BT-Drucksache 15/4698

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/4467- Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 5. April 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen und der Tschechischen Republik über den Bau einer Straßenverbindung in der Euroregion Neiße, im Raum zwischen den Städten Zittau in der Bundesrepublik Deutschland, Reichenau (Bogatynia) in der Republik Polen und Hrádek nad Nisou/Grottau in der Tschechischen Republik

Vom 21. Januar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4698
15. Wahlperiode 21. 01. 2005

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/4467 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 5. April 2004
zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
der Republik Polen und der Tschechischen Republik
über den Bau einer Straßenverbindung in der Euroregion Neiße,
im Raum zwischen den Städten Zittau in der
Bundesrepublik Deutschland, Reichenau (Bogatynia) in der Republik Polen
und Hrádek nad Nisou/ Grottau in der Tschechischen Republik

Bericht der Abgeordneten Bartholomäus Kalb, Gunter Weißgerber, Franziska
Eichstädt-Bohlig und Jürgen Koppelin
Nach langjährigen Verhandlungen auf politischer und fachli-
cher Ebene wurde der Vertrag zwischen der Bundesrepublik
Deutschland, der Republik Polen und der Tschechischen
Republik über den Bau einer Straßenverbindung in der
EuroregionNeiße, imRaumzwischendenStädtenZittau inder
Bundesrepublik Deutschland, Reichenau (Bogatynia) in der
Republik Polen und Hrádek nad Nisou/ Grottau in der Tsche-
chischen Republik am 5. April 2004 in Zittau unterzeichnet.
Durch das Vertragsgesetz sollen die verfassungsrechtlichen
Voraussetzungen nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grund-
gesetzes für die Ratifikation des trilateralen Vertrags zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen
und der Tschechischen Republik geschaffen werden.
Zur Abgeltung der Gesamtkosten für den Bau der neuen
Straße, des polnischen Anteils an den Kosten für die Grenz-
brücke über die Lausitzer Neiße sowie für den Bau und den
Ausbau der notwendigen Anbindungen an das polnische
Netz der Landesstraßen zahlt die Bundesrepublik Deutsch-
land eine Pauschale von 13 Mio. Euro an die Republik
Polen. Die Tschechische Republik zahlt eine Pauschale von
2,5 Mio. Euro an die Republik Polen.

Die Kosten für den Bau und die Erhaltung der Grenzabferti-
gungsanlagen an dem Grenzübergang im Raum Hrádek nad
Nisou/Grottau trägt die tschechische Vertragspartei.
Die Errichtung der notwendigen Grenzabfertigungsanlagen
durch die deutsche Vertragspartei erfolgt auf der Grundlage
der bestehenden Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Polen. Die Kosten für Bau
und Erhaltung der Grenzabfertigungsanlagen an dem
Grenzübergang im Raum Zittau sowie die Kosten für den
Bau des Teils der Grenzbrücke über die Lausitzer Neiße, der
sich im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
befindet, trägt die deutsche Vertragspartei.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf der
Bundesregierung einvernehmlich für mit der Haushalts-
lage des Bundes vereinbar.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen keine Änderungen mit erheblichen finanziellen Aus-
wirkungen empfiehlt.

Berlin, den 19. Januar 2005
Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Bartholomäus Kalb
Berichterstatter

Gunter Weißgerber
Berichterstatter

Franziska Eichstädt-Bohlig
Berichterstatterin

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

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