BT-Drucksache 15/49

Die Umsetzung des "Maritimen Bündnisses" der Bundesregierung mit der maritimen Wirtschaft und die Stellung der Tonagensteuer und des Lohnsteuereinbehalts dabei

Vom 12. November 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/49
15. Wahlperiode 12. 11. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Eduard Oswald, Dirk Fischer
(Hamburg), Ulrich Adam, Dietrich Austermann, Otto Bernhardt, Renate Blank,
Antje Blumenthal, Monika Brüning, Georg Brunnhuber, Manfred Carstens
(Emstek), Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gitta Connemann, Hubert Deittert,
Vera Dominke, Anke Eymer (Lübeck), Dr. Hans Georg Faust, Enak Ferlemann,
Hartwig Fischer (Göttingen), Dr. Maria Flachsbarth, Jochen-Konrad Fromme,
Dr. Michael Fuchs, Peter Götz, Kurt-Dieter Grill, Reinhard Grindel, Michael Grosse-
Böhmer, Klaus-Jürgen Hedrich, Siegfried Helias, Klaus Hofbauer, Susanne Jaffke,
Eckart von Klaeden, Jürgen Klimke, Norbert Königshofen, Thomas Kossendey,
Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Werner Kuhn (Zingst), Walter Link
(Diepholz), Eduard Lintner, KlausMinkel, BerndNeumann (Bremen), Rita Pawelski,
Dr. Friedbert Pflüger, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Volker Rühe, Anita Schäfer
(Saalstadt), Georg Schirmbeck, Dr. Ole Schröder, Gero Storjohann, Volkmar Uwe
Vogel, Angelika Volquartz, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU

Die Umsetzung des „Maritimen Bündnisses“ der Bundesregierung
mit der maritimen Wirtschaft und die Stellung der Tonnagesteuer
und des Lohnsteuereinbehalts dabei

In den Leitlinien zur Förderung der maritimen Wirtschaft vom Juni 2000 hatte
die Bundesregierung angekündigt, Deutschlands internationale Wettbewerbs-
fähigkeit als Standort für Schiffbau, Seeschifffahrt und Hafenwirtschaft in Über-
einstimmung mit dem EU-Recht zu festigen und auszubauen. Das Tonnage-
steuerkonzept ist dabei von der Bundesregierung als ein Instrument zur Stär-
kung der Eigenkapitalbasis der deutschen Seeschifffahrtsunternehmen positiv
hervorgehoben und als Chance zu weiterem Wachstum der vom Standort
Deutschland aus bereederten Tonnage bewertet worden. Die Lohnsteuer- und
Sozialkostenförderung zugunsten der Beschäftigung deutscher und anderer
europäischer Seeleute sollte entsprechend der maßgebenden EU-Beihilfeleit-
linie angepasst werden.
Die Koalitionsvereinbarung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
16. Oktober 2002 stellt als verkehrspolitisches Ziel die Stärkung des maritimen
Standortes Deutschland heraus. Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen, Manfred Stolpe, hat dieses Ziel in seiner verkehrspolitischen
Erklärung vor dem Deutschen Bundestag am 30. Oktober 2002 (Plenarproto-
koll 15/5, S. 243 D) bekräftigt. Zugleich kündigt die Koalition an, das Tonnage-
steuersystem und den Lohnsteuereinbehalt im Einkommensteuerrecht ersatzlos
streichen zu wollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung an den Aussagen der Leitlinien zur Förderung der

maritimen Wirtschaft fest?

Drucksache 15/49 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
2. Stimmt die beabsichtigte Streichung des Tonnagesteuersystems und des
Lohnsteuereinbehalts mit den Leitlinien zur Förderung der maritimen Wirt-
schaft und den verkehrspolitischen Zielen der Bundesregierung überein?

3. Haben das Tonnagesteuersystem und der Lohnsteuereinbehalt zu den erwar-
teten positiven Effekten am maritimen Standort Deutschland geführt?
a) Für wie viele Schiffe ist eine Option zum Tonnagesteuersystem ausgeübt

worden?
b) Wie haben sich die Investitionen bei den deutschen Reedereien nach Ein-

führung des Tonnagesteuersystems entwickelt?
c) Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf den Arbeitsmarkt für

Landbetriebe der Seeschifffahrt und für die Arbeitsplätze auf Seeschiffen?
d) Mit welchen Auswirkungen auf die Ausflaggungstendenzen und den

deutschen seemännischen Arbeitsmarkt rechnet die Bundesregierung,
wenn der Lohnsteuereinbehalt gestrichen würde?

e) Welche Auswirkungen sind bei Werften, Kreditinstituten, Finanzdienst-
leistern und Zulieferindustrie feststellbar?

f) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über das Steuer- und Abgabenauf-
kommen aus den vorgenannten Bereichen?

g) Wie hoch beziffert die Bundesregierung das Steueraufkommen, wenn das
Tonnagesteuersystem und der Lohnsteuereinbehalt gestrichen würde?

4. Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, europaweit schrittweise zu einer
Harmonisierung der unternehmensteuerlichen Bemessungsgrundlagen zu
kommen?

5. Ist der Bundesregierung bekannt, welche anderen europäischen Schifffahrts-
länder ein Tonnagesteuersystem eingeführt haben oder einzuführen beab-
sichtigen?

6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Einführung eines Tonnagesteuersys-
tems in anderen europäischen Schifffahrtsländern positive Effekte für den
jeweiligen Schifffahrtstandort gehabt hat?

7. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Harmonisie-
rung europäischer Beihilfesysteme für die Seeschifffahrt die beabsichtigte
Streichung des Tonnagesteuersystems und des Lohnsteuereinbehalts?

Berlin, den 12. November 2002
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Eduard Oswald
Dirk Fischer (Hamburg)
Ulrich Adam
Dietrich Austermann
Otto Bernhardt
Renate Blank
Antje Blumenthal
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Manfred Carstens (Emstek)
Peter H. Carstensen
(Nordstrand)

Gitta Connemann
Hubert Deittert
Vera Dominke
Anke Eymer (Lübeck)
Dr. Hans Georg Faust

Enak Ferlemann
Hartwig Fischer
(Göttingen)

Dr. Maria Flachsbarth
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Peter Götz
Kurt-Dieter Grill
Reinhard Grindel
Michael Grosse-Böhmer
Klaus-Jürgen Hedrich
Siegfried Helias
Klaus Hofbauer
Susanne Jaffke
Eckart von Klaeden
Jürgen Klimke
Norbert Königshofen
Thomas Kossendey

Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Werner Kuhn (Zingst)
Walter Link (Diepholz)
Eduard Lintner
Klaus Minkel
Bernd Neumann (Bremen)
Rita Pawelski
Dr. Friedbert Pflüger
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Volker Rühe
Anita Schäfer (Saalstadt)
Georg Schirmbeck
Dr. Ole Schröder
Gero Storjohann
Volkmar Uwe Vogel
Angelika Volquartz
Gerhard Wächter

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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