BT-Drucksache 15/4790

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/4639- Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der soldatenversorgungsrechtlichen Berufsförderung (Berufsförderungsfortentwicklungsgesetz - BfFEntwG)

Vom 31. Januar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4790
15. Wahlperiode 31. 01. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (11. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/4639 –

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der soldatenversorgungsrechtlichen
Berufsförderung (Berufsförderungsfortentwicklungsgesetz – BfFEntwG)

A. Problem
Das Berufsförderungsrecht hat eine Komplexität erreicht, die der Verständlich-
keit und Anwendbarkeit schadet. Es ist deshalb eine Vereinfachung und Verein-
heitlichung geboten. Außerdem ist es notwendig, die rechtliche Grundlage für
neu hinzukommende Dienstleistungen der Berufsförderungsdienste der Bun-
deswehr zu schaffen, die aus der verstärkten Kooperation mit Unternehmen der
Wirtschaft und den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskam-
mern resultieren.
Neben den soldatenversorgungsrechtlichen Bestimmungen besteht Änderungs-
bedarf auch bei weiteren wehrrechtlichen Bestimmungen. Es handelt sich hier-
bei überwiegend um Änderungen in direktem Zusammenhang mit der Ände-
rung des Soldatenversorgungsrechts.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Auf Grund des vorgesehenen Gesetzgebungsvorhabens sind – unter Einbezie-
hung der Mehrkosten für die Erweiterung der Förderungszeiträume und die er-
höhte Übergangsbeihilfe sowie der Entlastung auf Grund der neu eingeführten
Anrechnung von Einkünften außerhalb des öffentlichen Dienstes – Minderaus-
gaben in Höhe von etwa 8 600 000 Euro jährlich zu veranschlagen.

Drucksache 15/4790 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand
Die vorgesehenen Änderungen der soldatenversorgungsrechtlichen Bestim-
mungen führen zu einer Verwaltungsvereinfachung, über die jedoch keine Kos-
tenaussage getroffen werden kann.

E. Sonstige Kosten
Kosten für die Wirtschaft und Auswirkungen auf soziale Sicherungssysteme,
die Einzelpreise sowie das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreis-
niveau, sind nicht zu erwarten.

F. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
Der Gesetzentwurf hat nach dem Ergebnis der Relevanzprüfung keine erkenn-
baren gleichstellungspolitischen Auswirkungen. Frauen und Männer sind von
den Vorschriften des Entwurfs in gleicher Weise betroffen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4790

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4639 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 26. Januar 2005

Der Verteidigungsausschuss
Reinhold Robbe
Vorsitzender

Rolf Kramer
Berichterstatter

Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)
Berichterstatter

Drucksache 15/4790 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Rolf Kramer und Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)

1. Allgemeines
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
15/4639 wurde in der 151. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 20. Januar 2005 an den Verteidigungssausschuss
zur federführenden Beratung sowie an den Innenausschuss,
den Sportausschuss, den Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung und den
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner 53. Sitzung am 26. Januar
2005 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfoh-
len.
Der Sportausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 19. Januar
2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU und Abwesenheit der Fraktion der
FDP die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner 52. Sitzung am 26. Januar
2005 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage in seiner
52. Sitzung am 26. Januar 2005 beraten und die Annahme
des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/4639 mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
empfohlen.
Seitens der Fraktion der SPD wird betont, dass die Berufs-
förderung bei der Bundeswehr als außerordentlich positiv

zu bewerten sei. In den letzten Jahren habe sich aber eine
Komplexität entwickelt, die der Verständlichkeit und der
Anwendbarkeit in vielen Fällen schade. Im Übrigen sei die
Berufsförderung den neuen Gegebenheiten anzupassen. Es
seien daher u. a. wesentliche Änderungen vorgesehen, wie
Aufnahme einer Beratungsnorm, neue Rechtsgrundlage für
dienstzeitbegleitende Förderung, Schaffung einer neuen
rechtlichen Grundlage für die Vereinfachung und Verein-
heitlichung der Ansprüche auf Förderung der schulischen
und beruflichen Bildung am Ende und nach der Wehrdienst-
zeit. Der Gesetzentwurf werde aus Sicht der Fraktion der
SPD begrüßt.
Die Fraktion der CDU/CSU betont, dass der Gesetzent-
wurf mit einer Reihe von Tatbeständen den gegenwärtigen
Zustand verbessere. Die Aufnahme einer Beratungsnorm,
die objektiv rechtliche Verpflichtung des Dienstherrn zur
Berufsberatung sei notwendig und sinnvoll. Kritisch anzu-
merken sei, dass man gleichzeitig die entsprechenden Über-
gangsgelder um 15 Prozent vermindere. Dies sei auch durch
den Bundesrat moniert worden, insbesondere da es vor-
nehmlich den Bereich des gehobenen Dienstes, im Wesent-
lichen die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 betreffe. Der
höhere Dienst sei hiervon nicht betroffen. Selbst wenn dies
zu Einsparungen in Höhe von ca. 8,6 Mio. Euro jährlich
führe, schmälere das jedoch den insgesamt positiven An-
satz des Gesetzes. Aus diesem Grunde könne man dem Ge-
setzentwurf nicht zustimmen.
Durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird
deutlich gemacht, dass der Anspruch des Gesetzentwurfs
sei, die Rechtsgrundlagen an die veränderten Rahmenbedin-
gungen zivilberuflicher Integration anzupassen und die bis-
herigen Regelungen nicht nur zu verbessern, sondern auch
zu vereinfachen. Dieser Anspruch sei mit dem Gesetzent-
wurf erfolgreich umgesetzt worden.

Berlin, den 28. Januar 2005

Rolf Kramer Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)
Berichterstatter Berichterstatter

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