BT-Drucksache 15/4678

zum dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3879- Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungsurkunden vom 18. Oktober 2002 zur Konstititution und zur Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992

Vom 20. Januar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4678
15. Wahlperiode 20. 01. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/3879 –

Entwurf eines Gesetzes
zu den Änderungsurkunden vom 18. Oktober 2002
zur Konstitution und zur Konvention der
Internationalen Fernmeldeunion vom 22. Dezember 1992

A. Problem
Umsetzung mehrerer auf der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten in
Marrakesch 2002 beschlossener Änderungen der Konstitution und der Konven-
tion der Internationalen Fernmeldeunion in deutsches Recht.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den jährlichen Mitgliedsbeitrag werden wie bisher aus den zur
Verfügung stehenden Mitteln des Einzelplans 09 des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit getragen. Länder und Gemeinden werden nicht mit
Kosten belastet.

E. Sonstige Kosten
Keine

Drucksache 15/4678 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3879 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 19. Januar 2005

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rainer Wend
Vorsitzender

Gudrun Kopp
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4678

Bericht der Abgeordneten Gudrun Kopp

I. Überweisung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
15/3879 wurde in der 135. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 28. Oktober 2004 an den Ausschuss für Wirtschaft
und Arbeit zur Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine Reihe von Änderungen,
welche die Konstitution und die Konvention der Internatio-
nalen Fernmeldeunion betreffen, in deutsches Recht umset-
zen. Im Einzelnen werden die Konstitution und Konvention
gestrafft und an mehreren Stellen präzisiert. Die Arbeit der
Internationalen Fernmeldeunion soll nicht nur in den durch
verhältnismäßig starre Regeln gebundenen Studienkommis-
sionen, sondern auch in anderen Gruppen erledigt werden
können, deren Arbeitsmethoden und -ergebnisse den Aufga-
ben entsprechend festgelegt werden. Um den Haushalt der
Union zu entlasten, werden die Erstattungsregeln für die
Ländervertreter im Rat dahin gehend geändert, dass künftig
nur noch die Ratsmitglieder aus Entwicklungsländern die
Reisekosten für eine Teilnahme an den Ratssitzungen erstat-
tet bekommen. Schließlich werden auch Verfahrensregelun-
gen für den Funkregulierungsausschuss präzisiert, um so
eine transparente Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.
III. Ausschussberatung und Abstimmungsergebnis

im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage in
seiner 82. Sitzung abschließend beraten.
Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss einstimmig
beschlossen, dem Deutschen Bundestag die unveränderte
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/3879 zu
empfehlen.

Berlin, den 19. Januar 2005
Gudrun Kopp
Berichterstatterin

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