BT-Drucksache 15/4840

Das deutsche Biosiegel erfolgreich umsetzen

Vom 15. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4840
15. Wahlperiode 15. 02. 2005

Antrag
der Abgeordneten Marlene Mortler, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gerda
Hasselfeldt, Klaus Brähmig, Artur Auernhammer, Peter Bleser, Gitta Connemann,
Helmut Heiderich, Ursula Heinen, Uda Carmen Freia Heller, Dr. Peter Jahr, Volker
Kauder, Julia Klöckner, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Jochen
Borchert, Cajus JuliusCaesar, Hubert Deittert, ThomasDörflinger, Susanne Jaffke,
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Klaus Rose, Norbert Schindler, Georg Schirmbeck,
Max Straubinger, Volkmar Uwe Vogel und der Fraktion der CDU/CSU

Das deutsche Bio-Siegel erfolgreich umsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Seit dem 15. Dezember 2001 ist das Öko-Kennzeichengesetz in Kraft. Die
Kriterien für das Bio-Siegel als staatliches Kennzeichen für Ökoprodukte rich-
ten sich nach den aktuellen Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung (2092/91).
Mit dem deutschen Bio-Siegel können also Erzeugnisse gekennzeichnet werden,
die entsprechend der EG-Öko-Verordnung produziert und kontrolliert werden
und deren Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu mindestens 95 Prozent aus
dem ökologischen Landbau stammen (§ 1 Abs. 1 des Öko-Kennzeichengeset-
zes). Mittlerweile sind weit mehr als 20 000 Produkte mit dem deutschem Bio-
Siegel gekennzeichnet.
Das Bio-Siegel stellt für den Verbraucher zwar ein geeignetes Erkennungsmerk-
mal für Ökoprodukte dar, es ist aber mit folgenden Problembereichen verbunden:
1. Da weltweit erzeugte Bioprodukte mit dem undifferenzierten deutschen Bio-

Siegel gekennzeichnet werden dürfen, sehen sich die deutschenVerbraucherin-
nen und Verbraucher mit Ökoprodukten konfrontiert, deren konkrete Produk-
tionsstandards und Herkunft sie nicht kennen. Sowohl Produktionsstandards
als auch Herkunftsangabe sind unverzichtbare Verbraucherinformationen.

2. Der Verbraucher wird weder ausreichend über die Herkunft des Ökoprodukts
noch über die darin enthaltenden Nahrungsmittelrohstoffe informiert. Mit
den aktuell geltenden gesetzlichen Grundlagen ist es möglich, sowohl im
Ausland erzeugte Ökoprodukte mit dem deutschen Bio-Siegel zu kennzeich-
nen als auch im Ausland erzeugte ökologische Nahrungsmittelrohstoffe nach
Deutschland einzuführen, in Deutschland zu verarbeiten und die Endpro-
dukte mit dem deutschen Bio-Siegel zu versehen. Nicht zuletzt erweckt das
deutsche Bio-Siegel bei einem Teil der Verbraucher sogar den Eindruck, dass
die damit gekennzeichneten Produkte aus Deutschland stammen.

3. Da das deutsche Bio-Siegel auf Grundlage der EG-Öko-Verordnung basiert,
die deutschen Ökobauern aber im Gegensatz zu vielen ausländischen Öko-
bauern mit den höheren Produktionsstandards deutscher Ökoverbände produ-
zieren, ist dies auch mit dem deutschen Bio-Siegel kenntlich zu machen.

Drucksache 15/4840 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Die dargestellten Probleme gewährleisten nur einen unzureichenden Verbrau-
cherschutz und behindern überdies eine nachhaltige Ausdehnung des ökologi-
schen Landbaus in Deutschland.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das Öko-Kennzeichengesetz unverzüglich nachzubessern, um die unter

Nummer I dargestellten Problembereiche zu lösen;
2. beimBio-Siegel zusätzlich zur Konformität nach EG-Öko-Verordnung 2092/91

weitere Produktionskriterien zu verankern, die die Gesamtbetriebsumstel-
lung, den Ausschluss konventionellerWirtschaftsdünger sowie die Verpflich-
tung der Fütterung von Grünfutter an Pflanzenfresser im Sommer und damit
das Verbot der Ganzjahressilagefütterung beinhalten, weil nur durch diese zu-
sätzlichen Anforderungen dem Grundgedanken des ökologischen Landbaus
Rechnung getragen werden kann;

3. darüber hinaus vorzuschreiben, dass
a) die Angabe über die Herkunft (Mitgliedstaat, EU) als eigenständige In-

formation in Kombination mit dem Bio-Siegel verpflichtend ist, wobei die
Landesfarbe des Herkunftsgebietes dem Bio-Siegel unterlegt werden
könnte und zu berücksichtigen ist, dass ab dem 1. Januar 2005 die Rück-
verfolgbarkeit nach der EU-Verordnung 178/2002 sicherzustellen und so-
mit das Führen des Ursprungsnachweises ohnehin notwendig ist,

b) pflanzliche Erzeugnisse auf der Anbaufläche in dem jeweiligen Her-
kunftsgebiet gewachsen sein müssen,

c) bei Fleisch die Tiere im jeweiligen Herkunftsgebiet geboren und in einem
landwirtschaftlichen Betrieb dieses jeweiligen Herkunftsgebietes gehalten
worden sein müssen,

d) ein Verarbeitungserzeugnis das Bio-Siegel nur tragen darf, wenn mindes-
tens 80 Prozent der Zutaten aus dem jeweiligen Herkunftsland stammen;

4. die Verwendung des nachgebesserten Bio-Siegels für Produkte aus anderen
Mitgliedstaaten ohne Einschränkung zu ermöglichen, um dem geltenden EU-
Recht nicht zu widersprechen.

Berlin, den 15. Februar 2005
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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