BT-Drucksache 15/4674

zu der Verordnung der Bundesregierung -15/4642- Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

Vom 19. Januar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4674
15. Wahlperiode 19. 01. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (15. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksache 15/4642 –

Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

A. Problem
Der Deutsche Bundestag hat der von der Bundesregierung vorgelegten Dritten
Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung – Drucksachen 15/4101,
15/4207 Nr. 2.1, 15/4248, 15/4266 – in seiner 142. Sitzung am 25. November
2004 zugestimmt. Der Bundesrat hat der Verordnung in seiner 807. Sitzung am
17. Dezember 2004 infolge der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
in den Rechtssachen C-463/01 und C-309/02 vom 14. Dezember 2004 mit der
Maßgabe zugestimmt, Artikel 2 der Verordnung (Inkrafttreten) entsprechend der
in Drucksache 919/04 (Beschluss) wiedergegebenen Fassung zu ändern. Die
Bundesregierung hat am 12. Januar 2005 beschlossen, die Änderungsmaßgabe
des Bundesrates unverändert zu übernehmen.
Die neu gefasste Verordnung bedarf nach § 59 Kreislaufwirtschafts- und Ab-
fallgesetz der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

B. Lösung
Zustimmung zu der Verordnung mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Änderung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
entsprechend einem von der Fraktion der FDP im Ausschuss vorgelegten Än-
derungsantrag (siehe Bericht).

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/4674 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
der Verordnung der Bundesregierung – Drucksache 15/4642 – zuzustimmen.

Berlin, den 19. Januar 2005

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
Vorsitzender

Gerd Friedrich Bollmann
Berichterstatter

Werner Wittlich
Berichterstatter

Dr. Antje Vogel-Sperl
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4674

Bericht der Abgeordneten Gerd Friedrich Bollmann, Werner Wittlich, Dr. Antje
Vogel-Sperl und Birgit Homburger

I.
Die Verordnung der Bundesregierung – Drucksache 15/4642
– wurde in der 150. Sitzung des Deutschen Bundestages am
19. Januar 2005 zur federführenden Beratung an den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
sowie den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft überwiesen.

II.
Der Deutsche Bundestag hat der von der Bundesregierung
vorgelegten Dritten Verordnung zur Änderung der Verpa-
ckungsverordnung – Drucksachen 15/4101, 15/4207 Nr. 2.1,
15/4248, 15/4266 – in seiner 142. Sitzung am 25. November
2004 zugestimmt.
Der Bundesrat hat der Verordnung in seiner 807. Sitzung am
17. Dezember 2004 infolge der Entscheidungen des Euro-
päischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-463/01 und
C-309/02 vom 14. Dezember 2004 mit der Maßgabe zuge-
stimmt, Artikel 2 der Verordnung (Inkrafttreten) entspre-
chend der in Drucksache 919/04 (Beschluss) wiedergegebe-
nen Fassung zu ändern.
Die Bundesregierung hat am 12. Januar 2005 beschlossen,
die Änderungsmaßgabe des Bundesrates unverändert zu
übernehmen.
Die neu gefasste Verordnung bedarf nach § 59 Kreislaufwirt-
schafts- und Abfallgesetz der Zustimmung des Deutschen
Bundestages.

III.
Die mitberatenden Ausschüsse haben wie folgt votiert:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen,
den von der Fraktion der FDP vorgelegten Änderungsantrag
(Ausschussdrucksache 15(15)341, siehe Anlage) abzuleh-
nen.
Er hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfoh-
len, der Verordnung – Drucksache 15/4642 – zuzustimmen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den von der
Fraktion der FDP vorgelegten Änderungsantrag (Anlage)
abzulehnen.
Er hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfoh-
len, der Verordnung – Drucksache 15/4642 – zuzustimmen.

IV.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Verordnung – Drucksache 15/4642 – in
seiner Sitzung am 19. Januar 2005 beraten. Hierzu wurde
von der Fraktion der FDP ein Änderungsantrag mit Begrün-
dung vorgelegt (Anlage).
Von Seiten der Fraktion der SPD wurde die Dritte Verord-
nung zur Änderung der Verpackungsverordnung unter
Hinweis auf die Debatte zur dritten Novellierung der Ver-
packungsverordnung in der 142. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 25. November 2004 positiv gewürdigt. Der
vorliegenden Verordnung werde zugestimmt.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, sie werde dem von
der Fraktion der FDP eingebrachten Änderungsantrag (An-
lage), der auf die Aufrechterhaltung der sog. Hersteller-
oder Abfüllerlösungen für mehrwegtransportverpackungs-
gestützte Systeme abziele, zustimmen.
Nach den am 14. Dezember 2004 ergangenen Urteilen des
Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C 463/01
und C 309/02 sei die rechtliche Tauglichkeit des gegenwär-
tig in Deutschland bestehenden Rücknahmesystems weiter-
hin ungeklärt. Der Europäische Gerichtshof habe das Fehlen
eines marktoffenen, einheitlichen Rücknahmesystems be-
mängelt und insoweit Abhilfe angemahnt. Dessen ungeach-
tet halte die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 23. De-
zember 2004 auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten
Werner Wittlich vom 16. Dezember 2004 (Arbeitsnummer
12/205) an ihrer Einschätzung fest, dass die Pfandpflicht
auch weiterhin für importierte Mineralwässer gelte und
durch Verhängung eines Ordnungsgeldes durchsetzbar sei.
Wegen dieser fortbestehenden Rechtsunsicherheit und der in
dem Entwurf nicht vorgesehenen Beibehaltung der Herstel-
lerlösungen werde sich die Fraktion der CDU/CSU bei der
Abstimmung der Stimme enthalten.
Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde unter Hinweis auf die bereits erfolgten Ausführungen
der Fraktion der SPD auf eine Stellungnahme verzichtet.
Der Verordnung werde zugestimmt.
Von Seiten der Fraktion der FDP wurde kritisiert, die Dritte
Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
weise aus europarechtlicher Sicht nach wie vor erhebliche
Mängel auf. Dies betreffe zum einen die Hersteller-Insel-
lösungen, die entgegen früheren Zusagen der Bundesregie-
rung nach der vorliegenden Fassung der Verordnung nicht
mehr zulässig seien, obwohl sie von Seiten der EU-Kom-
mission nicht beanstandet worden seien. Hierdurch werde
nicht nur die Investitions- und Rechtssicherheit der betroffe-
nen Unternehmen verletzt, sondern möglicherweise auch
ein neues Handelshemmnis geschaffen, wenn Getränke, die
derzeit im Rahmen von Hersteller-Insellösungen angeboten
würden, etwa fränzösische Mineralwässer, ausgelistet wür-
den. Insoweit müsse die Verpackungsverordnung evtl. dem-
nächst erneut novelliert werden. Des Weiteren habe der
Europäische Gerichtshof festgestellt, die Bundesregierung

Drucksache 15/4674 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

müsse sicherstellen, dass ein flächendeckendes Rücknah-
mesystem in Deutschland zur Verfügung gestellt werde. Die
vorliegende Fassung der Verordnung enthalte jedoch keine
Regelungen über die Ausgestaltung eines derartigen Rück-
nahmesystems und weise auch insoweit einen erheblichen
Mangel auf. Ferner blieben eine Reihe weiterer Probleme
ungelöst, etwa im Hinblick auf die Abgrenzung der von der
Verordnung erfassten Getränke. Unter anderem daher halte
man an der Forderung fest, die Dritte Verordnung zur Ände-
rung der Verpackungsverordnung komplett zu überarbeiten.
Der Verordnung könne in der vorliegenden Fassung nicht
zugestimmt werden.
Im Laufe der weiteren Diskussion wurde von Seiten der
Fraktion der FDP die Bedeutung der Zulassung bestimmter
Insellösungen herausgestellt. Diese könnten – z. B. entspre-
chende Transportentfernungen vorausgesetzt – aus ökolo-
gischen Gründen befürwortet werden. Die Berufung der
Bundesregierung auf die EU-Kommission, die angeblich
alle Insellösungen beseitigen wolle, sei nicht nachvollzieh-
bar. Schriftliche Unterlagen, die dies belegten, seien nicht
vorgelegt worden.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, den von der Frak-
tion der FDP vorgelegten Änderungsantrag (Anlage) abzu-
lehnen.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, der
Verordnung der Bundesregierung – Drucksache 15/4642 –
zuzustimmen.

Berlin, den 19. Januar 2005
Gerd Friedrich Bollmann
Berichterstatter

Werner Wittlich
Berichterstatter

Dr. Antje Vogel-Sperl
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4674

Anlage

Änderungsantrag
der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst,
Michael Kauch und der Arbeitsgruppe Umwelt der FDP im
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
zu dem
Verordnungsentwurf der Bundesregierung:
Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverord-
nung (15/6242)
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit empfiehlt dem Deutschen Bundestag, folgender Ent-
schließung zuzustimmen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
den Entwurf zur Änderung der Verpackungsverordnung wie
folgt zu ändern:
Zu Artikel 1 Nr. 3, § 8
In Artikel 1, Nr. 3 – § 8 Abs. 1 wird nach Satz 7 folgender
Satz 8 eingefügt:
„Dies gilt nicht für solche Vertreiber, die pfandpflichtige
Einweggetränkeverpackungen ausschließlich in langlebigen
Mehrweg-Transportsystemen in Verkehr bringen.“

Sätze 8 und 9 werden Sätze 9 und 10.
Begründung
Der Änderungsantrag bezweckt die Aufrechterhaltung
der so genannten Hersteller- oder Abfüllerinsellösungen
für mehrwegtransportverpackungsgestützte Systeme (z. B.
2-Weg-Systeme, bei denen Einwegflaschen in Mehrweg-
kästen verkauft und zurückgenommen werden). Mehrweg-
transportverpackungsgestützte Systeme zum Vertrieb von
Verkaufsverpackungen sollen ihrer Eigenart entsprechend
nicht auf eine Stufe mit solchen Verpackungen gestellt
werden, die ohne entsprechend langlebige Transportverpa-
ckungen in den Handel gebracht werden. Mit der beantrag-
ten Änderung werden Anreize zum hochwertigen werk-
stofflichen Recycling (z. B. im Bottle-to-Bottle-Verfahren)
gegeben und die technologische Entwicklung von solchen
Verwertungsverfahren unterstützt.
Die beabsichtigte Änderung der VerpackV schafft keine
Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen, weil
fraglich ist, ob die beabsichtigte Novelle der VerpackV
europarechtlich Bestand haben wird. Die betroffene Wirt-
schaft ist aber auf Rechtssicherheit als Voraussetzung für
Investitionsentscheidungen angewiesen. Sollte es aufgrund
der VerpackV-Novelle zu Auslistungen von französischen
Mineralwasseranbietern kommen, die ihre Wässer in Zwei-
Weg-Systemen vertreiben, so würden damit erneut Handels-
hemmnisse errichtet und droht die Europarechtswidrigkeit
wegen Verstoßes gegen Art. 28 EG-Vertrag.
Mit der Abschaffung der rechtlichen Voraussetzungen für
die sogenannten Discounter-Insellösungen wird ein wesent-
licher Kritikpunkt der EU-Kommission beseitigt. Offene
Hersteller- bzw. Abfüllerinsellösungen, die oben genannten
Kriterien genügen, sind demgegenüber europarechtskon-
form.

Ausschuss für Umwelt
Naturschutz und Reaktorsicherheit15. WP
Ausschussdrucksache 15(15)341**

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