BT-Drucksache 15/4917

Effektivität und Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit der Vereinten Nationen

Vom 15. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4917
15. Wahlperiode 15. 02. 2005

Große Anfrage
der Abgeordneten Dr. Conny Mayer (Freiburg), Dr. Christian Ruck, Dr. Friedbert
Pflüger, Dr. Klaus Rose, Claudia Nolte, Arnold Vaatz, Jochen Borchert, Dr. Ralf
Brauksiepe, Hartwig Fischer (Göttingen), Georg Girisch, Siegfried Helias, Rudolf
Kraus, Sibylle Pfeiffer, Christa Reichard (Dresden), Peter Weiß (Emmendingen),
Rainer Eppelmann, Norbert Geis, Dr. Egon Jüttner, Jürgen Klimke und der Fraktion
der CDU/CSU

Effektivität und Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit der Vereinten Nationen

Mitte Januar 2005 hat Jeffrey Sachs als Leiter desMillenniums-Projekts den von
265 Entwicklungsexperten verfassten Bericht „Investitionen in die Entwicklung
– Ein Plan, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen“ vorgestellt.
Die unabhängige Expertenkommission, die vom Generalsekretär der Vereinten
Nationen (VN), Kofi Annan, eingesetzt wurde, stellte Maßnahmen vor, durch
die die Erreichung der acht von allen Mitgliedstaaten der VN im Jahr 2000 be-
schlossenen Millenniumsziele zur weltweiten Armutsbekämpfung bis zum Jahr
2015 doch noch gewährleistet werden kann. Der Projektbericht ruft zu Refor-
men des internationalen Entwicklungssystems auf, das weitestgehend für zu un-
koordiniert und ineffizient befunden wird. In den VN und dem internationalen
Entwicklungssystem kommt der weltweiten Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
eine besondere Bedeutung zu. Zuständig für Entwicklungsfragen ist in den VN
eine Vielzahl von Organen, Sonderorganisationen, Fonds und Programmen.
Armutsbekämpfung als globales entwicklungspolitisches Ziel ist seit der Verab-
schiedung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) im September 2000 in
New York verstärkt in den Vordergrund der Tätigkeit der VN, deren Fonds, Pro-
gramme und fachlichen Sonderorganisationen wie auch der Weltbankgruppe
und des Internationalen Währungsfonds (IWF) getreten. Letztere beiden wirken
daran vor allem über das Instrument der „Poverty Reduction Strategies“ (PRS)
mit. Durch eine gemeinsameAnstrengung soll die Anzahl der in extremer Armut
lebenden Menschen (Einkommen unter einem US-Dollar pro Tag) an der Welt-
bevölkerung zwischen 2000 und 2015 halbiert werden. Der 2004 vom Entwick-
lungsprogramm der VN (UNDP) veröffentlichte Entwicklungsbericht stimmt
bezüglich der Armutsbekämpfung jedoch wenig optimistisch: In den letzten Jah-
ren ist der Anteil der in extremer Armut lebenden Menschen in Subsahara-
Afrika nicht und in Lateinamerika und der Karibik nicht signifikant zurück-
gegangen. In Westasien, Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion liegt er
heute sogar noch höher als 1990.
1997 wurden im Bereich der EZ der VN von Generalsekretär Kofi Annan
Reformbemühungen eingeleitet. Dies führte zur Einrichtung der VN-Gruppe für
Entwicklung (UNDG). Sie soll in den VN eine Koordinierungsfunktion für die
entwicklungspolitisch ausgerichteten Programme und Fonds übernehmen, die
dem Generalsekretär der VN direkt unterstellt sind. Erreicht werden soll eine

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zielorientierte Zusammenarbeit und Kohärenz dieser Programme und Fonds.
Das UNDP übt den Vorsitz des Exekutivausschusses der UNDG aus und nimmt
als zentrales Finanzierungs-, Koordinierungs- und Steuerungsgremium für die
operativen entwicklungspolitischen Aufgaben der VN bisher eine Schlüsselrolle
ein. Eine weitere Initiative des Generalsekretärs ist der Globale Pakt („Global
Compact“), über den die Privatwirtschaft vermehrt in den Dialog mit multilate-
ralen Institutionen eingebunden werden soll und an dem das UNDP auch zentral
mitwirkt. Über das Instrument der „Public Private Partnerships“ (PPP) wird ver-
sucht, alternative Finanzierungs- und Kooperationsformen sowie Kooperations-
partnerschaften zu eröffnen.
Wie bereits mit Blick auf den Bericht „Investitionen in die Entwicklung – Ein
Plan, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen“ erwähnt, weisen
EZ-Bemühungen der VN trotz bisheriger Reformanstrengungen offensichtliche
Schwächen auf. So weist auch das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik
(DIE; „Analysen und Stellungnahmen 5/2004“) auf fragmentierte Zuständigkei-
ten, überlappende Mandate sowie schwierige Abstimmungsverfahren und In-
transparenz für Geber- und Entwicklungsländer hin. Weitere Kritikpunkte an
den VN sind deren schwierige politische Steuerung und Koordinierung sowie
mangelnde Kontrollmöglichkeiten. Ebenso wird häufig eine verlässliche und
vergleichbare sowie angemessene Evaluierung der EZ der VN für deren Effek-
tivitäts- und Effizienzsteigerung gefordert. Zudem wird die unzureichende und
unsichere Finanzierung kritisiert – ein Kritikpunkt, der sich allerdings vorrangig
an die Geberländer richtet. Vorgeworfen werden den VN darüber hinaus ein zu
hoher Personalanteil und ein überhöhtes Gehaltsniveau für das in Entwicklungs-
ländern engagierte Personal. Letzteres führe laut Aussagen von Regierungsver-
tretern verschiedener Entwicklungsländer zu einer Erhöhung des dort üblichen
Lohn- und Gehaltsniveaus, des Mietspiegels und der Lebenshaltungskosten.
ZumAuftakt der 60. VN-Generalversammlung imRahmen der „MDG+5“-Kon-
ferenz im September 2005 wird der bisherige Stand der Erreichung der Millen-
niumsziele einer offiziellen Überprüfung unterzogen. Davon ausgehend soll die
weitere internationale Vorgehensweise bestimmt werden. Im März 2005 wird
der Generalsekretär seinen umfassenden MDG-Zwischenbericht präsentieren.
Hearings mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und der nächste „High Le-
vel Dialogue“ zur Entwicklungsfinanzierung werden Mitte dieses Jahres statt-
finden. 2005 wird also ein entscheidendes Jahr sein, um internationale Unterstüt-
zung im Kampf gegen die weltweite Armut zu mobilisieren. Sowohl auf dem
„Millenium+5“-Gipfel im September in New York, als auch auf dem G8-Gipfel
im Juli im schottischen Gleneagles wird es darum gehen, die Voraussetzungen
zu schaffen, um die Effektivität und Effizienz der EZ der VN zu erhöhen.

Wir fragen die Bundesregierung:
I. Verwirklichung der Millenniumsziele (MDG)
1. Welche Anstöße zu Reformen in den VN erwartet die Bundesregierung vom

„Millennium+5“-Gipfel?
2. Hat sich die Kohärenz und Koordination der EZ der VN durch die Millenni-

umsziele verändert?
Inwiefern?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Veränderungen?

3. Welche Reformmaßnahmen in den VN können aus Sicht der Bundesregie-
rung die Erreichung der MDG unterstützen?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits umgesetzt oder
geplant, um diese voranzutreiben?

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4. Teilt die Bundesregierung die Forderungen von Kofi Annan aus seinem Be-
richt zur Umsetzung der MDG vom 27. August 2004: „Die Überwindung
der Armut wird ein weitaus umfangreicheres und ambitionierteres Handeln
erfordern: mehr Strategien und Politiken unter nationaler Trägerschaft, stär-
kere Institutionen, breiter angelegte partizipatorische Prozesse, gezielte In-
vestitionen in die wirtschaftliche und soziale Infrastruktur und mehr einhei-
mische und externe Ressourcen […]“?
Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen müssten aus Sicht der Bundesregierung ge-
troffen werden, um die Forderungen Kofi Annans umzusetzen?

5. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die vorrangigen Gründe für den
Zeitverzug auf demWeg der Erreichung derMDG speziell in Subsahara-Af-
rika?

6. Was wird seitens der Bundesregierung getan, um speziell in Subsahara-Af-
rika zur Erreichung der MDG beizutragen?
Welche Maßnahmen werden in den 21 Staaten aus Subsahara-Afrika ergrif-
fen, die mit sechs weiteren Staaten der Kategorie „hohe Priorität“ zugeord-
net werden?
Und welche Maßnahmen werden in den 17 Staaten aus Subsahara-Afrika
ergriffen, die mit zehn weiteren Staaten der Kategorie „höchste Priorität“
zugeordnet werden?
Wie wird diesbezüglich die weitere Entwicklung der Länder, die bisher
Fortschritte gemacht haben, nun aber nicht in „hohe“ und „höchste“ Priorität
eingestuft werden, sichergestellt?

7. Teilt die Bundesregierung die Aussagen von Prof. Jeffrey Sachs, dem Leiter
des Millenniums-Projekts aus der RUNIC-Pressemeldung vom 17. Januar
2005: „Bisher hatten wir keinen konkreten Plan, um die Millenniums-Ent-
wicklungsziele zu erreichen“?
Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

8. Fand im Zuge der Verabschiedung und Umsetzung der MDG eine kritische
Bewertung der bis dahin eingesetzten EZ-Instrumente statt?
Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden dabei gewonnen und teilt die Bundes-
regierung diese Erkenntnisse?
Wie soll sichergestellt werden, dass die beibehaltenen und neu eingeführten
EZ-Instrumente bessere Resultate liefern?

9. Inwiefern haben die Bundesregierung oder andere deutsche Vertreter perso-
nell beim Millenniums-Projekt zur Analyse der inhaltlichen Möglichkeiten
der MDG und deren Umsetzung mitgewirkt?

10. Wie nutzt die Bundesregierung die im Rahmen des Millenniums-Projekts
gewonnenen Erkenntnisse für die Gestaltung und Steuerung ihrer bilatera-
len und multilateralen EZ?

11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der
Experten des Millenniums-Projekts, die eine Erhöhung der ODA-Quote auf
0,44 Prozent im Jahr 2006 und auf 0,54 Prozent im Jahr 2015 vorsehen?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kohärenz zwischen „Poverty Reduc-
tion Strategies“ (PRS) sowie den MDG?
Wie wird die Qualität und Kontrolle der PRS gewährleistet?

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II. Organisation und Mitwirkung
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des Expertenberichts „In-

vestitionen in die Entwicklung – Ein Plan, um die Millenniums-Entwick-
lungsziele zu erreichen“, der aufgrund der konstatierten Koordinierungs-
und Effizienzdefizite eine Umgestaltung des Entwicklungssystems emp-
fiehlt?

14. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag Kofi Annans vom 3. Sep-
tember 2003 aus seinem Bericht zur Umsetzung der MDG, mittels einer
Straffung der Strukturen die EZ der VN effizienter zu machen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung Kofi Annans in demBericht: „Die
Generalversammlung muss gestärkt werden, die Funktion des Wirtschafts-
und Sozialrats – und damit die Rolle der Vereinten Nationen an sich in wirt-
schaftlichen und sozialen Angelegenheiten sowie ihre Beziehungen zu den
Bretton-Woods-Institutionen –muss überdacht und neu belebtwerden […]“?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der Hochrangigen Gruppe
vom 1. Dezember 2004 zur Generalversammlung, zum ECOSOC und zum
Verhältnis zu den Bretton-Woods-Institutionen?

15. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung in den mit der EZ der VN befassten
Institutionen konkurrierende Ziele, sich überlappende Aufgaben, man-
gelnde Kompetenzabgrenzungen sowie ungenügende Kooperation und Ko-
ordinierung?
Wenn ja, warum und in welchen Institutionen, wenn nein, warum nicht?

16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, wie sie es in ihrem Be-
richt vom 8. Dezember 2004 über die Zusammenarbeit zwischen der Bun-
desrepublik Deutschland und den VN in den Jahren 2002 und 2003 ange-
kündigt hat, um die angelaufenen Reformen in den VN-Organisationen
weiter zu forcieren?

17. Welche konkreten Bemühungen hat die Bundesregierung in den vergange-
nen sechs Jahren unternommen, um Initiativen für eine weitere Verbesse-
rung der Koordinierung der EZ im VN-System anzustoßen?

18. Inwieweit kann die Bundesregierung mit dem gegenwärtigen deutschen
Personaleinsatz auf VN-Ebene ihre Mitgliedschaft in den Kontrollgremien
der VN im EZ-Bereich ausreichend wahrnehmen sowie eine ausreichende
Kontrolle über die dortige Verwendung der deutschen Beiträge ausüben?
Bei welchen Organisationen, Fonds und Programmen sind die Kontroll-
möglichkeiten nicht ausreichend und in welcher Form versucht die Bundes-
regierung dies zu ändern?
Welche Erfolge hat sie dabei erzielt?

19. Wie hoch ist der aktuelle deutsche Personalanteil bei den einzelnen der EZ
der VN zugerechneten Organisationen, getrennt nach „Junior Professional
Officers“ (JPO), nationalen Experten und direkt von den VN rekrutierten
deutschen Staatsbürgern?
Wie hoch müsste nach den in den VN geltenden Regeln der deutsche Perso-
nalanteil sein?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um den deutschen Personal-
anteil zu erhöhen?

20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, umMitarbeiter und Mit-
arbeiterinnen deutscher EZ-Organisationen in Leitungsfunktionen der VN
zu positionieren?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4917

21. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um aus dem VN-System
rückkehrende deutsche Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt zu integ-
rieren?
Welche plant sie, um insgesamt eine größere Durchlässigkeit zwischen dem
deutschen und dem internationalen Arbeitsmarkt für deutsche EZ-Fach-
kräfte zu erreichen?

22. Hat die Bundesregierung als Teil ihrer Lobbyarbeit für einen Ständigen Sitz
im VN-Sicherheitsrat finanzielle, inhaltliche oder personelle Zusagen im
Rahmen der EZ der VN gemacht, und wenn ja, welche?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Koordinierungsmechanismen und
-instrumente innerhalb der einzelnen Organisationen der VN sowie zwi-
schen diesen und der Weltbankgruppe und den regionalen Entwicklungs-
banken?
Welche Rolle spielt hierbei die Koordinierungsleistung der VN-Gruppe für
Entwicklung (UNDG)?
Hat sich die Koordinierung mit der Einführung der MDG – vor allem im Be-
reich der Armutsbekämpfung – verändert?
Welchen Einfluss nimmt die Bundesregierung darauf?

24. Wie beurteilt die Bundesregierung die politischen Steuerungsleistungen des
Exekutivausschusses der UNDG und des Exekutivrates der UNDP?
Inwieweit kommt es hierbei zu Überlappungen?
Welche Chancen sieht die Bundesregierung für einen gemeinsamen Exeku-
tivrat?

25. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Deutschen Institutes
für Entwicklungspolitik („Analysen und Stellungnahmen 5/2004“), die dem
Generalsekretär direkt unterstellten Programme, also das UNDP, UNFPA,
UNICEF und WFP, zu einem Programm zusammenzulegen?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung politisch für die Zusammenlegung
von Fonds und Programmen ein?

26. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des auf Einsparungen ge-
richteten Reformprozesses des Entwicklungsprogramms der VN (UNDP),
und was hält die Bundesregierung von der von Kofi Annan 1997 angeregten
Reforminitiative zur Einführung eines Sonderhaushalts für Entwicklungs-
programme („Development Dividend“)?
Wie gestaltet sich die finanzielle Ausstattung dieses Sonderhaushalts seit
dessen Einrichtung, und wie wurden die Mittel eingesetzt?

27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen eines stärker arbeitsteiligen
Vorgehens zur Umsetzung der „PRS-Roadmaps“ unter Führung von ein
oder zwei Gebern pro Sektor?
Welche Auswirkungen hätte diese verstärkte Geberkoordination auf den
Umfang des Einsatzes an Personal und Finanzmitteln?

28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle und Kompetenzen des General-
sekretärs der VN hinsichtlich der Steuerung entwicklungspolitischer Frage-
stellungen und welche Rolle sollte dieser aus ihrer Sicht künftig einnehmen?
Wo sollte er Schwerpunkte setzen?

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29. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Generalsekretär die
Kompetenz erhält, den Reformprozess der VN durch die Zusammenlegung
von VN-Fonds und Programmen zu befördern?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Position nehmen die fünf Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates
hierzu ein?

30. Hat nach Ansicht der Bundesregierung die 2001 von der Generalversamm-
lung der VN verabschiedete Resolution A/RES/56/201, die eine Abstim-
mungder Prozesse undFormate dermultilateralenEntwicklungskooperation
forderte, geholfen, Prozesse und Formate der multilateralen Entwick-
lungskooperation so aufeinander abzustimmen, dass die Konzeption, Pla-
nung und Umsetzung effizienter und effektiver wird?

31. Wie sichert die Bundesregierung die Kohärenz und Koordination bei Fragen
der EZ der VN zwischen dem Auswärtigen Amt (AA), das die Bundesrepu-
blik Deutschland bei den VN vertritt, und dem Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das für die Entwick-
lungspolitik zuständig ist?

32. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kooperation und Koordinierung der
EZ in den VN mit der EZ der Europäischen Union sowie der bilateralen EZ
der EU-Mitgliedstaaten?
Welcher Verbesserungsbedarf besteht auf Seiten der VN, der Europäischen
Union sowie der EU-Mitgliedstaaten?

33. Wie beurteilt die Bundesregierung die Nothilfe der VN bei der Flutkatas-
trophe in Asien?
Welche Folgen und konkreten Anstöße für Veränderungen ergeben sich da-
raus für die Bundesregierung?
In welcher Form und mit wem berät sich die Bundesregierung über diesbe-
zügliche Erkenntnisse?

III. Finanzierung
34. In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung finanziell in der EZ der

VN?
Welche Ministerien sind daran beteiligt?
Wie erfolgt die Abstimmung zwischen diesen Ministerien?
Plant die Bundesregierung die EZ-relevante Finanzierung der VN zu erhö-
hen, beizubehalten oder zu senken?
Wenn ja, wie und mit welcher Zielsetzung?

35. Gibt es freiwillige Leistungen an Akteure in den VN, die die Bundesregie-
rung aktuell auf den Prüfstand stellt, und wenn ja, welche?

36. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Vorschlägen aus den
„Analysen und Stellungnahmen 5/2004“ des Deutschen Institutes für Ent-
wicklungspolitik ein, die finanzielle Basis der EZ der VN aufzustocken und
durch verbindliche Mehrjahreszusagen verlässlicher zu gestalten?

37. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Kofi Annan in seinen Reform-
bemühungen für eine besser vorhersehbare, kontinuierliche und verlässliche
Finanzmittelausstattung der EZ der VN?

38. Welche Risiken sieht die Bundesregierung bei einer möglichen Mittelver-
schiebung zugunsten der multilateralen EZ für die deutsche bilaterale EZ?

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39. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zusätzliche Mittel für
die EZ der VN zu mobilisieren?
Wie sollten diese zusätzlichen Mittel verwendet werden – in welchen Län-
dern und Projekten, durch welche Finanzierungsformen und durch welche
Institutionen?

40. WelcheMaßnahmen hat die Bundesregierung unternommen zur Umsetzung
ihrer Feststellung in dem Bericht über die Zusammenarbeit zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und den VN in den Jahren 2002 und 2003:
„Nachdrückliche Verbesserung der Effizienz der VN-Entwicklungspolitik
hat aber auch zur Voraussetzung, dass den VN durch verbesserte Geberleis-
tungen mittelfristig größere Planungssicherheit gegeben wird.“?

41. Sind Initiativen, wie das von den VN am 18. November 2004 ausgerufene
„Internationale Jahr der Mikrokredite“ aus Sicht der Bundesregierung hin-
sichtlich der EZ der VN geeignete Instrumente, um eine höhere Effektivität
und Effizienz zu erreichen?
Welche konkreten Auswirkungen hat dieses Projekt auf die deutsche EZ und
welche Maßnahmen zur Umsetzung sind seitens der Bundesregierung vor-
gesehen?

42. Inwieweit übernimmt die Bundesregierung sinnvolle Reformansätze der
multilateralen Entwicklungsbanken, wie z. B. die systematische Ergebnis-
messung des Mitteleinsatzes in Entwicklungsländern, für ihre eigene Kon-
zeption der Zusammenarbeit?

43. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die EZ der VN in
Entwicklungsländern durch die dort an lokale Fachkräfte gezahlten Löhne
und Gehälter sowie die gezahlten Mieten häufig zu Störungen des lokalen
Lohn- und Gehaltsniveaus, des Mietniveaus sowie der Preisentwicklung
beitragen?
Was unternimmt die Bundesregierung um diesem Problem zu begegnen?

IV. Private/Öffentliche Partnerschaften (Public Private Partnerships, „PPP“) und
Global Compact

44. Welche Stellung hat nach Ansicht der Bundesregierung das Instrument
„PPP“ in der EZ der VN?

45. Wie viele „PPP“-Projekte gab es in den letzten fünf Jahren in der EZ der
VN?

46. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Beitrag von „PPP“ zur Effizienz-
steigerung der EZ der VN ein?

47. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele und welche deutschen
Unternehmen in welcher Höhe an „PPP“-Projekten beteiligt sind?
In welchem Verhältnis stehen dabei die Zahlungen der Bundesregierung
bzw. der VN und der Unternehmen?

48. Was unternimmt die Bundesregierung, um deutsche Unternehmen mehr in
„PPP“-Vorhaben der EZ der VN einzubinden?
Wie intensiv wird das auch in diesem Sinne eingerichtete Verbindungsbüro
der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) bei den
VN von deutschen Unternehmen genutzt und mit welchen Ergebnissen?

49. Welche Risiken sieht die Bundesregierung in der Beteiligung der Privatwirt-
schaft an öffentlichen Projekten, und wie wird damit umgegangen?

Drucksache 15/4917 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

50. Beeinträchtigt das Instrument „PPP“ aus Sicht der Bundesregierung die
zwischenstaatlichen Entscheidungsprozesse in den VN?

51. Werden die „PPP“-Mittel als zusätzliche Mittel verwendet oder als Ersatz
für den von den Mitgliedstaaten finanzierten VN-Haushalt?

52. Wie beurteilt die Bundesregierung das Engagement von multilateralen Insti-
tutionen und der Privatwirtschaft im Rahmen des Globalen Paktes („global
compact“) der VN?
Welche deutschen Unternehmen haben sich bislang zu einer Teilnahme ent-
schlossen?

53. Welchen Anteil haben deutsche Unternehmen – im Vergleich zu anderen
Staaten – als Ausrüster im VN-Beschaffungssystem, und was unternimmt
die Bundesregierung, um diesen Anteil zu erhöhen?

V. Evaluierung
54. Welche einheitlichen Kriterien und Qualitätsstandards zur Evaluierung von

EZ-Vorhaben innerhalb der VN gibt es?
Inwieweit werden diese Kriterien und die daraus abgeleiteten Indikatoren in
regelmäßigen Abständen überprüft?

55. Welche Verfahren gibt es dabei zur Auswahl von Gutachtern?
56. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der EZ der VN ausreichende Mit-

tel zur Evaluierung bereitstehen?
57. Wie beurteilt die Bundesregierung das Evaluierungssystem der EZ der VN

im Hinblick auf die Verbesserung der Kohärenz, der Koordination und der
Kontrolle, sowie der Realisierung von Lerneffekten in und zwischen den In-
stitutionen?

58. Wie fließen die Ergebnisse der „Common Country Assessments“ (CCA) so-
wie die daraus im Rahmen des „UN-Development Assistance Frameworks“
(UNDAF) gewonnenen Erkenntnisse in die Evaluierung der EZ der VN ein?

59. Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus den diversen Evaluierungen der
VN-Organisationen für die Effektivität und Effizienz der EZ der VN ziehen?

60. Haben das BMZ bzw. andere Bundesministerien der Bundesregierung Pro-
gramme oder Projekte der EZ der VN evaluiert?
Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?

61. Wie bewertet die Bundesregierung das Rechnungsprüfungs- und Control-
lingsystem der EZ der VN?

62. Wie bewertet die Bundesregierung die Vergleichbarkeit statistischer Daten
zur Evaluierung der einzelnen Organisationen innerhalb der EZ der VN und
mit der deutschen EZ?
Hat die Einführung der Millenniums-Entwicklungsziele die Verlässlichkeit
und Vergleichbarkeit der Datenerhebung in der EZ der VN erhöht?
Plant die Bundesregierung, sich für die Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit
der Evaluierung der EZ der VN einzusetzen?

63. Inwiefern bringt die Bundesregierung ihre Erfahrungen aus ihrem Monito-
ring in den VN-Monitoring-Prozess ein?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/4917

64. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko von Korruption in der EZ
der VN ein?
Trifft die VN aus Sicht der Bundesregierung geeignete Maßnahmen, um der
Gefahr von Korruption ausreichend zu begegnen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der Organisationen der EZ
der VN gegen derartige Vorkommnisse?

Berlin, den 15. Februar 2005
Dr. Conny Mayer (Freiburg)
Dr. Christian Ruck
Dr. Friedbert Pflüger
Dr. Klaus Rose
Claudia Nolte
Arnold Vaatz
Jochen Borchert
Dr. Ralf Brauksiepe
Hartwig Fischer (Göttingen)
Georg Girisch
Siegfried Helias
Rudolf Kraus
Sibylle Pfeiffer
Christa Reichard (Dresden)
Peter Weiß (Emmendingen)
Rainer Eppelmann
Norbert Geis
Dr. Egon Jüttner
Jürgen Klimke
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