BT-Drucksache 15/4931

Konsequenzen aus dem Studiengebührenurteil für die Bildungs- und Hochschulfinanzierung des Bundes

Vom 22. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4931
15. Wahlperiode 22. 02. 2005

Antrag
der Abgeordneten Katherina Reiche, Dr. Maria Böhmer, Thomas Rachel,
Dr. Christoph Bergner, Helge Braun, Vera Dominke, Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land), Helmut Heiderich, Volker Kauder, Michael Kretschmer, Werner Lensing,
Dr. Conny Mayer (Freiburg), Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Stefan Müller
(Erlangen), Bernward Müller (Gera), Dr. Georg Nüßlein, Uwe Schummer, Marion
Seib und der Fraktion der CDU/CSU

Konsequenzen aus dem Studiengebührenurteil für die Bildungs- und Hochschul-
finanzierung des Bundes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht das mit dem 6. Hochschulrahmen-
Änderungsgesetz (HRGÄndG) in das Hochschulrahmengesetz eingeführte Ver-
bot zur Erhebung von Studiengebühren für das Erststudium zu Fall gebracht.
Die bisherige Regelung verstößt gegen die Aufgabenverteilung des Grundge-
setzes zwischen Bund und Ländern. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Einführung von Studienbeiträgen fallen in die Zuständigkeit der Länder.
Das Studiengebührenverbot hat bisher ganz entscheidend dazu beigetragen,
dringend notwendige Reformen im Hochschulbereich zu verhindern. Es hat die
Unterfinanzierung der Lehre mitverursacht. Nach Expertenmeinung fehlen den
Hochschulen jährlich 3 bis 4 Mrd. Euro, davon allein 1 Mrd. in der Lehre. Die
Einführung von Studiengebühren in einer durchschnittlichen Größenordnung
von 500 Euro pro Semester würde zum Beispiel zu realen Mehreinnahmen der
Hochschulen von 1,4 bis 1,6 Mrd. Euro jährlich führen.
Studienbeiträge sind zudem geeignet, einen Qualitätswettbewerb in Gang zu
setzen. Sie führen – das zeigen Beispiele in anderen Ländern – zu Verbesserun-
gen in der Lehre, kürzeren Studienzeiten und höherem Studienerfolg.
Selbstverständlich müssen Studienbeiträge sozial verträglich ausgestaltet sein.
Niemand, der zu einem Studium befähigt ist, darf sich allein aus finanziellen
Gründen daran gehindert sehen. Die Einführung von Studienbeiträgen muss
begleitet werden von einem leistungsfähigen Darlehens- und Stipendiensystem
und einer umfassenden Diskussion über die Bildungsfinanzierung insgesamt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,
1. die Ausbildungsförderung und das Bildungskreditprogramm des Bundes mit

Blick auf die Einführung von Studienbeiträgen zu überarbeiten;
2. zu prüfen, inwieweit die Ausfallbürgschaft für das Studienkreditprogramm

der KfW vom Bund übernommen werden kann;

Drucksache 15/4931 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
3. neue Wege der Förderung des „Bildungssparens“ zu überprüfen;
4. die Hochschulbaufinanzierung wieder mindestens auf das Niveau von 2002

anzuheben;
5. das Hochschulrahmengesetz des Bundes (HRG) wie angekündigt weiter zu

verschlanken und so mehr Autonomie der Hochschulen und mehr Wettbe-
werb zwischen den Hochschulen zu ermöglichen.

Berlin, den 22. Februar 2005
Katherina Reiche
Dr. Maria Böhmer
Thomas Rachel
Dr. Christoph Bergner
Helge Braun
Vera Dominke
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Helmut Heiderich
Volker Kauder
Michael Kretschmer
Werner Lensing
Dr. Conny Mayer (Freiburg)
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Stefan Müller (Erlangen)
Bernward Müller (Gera)
Dr. Georg Nüßlein
Uwe Schummer
Marion Seib
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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