BT-Drucksache 15/4628

Verfassungsgemäßheit von Hartz IV

Vom 7. Januar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4628
15. Wahlperiode 07. 01. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dirk Niebel, Jürgen Koppelin, Gisela Piltz, Ernst Burgbacher,
Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Verfassungsgemäßheit von Hartz IV

An der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Regelung des § 44b Zweites
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), wonach zur einheitlichen Wahrnehmung der
Aufgaben von Kreisen und kreisfreien Städten und der Bundesagentur für
Arbeit (BA) nach dem SGB II Arbeitsgemeinschaften gegründet werden sollen,
sind Zweifel aufgekommen. Sollte die Rechtsprechung die geltend gemachten
Bedenken bestätigen, hätte das erhebliche Konsequenzen nicht nur für die Ver-
tragspartner in den Arbeitsgemeinschaften, sondern auch für die Rechtmäßig-
keit und Anfechtbarkeit der Bescheide an Millionen von Leistungsempfänge-
rinnen und -empfängern.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II sind tatsächlich ge-

gründet worden?
2. Wie viele Arbeitsgemeinschaften sollen noch gegründet werden?
3. Wie viele von den gegründeten Arbeitsgemeinschaften sind arbeitsfähig?
4. Welche Rechtsform haben die bereits gegründeten arbeitsfähigen Arbeitsge-

meinschaften und welche sollen die noch zu gründenden Arbeitsgemein-
schaften haben?

5. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Arbeitsgemeinschaften in der
Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft, einer privaten Gesell-
schaft oder einer gemeinnützigen Gesellschaft juristische Personen des
öffentlichen Rechts im Sinne des Grundgesetzes (GG) sind?

6. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass juristische
Personen des öffentlichen Rechts eingeteilt werden in Körperschaften, An-
stalten und Stiftungen, das Risiko, dass die auf der Grundlage eines öffent-
lich-rechtlichen Vertrages gegründeten Arbeitsgemeinschaften für nichtig
erklärt werden, und wie beurteilt sie die sich daraus ergebenden Rechtsfol-
gen für die Vertragspartner und die betroffenen Leistungsempfängerinnen
und -empfänger?

7. Wurden die Kommunen auf die bestehenden Risiken hingewiesen, wenn
nein, warum nicht, und wenn ja, in welcher Form ist dies erfolgt?

Drucksache 15/4628 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
8. Sieht die Bundesregierung in der in § 44b SGB II vorgesehenen einheit-
lichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II durch die BA und die
kreisfreien Städte und Kreise durch Arbeitsgemeinschaften einen Wider-
spruch zu den kompetenz- und Organisationsvorschriften der Artikel 83 ff.
GG?

9. Wenn nein, hat sie die Verfassungsgemäßheit der Regelung des § 44b
SGB II geprüft und zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung mit Blick auf
die Frage der Zulässigkeit einer Mischverwaltung trotz des Gebots einer
eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung und der Verwaltungsklar-
heit gekommen?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die aus einer Verfassungswidrigkeit des
§ 44b SGB II resultierenden Folgen für die von den Arbeitsgemeinschaften
erlassenen Verwaltungsakte?

Berlin, den 7. Januar 2005
Dirk Niebel
Jürgen Koppelin
Gisela Piltz
Ernst Burgbacher
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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