BT-Drucksache 15/4889

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rolf Bietmann, Kurt-Dieter Grill, Dr. Peter Paziorek weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/3492- Keine weitere Verzögerung in der Frage der Entsorgung nuklearer Abfälle

Vom 17. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4889
15. Wahlperiode 17. 02. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rolf Bietmann, Kurt-Dieter Grill,
Dr. Peter Paziorek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/3492 –

Keine weitere Verzögerung in der Frage der Entsorgung nuklearer Abfälle

A. Problem
Durch den Antrag soll die Bundesregierung auf der Grundlage kritischer Fest-
stellungen zu der von ihr verfolgten Politik zur Endlagerung radioaktiver Ab-
fälle u. a. dazu aufgefordert werden, von der Ein-Endlager-Strategie abzugehen
und zu der bis 1998 verfolgten Zwei-Endlager-Strategie zurückzukehren, das
Moratorium zur Erkundung des Salzstocks Gorleben aufzuheben, die Erkun-
dungsarbeiten zügig fortzusetzen und mit dem Ziel zu Ende zu führen, danach
eine abschließende Aussage über die Eignung des Standortes Gorleben für ein
mögliches Endlager für hochradioaktive, Wärme entwickelnde Abfälle treffen
zu können, für „Schacht Konrad“ sofort nach Vorliegen einer erstinstanzlichen
verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss als
Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer
Wärmeentwicklung den Sofortvollzug herbeizuführen, „Schacht Konrad“ ohne
weitere Verzögerungen auszubauen und schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen
sowie das Erkundungsbergwerk Gorleben in Abstimmung mit dem Land
Niedersachsen als Forschungs- und Kompetenzzentrum für die nationale und
internationale Fachwelt sowie für die interessierte Öffentlichkeit zu öffnen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Die Kosten sind Gegenstand der politischen Diskussion (siehe Bericht).

Drucksache 15/4889 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/3492 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Dezember 2005

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
Vorsitzender

Horst Kubatschka
Berichterstatter

Dr. Rolf Bietmann
Berichterstatter

Michaele Hustedt
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4889

Bericht der Abgeordneten Horst Kubatschka, Dr. Rolf Bietmann,
Michaele Hustedt und Birgit Homburger

I.
Der Antrag – Drucksache 15/3492 – wurde in der 127. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 24. September 2004
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie zur Mitberatung
an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit und den Haushaltsausschuss überwiesen.
Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
empfohlen, den Antrag – Drucksache 15/3492 – abzuleh-
nen.

II.
Durch den Antrag soll die Bundesregierung auf der Grund-
lage kritischer Feststellungen zu der von ihr verfolgten
Politik zur Endlagerung radioaktiver Abfälle u. a. dazu auf-
gefordert werden, von der Ein-Endlager-Strategie abzu-
gehen und zu der bis 1998 verfolgten Zwei-Endlager-Strate-
gie zurückzukehren, das Moratorium zur Erkundung des
Salzstocks Gorleben aufzuheben, die Erkundungsarbeiten
zügig fortzusetzen und mit dem Ziel zu Ende zu führen, da-
nach eine abschließende Aussage über die Eignung des
Standortes Gorleben für ein mögliches Endlager für hoch-
radioaktive, Wärme entwickelnde Abfälle treffen zu kön-
nen, für „Schacht Konrad“ sofort nach Vorliegen einer erst-
instanzlichen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über
den Planfeststellungsbeschluss als Endlager für schwach-
und mittelradioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wär-
meentwicklung den Sofortvollzug herbeizuführen, „Schacht
Konrad“ ohne weitere Verzögerungen auszubauen und
schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen sowie das Erkun-
dungsbergwerk Gorleben in Abstimmung mit dem Land
Niedersachsen als Forschungs- und Kompetenzzentrum für
die nationale und internationale Fachwelt und für die inte-
ressierte Öffentlichkeit zu öffnen sowie die jüngsten be-
stehenden Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten des
Erkundungsbergwerkes Gorleben für die interessierte Öf-
fentlichkeit rückgängig zu machen und dadurch insgesamt
einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz und Akzeptanz
sowie zur Vertrauensbildung in Bezug auf die Entsorgung
und Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologi-
schen Formationen zu leisten.

III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag – Drucksache 15/3492 – in seiner
Sitzung am 15. Dezember 2004 beraten.
Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass die Lösung des
Endlagerproblems von Anfang an künftigen Generationen
überlassen worden sei, obwohl man sich bereits bei Auf-
nahme der Stromerzeugung aus Kernenergie dieses Pro-
blems bewusst gewesen sei. Demgegenüber nähmen die
heutige Bundesregierung und die sie tragenden Koalitions-
fraktionen ihre aus der Endlagerproblematik resultierende

Verantwortung sehr ernst und seien überzeugt davon, im
Vergleich zur Fraktion der CDU/CSU über das bessere Kon-
zept zur Endlagerung radioaktiver Abfälle zu verfügen. In-
sofern könne man der ersten im Antrag formulierten Forde-
rung nicht folgen, zumal die Antragsteller es versäumt hät-
ten, die Anlagenbetreiber in den Kreis der Verantwortungs-
träger einzubeziehen. Im Hinblick auf die in der zweiten
Forderung angesprochene Veränderungssperre gehe man
davon aus, dass das Problem entsprechend der Ankündi-
gung der Bundesregierung im zweiten Quartal 2005 gelöst
werde. Was die dritte Forderung anbelange, so sei man der
Auffassung, dass die Argumente zugunsten eines Endlagers
für alle radioaktiven Abfälle die Argumente für ein Zwei-
Endlager-Konzept überwögen; dies gelte insbesondere auch
unter Kostengesichtspunkten. Der Auffassung, dass das
Zwei-Endlager-Konzept der einzig richtige Ansatz sei,
werde ausdrücklich widersprochen. Im Übrigen sei Gor-
leben ursprünglich als Ein-Endlager konzipiert worden. Das
im Rahmen der vierten Forderung kritisierte Moratorium
zur Erkundung des Salzstocks Gorleben halte man ange-
sichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zur möglichen
Eignung anderer geologischer Formationen für sinnvoll.
Ferner sei daran zu erinnern, dass der Standort Gorleben
seinerzeit auch aufgrund seiner grenznahen Lage zur DDR
ausgewählt worden sei. Einen Sofortvollzug für „Schacht
Konrad“ im Sinne der fünften Forderung des Antrags lehne
man ab, vielmehr halte man es für sinnvoll, hier vor der
Tätigung weiterer Investitionen die endgültige verwaltungs-
gerichtliche Entscheidung abzuwarten. Der Antrag werde
abgelehnt.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, die Bundesregierung
werde ihrer Verantwortung hinsichtlich der Lösung der End-
lagerfrage nicht gerecht. Trotz der großen Bedeutung der
Endlagerung radioaktiver Abfälle für die künftige Energie-
politik und Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland
weiche sie den erforderlichen Entscheidungen zur Auswahl
und Umsetzung eines tragfähigen Endlagerkonzepts seit
Jahren zu Lasten künftiger Generationen aus. Ein Ende des
durch ihre inakzeptable Verzögerungspolitik hervorgerufe-
nen Zeitverzugs sei trotz ihrer Ankündigung, sich noch in
der laufenden Legislaturperiode auf die verfahrensmäßigen
Grundlagen zur Auswahl eines Endlagerstandorts zu ver-
ständigen, nicht absehbar. Dies sei auch insofern problema-
tisch, als jede Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle in der
betroffenen Bevölkerung Unruhe auslöse und zu entspre-
chenden Protesten führe.
Eine besondere Brisanz gewinne die Verzögerungspolitik
der Bundesregierung angesichts der wissenschaftlichen Un-
haltbarkeit ihrer These, es sei möglich, unter Berücksichti-
gung der von ihr festgelegten Auswahlkriterien und der
atomrechtlichen Bestimmungen bis zum Jahr 2030 in
Deutschland ein Endlager für schwach-, mittel- und hoch-
radioaktive Abfälle in Betrieb zu nehmen. Die gesamte ein-
schlägige Fachwelt veranschlage hierfür einen deutlich grö-
ßeren Zeitbedarf; als frühestmöglicher Zeitpunkt werde das
Jahr 2050 genannt, andere Schätzungen reichten bis zum
Jahr 2062. Damit zeichne sich eine Diskrepanz zwischen

Drucksache 15/4889 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

der begrenzten Lebensdauer der Zwischenlager und der
zeitlichen Perspektive für die Inbetriebnahme eines End-
lagers ab. Die hieraus erwachsenden Sicherheitsprobleme
habe die Bundesregierung zu verantworten. Darüber hinaus
müsse sie sich auch den Zweifeln des Bundesrechnungshofes
an der Wirtschaftlichkeit ihrer Ein-Endlager-Politik stellen.
Da für den „Schacht Konrad“ ein Planfeststellungsbescheid
als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle
vorliege, dieser Standort für hochradioaktive Abfälle jedoch
nicht geeignet sei, entstünden nach Berechnungen des Bun-
desrechnungshofes durch ein Abrücken von der Zwei-End-
lager-Strategie infolge möglicher Rückzahlungsforderungen
der Vorausleistungspflichtigen finanzielle Risiken für den
Bundeshaushalt in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Vor
diesem Hintergrund fordere der Antrag die Bundesregie-
rung u. a. dazu auf, „Schacht Konrad“ ohne weitere Ver-
zögerungen auszubauen und schnellstmöglich in Betrieb zu
nehmen. Dies sei auch aus Sicherheitsgründen geboten; an-
gesichts ihrer oberirdischen Lagerung träten anderenfalls
bei schwach- und mittelradioaktiven Abfällen mittelfristig
erhebliche Sicherheitsprobleme auf. Des Weiteren werde
die Bundesregierung aufgefordert, die atomrechtliche Ver-
änderungssperre für das Erkundungsbergwerk Gorleben zu
erlassen. Ein Erlass der Veränderungssperre sei u. a. aus
Gründen der wirtschaftlichen Entwicklung vor Ort zwin-
gend erforderlich, das zögerliche Handeln der Bundesregie-
rung in dieser Angelegenheit sei daher nicht akzeptabel.
Insgesamt scheue sich die Bundesregierung offensichtlich,
notwendige Entscheidungen zur Lösung der Endlagerfrage
zu treffen. Ihre zielgerichtete Verzögerungspolitik verlagere
die bestehenden Probleme lediglich in die Zukunft, schaffe
erkennbar neue Gefährdungspotenziale und belaste damit
künftige Generationen. Es mache auch keinen Sinn, zwar an
dem Salzstock Gorleben als einem möglichen Standort für
ein Endlager festzuhalten, gleichzeitig aber unter Hinweis
auf bestehende Zweifel an dessen Eignung die erforder-
lichen Erkundungsarbeiten durch ein Moratorium zu unter-
brechen. In Anbetracht der großen sicherheits- und energie-
politischen Bedeutung, die die Lösung der Endlagerproble-
matik für die heutige Bevölkerung und künftige Generatio-
nen habe, werde die Bundesregierung aufgefordert, ihrer
Verantwortung gerecht zu werden und die im Sinne des An-
trags notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass der Salzstock Gorleben nach der ursprünglichen
Konzeption auf seine Eignung als gemeinsames Endlager
für alle radioaktiven Abfälle hätte untersucht werden sollen,
die konzeptionelle Einschränkung auf eine mögliche End-
lagerung hochradioaktiver Abfälle sei erst später vorgenom-
men worden. Insofern sei die Kritik der Antragsteller an der
Ein-Endlager-Strategie der Bundesregierung unverständ-
lich. Dagegen habe man Verständnis für die Proteste der Be-
völkerung im Zusammenhang mit der Lagerung radioakti-
ver Abfälle; ihnen könne man vor allem durch einen Aus-
stieg aus der Nutzung der Kernenergie und damit durch eine
Vermeidung künftiger radioaktiver Abfälle begegnen. Was
den Vorwurf einer Verzögerung der Standortentscheidung
anbelange, so sei darauf hinzuweisen, dass sich die Opposi-
tionsfraktionen dem Angebot der Koalitionsfraktionen ent-
zogen hätten, sich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe um
eine Lösung des Endlagerproblems zu bemühen. Dieser
Vorwurf werde daher zurückgewiesen.

Der Antrag mache deutlich, dass die Fraktion der CDU/
CSU nicht bereit sei, die in breiten Bevölkerungskreisen
und in der einschlägigen Wissenschaft vorhandenen Zweifel
an einer Eignung des Salzstocks Gorleben als Endlagerstätte
Rechnung zu tragen, sondern stattdessen alles daran setze,
ihr Endlagerkonzept für den Standort Gorleben durchzuset-
zen. Dagegen habe die Bundesregierung mit dem Morato-
rium zur Erkundung des Salzstocks Gorleben diese Zweifel
aufgenommen. Ihr Vorgehen beruhe auf der Überzeugung,
dass es in strittigen Fällen sinnvoll und notwendig sei, den
vorhandenen Bedenken fundiert nachzugehen und Ver-
gleichsalternativen zu entwickeln; letztlich werde sich nur
dadurch auch das erforderliche Vertrauen der Bevölkerung
gewinnen lassen. Dieser von der Bundesregierung in der
Endlagerfrage eingeschlagene Weg werde ausdrücklich be-
fürwortet. Allerdings sei man sich bewusst, dass es ange-
sichts der langen Zerfallszeiträume radioaktiver Elemente
bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle keine absolute,
sondern lediglich eine relative Sicherheit geben könne. Der
Antrag werde abgelehnt.
Die Fraktion der FDP betonte, man sei sich mit der gesam-
ten Fachwelt einig, dass die Zusicherung der Bundesregie-
rung unrealistisch sei, es werde bis zum Jahr 2030 gelingen,
auf der Grundlage der von ihr festgelegten Auswahlkriterien
ein Endlager für alle radioaktiven Abfälle in Deutschland in
Betrieb zu nehmen. Diese Einschätzung gewinne zusätzlich
an Gewicht, wenn man in Betracht ziehe, dass die Bundes-
regierung den Entwurf für ein neues Atomgesetz angekün-
digt habe, diesen entgegen ihren bisherigen Verlautbarun-
gen jedoch noch nicht vorgelegt habe. Von Seiten der FDP
habe man sich immer dafür ausgesprochen, die Eignung des
Salzstocks Gorleben als Standort für ein Endlager für hoch-
radioaktive Abfälle sorgfältig zu prüfen. Alle bisher vorlie-
genden Erkenntnisse sprächen dafür, dass diese Eignung
vorhanden sei. Sollten daran Zweifel bestehen, gelte es, zu
deren Klärung weitere Untersuchungen durchzuführen. Die
Bundesregierung habe dagegen auf ihre Bedenken gegen
den Salzstock Gorleben mit einer Unterbrechung der Erkun-
dungsarbeiten am Standort Gorleben reagiert, anstatt ihre
Zweifelsfragen im Rahmen der weiteren Erkundung abzuar-
beiten. Das Moratorium sei ein Indiz dafür, dass die Bun-
desregierung der Entscheidungsfindung in der End-
lagerfrage ausweiche, weil ihr die Thematik offensichtlich
als zu brisant erscheine. Mit Blick auf die künftigen Genera-
tionen sei dieses Verhalten der Bundesregierung unverant-
wortlich.
Was die Frage einer gemeinsamen Arbeitsgruppe anbe-
lange, so sei man im Grundsatz bereit, in einem derartigen
Gremium mitzuarbeiten. Voraussetzung sei allerdings, dass
die Diskussion ergebnisoffen geführt werde. Diese Bedin-
gung habe die von der Bundesregierung ins Gespräch ge-
brachte Arbeitsgruppe nicht erfüllt, die Bundesregierung sei
vielmehr von vornherein bestrebt gewesen, dort lediglich
das Ein-Endlager-Konzept, nicht aber eine Zwei-Endlager-
Strategie zu thematisieren. Man sei jedoch nicht bereit, der
Bundesregierung über die Mitarbeit in einer solchen
Arbeitsgruppe die Verantwortung für eine Entscheidung zu-
gunsten eines Ein-Endlager-Konzepts abzunehmen, die sie
selbst nicht tragen wolle. Im internationalen Vergleich
werde eindeutig dem Zwei-Endlager-Konzept der Vorzug
gegenüber dem Ein-Endlager-Konzept gegeben, auch habe
sich der von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitskreis

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4889

Auswahlverfahren Endlagerstandorte in seinem abschlie-
ßenden Bericht nur deshalb für eine Ein-Endlager-Lösung
ausgesprochen, weil er eine entsprechende politische Vor-
gabe habe berücksichtigen müssen.
Bemerkenswert sei, dass das Ein-Endlager-Konzept inner-
halb der Bundesregierung offensichtlich nicht unumstritten
sei; seitens des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung verlaute jedenfalls, dass die in den Forschungs-
einrichtungen des Bundes anfallenden schwach- und mittel-
radioaktiven Abfälle umkonditioniert werden müssten,
wenn die Realisierung dieses Konzepts noch längere Zeit in
Anspruch nehmen sollte. Darüber hinaus stelle sich die
Frage, wie sich die von der Bundesregierung verfolgte
Kernenergie-Ausstiegsstrategie auf die Möglichkeiten aus-
wirken werde, Fachpersonal für den Betrieb kerntechni-
scher Anlagen, aber auch für die Endlagerung radioaktiver
Abfälle zu gewinnen. Im Übrigen sei es inakzeptabel, dass
der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit öffentlich den Eindruck erwecke, dem Erkun-
dungsbergwerk Gorleben fehle die atomrechtliche Geneh-
migung. Zur Klarstellung weise man darauf hin, dass es sich
bei dieser Anlage nicht um eine nach dem Atomrecht, son-
dern um eine nach dem Bergrecht zu genehmigende Anlage
handele, die auf dieser Rechtsgrundlage auch genehmigt
worden sei. Insgesamt halte man die Aussagen des vorlie-
genden Antrags für zutreffend, daher werde man ihm zu-
stimmen.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, dem Deut-
schen Bundestag zu empfehlen, den Antrag – Drucksache
15/3492 – abzulehnen.

Berlin, den 16. Februar 2005
Horst Kubatschka
Berichterstatter

Dr. Rolf Bietmann
Berichterstatter

Michaele Hustedt
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

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