BT-Drucksache 15/4713

zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/4038- Konzernmitbestimmung neu ordnen - Aufsichtsräte und Eigentümerrechte stärken

Vom 25. Januar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4713
15. Wahlperiode 25. 01. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Rainer Funke, Daniel Bahr
(Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/4038 –

Konzernmitbestimmung neu ordnen –
Aufsichtsräte und Eigentümerrechte stärken

A. Problem
Die derzeitige Konzernmitbestimmung wirkt als Hemmschuh für ausländische
Investitionen. Außerdem bestehen Defizite bei den Aufsichtsräten sowie
Schwächen hinsichtlich der Wahrnehmung von Eigentümerrechten.

B. Lösung
Neuordnung der Konzernmitbestimmung durch Änderung von Mitbestim-
mungsgesetz und Aktiengesetz.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/4713 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/4038 – abzulehnen.

Berlin, den 19. Januar 2005

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Rainer Wend Fritz Kuhn
Vorsitzender Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4713

Bericht des Abgeordneten Fritz Kuhn

I. Überweisungen und Voten der mitberatenden
Ausschüsse

Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/4038
ist in der 138. Sitzung des Deutschen Bundestages am
11. November 2004 an den Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit zur federführenden Beratung und an den Rechtsaus-
schuss zur Mitberatung überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 67. Sitzung
am 15. Dezember 2004 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktion der FDP will die Konzernmitbestimmung neu
geordnet haben. Dabei geht es ihr um die Abschaffung der
paritätischen Mitbestimmung und Rückkehr zur Drittel-
beteiligung, Beseitigung des Gewerkschaftsprivilegs, Ver-
kleinerung der Aufsichtsräte, Begrenzung der Zahl der Auf-
sichtsratsmandate pro Person, Wahl des früheren Vorstands-
vorsitzenden zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats erst nach
drei Jahren, Professionalisierung der Arbeit der Aufsichts-
räte, Stärkung der Satzungsautonomie, Entscheidung zur
Transparenz bei Vorstandsvergütungen durch die Hauptver-
sammlung, Sanktionierung der Nichtentlastung von Auf-
sichtsratsmitgliedern. Mitbestimmungsgesetz und Aktien-
gesetz müssten entsprechend geändert werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

III. Beratung und Abstimmungsergebnis im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den Antrag
in seiner 82. Sitzung am 19. Januar 2005 beraten und abge-
schlossen.
Die Vertreter der Fraktion der FDP erklärten, der Antrag un-
terbreite eine Reihe von Vorschlägen, wie man Mitbestim-
mung europatauglich mache, Deutschland als Standort von
Holdings im internationalen Wettbewerb stärke statt zu
schwächen und schließlich stärkere Handlungsfähigkeit im
Sinne von Corporate Governance ermögliche.
Die Koalitionsfraktionen vertraten hingegen den Stand-
punkt, dass zwar einzelne Teile des Antrags erwägenswert
erschienen, er allerdings insgesamt aufgrund unterschiedli-
cher ordnungspolitischer Positionen abzulehnen sei. Dies
gelte insbesondere für den Vorschlag, die paritätische Mit-
bestimmung abzuschaffen.
Die Fraktion der CDU/CSU äußerte ebenfalls grundsätzli-
che Diskussionsbereitschaft über einige Antragspunkte. Al-
lerdings dürfe beim Thema „Mitbestimmung“ das Kind
nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden, denn die Beteili-
gungsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gehörten zur Grundkonzeption der Sozialen Marktwirt-
schaft.
Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP beschlossen, dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/4038 zu
empfehlen.

Berlin, den 19. Januar 2005

Fritz Kuhn
Berichterstatter

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