte der Menschenrechtspolitik
benenne. Im Wesentlichen bleibe der Antrag jedoch zu vage
und unverbindlich. Kritisiert werde beispielsweise die un-
zulängliche Auseinandersetzung im Bereich der internatio-
nalen Politik. Die Bundesregierung würde mit Bezug auf
die Situation in Tschetschenien und China zwar gedrängt,
menschenrechtliche Aspekte stärker in den Mittelpunkt der
bilateralen Beratungen zu rücken, konkrete Handlungsauf-
träge an die Bundesregierung seien jedoch nicht benannt.
Im wirtschaftspolitischen Teil des Antrags seien zudem
marktwirtschaftliche Aspekte nicht ausreichend berücksich-
tigt. Da der Antrag nicht ausgewogen sei, jedoch vieles
Richtige enthalte, würde sich die Fraktion der FDP enthalten.
Der Antrag auf Drucksache 15/136 wurde mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung
der Fraktion der FDP angenommen.

Berlin, den 12. Februar 2003
Rudolf Bindig
Berichterstatter

Hermann Gröhe
Berichterstatter

Christa Nickels
Berichterstatterin

Rainer Funke
Berichterstatter

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