BT-Drucksache 15/4821

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/4391- Transparenz bei den Vorgängen zur Maut-Vorbereitung herstellen - Bericht des Bundesrechnungshofes öffentlich machen

Vom 14. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4821
15. Wahlperiode 14. 02. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (14. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dirk Fischer
(Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/4391 –

Transparenz bei den Vorgängen zur Maut-Vorbereitung herstellen –
Bericht des Bundesrechnungshofes öffentlich machen

A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, der vor allem beinhaltet,
dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, sich dafür
einzusetzen, dass die Einstufung des Berichts des Bundesrechnungshofes zu
dem Maut-Komplex als geheimhaltungsbedürftig aufgehoben wird.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/4821 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/4391 – abzulehnen.

Berlin, den 14. Februar 2005

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Eduard Oswald Uwe Beckmeyer
Vorsitzender Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4821

Bericht des Abgeordneten Uwe Beckmeyer

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
15/4391 in seiner 149. Sitzung am 17. Dezember 2004 bera-
ten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen zur federführenden Beratung sowie an den Haus-
haltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag beinhaltet unter anderem, dass der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, Transpa-
renz in Bezug auf die Vorgänge bei der Maut-Einführung
herzustellen und sich dafür einzusetzen, dass die Einstufung
des Berichts des Bundesrechnungshofes zu dem Maut-
Komplex als geheimhaltungsbedürftig aufgehoben wird. Es
sollen nach dem Antrag lediglich die Elemente des Berichts,
die im Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen Interessen
der beteiligten Unternehmen geheimhaltungsbedürftig sind,
vom Bundesrechnungshof als unabhängiger Institution
unkenntlich gemacht werden.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
15/4391 in seiner 67. Sitzung am 19. Januar 2005 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP dessen Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf im Ausschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat
den Antrag auf Drucksache 15/4391 in seiner 63. Sitzung
am 26. Januar 2004 beraten.
Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass zu der Frage
des Umgangs mit dem Bericht aufgrund eines Begehrens
des Bundesrechungshofes im Haushaltsausschuss einstim-
mige Beschlüsse gefasst worden seien, die bis heute nicht
revidiert worden seien. Es habe über das Thema bereits eine
ausführliche Erörterung im Plenum gegeben, so dass die
Argumente bekannt seien. Es seien derzeit keine neuen Tat-
sachen bekannt, die Anlass gäben, die den Beschlüssen des
Haushaltsausschusses zugrunde liegende Position zu über-
denken. Statt die Schwärzung schützenswerter Unterneh-
mensdaten vorzuschlagen, sollten sich auch die Mitglieder

des Haushaltsausschusses aus den Oppositionsfraktionen
durch Einsichtnahme in den in der Geheimschutzstelle vor-
liegenden Bericht ein vollständiges Bild verschaffen.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, es sei die Aufgabe
des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren und dazu be-
nötige man alle Informationen. Es reiche auch nicht, dass
man den Bericht in der Geheimschutzstelle einsehen könne,
wenn man von den darin enthaltenen Informationen wegen
der Geheimhaltungspflicht keinen Gebrauch machen könne.
Wenn darauf hingewiesen werde, dass der Bericht schüt-
zenswerte Unternehmensdaten beinhalte, biete man an, die
entsprechenden Passagen zu schwärzen, denn man strebe
lediglich an, die Regierung zu kontrollieren. Diese habe
Fehler gemacht, welche in dem Bericht sicherlich deutlich
würden. Wenn die Bundesregierung nichts zu verbergen
habe, könne man den Bericht auch öffentlich machen, sonst
müsse man davon ausgehen, dass es etwas zu verheimlichen
gebe. Der Hinweis auf das laufende Schiedsverfahren sei
nicht überzeugend, denn es könne nicht im Interesse des
Bundes liegen, dass die Erkenntnisse aus dem Bericht dort
nicht einbezogen würden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, der
Bericht des Bundesrechungshofes sei parlamentsöffentlich.
Er liege in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundes-
tages vor, wo ihn Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
des Haushaltsausschusses einsehen könnten. Der Bericht sei
vom Bundesrechungshof auch nur unter der Bedingung
übermittelt worden, dass er parlamentsintern bleibe, wes-
halb der Haushaltsausschuss gar keine Entscheidungsalter-
native gehabt habe. Zudem sei es unabhängig von den Fra-
gen des Geheimschutzes auch nicht angebracht, den Bericht
während des schwebenden Schiedsverfahrens zu veröffent-
lichen.
Die Fraktion der FDP bekundete, sie unterstütze den An-
trag der Fraktion der CDU/CSU inhaltlich in vollem Um-
fang. Es sei vor dem Hintergrund des eingeleiteten Schieds-
verfahrens für alle hilfreich, wenn der Bericht öffentlich sei
und man die darin enthaltenen Informationen verwerten
könne. Dann werde man sehen, dass die Bundesregierung
hier Schattenboxen auf hohem Niveau betreibe.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat den Antrag auf Drucksache 15/4391 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt.

Berlin, den 14. Februar 2005

Uwe Beckmeyer
Berichterstatter

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