BT-Drucksache 15/4877

zu der Verordnung durch die Bundesregierung -15/4703, 15/4779 Nr. 2.1- Einhundertfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -

Vom 16. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4877
15. Wahlperiode 16. 02. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 15/4703, 15/4779 Nr. 2.1 –

Einhundertfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
– Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz –

A. Problem
Anpassung der Einfuhrliste an das geänderte Warenverzeichnis für die Außen-
handelsstatistik zum 1. Januar 2005 und an EU-Einfuhrvorschriften bei Textil-
waren aus führenden Textil produzierenden Ländern, z. B. China, Indien und
Pakistan, bestimmten nichttextilen Waren aus China und Vietnam sowie be-
stimmten Stahlerzeugnissen aus der Russischen Föderation und der Republik
Moldau.

B. Lösung
Empfehlung, die Aufhebung der Verordnung nicht zu verlangen.
Einstimmigkeit

C. Alternativen
Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Keine

E. Sonstige Kosten
Mit der Aufhebung der Genehmigungs- und Überwachungserfordernisse für be-
stimmte Textilwaren aus Drittländern sowie bestimmte nichttextile Waren und
Stahlerzeugnisse mit Ursprung in der VR China, Vietnam und der Russischen
Föderation entfallen Kosten im Rahmen der Beantragung und Bearbeitung von
Einfuhrgenehmigungen bzw. Überwachungsdokumenten und Ausfuhrbeschei-
nigungen in Wirtschaft und Verwaltung.
Durch die Einführung eines Überwachungsverfahrens für Textilwaren mit Ur-
sprung in der VR China sowie eines Doppelkontrollverfahrens für Stahlerzeug-

Drucksache 15/4877 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

nisse mit Ursprung in der Republik Moldau entstehen Kosten im Rahmen der
Beantragung bzw. Erteilung von Überwachungsdokumenten und Ausfuhr-
bescheinigungen in Wirtschaft und Verwaltung.
Die Höhe der Kosten ist nicht quantifizierbar. Gegebenenfalls ist zumindest ten-
denziell mit einer Verringerung der Einzelpreise auf dem Textilsektor zu rech-
nen. Eine dezidierte Kostenanalyse und Bewertung ist wegen der Vielzahl der zu
berücksichtigenden Faktoren jedoch nicht möglich.
Signifikante Auswirkungen auf das Preisniveau – insbesondere auf das Verbrau-
cherpreisniveau – sind nicht zu erwarten.
Die Verordnung bedingt für Wirtschaftsunternehmen, insbesondere kleine und
mittlere Betriebe, tendenziell möglicherweise eine Verringerung von Voll-
zugsaufwand und Kosten, da der Anteil der von der Liberalisierung betroffenen
Textilwaren an der Gesamteinfuhr nicht unwesentlich ist.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4877

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
die Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 15/4703
nicht zu verlangen.

Berlin, den 16. Februar 2005

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rainer Wend
Vorsitzender

Gudrun Kopp
Berichterstatterin

Drucksache 15/4877 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gudrun Kopp

I. Überweisung
Die Verordnung der Bundesregierung – Drucksache
15/4703 – wurde am 28. Januar 2005 gemäß § 92 der Ge-
schäftsordnung dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
zur federführenden Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
Mit der Verordnung wird die Einfuhrliste, eine Anlage zum
Außenwirtschaftsgesetz, an geändertes internationales Recht
angepasst. Betroffen sind mehrere asiatische und südameri-
kanische Staaten sowie Moldau und Kroatien. Die Textilab-
kommen der Europäischen Union mit Kasachstan, Laos,
Tadschikistan, Turkmenistan und Bosnien und Herzegowi-
na, die Ende 2004 ausliefen, sind nicht mehr verlängert wor-
den. Für Textileinfuhren aus China ist eine Überwachung
vorgesehen, um Daten über das Einfuhrvolumen zu erfassen.
Die letzten noch bestehenden mengenmäßigen Beschrän-
kungen bei der Einfuhr bestimmter Schuhe, Haushaltsgegen-
stände aus Porzellan und anderen keramischen Stoffen aus
China sind zum 1. Januar dieses Jahr entfallen. Gegenüber
Russland entfällt künftig das zu Überwachungszwecken für
bestimmte Stahlerzeugnisse vorgesehene Doppelkontroll-
verfahren.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 15/4703
verwiesen.

III. Beratung und Abstimmungsergebnisim federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Ver-
ordnung der Bundesregierung in seiner 84. Sitzung am
16. Februar 2005 abschließend beraten. Der Ausschuss be-
schloss einstimmig, zu empfehlen, die Aufhebung der Ver-
ordnung – Drucksache 15/4703 – nicht zu verlangen.

Berlin, den 16. Februar 2005
Gudrun Kopp
Berichterstatterin

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