BT-Drucksache 15/4894

Stand der Umsetzung der Hilfsleistungen der Bundesregierung nach Naturkatastrophen

Vom 15. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4894
15. Wahlperiode 15. 02. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hartwig Fischer (Göttingen), Dr. Christian Ruck, Arnold Vaatz,
Hermann Gröhe, Dr. Ralf Brauksiepe, Siegfried Helias, Rudolf Kraus,
Dr. Conny Mayer (Freiburg), Sibylle Pfeiffer, Christa Reichard (Dresden),
Peter Weiß (Emmendingen), Klaus Brähmig, Rainer Eppelmann, Norbert Geis,
Dr. Egon Jüttner, Jürgen Klimke und der Fraktion der CDU/CSU

Stand der Umsetzung der Hilfsleistungen der Bundesregierung nach
Naturkatastrophen

Naturkatastrophen – wie die Flutwelle in Asien – werden die Menschheit trotz
aller Präventionsanstrengungen auch in Zukunft vor erhebliche Herausforde-
rungen stellen. In regelmäßigen Abständen waltet Natur mit unbändiger Kraft.
Durch die Globalisierung und die dadurch zunehmende mediale Vernetzung
wurde – gerade auch hier in Deutschland – die Wahrnehmung der Menschen für
Naturkatastrophen geschärft. In den letzten Jahren scheint die Zahl derartiger
Ereignisse zuzunehmen. Versicherungsgesellschaften rechnen, bedingt durch
den vielfach diskutierten „Klimawandel“, mit einer deutlichen Zunahme von
Schadensfällen als Folge von Naturkatastrophen.
Alleine seit 1998 haben sich zahlreiche Naturkatastrophen mit hohen mensch-
lichen Verlusten und großem volkswirtschaftlichem Schaden ereignet. Zu nen-
nen sind u. a.:
l Im Jahr 1998 hat der Hurrikan „Mitch“ in Honduras 9 200 Todesopfer gefor-

dert. Der volkswirtschaftliche Schaden betrug 5,5 Mrd. US-Dollar. El Salva-
dor und Nicaragua waren auch von der zerstörerischen Wirkung betroffen.

l Im selben Jahr forderten zwei Erdbeben in Afghanistan 9 100 Tote. Betrof-
fen war besonders die Stadt Rostak in der Grenzregion zu Tadschikistan.

l Kenia hatte im Jahr 1998 mit erheblichen Überschwemmungen zu kämpfen.
2001 folgte eine extreme Dürreperiode.

l Ebenfalls im Jahre 1998 starben bedingt durch anhaltende Dürre und den
sich ausweitenden Bürgerkrieg zehntausende Menschen im Süden Sudans.

l Bei einem schweren Erdbeben starben 1999 in der Türkei 15 000 bis 20 000
Menschen. Das Zentrum des Bebens befand sich in der Nähe von Izmit in
der Westtürkei. 40 000 Menschen wurden verletzt. Bis heute gelten Tau-
sende als vermisst.

l 1999 starben in Venezuela 50 000 Menschen bei einer Überschwemmungs-
katastrophe.

l Im Februar 2000 wurde Mosambik von anhaltenden Regenfällen und zwei
Zyklonen heimgesucht. Dies führte zu großflächigen Überschwemmungen,
bei denen rund 300 000 Menschen obdachlos wurden. Zusätzlich verschärft

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wurde die Situation durch außergewöhnlich hohe Niederschläge in flussauf-
wärts gelegenen Nachbarstaaten. Auch im Januar des folgenden Jahres hatte
das Land mit erheblichen Überschwemmungen zu kämpfen.

l Das Ausbleiben mehrerer aufeinander folgender Regenzeiten führte im Jahr
2000 am Horn von Afrika (Äthiopien, Eritrea, Somalia) zu Trinkwasserman-
gel und Ernteausfällen. In Äthiopien starben während dieser Dürreperiode
mehr als 10 000 Menschen.

l Das Klimaphänomen „El Nino“ führte in Peru im Jahr 2001 zu flächen-
deckenden Überschwemmungen. Die Folge waren Geröll- und Schlamm-
lawinen, die zahlreiche Opfer forderten. Zusätzlich wurde Peru auch von
einem Erdbeben getroffen, das erhebliche Zerstörungen verursachte.

l Im März 2002 starben bei einer Erdbebenserie in Afghanistan ca. 2 000
Menschen. Zudem gab es 100 000 Obdachlose und 4 000 Verletzte.

l Im Juli und August 2002 starben bei Überschwemmungen und Schlamm-
lawinen in Indien, Nepal und Bangladesch über 1 200 Menschen. 27 Millio-
nen Menschen mussten evakuiert werden oder sind obdachlos geworden.

l Der Hurrikan „Lili“ verursachte im September und Oktober 2002 mit Wind-
geschwindigkeiten bis zu 230 km/h erhebliche Schäden in der Karibik.
500 000 Menschen mussten evakuiert werden und es gab auch Todesopfer
zu verzeichnen.

l Im Frühjahr 2003 waren 1,5 Millionen Menschen in Eritrea von einer Dürre-
periode betroffen. Knapp 70 Prozent des Landes wurde in Mitleidenschaft
gezogen.

l Kenia, Äthiopien und Somalia wurden im April und Mai 2003 von erheb-
lichen Überschwemmungen und Sturzfluten heimgesucht. Hunderttausende
wurden dadurch bedingt obdachlos und hohe Verluste der Land- und Vieh-
wirtschaft waren die Folge.

l Ein schweres Erdbeben in Algerien im Mai 2003 forderte weit über 2 000
Todesopfer. Mehrere tausend Menschen wurden bei dem Erdbeben verletzt.

l Von Juni bis September 2003 waren Bangladesch, Indien, Nepal und Pakis-
tan von Überschwemmungen und sich anschließenden Schlammlawinen be-
troffen. Es mussten über zwölf Millionen Menschen evakuiert werden. Eine
Vielzahl von ihnen wurde obdachlos.

l Am 26. Dezember 2003 kamen bei einem Erdbeben in der iranischen Stadt
Bam 31 000 Menschen ums Leben.

l Im Mai 2004 sind Haiti und die Dominikanische Republik von einer Über-
schwemmung betroffen. 1 600 Menschen sterben in den Wassermassen,
1 500 Vermisste und 31 000 Obdachlose sind zu verzeichnen.

l Im September 2004 wütet der Wirbelsturm „Jeanne“ auf Haiti und verur-
sacht eine Überschwemmung. 1 870 Menschen sterben, rund 850 bleiben
vermisst. Auch auf den Bahamas, der Dominikanischen Republik und in
Florida sterben Menschen.

l Am 26. Dezember 2004 kamen bei der Tsunami-Flutkatastrophe in Asien
nach neuesten Schätzungen beinahe 300 000 Menschen ums Leben.

Die Liste dieser Naturkatastrophen macht deutlich, dass besonders Entwick-
lungsländer, und dort vor allem die Armen, betroffen sind. Aus diesem Grunde
stellen Naturkatastrophen eine große entwicklungspolitische Herausforderung
dar. Auch in Zukunft werden Naturkatastrophen weiter zum Alltag der Men-
schen gehören. Ziel der nationalen und internationalen Politik muss es daher
sein, die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen, die Beseitigung von Schä-
den nach Naturkatastrophen und den Wiederaufbau besser zu koordinieren und

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effizienter zu gestalten. Die Erfahrung zeigt, dass der Umgang mit vergangenen
Naturkatastrophen bisweilen erhebliche Defizite aufweist. Als Beispiel muss
das Erdbeben in der iranischen Stadt Bam angeführt werden. Trotz der zugesag-
ten internationalen Hilfe in Höhe von mehr als 1 Mrd. US-Dollar sind laut UN-
Angaben erst 10 Prozent bei den Betroffenen angekommen. Die Menschen in
Bam leben auch mehr als ein Jahr nach der Katastrophe noch in provisorischen
Unterkünften, da die Stadt noch immer in weiten Teilen zerstört ist.
Die Tsunami-Flutkatastrophe am zweiten Weihnachtsfeiertag 2004 in Südost-
Asien hat die Menschen in Deutschland sehr bewegt und zu einer noch nie da
gewesenen Spendenbereitschaft und Anteilnahme geführt. Dies erklärt sich
zum einen aus der umfassenden und detaillierten Berichterstattung in den Me-
dien und zum anderen aufgrund der Tatsache, dass sich viele Bundesbürger
zum Zeitpunkt der Katastrophe in der Region aufgehalten haben. Die Bundes-
regierung hat den Regierungen der betroffenen Länder schnelle und unbürokra-
tische Hilfe in Höhe von 500 Mio. Euro zugesichert. Wie diese Hilfe angesichts
der angespannten Haushaltslage finanziert werden soll, ist bislang unklar.
Großzügige Unterstützung in Krisensituationen ist richtig. Entscheidend ist
aber, die größtmögliche Effizienz und Nachhaltigkeit der geleisteten und zu
leistenden Hilfe sicherzustellen. Die deutsche Unterstützung für die von der
Tsunami-Flutkatastrophe betroffene Region nehmen wir zum Anlass, die Bun-
desregierung über ihren Umgang mit Naturkatastrophen zu befragen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich die Anzahl und die Kosten der Hilfsaktionen bei Naturkatas-

trophen durch die Bundesregierung in Entwicklungsländern seit 1998 ent-
wickelt?
Inwiefern wurde die Höhe der für diese Zwecke bestimmten Haushaltstitel
seit 1998 an diese Entwicklung angepasst?

2. Welche Entschuldungsmaßnahmen im Rahmen der HIPC-Initiative wurden
mit von Naturkatastrophen betroffenen Ländern vereinbart?
Welche dieser Maßnahmen sind bereits abgeschlossen?
Welche Entschuldungen stehen demnächst an?

3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die nach Naturkatastrophen zu-
gesagte Hilfe auch wirklich bei den Betroffenen ankommt?

4. Hat die Bundesregierung die Unterstützung einer von Naturkatastrophen be-
troffenen Region durch Nothilfe und daran anschließende Wiederaufbau-
hilfe und deren Wirksamkeit evaluiert?
Wenn ja, was sind die zentralen Ergebnisse dieser Evaluierung und wie wer-
den die gewonnenen Lernerfolge bei der Bewältigung der Flutkatastrophe in
Süd- und Südostasien berücksichtigt?

5. Wie sind die Kompetenzen zwischen dem Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und dem Auswärtigen
Amt (AA) im Bereich der Hilfe nach Naturkatastrophen – getrennt nach
humanitärer Soforthilfe, Nothilfe, entwicklungsorientierter Nothilfe und
Wiederaufbauhilfe – verteilt?
Wie werden die einzelnen Maßnahmen der beiden Bundesministerien ko-
ordiniert und welche Erfahrungswerte liegen diesbezüglich vor?

6. Wie erfolgt die Geberkoordinierung bei Naturkatastrophen auf europäischer
und internationaler Ebene, und inwiefern findet hier eine Evaluierung statt?

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7. Findet im Rahmen der Nothilfemaßnahmen des BMZ eine Koordination
mit vor Ort tätigen nationalen staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsorgani-
sationen statt?
Wenn ja, in welcher Form?

8. Ist von der Bundesregierung ein „Monitoring-System“ zur Übersicht über
die Einsätze von deutschen Nichtregierungsorganisation in Katastrophen-
gebieten, deren Tätigkeitsbereiche und die ihnen von der Bundesregierung
zur Verfügung gestellten Finanzmittel geplant, um eine größtmögliche
Transparenz zu gewährleisten, wie dies derzeit von der Firma Price Water-
house Coopers für die Vereinten Nationen entwickelt wird?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie sieht das Monitoring-System genau aus?

9. Hat die Bundesregierung 1998 nach dem Hurrikan „Mitch“ in Honduras
bilaterale Mittel zugesagt?
Falls ja, auf welche Höhe belaufen sich diese und in welcher Höhe wurden
diese bereits ausgezahlt?

10. Wie hoch ist darüber hinaus der Anteil der nach dem Hurrikan „Mitch“ zu-
gesagten multilateralen Mittel an die betroffenen Staaten?
Wie hoch ist der Anteil der bereits ausgezahlten multilateralen Mittel?

11. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den zwei Erdbeben von
1998 in Afghanistan Finanzmittel bereitgestellt, und wenn ja, in welcher
Höhe wurde die finanzielle Hilfe festgesetzt bzw. bereits ausgezahlt?

12. Wurde Kenia nach der Überschwemmung 1998 und der extremen Dürre
im Jahr 2001 durch die Bundesregierung finanziell unterstützt?
Wenn ja, in welcher Höhe hat die Bundesregierung humanitäre Soforthilfe
bzw. nachhaltige Wiederaufbauhilfe zugesagt und bereits ausgezahlt?

13. Wurden dem Süden Sudans 1998 im Hinblick auf die anhaltende Dürre
und des sich ausweitenden Bürgerkrieges durch die Bundesregierung fi-
nanzielle Hilfen angeboten?
Wenn ja, in welcher Höhe wurden die Finanzmittel bereits ausgezahlt, und
wie wurde in diesem Fall sichergestellt, dass die Finanzhilfen auch den
richtigen Adressaten zugute kamen?

14. Hat die Bundesregierung im Anschluss an das Erdbeben von 1999 in der
Türkei bilaterale und multilaterale Finanzhilfen der türkischen Regierung
zugesichert?
Wenn ja, welchen prozentualen Anteil hatte jeweils die bilaterale und mul-
tilaterale Finanzhilfe, und welcher Betrag wurde hiervon an die jeweiligen
Empfänger bereits ausgezahlt?

15. Inwieweit hat sich die Bundesregierung nach der Überschwemmungskatas-
trophe von 1999 in Venezuela finanziell an den notwendigen Hilfsmaßnah-
men beteiligt?
Vorausgesetzt eine Bereitstellung von finanzieller Hilfe hat stattgefunden,
in welcher Höhe wurden bilaterale bzw. multilaterale Mittel der Regierung
zugesichert und welcher Betrag wurde davon bereits ausgezahlt?

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16. In welcher Höhe hat die Bundesregierung Mosambik nach der Über-
schwemmung im Februar 2000 finanzielle Hilfe zugesichert?
Wer hat die Koordination der Hilfezusagen übernommen?
Inwieweit sind die zugesagten Mittel bereits an die bedürftigen Zielgrup-
pen und Zielregionen ausgezahlt worden oder müssen noch ausgezahlt
werden?

17. Hat die Bundesregierung nach der Dürreperiode von 2000 in Äthiopien fi-
nanzielle Hilfe zur Verfügung gestellt?
Wenn ja, in welcher Höhe wurden bilaterale bzw. multilaterale Finanzmit-
tel der betroffenen Regierung zugesagt?
Inwieweit hat eine Auszahlung der Finanzhilfe bereits stattgefunden, bzw.
welche Finanzmittel sind bis heute noch nicht ausgezahlt worden?

18. Ist seitens der Bundesregierung während und nach der Dürreperiode im
Jahr 2000 am Horn von Afrika den betroffenen Staaten Finanzhilfe zugesi-
chert worden?
Wenn ja, waren die Finanzhilfen überwiegend bilateraler oder multilatera-
ler Natur?
In welcher Höhe sind Mittel aus gegebenen Zusagen seitens der Bundesre-
gierung bereits geleistet worden, welche müssen zukünftig noch geleistet
werden?

19. Hat die Bundesregierung nach den Naturkatastrophen in Peru im Jahr 2001
finanzielle Hilfe in Aussicht gestellt?
Wenn ja, wurden diese Finanzmittel bereits vollständig ausgezahlt?
Wer ist für die Kontrolle der Finanzmittel verantwortlich?
Wie sind die Anteile der bilateralen und multilateralen Finanzhilfe verteilt?

20. Hat die Bundesregierung nach der Erdbebenserie vom März 2002 in Af-
ghanistan Mittelzusagen getroffen?
Wenn ja, in welcher Höhe wurden finanzielle Hilfen zugesichert, und wie
viel ist davon bereits ausgezahlt worden?
Wie wurden die Mittel vor Ort an die betroffenen Menschen weitergelei-
tet?

21. Wurde durch die Bundesregierung im Anschluss an die Überschwemmun-
gen und Schlammlawinen in Indien, Nepal und Bangladesch im Juli und
August 2002 finanzielle Nothilfe geleistet?
Wenn ja, welcher finanzielle Betrag wurde für bilaterale und multilaterale
Hilfeleistungen bereitgestellt?
Welche Summe ist hiervon bereits für Hilfemaßnahmen verwendet worden
bzw. muss noch an die betroffenen Regionen ausgezahlt werden?

22. Hat sich die Bundesregierung finanziell an den notwendigen Wiederauf-
baumaßnahmen beteiligt, die durch den Hurrikan „Lili“ im September und
Oktober 2002 in der Karibik notwendig geworden waren?
Wenn ja, in welcher Höhe wurden Finanzmittel den betroffenen Staaten
zugesichert und welcher Anteil wurde hiervon bereits ausgezahlt, bzw.
muss noch ausgezahlt werden?

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23. Bekam Eritrea nach der Dürre im Frühjahr 2003 durch die Bundesregie-
rung in finanzieller Hinsicht Unterstützung?
Wenn ja, in welcher Höhe wurden diese festgesetzt bzw. welcher Betrag ist
bereits an die betroffenen Regionen weitergeleitet worden?
Welche Zahlungen stehen diesbezüglich noch aus?

24. Wurde durch die Bundesregierung für Kenia, Äthiopien und Somalia nach
den Überschwemmungen und Sturzfluten im April und Mai 2003 ein
finanzielles Hilfsprogramm entworfen?
Wenn ja, in welcher Höhe wurden die Finanzhilfen festgesetzt und wie ver-
teilten sich die Hilfen auf die zuvor genannten Länder?
Welche Zahlungen sind bereits durchgeführt worden, und welche Zahlun-
gen stehen aktuell noch aus?

25. Wurde die algerische Regierung nach dem verheerenden Erdbeben im Mai
2003 bei den notwendigen Wiederaufbaumaßnahmen von der Bundes-
regierung finanziell unterstützt?
Stehen Zahlungen einer derartigen Finanzhilfe an den algerischen Staat
noch aus?
Sind auch multinationale Organisationen an der Finanzhilfe beteiligt ge-
wesen?
Gibt es eine umfassende Koordination und Kontrolle der zugesagten Mittel?

26. Hat die Bundesregierung für die humanitäre Soforthilfe und die sich an-
schließende nachhaltige Hilfe finanzielle Mittel für die von Überschwem-
mungen und Schlammlawinen von Juni bis September 2003 heimgesuch-
ten Länder Bangladesch, Indien, Nepal und Pakistan zur Verfügung
gestellt?
Wenn ja, wie wurden diese Mittel verwendet bzw. wer war mit der Koordi-
nation der Hilfeleistungen betraut?
In welcher Höhe sind Finanzhilfen bereits ausgezahlt worden, und welche
Zahlungen stehen noch aus?
Falls Zahlungen noch ausstehen, warum verzögert sich die Auszahlung?

27. Wie hoch ist die Summe der nach dem Erdbeben 2003 in Bam (Iran) zuge-
sagten bilateralen und multilateralen Mittel durch die Bundesregierung?
In welcher Höhe wurden diese zugesagten Finanzmittel bereits an das be-
troffene Land ausgezahlt?
Welche Zahlungen stehen noch aus und aus welchem Grund?
Wie hoch ist die Summe der für das Jahr 2005 geplanten Mittelzuweisung
an den Iran und welcher Anteil daran kommt der Stadt Bam zugute?

28. Hat die Bundesregierung, nachdem Haiti und die Dominikanische Repu-
blik im Jahr 2004 mehrfach von Überschwemmungen betroffen worden
sind, ein finanzielles Hilfsprogramm für die betroffenen Länder entwi-
ckelt?
Vorausgesetzt eine Finanzhilfe wurde zugesagt, wer koordiniert den Fi-
nanzfluss an die betroffenen Regionen?
Gibt es eine internationale Hilfszusage, und wenn ja, wer koordiniert die
internationale Finanzhilfe?

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29. Hat die Bundesregierung seit 1998 – in welcher Form und für welchen
Zeitraum – in weiteren Fällen Hilfe zugesagt und auf welche Höhe beläuft
sich diese?
Wenn ja, in welcher Höhe, welcher Form und innerhalb welchen Zeitraums
sind diese Einzelzusagen umgesetzt worden?

30. Welche Gründe gab es für die eventuell nicht vollständige Umsetzung ein-
zelner Hilfszusagen seit 1998?
Welcher Verwendung wurden eventuell bei den Einzelzusagen angefallene
Restmittel zugeführt?

Berlin, den 15. Februar 2005
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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